Die Einkommensteuererklärung steht an und prompt kommt die Frage auf: Wie viel Steuern zahle ich wohl? Gut zu wissen: Darüber entscheiden weder dein reiner Gewinn noch deine bloßen Einkünfte. Vielmehr ist das zu versteuernde Einkommen ausschlaggebend, hinter dem eine aufwendigere Berechnung liegt. Wir erklären dir, was das ist und wie du es berechnest.
Definition: Was ist das zu versteuernde Einkommen (zvE)?
Das zu versteuernde Einkommen – oft zvE genannt – ist der Teil deiner jährlichen Einnahmen, auf die du Einkommenssteuer zahlen musst. Wichtig ist dafür zu wissen, dass Einnahmen, Einkommen und Einkünfte zwar oft synonym verwendet werden, aber nicht dasselbe sind. Einnahmen sind das, was an Geld reinkommt. Einkünfte sind der Betrag, der von deinen Einnahmen bleibt, wenn du von ihnen als Selbstständiger bestimmte Ausgaben wie Betriebsausgaben abziehst.
Das zu versteuernde Einkommen ist das Ergebnis von all deinen Einkünften abzüglich Sonderausgaben, Freibeträgen und außergewöhnlichen Belastungen usw., die du steuerlich geltend machen kannst. In der Regel liegt dein zu versteuerndes Einkommen damit unter deinem Bruttoverdienst bzw. deinen Bruttoeinnahmen.
Aus dem zu versteuernden Einkommen erfolgt deine Zuordnung zu einem der sieben Einkommensteuertarife sowie die Festsetzung der Einkommensteuer und Körperschaftssteuer (KStG).
Welche Einkünfte zählen in das zu versteuernde Einkommen?
Du hast es oben bereits gelesen: Alle deine Einkünfte müssen zur Errechnung des zu versteuernden Einkommens auf den Tisch. Konkret meint das Steuerrecht damit Beträge aus sieben verschiedenen Einkunftsarten und Einkünfte aus:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG)
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 22 EStG)
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG)
- Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (§ 25 EStG)
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27 EStG)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG)
- Sonstige Einkünfte (§29 EStG)
“Sonstige Einkünfte” – Was ist damit gemeint? Zu dieser Einkunftsart zählen zum Beispiel bestimmte Leibrenten, Spekulationsgewinne, Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen, Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und anderen Leistungen, Funktionsgebühren)
Diese verschiedenen Einkünfte werden addiert. Bei Selbstständigen werden Betriebsausgaben über die eingereichte EAR abgezogen. Bei Angestellten mit nebenberuflicher Selbstständigkeit sind es hier die Werbungskosten, die abzuziehen sind. Zu typischen Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben, die (nebenberuflich) Selbstständige absetzen können, gehören unter anderem:
- Arbeitsmittel wie Büromöbel oder Fachliteratur
- Bahncard für berufliche Reisen
- Kosten für typische Berufskleidung
- Beiträge zu einem Berufsverband
- doppelte Haushaltsführung aus beruflichen Gründen
- Kontoführungsgebühren
- Kosten für Kreditkarten
- beruflich begründete Sprachkurse
- Umzugskosten bei beruflich bedingtem Wohnortwechsel.
Das Ergebnis aller Einnahmen Selbstständiger abzüglich Ausgaben bzw. aller Einkünfte abzüglich Werbungskosten bei Angestellten mit nebenberuflicher Selbstständigkeit ergibt sich die Summe all deiner Einkünfte.
Freibeträge beim zu versteuernden Einkommen
Aufgepasst: Du kannst das Einkommen, auf das Steuern erhoben werden, noch weiter senken und neben Ausgaben auch bestimmte Freibeträge für dich steuerlich geltend machen. Prüfe also, welche der folgenden Freibeträge du anwenden kannst, um weitere Steuern zu sparen.
Zu den Freibeträgen zählt das Steuerrecht zum Beispiel:
Fassen wir bis hierher zusammen: Alle Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten werden zusammengerechnet. Alle Ausgaben wie Werbungskosten und Freibeträge ziehst du ab. Im Ergebnis hast du das Einkommen, auf dessen Basis als Bemessungsgrundlage die Steuern festgesetzt werden.
Wie berechne ich das zu versteuernde Einkommen?
