Als Freiberufler trägst du die Kosten für die Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung grundsätzlich selbst. Und das kann sich finanziell ganz schön bemerkbar machen.
Durch die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK) lassen sich diese Ausgaben um die Hälfte reduzieren. Klingt verlockend, oder? Aber: Nicht jeder freischaffende Künstler kommt automatisch in die KSK.
Wir geben dir einen umfassenden Überblick darüber, wie die Künstlersozialkasse funktioniert und welche Bedingungen du erfüllen musst, um dich als Freiberufler über diese versichern zu können.
Was ist die Künstlersozialkasse und wie funktioniert sie?
Die Künstlersozialkasse, oder kurz: KSK, ist ein soziales Sicherungssystem, das selbständigen Künstlern und Publizisten einen vergünstigten Zugang zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ermöglicht.
Es wird oft wird angenommen, dass die KSK eine eigenständige Versicherung ist. Aber du kannst die KSK vielmehr mit einer Behörde vergleichen, die für die Erhebung von Beiträgen und die Versicherungsveranlagung der Künstlersozialversicherung (KSV) zuständig ist. Grundlegende Entscheidungen rund um die Künstlersozialkasse werden vom Bundessozialgericht getroffen und im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) festgehalten.
Durch eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse genießt du als Freiberufler einen ähnlichen Versicherungsschutz wie in einem Angestelltenverhältnis: 50 % der Kosten für deine Beitragsanteile zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung übernimmt die KSK für ihre Mitglieder.
Die KSK erhält ihre finanziellen Mittel aus folgenden Quellen:
- den Beiträge der Mitglieder (50 %)
- den Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt (20 %)
- der abgabepflichtigen Künstlersozialabgabe von Unternehmen (30 %)
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der KSK
Als Freiberufler weißt du, welche finanzielle Belastung der Kostenfaktor Sozialversicherungen ausmachen kann. Eine Bezuschussung von der KSK ist somit eine erhebliche Entlastung. Als Mitglied in die Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden, ist an bestimmte Bedingungen gebunden.
Diese Voraussetzungen gelten für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse:
- deine Tätigkeit kann im weitesten Sinne den Bereichen Kunst und Publizistik zugeordnet werden
- du übst deine Tätigkeit selbständig aus
- du übst diese Tätigkeit nicht vorübergehend aus
- du übst die Tätigkeit überwiegend in Deutschland aus
- du beschäftigst nicht mehr als einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter (ausgenommen sind Auszubildende und geringfügig Beschäftigte)
- du darfst nicht zusätzlich in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen (ausgenommen es handelt sich um eine Berufsausbildung oder eine geringfügige Beschäftigung)
- du hast ein jährliches Mindesteinkommen von 3.900 Euro Ausnahme: Wenn du als Berufsanfänger diesen künstlerischen Beruf zum ersten Mal ausübst, dann darf dein jährliches Arbeitseinkommen innerhalb einer Anfangsphase von drei Jahren unter dem Mindesteinkommen von 3.900 Euro liegen.
Diese Berufe können die KSK nutzen
Welche Berufe die Voraussetzung für die Pflichtversicherung in der KSK erfüllen, ist etwas knifflig. Lass uns daher einmal einen Blick auf den § 2 des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) werfen.
Dort heißt es: „Künstler im Sinne des Gesetzes ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt."
Eine gesetzliche Definition, welche Berufe oder Tätigkeiten konkret unter die Bezeichnung "Künstler" und "Publizist" fallen, gibt es in Deutschland so nicht. Klar, Musiker, Schriftsteller und Journalisten zählen eindeutig dazu. Aber wie verhält es sich zum Beispiel mit Jobs aus der digitalen Welt? Gerade in den letzten Jahren sind im Zuge der Digitalisierung immer modernere Berufsbezeichnungen hinzugekommen. Hier wird es interessant! Mittlerweile werden auch Online-Redakteure, SEO-Texter, Blogger und YouTuber als künstlerische oder publizistische Tätigkeiten anerkannt.
