Möchtest du in Essen ein Gewerbe anmelden? Der erste Schritt in die Selbstständigkeit führt dich zur Gewerbemeldestelle des Ordnungsamts. Hier kannst du schnell und unkompliziert deine Gewerbeanmeldung erledigen – sogar online über das städtische Serviceportal. Dies gilt für Handwerker, Händler und Dienstleister, während Freiberufler sich direkt beim Finanzamt anmelden. Mit dem aktuellen Gewerbesteuerhebesatz von 480 % bietet Essen ein wettbewerbsfähiges Umfeld für dein Unternehmen.
Ab wann muss man ein Gewerbe in Essen anmelden?
Grundsätzlich muss in Essen, wie überall in Deutschland, ein Gewerbe angemeldet werden, sobald eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird. Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob du dein Gewerbe haupt- oder nebenberuflich ausüben möchtest und wie hoch deine erwarteten Einnahmen sind.
Beginn des Betriebes & Anmeldepflicht
Die Anmeldepflicht tritt bereits mit dem ersten Tag deiner gewerblichen Tätigkeit in Kraft. Du solltest dein Gewerbe also vor dem offiziellen Beginn deines Betriebes beim Gewerbeamt in Essen anmelden. Nach der Anmeldung hast du innerhalb von vier Wochen die steuerliche Pflicht, dem zuständigen Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu übermitteln. Auch wenn du zunächst nur geringe Einnahmen erzielst oder dich im Nebenerwerb selbstständig machst, besteht die Anmeldepflicht. Als Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz unter 25.000 Euro profitierst du zwar nicht von einem Umsatz-Freibetrag, musst aber wegen des Gewerbesteuer-Freibetrags von 24.500 Euro auf deinen Gewinn in der Regel keine Gewerbesteuer zahlen.
Ausnahmen: Freie Berufe & Urproduktion
Nicht jede selbstständige Tätigkeit ist auch automatisch ein Gewerbe. Wichtige Ausnahmen von der Gewerbeanmeldepflicht in Essen sind freie Berufe und die Urproduktion. Zu den freien Berufen zählen beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Journalisten, Architekten oder Künstler. Sie müssen sich nicht beim Gewerbeamt, sondern direkt beim Finanzamt anmelden. Unter Urproduktion fallen Tätigkeiten wie Land- und Forstwirtschaft, Gärtnerei, Tierzucht und Fischerei. Auch diese sind von der Gewerbeanmeldepflicht befreit. Ebenso gilt die reine Verwaltung eigenen Vermögens, etwa durch Vermietung oder Verpachtung, nicht als gewerbliche Tätigkeit.
Gewerbe online anmelden: So funktioniert das Portal der Stadt Essen
Die Stadt Essen bietet dir mit dem eMeldung-Portal eine bequeme Möglichkeit, dein Gewerbe von zu Hause aus anzumelden. Besonders praktisch ist das auch, wenn du ein Nebengewerbe anmelden möchtest und deine Zeit effizient nutzen willst.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Rufe das Online-Portal unter https://navigaweb.de/essen/emeldung/?op=system-startseite auf
- Klicke auf den Menüpunkt "eMeldung", um den Anmeldeprozess zu starten
- Wähle die Art der Gewerbemeldung aus (Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung)
- Fülle alle erforderlichen Felder im digitalen Formular aus
- Lade eine Bilddatei deines Personalausweises oder Reisepasses hoch (bei Bedarf mit aktueller Meldebescheinigung)
- Prüfe alle eingegebenen Daten auf Richtigkeit
- Sende deine Anmeldung ab
- Bezahle die Gebühr von 26,00 € online
- Erhalte deine Gewerbeanmeldung digital zugestellt
Vorteile & Voraussetzungen des Online-Verfahrens
Die Stadt Essen ist verpflichtet, dir diese digitale Möglichkeit anzubieten. Das Gewerbeamt leitet deine Anmeldung automatisch an relevante Stellen wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft und die IHK oder HWK weiter. Das Gewerbeamt leitet deine Anmeldung automatisch an relevante Stellen wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft und die IHK oder HWK weiter.
