Als Unternehmerin oder Unternehmer wirst du früher oder später mit der Umsatzsteuer-ID in Berührung kommen. Die Abkürzung steht für Umsatzsteueridentifikationsnummer. Sie bezeichnet eine spezielle Umsatzsteuernummer, die du im innergemeinschaftlichen Warenverkehr innerhalb der EU benötigst – sie kennzeichnet dein Unternehmen unverwechselbar.
In diesem Beitrag erfährst du, wer diese ID braucht, wo du sie angeben musst und alles Weitere zum Thema.
Keine Lust zu lesen? Dann sieh' dir einfach unser Video zum Thema Umsatzsteuer-ID an:
Was ist die Umsatzsteuer-ID?
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) kennzeichnet jedes Unternehmen innerhalb der Europäischen Union (EU) eindeutig und wird vom Finanzamt vergeben. Diese Nummer, die jeder Betrieb zusätzlich zu seiner Steuernummer erhält, ist besonders für die Erstellung von Rechnungen ins Auslandwichtig, denn für diese Rechnungen gilt sie als Pflichtangabe.
Wieso gibt es die Umsatzsteuer-ID?
Die Umsatzsteuer-ID ermöglicht die steuerrechtliche Abwicklung von Geschäften zwischen EU-Ländern. Sie ist gerade für das B2B-Geschäft zwischen Regelunternehmen unentbehrlich: Nur mithilfe der Umsatzsteuer-ID lassen sich Geschäfte zwischen EU-Ländern, die sogenannte innergemeinschaftliche Lieferung oder innergemeinschaftliche Leistung, korrekt abwickeln.
Unterschied zwischen Steuernummer und Umsatzsteuer-ID
Beide Umsatzsteuernummern dienen der steuerlichen Identifikation. Sie unterscheiden sich aber in der Anwendung:
Tipp: Mehr über Aufbau, Zuteilung und Verwendung erfährst du in unserem Beitrag zur Steuernummer.
Wer die Umsatzsteuer-ID braucht
Wichtig bei diesem Thema ist die Frage: Wann benötigt man eine Umsatzsteuer-ID? Du brauchst eine Umsatzsteuer-ID, wenn der Leistungsempfänger deiner Leistungen seinen Sitz im Ausland hat. Auch wenn du selbst Waren oder Leistungen aus dem Ausland beziehst, benötigst du die Nummer. Zudem musst du die Umsatzsteuer-ID deiner Geschäftspartnerin oder deines Geschäftspartners erfragen und beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einem Bestätigungsverfahren unterziehen.
In diesen Fällen musst du keine Umsatzsteuer-ID beantragen:
- Geschäfte im Inland: Bist du nur im Inland freiberuflich oder gewerblich tätig und beziehst oder erbringst nur dort deine Leistungen, kannst du auf eine Umsatzsteuer-ID verzichten.
- Geschäfte mit Privatpersonen: Dies gilt auch für den Fall, dass du deine Waren zwar in andere Länder der EU schickst, diese aber nur an Privatpersonen gerichtet sind.
- Kleinunternehmer: Ausgenommen von der Pflicht zur Nutzung der Umsatzsteuer-ID bist du auch als Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer. Voraussetzung ist allerdings, dass du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst.
Ganz pauschal ist also zu sagen, dass du die Umsatzsteuer-ID immer dann bindend nutzen musst, wenn du mit einem Geschäftskunden innerhalb der EU Waren oder Dienstleistungen austauschst. Im Detail findest du alles Wichtige dazu in den § § 11 Abs. 1 Ziff. 2 a und 21 ff UStG.
Zusammenfassung
- Die Umsatzsteuer-ID (USt-ID) ist eine Identifikationsnummer, die von den Finanzbehörden in der EU an Unternehmen vergeben wird.
- Sie wird verwendet, um Unternehmen von Privatpersonen zu unterscheiden und die Steuerpflicht für Umsätze innerhalb der EU zu klären.
- Die USt-ID ist besonders für das B2B-Geschäft innerhalb der EU wichtig und muss auf Rechnungen angegeben werden.
- Sie unterscheidet sich von der Steuernummer, die von den Finanzbehörden für die gängige Abführung der Umsatzsteuer von Regelunternehmen vergeben wird auf Rechnungen in Österreich angegeben werden