Die Künstlersozialkasse hat eine Übersicht der künstlerischen Berufe erstellt, die unter die Kategorie künstlerische und publizistische Tätigkeiten im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) fallen. Diese Übersicht kannst du als Orientierungshilfe nutzen. Zukünftig werden mit Sicherheit noch weitere Berufsbezeichnungen ergänzt. Wenn du dir unsicher bist, ob es sich bei dir um eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit im Sinne des KSVG handelt, dann frage am besten direkt bei der KSK nach.
So wirst du Mitglied in der Künstlersozialkasse
Die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der KSK kennst du bereits. Wenn du diese erfüllst und ebenfalls entsprechende Nachweise dazu erbringen kannst, steht deiner Antragsstellung nichts mehr in Wege.
Die Anmeldung bei der KSK lässt sich am besten online erledigen. Zusätzlich zum Anmeldeformular musst du einen umfangreichen Fragebogen ausfüllen. Am besten planst du dafür ausreichend Zeit ein, damit keine Flüchtigkeitsfehler passieren.
Wir haben dir eine kompakte Checkliste zusammengestellt, die du für den Antrag der KSK Mitgliedschaft nutzen kannst:
- ausgefüllten Fragebogen zum KSK-Antrag
- Kopie deines Personalausweises
- Nachweis deiner Krankenversicherung
- Nachweis über deine künstlerische oder publizistische Tätigkeit (zum Beispiel Rechnungen und Auftragsbestätigungen)
- bei selbständigen Studenten: einen Studiennachweis
Auf der Website der Künstlersozialkasse stehen dir beide Formulare zur Verfügung:
- Antrag für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse
- Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialgesetz
Nachdem du diese Unterlagen eingereicht hast, bekommst du eine Bestätigungs-E-Mail mit dem vorläufigen Aktenzeichen deines Antrages. In der Mail wird dir eine Frist mitgeteilt, bis wann du die benötigten Dokumente vorlegen solltest. Wenn es dir möglich ist, reichst du am besten alle erforderlichen Nachweise direkt mit deinem Antrag ein - so ersparst du dir Wartezeit.
So errechnet sich der monatliche Beitrag für die KSK
Der monatliche Beitrag für die KSK errechnet sich aus deinem Jahreseinkommen. Als Freiberufler weißt du, dass dein Arbeitseinkommen immer mal schwanken kann - das ist der KSK bewusst. Bei Antragsstellung musst du daher eine Schätzung deines Einkommens vornehmen. Auf Basis dieses voraussichtlichen Einkommens berechnet die KSK deinen monatlichen Beitrag.
Der KSK-Beitrag setzt sich aus den folgenden Elementen zusammen:
Für die Berechnung deines individuellen Abgabesatzes kannst du einen Beitragsrechner nutzen!
Lass uns die Berechnung des Abgabesatzes auch an einem individuellen Beispiel veranschaulichen:
Beispiel: Jahreseinkommen beträgt 12.000 Euro
Du schätzt dein zukünftiges Jahreseinkommen auf 12.000 Euro, das sind durchschnittlich 1.000 Euro pro Monat. Der monatliche KSK-Beitrag errechnet sich wie folgt:
Dein monatlicher KSK-Beitrag beträgt 183 Euro mit einem Kind und 189 Euro ohne Kind.
Vor- und Nachteile der Künstlersozialkasse
Zu den großen Pluspunkten der KSK zählt vor allem der halbierte Versicherungsbeitrag. Aber was wird im Gegenzug von dir verlangt? Wir haben dir die bedeutendsten Vor- und Nachteile übersichtlich zusammengefasst:
Wie du dein Jahresarbeitseinkommen ermittelst und online meldest
Als Bestandsmitglied der Künstlersozialkasse musst du zum Ende eines jeden Jahres eine Schätzung über dein zukünftiges Jahresarbeitskommen abgeben. Diese Angabe ist auch dann erforderlich, wenn sich dein Einkommen im Vergleich zum Vorjahr nicht verändern wird.
