Externe Inhalte
An dieser Stelle findest du externe Inhalte von YouTube. Durch Klick auf “Externe Inhalte laden” erklärst du dich damit einverstanden, dass dir externe Inhalte angezeigt werden. Dabei werden personenbezogene Daten an die Drittplattform übermittelt.
Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung und der Datenschutzerklärung von YouTube.

Zu versteuerndes Einkommen: Definition & Berechnung

Andrea Feustel
Andrea Feustel
geprüft durch
Aktualisiert am
24
.
07
.
2024
Hände mit Geld
Play
Hände mit Geld

Die Einkommensteuererklärung steht an und prompt kommt die Frage auf: Wie viel Steuern zahle ich wohl? Gut zu wissen: Darüber entscheiden weder dein reiner Gewinn noch deine bloßen Einkünfte. Vielmehr ist das zu versteuernde Einkommen ausschlaggebend, hinter dem eine aufwendigere Berechnung liegt. Wir erklären dir, was das ist und wie du es berechnest.

Definition: Was ist das zu versteuernde Einkommen (zvE)?

Das zu versteuernde Einkommen – oft zvE genannt – ist der Teil deiner jährlichen Einnahmen, auf die du Einkommenssteuer zahlen musst. Wichtig ist dafür zu wissen, dass Einnahmen, Einkommen und Einkünfte zwar oft synonym verwendet werden, aber nicht dasselbe sind. Einnahmen sind das, was an Geld reinkommt. Einkünfte sind der Betrag, der von deinen Einnahmen bleibt, wenn du von ihnen als Selbstständiger bestimmte Ausgaben wie Betriebsausgaben abziehst.

Das zu versteuernde Einkommen ist das Ergebnis von all deinen Einkünften abzüglich Sonderausgaben, Freibeträgen und außergewöhnlichen Belastungen usw., die du steuerlich geltend machen kannst. In der Regel liegt dein zu versteuerndes Einkommen damit unter deinem Bruttoverdienst bzw. deinen Bruttoeinnahmen.

Aus dem zu versteuernden Einkommen erfolgt deine Zuordnung zu einem der fünf Einkommensteuertarife sowie die Festsetzung der Einkommensteuer und Körperschaftssteuer (KStG).

Gut zu wissen:

Körperschaftsteuer müssen nach KStG juristische Personen zahlen. Sie wird also auf das zvE von Kapitalgesellschaft fällig, deren Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland ist. Die Körperschaftssteuer entspricht im Grunde genommen der Einkommensteuer für natürliche Personen. Ein bedeutender Unterschied aber ist, dass der Steuertarif nach KStG fix 15 Prozent beträgt – ganz gleich, wie hoch das zu versteuernde Einkommen ist.

Welche Einkünfte zählen in das zu versteuernde Einkommen?

Du hast es oben bereits gelesen: Alle deine Einkünfte müssen zur Errechnung des zu versteuernden Einkommens auf den Tisch. Konkret meint das Steuerrecht damit Beträge aus sieben verschiedenen Einkunftsarten und Einkünfte aus:

  1. nichtselbstständiger Arbeit (Bruttoarbeitslohn/Gehalt)
  2. selbstständiger Arbeit (Einnahmen)
  3. Gewerbebetrieben (Einnahmen)
  4. Land- und Forstwirtschaft (Einnahmen)
  5. Kapitalvermögen (z. B. Zinsen auf dein Tagesgeldkonto oder Aktiengewinne)
  6. Vermietung und Verpachtung (Mieteinnahmen)
  7. sonstigen Einkünften


“Sonstige Einkünfte” – Was ist damit gemeint? Zu dieser Einkunftsart zählen zum Beispiel Rentenzahlungen, Unterhaltsleistungen oder Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften.

Diese verschiedenen Einkünfte werden addiert. Bei Selbstständigen werden Betriebsausgaben über die eingereichte EÜR abgezogen. Bei Angestellten mit nebenberuflicher Selbstständigkeit sind es hier die Werbungskosten, die abzuziehen sind. Zu typischen Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben, die (nebenberuflich) Selbstständige absetzen können, gehören unter anderem:

  • Arbeitsmittel wie Büromöbel oder Fachliteratur
  • Bahncard für berufliche Reisen
  • Kosten für typische Berufskleidung
  • Beiträge zu einem Berufsverband
  • doppelte Haushaltsführung aus beruflichen Gründen
  • Kontoführungsgebühren
  • Kosten für Kreditkarten
  • beruflich begründete Sprachkurse
  • Umzugskosten bei beruflich bedingtem Wohnortwechsel.