Für die Online-Anmeldung benötigst du lediglich einen Computer mit Internetzugang, einen Personalausweis oder Reisepass sowie gegebenenfalls weitere branchenspezifische Nachweise. Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst du innerhalb weniger Tage deine offizielle Bestätigung.
Gewerbe vor Ort beim Gewerbeamt Essen anmelden
Eine persönliche Vorsprache beim Gewerbeamt ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Aufgrund personeller Engpässe kann es aktuell zu längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten kommen.
Persönliche Vorsprache vs. Anmeldung durch einen Vertreter
Bei der persönlichen Vorsprache im Gewerbeamt musst du dich ausweisen können. Falls du nicht selbst erscheinen kannst, darfst du auch einen Vertreter schicken. Dieser benötigt jedoch eine Vollmacht von dir, die du mit deiner Originalunterschrift versehen musst.
Auch wenn ein Vertreter für dich zum Gewerbeamt geht, müssen die Antragsformulare zur Gewerbeanzeige von dir selbst ausgefüllt und unterschrieben sein. Die Unterschrift des Bevollmächtigten reicht nicht aus. Zudem verlangen viele Gewerbeämter die Vorlage einer Kopie deines Personalausweises oder Reisepasses.
Das Formular für die Gewerbeanmeldung findest du weiter unten im Artikel verlinkt.
Unterlagen & Nachweise: Checkliste für deine Gewerbeanmeldung
Damit du bei deiner Gewerbeanmeldung in Essen keine wichtigen Schritte mehr vergisst, haben wir dir hier alle wesentlichen Punkte als Anleitung zusammengestellt.
Grunddokumente für Einzelunternehmer
Für dein Formular zur Gewerbeanmeldung in Essen brauchst du einige Grunddokumente. Ohne diese kannst du bei der Gewerbemeldestelle nicht starten. Halte deinen Personalausweis oder Reisepass bereit – Kopien von Vorder- und Rückseite sind erforderlich. Für die Anmeldung benötigst du das ausgefüllte Formular GewA 1, das du entweder direkt bei der Gewerbemeldestelle erhältst oder online über das Essener Serviceportal ausfüllen kannst.
Zusätzliche Nachweise je nach Tätigkeit
Sonderfälle für Nicht-EU-Bürger
Wenn du aus einem Nicht-EU-Land kommst, benötigst du für die Gewerbeanzeige zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis, die dich zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit berechtigt. Bei der Anmeldung durch einen Vertreter ist eine Vollmacht mit Originalunterschrift nötig, zusammen mit Kopien der Ausweisdokumente von beiden Personen. Eine vorherige Beratung bei der Ausländerbehörde ist in diesen Fällen empfehlenswert, um alle erforderlichen Unterlagen für die Gewerbeanmeldung zusammenzustellen.
Kosten der Gewerbeanmeldung in Essen
Hier findest du eine Übersicht über die Kosten und Gebühren, die bei der Gewerbeanmeldung in Essen anfallen.
Gebührenübersicht: Haupt- vs. Kleingewerbe
Wenn du in Essen ein Gewerbe anmelden möchtest, fallen einheitliche Gebühren an – unabhängig davon, ob es sich um ein Haupt- oder Kleingewerbe handelt. Die Kosten belaufen sich auf: Grundgebühr für Gewerbeanmeldung: 26 Euro
- Grundgebühr für Gewerbeanmeldung: 26 Euro
- Zusätzliche Gesellschafter: 13 Euro pro Person (bei Rechtsformen mit mehreren Gesellschaftern)
- Online-Anmeldung: 26 Euro (gleicher Preis wie persönliche Anmeldung)
Während du in München mit 47 Euro oder in Stuttgart mit 57,50 Euro rechnen musst, ist die Anmeldung in Essen mit 26 Euro deutlich günstiger.