Lass uns das jetzt im Detail und Schritt für Schritt ansehen – mit übersichtlichen Tabellen, Tooltipps und einem Beispiel zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens. Wenn du gerade noch dachtest: “Das wird ja ganz schön komplex alles!”, wirst du jetzt sehen, dass wir dich sicher durch den Prozess leiten.
Wir laden dich außerdem jetzt schon ein, dir für deine gesamte Buchhaltung unsere sichere und GoBD-konforme sevdesk-Software an die Seite zu holen für:
- absolute Transparenz aller Einnahmen und Ausgaben
- saubere Aufstellung deiner Einkünfte
- Erstellung der EAR und Steuervoranmeldung in Klicks fürs Finanzamt
Jetzt gehts an die Schritt-für-Schritt-Anleitung:
1. Schritt: Einnahmen berechnen
Addiere alles, was zu deinen Einnahmen im entsprechenden Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) zählt. Beachte, dass du Beträge aus allen sieben Einkunftsarten berücksichtigen musst. Heißt: Nicht nur deine Einnahmen aus selbstständiger bzw. gewerblicher Tätigkeit spielen hier mit rein, sondern beispielsweise auch mögliche Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien.
Wichtig ist, dass du alle Belege aufbewahrst, deine Ausgaben dokumentierst und bereithältst, falls das Finanzamt diese einsehen will. Ganz einfach geht das natürlich mit einem entsprechenden Tool, in dem du diese digital speichern kannst. Für Selbstständige eignet sich beispielsweise die Buchhaltungssoftware sevdesk. Mit der App fotografierst du einfach deine Belege ab und verwaltest sie online. Neben der cleveren Belegerfassung gibt es noch viele weitere Vorteile, schau dafür mal auf unserer Funktionsübersicht vorbei.
2. Schritt: Einkünfte berechnen
Jetzt schaust du dir deine Einkünfte an. Kurze Erinnerung: Einkünfte und Einnahmen werden zwar oft synonym behandelt, sind aber nicht dasselbe. Deine Einkünfte sind der Betrag, der übrig bleibt, wenn du von deinen Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit die Betriebsausgaben abziehst. Bei Angestellten sind in der Regel die Werbungskosten.
Betriebsausgaben sind all jene Ausgaben, die du in deiner EAR zusammenträgst und deinen Einnahmen gegenüberstellst. Du hast diese Ausgaben, damit du deiner Tätigkeit nachgehen kannst. Gemeint sind damit z. B. Dienstreisen, Arbeitsmittel, Fachliteratur, Fort- und Weiterbildungen, aber auch die Miete für dein Büro, Kundenbewirtung sowie berufsbezogene Versicherungen.
Hinweis für Arbeitnehmer mit nebenberuflicher Selbstständigkeit: Angestellte können Werbungskosten absetzen. Seit dem Steuerjahr 2023 berücksichtigt das Finanzamt eine Werbungskostenpauschale von 132 Euro. Sie wird dir automatisch von deinen Einnahmen abgezogen. Liegen deine Ausgaben höher, solltest du sie einzeln in deiner Steuererklärung angeben und als Nachweise aufbewahren. Alles, was über die Pauschale hinausgeht, senkt deine Steuerlast zusätzlich.
3. Schritt: Summe der Einkünfte ermitteln
Im dritten Schritt addierst du alle Einkünfte (Einnahmen abzüglich Werbungskosten und Betriebsausgaben) aus dem Veranlagungszeitraum. Auch hier gilt wieder: Berücksichtige Einkünfte aus allen sieben Einkunftsarten. Das Ergebnis ist die Summe deiner Einkünfte.
4. Schritt: Gesamtbetrag der Einkünfte berechnen
Jetzt berechnest du den Gesamtbetrag der Einkünfte. Gesamtbetrag? Ist das nicht dasselbe wie die Summe, die du eben errechnet hast?
Nein. Das Steuerrecht macht hier einen entscheidenden Unterschied. Denn der Gesamtbetrag deiner Einkünfte ist der Betrag, der von der Summe deiner Einkünfte verbleibt nach Abzug bestimmter Freibeträge, wenn diese für dich in Frage kommen. Kannst du keine Freibeträge anwenden, ist die Summe deiner Einkünfte gleich dem Gesamtbetrag der Einkünfte.
Bei Abzug von Freibeträgen sähe die Rechnung wie folgt aus:
5. Schritt: Einkommen berechnen
Fast geschafft. Im nächsten Schritt kürzt du den Gesamtbetrag wiederum – u. a. um Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.