Als Selbständiger ist es oft schwierig abzuschätzen, wie viel du verdienen wirst. Die KSK kennt diese Problematik und lässt hier einen gewissen Handlungsspielraum zu. Bewusst falsche Angaben solltest du unbedingt vermeiden: Die KSK fordert deinen letzten Einkommensteuerbescheid an und erhält somit einen Überblick über deine finanziellen Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Diese sollten grob mit deinem gemeldeten KSK-Einkommen übereinstimmen. Die KSK führt auch stichprobenartig Prüfungen durch und fordert dafür die Einkommensteuerbescheide der letzten vier Jahre an.
Falls dein Einkommen unerwartet deutlich höher oder geringer ausfällt, solltest du die Künstlersozialkasse darüber informieren. Nachträgliche Forderungen werden grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht, zukünftige Beiträge jedoch entsprechend angepasst. Die Einschätzung deines Jahreseinkommens kannst du über das Formular online einreichen. Die Meldefrist für das voraussichtliche Jahreseinkommen endet im Dezember des Vorjahrs.
Künstlersozialabgabe – wer muss sie zahlen?
Die Künstlersozialabgabe, oder kurz: KSA, bildet mit dem staatlichen Zuschuss die Finanzierungsgrundlage der Künstlersozialkasse. Diese Abgabe muss gemäß § 24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSGV) grundsätzlich von allen Unternehmen gezahlt werden, die
- regelmäßig Leistungen von freiberuflichen Künstlern und Publizisten zum Zweck der Eigenwerbung in Anspruch nehmen
und
- das Honorar der Künstler mehr als 450 Euro pro Jahr beträgt.
Betriebe oder Unternehmen, die regelmäßig Dienste von freiberuflichen Künstlern und Publizisten in Anspruch nehmen, werden als sogenannte Verwerter bezeichnet. Diese müssen sich unaufgefordert bei der Künstlersozialkasse anmelden.
Typische Verwerter und somit abgabepflichtig sind:
- Verlage (Buchverlage, Presseverlage etc.)
- Presseagenturen und Bilderdienste
- Theater, Orchester, Chöre
- Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen, sowie sonstige Veranstalter, z. B. Tourneeveranstalter, Künstleragenturen, Künstlermanager
- Rundfunk- und Fernsehen
- Hersteller von bespielten Bild- und Tonträgern
- Galerien und Kunsthändler
- Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte
- Museen
- Zirkus- und Varietéunternehmen
Unternehmen, die gemäß § 24 KSVG zur Abgabepflicht gehören oder regelmäßig Zahlungen an Künstler oder Publizisten leisten, müssen sich eigenständig bei der KSK melden und ihrer Abgabepflicht nachkommen. Aktuell liegt der Abgabesatz für die Künstlersozialabgabe bei 5 % (Stand: 2024).
Viele Unternehmer sind sich nicht bewusst, dass sie diese Künstlersozialabgabe zahlen müssen. Diese wird übrigens auch fällig, wenn der beauftragte Künstler gar nicht über die KSK versichert ist. Falls Unsicherheiten auftauchen, ob die KSA anfällt oder nicht, schickt die KSK zur Prüfung der Abgabepflicht einen Anmelde- und Erhebungsbogen. Anhand der eingetragenen Daten kann festgestellt werden, ob die Künstlersozialabgabe gezahlt werden muss. Kann die Abgabepflicht nicht eindeutig festgestellt werden, entscheidet letztendlich das Bundessozialgericht, ob ein Unternehmen zu den abgabepflichtigen Verwertern gehört.
Künstlersozialversicherung bei Festanstellung und selbständiger künstlerischer Tätigkeit
In der heutigen Arbeitswelt gibt es immer mehr Arbeitsmodelle, die es uns ermöglichen, flexibel zu sein und verschiedene Beschäftigungen zu kombinieren.
Wie aber verhält es sich, wenn du neben deiner künstlerischen Selbständigkeit auch noch ein weiteres Beschäftigungsverhältnis hast? Kleiner Spoiler vorweg: Du kannst auch weiterhin den Versicherungsschutz der KSK genießen, wenn du dich an gewisse Spielregeln hältst.
KSK-Versicherung bei selbständigen Künstlern mit überwiegender Tätigkeit als Angestellter
Du bist Mitglied in der KSK und übst zusätzlich noch eine Tätigkeit als Angestellter aus? Dann ist es grundsätzlich möglich, dass du weiterhin den Versicherungsschutz über die KSK erhältst. Deine selbständige Tätigkeit als Künstler oder Publizist muss hier überwiegen.
