Was ist eine Einkommensteuer-Vorauszahlung?
Die Einkommensteuer-Vorauszahlung ist eine vierteljährliche Abschlagszahlung an das Finanzamt. Du zahlst quasi in regelmäßigen Raten statt in einem Schwung den gesamten Steuerbetrag an das Finanzamt. Wie viel du zahlst bzw. wie hoch diese vierteljährlichen Steuerbeträge sind, wird geschätzt. Konkret orientiert sich die Finanzbehörde dafür an deinem zu erwartenden Einkommen für das laufende Steuerjahr (Veranlagungszeitraum).
Was du an Vorauszahlungen leistest, wird später mit der über die Steuererklärung ermittelten Steuer-Festsetzung verrechnet. Wenn geschätztes und tatsächliches Einkommen nicht übereinstimmen, ergeben sich in der Regel Rück- oder Nachzahlungen.
Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen dienen zwei Dingen:
- Alle steuerpflichtigen Bürger zahlen kontinuierlich ihre Steuerschuld an den Staat. Sprich: Die Haushaltskasse hat stets Einnahmen.
- Die gesamte Steuerlast jedes einzelnen Steuerpflichtigen wird gleichmäßig über das Steuerjahr verteilt. Statt einmal einen großen Betrag zu zahlen, der dich vielleicht in finanzielle Bedrängnis bringen könnte, führst du viermal kleinere Beträge ab.
Selbstständige müssen eigenverantwortlich dafür sorgen, dass ihre Einkommensteuer-Vorauszahlungen zum richtigen Zeitpunkt beim Finanzamt eingehen. Welche Fristen du erfüllen musst, liest du gleich weiter unten. Angestellte hingegen zahlen ihren Anteil an Steuern in der Regel automatisch. Er wird direkt von ihren Löhnen abgezogen und an das Finanzamt abgeführt.
Wer muss eine Vorauszahlung machen?
Einkommensteuer-Vorauszahlungen müssen also diejenigen zahlen, die keine Lohnsteuer zahlen und ihre Einkünfte selbst erwirtschaften. Das betrifft Selbstständige, Freiberufler, Kleinunternehmer und Gewerbetreibende.
Folgende Ausnahme gilt:
Dein zu erwartendes Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag (maximal 12.816 Euro für 2024)? Dann musst du als Selbstständiger keine Einkommensteuer zahlen und entsprechend auch keine Steuervorauszahlungen leisten. Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer werden in der Regel dann für dich festgesetzt, wenn deine Steuerlast im vergangenen Jahr bzw. Veranlagungszeitraum bei mindestens 300 Euro lag. (§ 45 Abs. 1 letzter Satz EStG).
So berechnet sich die Einkommensteuer-Vorauszahlung
Okay, Vorauszahlungen für selbstständige Steuerpflichtige sind also ein Muss. Aber woher weißt du, wie hoch deine Einkommensteuer-Vorauszahlungen sein werden?
Um diese vierteljährliche Steuerschuld zu berechnen, schaut sich das Finanzamt dein zu versteuerndes Einkommen (zvE) des letzten Steuerjahres an. Mit Blick auf diesen Betrag geht es erst einmal davon aus, dass du im aktuellen Jahr dasselbe Plus erwirtschaften wirst.
Diese Summe teilt das Finanzamt als Bemessungsgrundlage in vier gleich große Beträge und setzt sie als deine Quartalszahlungen fest. Wie die Berechnung genau aussieht und welche Beträge du zahlen musst, erfährst du durch den Vorauszahlungsbescheid des Finanzamts. Die Höhe deines zu versteuernden Einkommens des Vorjahres findest du in deinem aktuellen Steuerbescheid.
Nun ist es vielleicht so, dass du gerade ganz frisch in die Selbstständigkeit startest? In dem Fall kann natürlich kein Einkommen aus dem Vorjahr als Berechnungsgrundlage herhalten. Was passiert stattdessen?
Bei Aufnahme deiner Tätigkeit als Freiberufler und Gewerbetreibender musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Hier gibst du deinen voraussichtlichen Gewinn an. Basierend auf diesen Angaben ermittelt das Finanzamt die Höhe der Vorauszahlungen und teilt sie dir im Vorauszahlungsbescheid mit.
Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen
Stellen wir uns jetzt folgende Situation vor: Du bist schon länger selbstständig und liest die festgesetzten Steuerbeträge im Vorauszahlungsbescheid und weißt: Deine Einnahmen im laufenden Kalenderjahr werden deutlich geringer ausfallen als im Vorjahr und das zu versteuernde Einkommen entsprechend ebenfalls. Die vier Vorauszahlungen sind damit viel zu hoch angesetzt.
Das kann natürlich vorkommen, zum Beispiel bei
- rückläufigen Einnahmen
- krankheitsbedingten höheren Verdienstausfällen
- Eheschließung und Steuerklassenwechsel
- außergewöhnlich hohen Ausgaben
In Fällen wie diesen kannst du bei deinem zuständigen Finanzamt den Antrag auf Herabsetzung der Steuervorauszahlung stellen. Das geht direkt über Finanzonline oder auch formlos per Post. Im Antrag legst du dar, warum du glaubst, dass deine Vorauszahlungen zu hoch sind. Sei dabei in deinen Angaben so exakt wie möglich und stelle dem Finanzamt alle relevanten Informationen zur Verfügung. Das kann zum Beispiel in Form einer detaillierten Einkommensprognose sein oder durch Nachweise über entscheidende Änderungen deiner finanziellen Verhältnisse.