Das Ergebnis aller Einnahmen Selbstständiger abzüglich Ausgaben bzw. aller Einkünfte abzüglich Werbungskosten bei Angestellten mit nebenberuflicher Selbstständigkeit ergibt sich die Summe all deiner Einkünfte.

Freibeträge beim zu versteuernden Einkommen

Aufgepasst: Du kannst das Einkommen, auf das Steuern erhoben werden, noch weiter senken und neben Ausgaben auch bestimmte Freibeträge für dich steuerlich geltend machen. Prüfe also, welche der folgenden Freibeträge du anwenden kannst, um weitere Steuern zu sparen.

Zu den Freibeträgen zählt das Steuerrecht zum Beispiel:

Abgabe Höhe
Grundfreibetrag, der das Existenzminimum sichert 11.604 Euro (2024)
Sonderausgabenpauschbetrag 36 Euro
Werbungskostenpauschale 1.230 Euro
Kinderfreibetrag 3.192 Euro (2024)
Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung 1.464 Euro
Vorsorgepauschale (Sonderausgabe wie Vorsorgeaufwendungen) hängt von Gesamteinkünften ab
Alleinerziehendenentlastungsbetrag (Entlastungsbeträge für Alleinerziehende) 4.260 Euro plus 240 Euro für jedes weitere Kind angerechnet
Freibetrag für außergewöhnliche Belastungen (Härtefall) abhängig von den Gesamteinkünften
Steuern sparen – das klingt gut, oder!

Hol dir jetzt unsere eBook Steuerspartipps für Selbstständige. Generell zahlen Selbstständige und Freiberufler viele Steuern. Oft wird übersehen, an welcher Stelle und durch die Angaben welcher Faktoren sich massiv Steuern einsparen lassen. Mit unserem eBook kannst du deine Steuerlast erheblich senken. Damit lohnt es sich, Zeit und Mühe in die Steuererklärung zu investieren!

Hier kostenloses eBook downloaden

Fassen wir bis hierher zusammen: Alle Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten werden zusammengerechnet. Alle Ausgaben wie Werbungskosten und Freibeträge ziehst du ab. Im Ergebnis hast du das Einkommen, auf dessen Basis als Bemessungsgrundlage die Steuern festgesetzt werden.  

Wie berechne ich das zu versteuernde Einkommen?

Lass uns das jetzt im Detail und Schritt für Schritt ansehen – mit übersichtlichen Tabellen, Tooltipps und einem Beispiel zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens. Wenn du gerade noch dachtest: “Das wird ja ganz schön komplex alles!”, wirst du jetzt sehen, dass wir dich sicher durch den Prozess leiten.

Wir laden dich außerdem jetzt schon ein, dir für deine gesamte Buchhaltung unsere sichere und GoBD-konforme sevdesk-Software an die Seite zu holen für:

  • absolute Transparenz aller Einnahmen und Ausgaben
  • saubere Aufstellung deiner Einkünfte
  • Erstellung der EÜR und Steuervoranmeldung in Klicks fürs Finanzamt

Mehr zu sevdesk

Jetzt gehts an die Schritt-für-Schritt-Anleitung:

1. Schritt: Einnahmen berechnen

Addiere alles, was zu deinen Einnahmen im entsprechenden Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) zählt. Beachte, dass du Beträge aus allen sieben Einkunftsarten berücksichtigen musst. Heißt: Nicht nur deine Einnahmen aus selbstständiger bzw. gewerblicher Tätigkeit spielen hier mit rein, sondern beispielsweise auch mögliche Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien.

Hinweis:

Du bist verheiratet? Dann prüfe, ob eine Zusammenveranlagung für dich und deinen Ehegatten sinnvoll ist. Bei einer steuerlichen Zusammenveranlagung gibt ein Ehepaar eine gemeinsame Steuererklärung ab. Du und dein Ehegatte werdet damit steuerlich wie eine Person behandelt.

Wichtig ist, dass du alle Belege aufbewahrst, deine Ausgaben dokumentierst und bereithältst, falls das Finanzamt diese einsehen will. Ganz einfach geht das natürlich mit einem entsprechenden Tool, in dem du diese digital speichern kannst. Für Selbstständige eignet sich beispielsweise die Buchhaltungssoftware sevdesk. Mit der App fotografierst du einfach deine Belege ab und verwaltest sie online. Neben der cleveren Belegerfassung gibt es noch viele weitere Vorteile, schau dafür mal auf unserer Funktionsübersicht vorbei.