Das Einkommen und deine Rechnung aus dem fünften Schritt sieht dann so aus:
6. Zu versteuerndes Einkommen berechnen
Du bist am Ziel! Im sechsten und letzten Schritt wirst du endlich das zvE berechnen, dein steuerpflichtiges Einkommen. Damit hast du dann den Wert (Bemessungsgrundlage), der entscheidend dafür ist, welcher Steuertarif und welcher Steuersatz für dich in diesem Kalenderjahr als Veranlagungszeitraum gilt. Was ist zu tun?
Du musst nur noch von deinem soeben errechneten Einkommen mögliche Kinderfreibeträge abziehen.
Unsere Schlussrechnung ist dann folgende:
Zugegeben, das war ganz schön komplex und eine ganze Menge Theorie. Bevor wir uns das Ganze noch einmal anhand eines Beispiels ansehen, hier unsere Einladung:
Ermittle deine Steuern einfach und angeleitet mit unserem Einkommensteuerrechner. Einfach deine Daten eintragen und der Rechner zeigt dir direkt deine Einkommensteuer, ggf. fällige Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag an.
Beispiel: zu versteuerndes Einkommen berechnen
Lass uns jetzt die Berechnung des zu versteuernden Einkommens am Beispiel von Maike ansehen. Maike ist selbstständige Webdesignerin, ledig und kinderlos:
Maikes Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit aus einem Steuerjahr: 55.000 Euro
Kapitalerträge: 200 Euro
Einnahmen gesamt: 55.200 Euro
Ausgaben, die Maike absetzen kann:
Dienstreisen: 3.000 Euro
Mietkosten: 5.400 Euro
Weiterbildung: 3.000 Euro
Sonstiges: 7.100 Euro
Gesamtbetrag der Einkünfte: 36.700 Euro
Abzüglich Sonderausgaben Kirchensteuer: 600 Euro
Einkommen: 36.100 Euro
Da Maike keinen Freibetrag für Kinder geltend machen kann, beträgt ihr zu versteuerndes Einkommen (zvE) 36.100 Euro.
Wie viel Steuern muss Maike zahlen? In welche Tarifzone zur Steuerberechnung fällt sie?
Je nach Höhe des zu versteuernden Einkommens greifen unterschiedliche Steuertarife (Tarifzonen) vom Grundfreibetrag (0 Prozent Steuern) bis zur sog. Reichensteuer (55 Prozent Steuern bis 2025, danach höchstens 50 Prozent). Maike würde in die Tarifzone 4 fallen mit einem Steuersatz von 40 Prozent. Sie würde 14.440,00 Steuern (EStG) zahlen.
Du willst mehr zu den Steuersätzen wissen und erfahren, in welche der fünf Tarifzonen dein Einkommen fällt? Lies hier unseren Beitrag „Steuersätze“
Wie senke ich das zu versteuernde Einkommen?
Die verschiedenen Schritte unserer Rechnung haben dir bereits gezeigt: An vielen Stellen kannst du das zu versteuernde Einkommen für den entsprechenden Veranlagungszeitraum mindern und so Steuern sparen. Von deinen Einnahmen kannst du Ausgaben wie
- Werbungskosten
- Betriebsausgaben
- Freibeträge
- Verlustvorträge
- Sonderausgaben und
- außergewöhnliche Belastungen abziehen.
Wichtig ist, dass du alle Belege aufbewahrst, deine Ausgaben dokumentierst und bereithältst, falls das Finanzamt diese einsehen will.
Bedenke immer: Je mehr du abziehen kannst bei den verschiedenen Einkunftsarten (s.o.), desto geringer ist letztlich dein zu versteuerndes Einkommen als Bemessungsgrundlage für deine Steuern. Um maximal Steuern zu sparen, hol dir hier unser eBook mit 13 Steuerspartipps für Selbstständige. Einfach und schnell registrieren und kostenlos downloaden.
Zusammenfassung
Das zu versteuernde Einkommen ist die Summierung aller Einkünfte nach Abzug aller Kosten, Verluste und Freibeträge. Dieser Betrag allein bildet die Bemessungsgrundlage, auf der dein Steuertarif bemessen und deine Steuern errechnet werden. Achte daher darauf, so viele Abzüge wie möglich in deine Berechnung mit einzubeziehen, um maximal Steuern zu sparen. Das Ergebnis und den fälligen Steuerbetrag entnimmst du deinem Steuerbescheid.