Die verschiedensten Steuervorauszahlungen mit ihren Fristen und Berechnungen wirken oft wie ein undurchsichtiges Labyrinth. Welche Steuervorauszahlungen musst du zahlen? In welcher Höhe und bis wann? Wir fassen für dich zusammen, was du für korrekte Vorauszahlungen unbedingt wissen musst.
Was ist eine Steuervorauszahlung?
Die Steuervorauszahlung kannst du dir vorstellen wie eine regelmäßige Ratenzahlung deiner Jahressteuer an das Finanzamt. Du zahlst mit ihr Stück für Stück den Steuerbetrag, den du voraussichtlich im laufenden Kalenderjahr als Gesamtbetrag dem Fiskus schuldest.
Hinter der Steuervorauszahlung stecken zwei Gedanken:
- Alle steuerpflichtigen Bürger begleichen regelmäßig ihre Steuerschuld, sodass sich die Staatskasse kontinuierlich füllt.
- Die Vorauszahlungen verringern das Risiko von Zahlungsengpässen der Steuerzahler, die entstehen könnten, müsste sie gesamte Steuerlast in einem Schwung bezahlen.
Wer muss Steuervorauszahlungen machen?
Wen Steuervorauszahlungen betreffen, ist schnell beantwortet: Grundsätzlich muss sie jeder steuerpflichtige Bürgerleisten – ganz gleich, ob er angestellt ist oder selbstständig tätig.
Die Besonderheit bei Selbstständigen ist folgende: Angestellte tragen ihre Vorauszahlungen automatisch über die monatliche Lohnabrechnung bzw. Lohnsteuer bei. Entsprechend ihrer Steuerklasse werden die Steuern vom Bruttolohn abgezogen und in die Finanzkasse eingezahlt.
Bei Selbstständigen und Freiberuflern gibt es keinen Arbeitgeber, der schon vorab die (Einkommen)Steuer zahlen könnte. In dem Fall musst du daher eigenständig dafür sorgen, dass die Steuervorauszahlungen gemäß deinen Einkünften pünktlich und in korrekter Höhe beim Finanzamt eingehen.
Welche Steuervorauszahlungen gibt es?
Jetzt wird es leider ein wenig kompliziert. Denn neben der Einkommensteuer musst du als Selbstständiger auch noch andere Steuervorauszahlungen in einem Steuerjahr im Blick behalten. Hier ist für dich unsere Übersicht möglicher Vorauszahlungen:
Einkommensteuer-Vorauszahlung
Wie alle anderen steuerpflichtigen Bürger zahlen Selbstständige und Freiberufler Vorauszahlungen auf ihre Einkommensteuer. Bemessungsgrundlage ist dein Einkommen bzw. die Steuerlast aus dem Vorjahr und deine Veranlagung.
Bei einer Unternehmens-Neugründung wird für die Vorauszahlung geschätzt, wie hoch dein zu erwartendes Einkommen im laufenden Jahr sein wird. Du erfährst die fällige Summe im Vorauszahlungsbescheid.
Steuervorauszahlungen werden für dich außerdem spätestens dann anfallen, wenn die Finanzbehörde mit dem letzten Steuerbescheid eines Steuerjahres mehr als 400 Euro zurückverlangt.
Einkommen ist aber natürlich nicht gleich Steuerlast. Lies hier deshalb mehr zu den verschiedenen Steuersätzen.
Du willst noch mehr Details? Alles, was du zur Vorauszahlung der Einkommensteuer wissen musst, findest du im Beitrag Einkommensteuervorauszahlung.
Umsatzsteuer-Vorauszahlung
Selbstständige und Freiberufler, die umsatzsteuerpflichtig sind, müssen regelmäßig Vorauszahlungen auf die Umsatzsteuer zahlen – basierend auf den geschätzten Umsätzen.
Ausgenommen von der Umsatzsteuer und Umsatzsteuervorauszahlungen bist du als Kleinunternehmer. Als solcher stellst du deine Rechnungen ohne Mehrwertsteuer aus, bist dafür aber auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Zahlst du Umsatzsteuer, musst du monatlich oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldungen machen und entsprechend deinen Betrag ans Finanzamt abführen. Der Zahlungsrhythmus richtet sich dabei nach deinem Umsatz.
Tauche tiefer ins Thema Voranmeldung und Vorauszahlung der Umsatzsteuer ein und lies unseren Beitrag zur Umsatzsteuervoranmeldung.
Gewerbesteuer-Vorauszahlung
Alle Unternehmen, die gewerbliche Einkünfte erzielen, sind zur Vorauszahlung der Gewerbesteuer verpflichtet. Die Gewerbesteuer wird erst ab einem jährlichen Gewinn von 24.500 Euro fällig (Gewerbesteuerfreibetrag) und wird von der Stadt oder Gemeinde erhoben. Nicht als gewerblich tätig gelten Freiberufler. Sie sind daher von der Gewerbesteuer befreit – unabhängig davon, wie hoch ihr Gewinn ist.
Vertiefende Informationen findest du in unserem Beitrag Gewerbesteuer.
Körperschaftsteuer-Vorauszahlung
Die Körperschaftsteuer wird auf die Gewinne von juristischen Personen erhoben. Das sind u. a. Kapitalgesellschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Vereine, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Anstalten und Stiftungen. Von der Körperschaftsteuer ausgenommen sind z. B. Freiberufler, selbstständige Kleingewerbetreibende, Parteien, Personengesellschaften sowie weitere Organisationen.