Hat das Finanzamt deinen Antrag geprüft und bewilligt, erhältst du einen neuen Vorauszahlungsbescheid – mit angepassten Steuer-Festsetzungen. Vierteljährliche Vorauszahlungen, die du bereits gezahlt hast, werden mit den kommenden, neu berechneten Raten verrechnet.
Du hast den Antrag auf Herabsetzung verpasst? Dann erhältst du zu viel gezahlte Vorauszahlungen automatisch mit dem nächsten Einkommensteuerbescheid zurück. Das Geld ist also nicht „weg“.
Wann sind Einkommensteuervorauszahlungen fällig?
Du weißt jetzt bereits: Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und auch Kleinunternehmer selbst dafür sorgen müssen, dass ihre Einkommensteuer-vorauszahlungen fristgerecht in die Finanzkasse fließen.
Bis wann genau?
Laut Einkommensteuergesetz (EStG) musst du vierteljährlich Einkommensteuervorauszahlungen leisten. Konkret gelten folgende Stichtage:
- 15. Februar,
- 15. Mai,
- 15. August und
- 15. November.
Wichtiger Hinweis: Versäumst du die rechtzeitige Zahlung, können schnell Verspätungsgebühren entstehen. Das Finanzamt wird dir keine Zahlungserinnerung schicken.
Um die Fristen einzuhalten, gewähre der Behörde am besten einen Lastschrifteinzug oder richte einen Dauerauftrag ein. Um keine wichtigen Fristen und Termine zu verpassen, nutze unseren Beitrag zum Thema Steuertermine.
Nachträgliche Vorauszahlungen vermeiden
Nun zahlst du pünktlich die Vorauszahlungen – völlig korrekt viermal im Jahr denselben, im Vorauszahlungsbescheid festgesetzten Betrag. Wie kann es dann sein, dass du womöglich im ersten Quartal eine andere Summe zahlen musst als in den weiteren drei Quartalen?
Ganz einfach:
Die Einkommensteuererklärung vom Vorjahr ist im ersten Quartal noch nicht abgeschlossen. Oft erhältst du deinen Steuerbescheid erst in der zweiten Jahreshälfte. Manchmal flattert er sogar erst im Oktober oder November ins Haus. Und mit ihm sind dann auch erst die tatsächlichen Vorauszahlungsbeträge berechnet.
Hat das Finanzamt jetzt festgestellt, dass deine vier Vorauszahlungen zu niedrig angesetzt waren, kann es zu einer nachträglichen Vorauszahlung kommen, über die es dich im Steuerbescheid informiert. Diese wird zusätzlich zu den vier Quartalen festgesetzt.
Damit dich diese nachträglichen Vorauszahlungen nicht unangenehm überrumpeln und weil du auch dazu verpflichtet bist, unser Hinweis:
Erwartest du Mehr-Einkünften, informiere das Finanzamt darüber. Dafür stellst du über Finanzonline einen Anpassungsantrag – wie auch den Antrag auf Herabsetzung mindestens zwei Monate vor der nächsten Vorauszahlung.
Steuervoranmeldung vs. Steuererklärung
Was wir immer wieder hören im Zusammenhang mit der Einkommensteuervorauszahlungen ist die Frage: „Wenn ich doch schon die Voranmeldungen mache, warum braucht das Finanzamt dann von mir noch eine Steuererklärung?“ Wir fassen dir den Unterschied zusammen:
Die Steuervoranmeldung ist nur eine vorläufige Meldung an das Finanzamt über die zu erwartenden Einkünfte und Steuerzahlungen für das laufende Jahr. Mit ihr erhält das Finanzamt einen ersten Einblick in deine steuerliche Situation als Steuerpflichtiger und kann Vorauszahlungen festlegen. Die genaue Steuerlast ergibt sich für das Finanzamt jedoch erst aus der Steuererklärung, die du einreichst.
Auf ihrer Basis berechnet das Finanzamt dann die endgültige Steuerschuld oder Steuererstattung für das abgelaufene Jahr. Um unnötige Steuernachzahlungen oder Strafen zu vermeiden, achte unbedingt darauf, dass die Angaben in deiner Steuererklärung korrekt sind. Du kannst hierfür den sevdesk Einkommensteuerrechner verwenden.
Zusammenfassung
Die Einkommensteuervorauszahlung ist eine vierteljährliche Zahlung für das laufende Kalenderjahr. Der gezahlte Betrag basiert auf einer Schätzung darüber, wie hoch deine gesamte Steuerlast im laufenden Jahr sein wird – abgeleitet von deinem zu versteuernden Einkommens des Vorjahres. Mit der Einkommensteuererklärung werden diese Vorauszahlungen später geprüft und verrechnet. Nimmst du mehr ein als erwartet (Mehreinkommen), kann es sein, dass du Steuern nachzahlen musst (Nachzahlungen) und sogenannte nachträgliche Steuervorauszahlungen. So wird die Differenz zwischen tatsächlicher und geschätzter Steuerlast ausgeglichen. Bei geringeren Einkünften darfst du dich auf Steuerrückzahlungen freuen.