Ausschlaggebend für die Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialgesetz (KSVG) ist vor allem das jeweilige Arbeitseinkommen.
Die KSK prüft
- wie viel Bruttogehalt durch die Tätigkeit als Angestellter bzw. mit der als freischaffender Künstler verdient
und - wie viel Zeit für diese Tätigkeit im Vergleich mit der künstlerischen bzw. publizistischen Tätigkeit aufgebracht wird.
Überwiegt deine Arbeit als freischaffender Künstler, besteht weiterhin die Versicherungspflicht über die KSK. Das nebenberufliche Beschäftigungsverhältnis ist dann zwar ebenfalls sozialversicherungspflichtig, relevant ist nur der Anteil für die Krankenkasse.
Überwiegt deine Arbeit als Angestellter, werden über die KSK nur Rentenversicherungsbeiträge abgeführt und bezuschusst. Die weiteren Sozialabgaben wie Krankenversicherung und Pflegeversicherung müssen dann über das Bruttogehalt von deinem Arbeitgeber abgeführt werden.
KSK-Versicherung bei selbständigen Künstlern mit geringfügiger Beschäftigung
Übst du als selbständiger Künstler nebenbei noch eine geringfügige Nebentätigkeit aus, musst du dir um deinen Versicherungsstatus bei der KSK keine Sorgen machen: Eine geringfügige Beschäftigung hat grundsätzlich keine Auswirkungen - solange du unter einer bestimmten Verdienstgrenze bleibst. Du bist weiterhin in vollem Umfang über die KSK kranken-, pflege- und rentenversicherungspflichtig.
Die monatliche Verdienstgrenze liegt derzeit bei 538 Euro (Stand 2024). Überschreitest du diese Grenze, handelt es sich nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung, sondern um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Es wird geprüft, welcher Verdienst und welcher zeitliche Umfang ausschlaggebend ist.
Vorsicht gilt bei mehreren Minijobs! Die Einkommen aus diesen geringfügigen Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Überschreitet der Gesamtbetrag die Verdienstgrenze, muss die KSK prüfen, ob sie weiterhin die Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt.
Es ist definitiv empfehlenswert, jedes Beschäftigungsverhältnis vorab der KSK zu melden und im Zweifelsfall prüfen zu lassen. Tiefgehendere Informationen stellt die KSK im Infoblatt Versicherung der KSK trotz (Neben-)Job zur Verfügung.
Zusammenfassung zur Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialkasse wurde ins Leben gerufen, um selbständige Künstler und Publizisten in Deutschland besser abzusichern. Als Freiberufler im künstlerischen oder publizistischen Bereich übernimmt die KSK für dich rund 50 % der Sozialabgaben. Im Grunde tritt die KSK an Stelle des Arbeitgebers, der normalerweise die 50 Prozent der Sozialabgaben tragen würde. Ein großer Pluspunkt ist, dass du durch die Anmeldung bei der KSK auch ohne Angestelltenverhältnis in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Um Mitglied zu werden, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nach erfolgreicher Aufnahme in die KSK besteht eine Versicherungspflicht für freiberufliche Künstler und Publizisten.
Der monatliche Abgabesatz, den du für deine Mitgliedschaft in der KSK zahlen musst, wird anhand deines geschätzten Jahreseinkommens ermittelt. Die Finanzierung der Künstlersozialkasse erfolgt neben diesem monatlichen Beitrag durch staatliche Zuschüsse und der Künstlersozialabgabe. Diese Abgabe muss von Unternehmen gezahlt werden, die Leistungen von freiberuflichen Künstlern oder Publizisten regelmäßig in Anspruch nehmen. Kommt ein Unternehmen dieser Abgabepflicht nicht nach, kann eine Nachzahlung mit zusätzlichen Mahngebühren fällig werden.
Durch die Mitgliedschaft in der KSK genießen freischaffende Künstler und Publizisten nicht nur finanzielle Vorteile, sondern auch eine wertvolle soziale Absicherung.