Bezahlmöglichkeiten & Quittung
Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst du vom Gewerbeamt Essen deinen Gewerbeschein als offizielle Bestätigung. Diesen kannst du auf zwei Wegen beantragen:
- Persönlich bei der Gewerbemeldestelle des Ordnungsamts der Stadt Essen (nach vorheriger Terminvereinbarung)
- Online über die eMeldung – dies beschleunigt den Prozess erheblich und ist die empfohlene Variante
Die Gebühren kannst du bei persönlicher Vorsprache bar oder per EC-Karte bezahlen. Bei der Online-Anmeldung erfolgt die Zahlung elektronisch im Rahmen des Anmeldeprozesses. Nach Eingang der Zahlung wird dir der Gewerbeschein ausgestellt, den du für weitere behördliche Schritte wie die Anmeldung beim Finanzamt benötigst.
Steuerliche Pflichten in Essen
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro. Kapitalgesellschaften können diesen Freibetrag nicht nutzen.
Nach der Gewerbeanmeldung erhältst du vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du elektronisch ausfüllen musst. Nach Prüfung deiner Angaben teilt dir das Finanzamt deine Steuernummer zu, die du für Rechnungen und statistische Erhebungen benötigst.
Um deine potenziellen Steuerlasten besser einschätzen zu können, empfiehlt es sich, den Gewerbesteuerrechner zu nutzen. Dieses Tool hilft dir, eine Vorausberechnung der zu erwartenden Gewerbesteuer vorzunehmen.
Nach der Anmeldung: Diese Schritte darfst du nicht vergessen
Nach dem Gewerbe eröffnen sind einige wichtige Schritte zu erledigen, damit dein Unternehmen rechtlich abgesichert ist und du keine Probleme mit Behörden bekommst. Hier erfährst du, welche Pflichten nach der Gewerbeanmeldung auf dich zukommen.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung & Steuernummer
Nach der Gewerbeanmeldung meldet das Gewerbeamt deine Daten automatisch an das Finanzamt weiter. Daraufhin erhältst du vom Finanzamt den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung", den du sorgfältig ausfüllen musst. Du kannst diesen auch online über das ELSTER-Portal einreichen. Nach Prüfung deiner Angaben teilt dir das Finanzamt deine Steuernummer zu, mit der du Rechnungen ausstellen und deine Steuererklärungen abgeben kannst.
Pflichtmitgliedschaften: IHK, HWK, Berufsgenossenschaft
Mit der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch Mitglied in der IHK zu Essen oder – bei handwerklichen Berufen – in der Handwerkskammer. Zusätzlich musst du dich innerhalb einer Woche bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Diese Anmeldepflicht besteht auch, wenn du (noch) keine Mitarbeiter beschäftigst. Weitere wichtige Meldungen sind die Anmeldung bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung, falls du Angestellte hast, sowie gegebenenfalls bei branchenspezifischen Aufsichtsbehörden.
Gewerbe anmelden in weiteren Städten
- Gewerbe anmelden in Berlin
- Gewerbe anmelden in München
- Gewerbe anmelden in Hamburg
- Gewerbe anmelden in Köln
- Gewerbe anmelden in Duisburg
- Gewerbe anmelden in Dortmund
- Gewerbe anmelden in Bremen
- Gewerbe anmelden in Düsseldorf
- Gewerbe anmelden in Hannover
Zusammenfassung
Die Gewerbeanmeldung in Essen kostet 26 € und kann sowohl online über das eMeldung-Portal als auch persönlich nach Terminvereinbarung beim Gewerbeamt erfolgen. Erforderlich sind mindestens Personalausweis/Reisepass und das Formular GewA 1; je nach Rechtsform oder Tätigkeit können zusätzliche Nachweise wie Handelsregisterauszug, Handwerkskarte, Genehmigungen oder ein polizeiliches Führungszeugnis nötig sein. Nach der Anmeldung erhältst du den Gewerbeschein und wirst automatisch beim Finanzamt, der IHK/HWK und der Berufsgenossenschaft gemeldet.