2. Schritt: Einkünfte berechnen

Jetzt schaust du dir deine Einkünfte an. Kurze Erinnerung: Einkünfte und Einnahmen werden zwar oft synonym behandelt, sind aber nicht dasselbe. Deine Einkünfte sind der Betrag, der übrig bleibt, wenn du von deinen Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit die Betriebsausgaben abziehst. Bei Angestellten sind in der Regel die Werbungskosten.

Betriebsausgaben sind all jene Ausgaben, die du in deiner EÜR zusammenträgst und deinen Einnahmen gegenüberstellst. Du hast diese Ausgaben, damit du deiner Tätigkeit nachgehen kannst. Gemeint sind damit z. B. Dienstreisen, Arbeitsmittel, Fachliteratur, Fort- und Weiterbildungen, aber auch die Miete für dein Büro, Kundenbewirtung sowie berufsbezogene Versicherungen. Lies gern mehr dazu in unserem Beitrag zu Betriebsausgaben.

Hinweis für Arbeitnehmer mit nebenberuflicher Selbstständigkeit: Angestellte können Werbungskosten absetzen. Seit dem Steuerjahr 2023 berücksichtigt das Finanzamt eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro. Sie wird dir automatisch von deinen Einnahmen abgezogen. Liegen deine Ausgaben höher, solltest du sie einzeln in deiner Steuererklärung angeben und als Nachweise aufbewahren. Alles, was über die Pauschale hinausgeht, senkt deine Steuerlast zusätzlich.

3. Schritt: Summe der Einkünfte ermitteln

Im dritten Schritt addierst du alle Einkünfte (Einnahmen abzüglich Werbungskosten und Betriebsausgaben) aus dem Veranlagungszeitraum. Auch hier gilt wieder: Berücksichtige Einkünfte aus allen sieben Einkunftsarten. Das Ergebnis ist die Summe deiner Einkünfte.

4. Schritt: Gesamtbetrag der Einkünfte berechnen

Jetzt berechnest du den Gesamtbetrag der Einkünfte. Gesamtbetrag? Ist das nicht dasselbe wie die Summe, die du eben errechnet hast?

Nein. Das Steuerrecht macht hier einen entscheidenden Unterschied. Denn der Gesamtbetrag deiner Einkünfte ist der Betrag, der von der Summe deiner Einkünfte verbleibt nach Abzug bestimmter Freibeträge, wenn diese für dich in Frage kommen. Kannst du keine Freibeträge anwenden, ist die Summe deiner Einkünfte gleich dem Gesamtbetrag der Einkünfte.

Bei Abzug von Freibeträgen sähe die Rechnung wie folgt aus:

Summe der Einkünfte
- Altersentlastungsbetrag
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Freibetrag für Land- und Forstwirte
- Hinzurechnungsbetrag (relevant für Angestellte, die mehreren Beschäftigungen nachgehen und dennoch ein geringes Einkommen haben)
= Gesamtbetrag der Einkünfte

5. Schritt: Einkommen berechnen

Fast geschafft. Im nächsten Schritt kürzt du den Gesamtbetrag wiederum – u. a. um Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Um Erstattungsüberhänge wird der Gesamtbetrag aber wiederum erhöht. Erstattungsüberhänge entstehen bei der Kirchensteuer, wenn ein Erstattungsbetrag höher ist als die Zahlung der Kirchensteuer im entsprechenden Jahr.

Das Einkommen und deine Rechnung aus dem fünften Schritt sieht dann so aus:

= Gesamtbetrag der Einkünfte
- Verlustabzug nach § 10d EStG
- Sonderausgaben (Ausgaben der Lebensführung wie Kirchensteuer, Ausgleichszahlungen, Kinderbetreuungskosten)
- außergewöhnliche Belastungen
- haushaltsnahe Dienstleistungen
+ Kirchensteuer-Erstattungsüberhang (Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG)
= Einkommen

6. Zu versteuerndes Einkommen berechnen

Du bist am Ziel! Im sechsten und letzten Schritt wirst du endlich das zvE berechnen, dein steuerpflichtiges Einkommen. Damit hast du dann den Wert (Bemessungsgrundlage), der entscheidend dafür ist, welcher Steuertarif und welcher Steuersatz für dich in diesem Kalenderjahr als Veranlagungszeitraum gilt. Was ist zu tun?

Du musst nur noch von deinem soeben errechneten Einkommen mögliche Kinderfreibeträge abziehen. Außerdem kann u. U. der sogenannte Härteausgleich für Nebeneinkünfte dein Einkommen mindern: Durch diesen Härteausgleich werden Nebeneinkünfte von bis zu 410 Euro vom Einkommen abgezogen. Sie bleiben damit steuerfrei.