Lies mehr dazu in unserem Beitrag Körperschaftssteuer
Vorauszahlungen auf sonstige Steuern:
Je nach Art deiner Selbstständigkeit können auch Vorauszahlungen auf andere Steuern wie Grundsteuer oder Grundbesitzabgaben anfallen.
Wann ist die Steuervorauszahlung fällig?
Wie du siehst, können einige Vorauszahlungen in der Selbstständigkeit anfallen. Wichtig daher zu wissen, welche Fristen gelten. Denn wie bereits gesagt:
Dass deine Steuervorauszahlungen pünktlich beim Finanzamt eingehen, verantwortest du selbst. Verpasst du die gesetzten Termine, kann dich einige Euro kosten. Um unnötige Gebühren und Ärger zu vermeiden, sind hier die wichtigsten Termine für dich im Überblick:
Fristen der Einkommensteuer Vorauszahlung
Deine Einkommensteuervorauszahlungen musst du vierteljährlich leisten. Dies sind die Stichtage, die du dir merken solltest:
- 10. März,
- 10. Juni,
- 10. September und
- 10. Dezember
Du findest die Termine samt fälligen Beträgen auch in deinem Steuerbescheid. Da dir das Finanzamt keine Zahlungserinnerung schickt, sorge am besten mit einem Dauerauftrag oder Lasteinzug deinerseits für pünktliche Überweisung.
Fälligkeit der Umsatzsteuer Vorauszahlung
Die Termine deiner Umsatzsteuervoranmeldung und die deiner Umsatzsteuervorauszahlungen hängen davon ab, wie viel Umsatzsteuer du zahlen musst. Je nach Höhe des Betrags sind sie monatlich oder nur vierteljährlich fällig – jeweils bis zum 10. des Folgemonats. Lies mehr dazu im Beitrag Umsatzsteuer.
Dann sind Gewerbesteuer-Vorauszahlungen fällig
Gewerbesteuer zahlst du vierteljährlich voraus. Dies sind deine Fristen für die pünktliche Überweisung ans Finanzamt:
- 15. Februar,
- 15. Mai,
- 15. August und
- 15. November
Wie kann ich meine Steuervorauszahlung berechnen?
Bei all den fälligen Zahlungen willst du jetzt natürlich wissen, wie du deine Steuervorauszahlung berechnen kannst. Klar, denn das ist wichtig, damit du die entsprechenden Summen beiseite legst. Wir fassen es für dich zusammen:
Wie berechnest du die Vorauszahlung, wenn du erst gründest?
Du gründest gerade? In diesem Fall schätzt das Finanzamt deine voraussichtliche Steuerschuld auf der Basis des „Fragebogens zur steuerlichen Erfassung“, den du bei der Anmeldung deiner Selbstständigkeit einreichst.
Wichtig: Diese Steuerfreibeträge senken deine Steuerlast
Gerade, wenn du dabei bist zu gründen oder noch weniger Einnahmen verzeichnest, kann jede Vorauszahlung dem Kontostand wehtun. Das ist dem Fiskus auch klar. Deshalb gewährt er bestimmte Freibeträge, die deine Steuerlast und damit auch die Vorauszahlungen senken. Welche Steuerfreibeträge sind das?
Tatsächlich gibt es einige Arten, die teils für alle Steuerpflichtigen und manchmal nur für bestimmte Zielgruppen wie Selbstständige, Eltern oder Alleinerziehende gelten. Das hier sind die wichtigsten:
Erfahre in unserem Ratgeberartikel Steuerfreibeträge, welche Steuerfreibeträge für dich relevant sind und wie sie funktionieren.
So gibst du die Vorauszahlung in der Steuererklärung an
Stellen wir uns nun vor, du hast in einem Geschäftsjahr alle Vorauszahlungen pünktlich geleistet und es geht an die Steuererklärung. Jetzt ist Zeit für eine gute Nachricht: In diesem Punkt entlastet dich das Finanzamt. Denn:
Die bereits von dir gezahlten Einkommensteuervorauszahlungen musst du nicht extra in deiner Steuererklärung vermerken. Schließlich weiß das Finanzamt, welche Beträge du im Laufe des Jahres gezahlt hast, und berücksichtigt diese Vorauszahlungen selbständig im endgültigen Steuerbescheid. Es verrechnet auch die tatsächliche Steuerschuld des gesamten Jahres mit dem bereits gezahlten Betrag.
Deine Gewerbesteuervorauszahlungen gibst du in der Anlage „G“ (für Gewerbebetriebe) in der Zeile „Gewerbesteuer“ unter „nicht abzugsfähige Betriebsausgaben“ an. Die Umsatzsteuervorauszahlungen trägst du in der Jahresumsatzsteuererklärung unter "Summe der Vorauszahlungen" ein.
Zusammenfassung zur Steuervorauszahlung
Durch Steuervorauszahlungen zahlen alle steuerpflichtigen Bürger ihren Beitrag regelmäßig in die Staatskasse ein. Diese „Zahlung in Raten“ schützt Steuerzahler vor einer einzigen großen Zahllast, die sie in finanzielle Bedrängnis bringen könnte. Selbstständige und Freiberufler müssen eigenverantwortlich für die pünktliche und korrekte Zahlung fälliger Steuern sorgen. Mit dem Steuerbescheid verrechnet das Finanzamt im Voraus geleistete Steuerzahlungen mit der tatsächlich fälligen Steuerlast eines Jahres. Hast du zu wenig im Voraus gezahlt, musst du mit einer Steuernachzahlung rechnen. Stellt sich aber heraus, dass deine Abschlagszahlungen zu hoch waren, darfst du dich auf eine Erstattung bzw. Rückzahlung freuen.