Unsere Schlussrechnung ist dann folgende:

Einkommen
- Freibeträge für Kinder
- Härteausgleich
= zu versteuerndes Einkommen

Zugegeben, das war ganz schön komplex und eine ganze Menge Theorie. Bevor wir uns das Ganze noch einmal anhand eines Beispiels ansehen, hier unsere Einladung:

Ermittle deine Steuern einfach und angeleitet mit unserem Einkommensteuerrechner. Einfach deine Daten eintragen und der Rechner zeigt dir direkt deine Einkommensteuer, ggf. fällige Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag an. Hier gehts für dich zum Einkommensteuerrechner

Beispiel: zu versteuerndes Einkommen berechnen

Lass uns jetzt die Berechnung des zu versteuernden Einkommens am Beispiel von Maike ansehen. Maike ist selbstständige Webdesignerin, ledig und kinderlos:

Maikes Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit aus einem Steuerjahr: 55.000 Euro
Kapitalerträge: 200 Euro
Einnahmen gesamt: 55.200 Euro

Ausgaben, die Maike absetzen kann:
Dienstreisen: 3.000 Euro
Mietkosten: 5.400 Euro
Weiterbildung: 3.000 Euro
Sonstiges: 7.100 Euro

Gesamtbetrag der Einkünfte: 36.700 Euro

Abzüglich Sonderausgaben Kirchensteuer: 2.000 Euro

Einkommen: 34.700 Euro

Da Maike weder einen Freibetrag für Kinder geltend machen kann noch einen Härteausgleich, beträgt ihr zu versteuerndes Einkommen (zvE) 34.700 Euro.

Wie viel Steuern muss Maike zahlen? In welche Tarifzone zur Steuerberechnung fällt sie?

Je nach Höhe des zu versteuernden Einkommens greifen unterschiedliche Steuertarife (Tarifzonen) vom Grundfreibetrag (0 Prozent Steuern) bis zur sog. Reichensteuer (45 Prozent Steuern). Maike würde in die Tarifzone 3 fallen mit einem Steuersatz von 23,97–42 Prozent. Sie würde 5 834,00 Steuern (EStG) zahlen.

Du willst mehr zu den Steuersätzen wissen und erfahren, in welche der fünf Tarifzonen dein Einkommen fällt? Lies hier unseren Beitrag „Steuersätze“

Wie senke ich das zu versteuernde Einkommen?

Die verschiedenen Schritte unserer Rechnung haben dir bereits gezeigt: An vielen Stellen kannst du das zu versteuernde Einkommen für den entsprechenden Veranlagungszeitraum mindern und so Steuern sparen. Von deinen Einnahmen kannst du Ausgaben wie

  • Werbungskosten
  • Betriebsausgaben
  • Freibeträge
  • Verlustvorträge
  • Sonderausgaben und
  • außergewöhnliche Belastungen abziehen.

Wichtig ist, dass du alle Belege aufbewahrst, deine Ausgaben dokumentierst und bereithältst, falls das Finanzamt diese einsehen will.

Bedenke immer: Je mehr du abziehen kannst bei den verschiedenen Einkunftsarten (s.o.), desto geringer ist letztlich dein zu versteuerndes Einkommen als Bemessungsgrundlage für deine Steuern. Um maximal Steuern zu sparen, hol dir hier unser eBook mit 13 Steuerspartipps für Selbstständige. Einfach und schnell registrieren und kostenlos downloaden.

Zusammenfassung

Das zu versteuernde Einkommen ist die Summierung aller Einkünfte nach Abzug aller Kosten, Verluste und Freibeträge. Dieser Betrag allein bildet die Bemessungsgrundlage, auf der dein Steuertarif bemessen und deine Steuern errechnet werden. Achte daher darauf, so viele Abzüge wie möglich in deine Berechnung mit einzubeziehen, um maximal Steuern zu sparen. Das Ergebnis und den fälligen Steuerbetrag entnimmst du deinem Steuerbescheid.

Häufig gestellte Fragen zum zu versteuernden Einkommen (zvE)

Mehr erfahren

Häufig gestellte Fragen zu sevdesk

No items found.
Die Buchhaltungslösung, mit der du Zeit sparst
  • Umfassendes Rechnungsmanagement
  • Automatisierte EÜR & UStVA
  • Integriere Online Banking und mehr
  • Nutze viele weitere Funktionen
sevdesk Dashboard auf einem Laptop.
Steuern sparen leicht gemacht!

In unserem kostenlosen eBook "Steuerspartipps" verraten wir dir Tipps ud Triks we d eie Steuerlast senken und Kosten sparen kannst.