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Gewerbliche Nutzung der Wohnung: Was bei Kleingewerbe, Eigentum & Mietwohnung gilt

Helles Homeoffice mit Schreibtisch, Laptop, externem Monitor, Kamera, Pflanze und großer Fensterfront als Symbol für die gewerbliche Nutzung der eigenen Wohnung.
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Helles Homeoffice mit Schreibtisch, Laptop, externem Monitor, Kamera, Pflanze und großer Fensterfront als Symbol für die gewerbliche Nutzung der eigenen Wohnung.

Du willst dein eigenes Business von zu Hause aus aufbauen? Willkommen im Club: Viele Gründer starten ihre Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden. Aber ist das in einer Mietwohnung überhaupt erlaubt? Auch wenn viele Tätigkeiten aus dem Homeoffice völlig unproblematisch sind, ist die gewerbliche Nutzung der Wohnung nicht immer so einfach möglich.

Unser Ratgeber gibt dir einen kompakten Überblick: von den rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu steuerlichen Aspekten. Besonders hilfreich: Mit unserem Musteranschreiben kannst du deinen Vermieter unkompliziert und professionell über dein Vorhaben informieren.

Alles auf einen Blick
  • Die gewerbliche Nutzung der gemieteten Wohnung ist grundsätzlich erlaubt, solange sie das Wohnen nicht verdrängt und keine Beeinträchtigung für Nachbarn oder Mietsache darstellt.
  • In einer Mietwohnung brauchst du in der Regel die Zustimmung des Vermieters, vor allem wenn dein Business nach außen hin sichtbar wird und du viel Publikumsverkehr hast.
  • Bei einer Eigentumswohnung entscheidet die Eigentümergemeinschaft (WEG) über eine gewerbliche Nutzung, während du im Eigenheim grundsätzlich freier bist.
  • Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) legt fest, welche Arten von Gewerbe in Wohngebieten grundsätzlich erlaubt sind und wo Einschränkungen gelten.
  • Ohne Erlaubnis riskierst du Abmahnungen, eine fristlose Kündigung oder Nutzungsuntersagung.
  • Steuerlich kannst du anteilige Kosten für Arbeitszimmer, Strom und Internet absetzen. Tools wie sevDesk unterstützen dich zuverlässig bei deiner Buchhaltung – egal ob im Kleingewerbe oder als Freiberufler.
Inhaltsverzeichnis

Wann handelt es sich um eine gewerbliche Nutzung der Wohnung?

Nicht jede berufliche Tätigkeit in den eigenen vier Wänden ist automatisch ein Gewerbe.

Offiziell gilt eine Nutzung der Wohnung als gewerblich, wenn:

  • die Wohnungsadresse die offizielle Geschäftsadresse ist.
  • du mit deiner Tätigkeit Gewinne erzielen willst.
  • der gesamte Lebensunterhalt mit dieser Tätigkeit verdient wird.

Sobald diese Kriterien zutreffen, solltest du die gewerbliche Nutzung mit deinem Vermieter besprechen. So vermeidest du rechtliche Probleme und startest dein Business auf der sicheren Seite.

Abgrenzung Homeoffice vs. gewerbliche Nutzung

Homeoffice ist für viele inzwischen Standard. Zählt jetzt die Arbeit von zu Hause schon als gewerbliche Nutzung, die eine Genehmigung erfordert?

Im Homeoffice nutzt du deine Wohnung beruflich, aber nur für dich. Auch für die Nachbarschaft wirkt alles wie gewohnt. Die Nutzung bleibt mietrechtlich problemlos, solange andere Mieter nicht beeinträchtigt werden und die Mietsache unversehrt bleibt.

Ein stilles Gewerbe oder ein Kleingewerbe muss hingegen beim Gewerbeamt angemeldet werden. Für Tätigkeiten, die über das normale Wohnen hinausgehen, ist die Zustimmung des Vermieters nötig, besonders wenn der Mietvertrag einen Genehmigungsvorbehalt enthält.

Ist ein (Klein-)Gewerbe in der Mietwohnung grundsätzlich erlaubt?

Grundsätzlich gilt: Deine Wohnung ist in erster Linie zum Wohnen da! Alles, was über das reine Wohnen hinausgeht, braucht also die Zustimmung des Vermieters.

Ob ein (Klein-)Gewerbe erlaubt ist, bewertet das Mietrecht unter anderem danach, wie stark die Tätigkeit nach außen sichtbar ist. Dabei sind typische Kriterien:

  • Nutzungshäufigkeit: Arbeitest du dauerhaft von zu Hause oder nur gelegentlich?
  • Kundenverkehr: Kommen regelmäßig Kunden oder Geschäftspartner in deine Mietwohnung?
  • Lärm, Verkehr, Lieferverkehr: Entstehen zusätzliche Geräusche, Paketlieferungen oder betriebsbedingte Bewegungen im Haus?
  • Außenwirkung: Gibt es ein Firmenschild, Werbematerial oder sonstige Hinweise auf ein Gewerbe?

Es kommt also darauf an, wie sichtbar oder störend dein Gewerbe ist. Viele Tätigkeiten fallen unter die sogenannten stillen Gewerbe“. Diese sind in der gemieteten Wohnung eher unproblematisch.

Was bedeutet "stilles Gewerbe"?

Ein „stilles Gewerbe" ist ruhig, unauffällig und ohne Störungen für die Nachbarschaft. Es zeichnet sich durch geringe Außenwirkung aus: kein Lärm, keine Gerüche, kein ständiges Klingeln. Ideal für ein Kleingewerbe, das im Hintergrund läuft. Bevor du deine Wohnung als Arbeitsplatz nutzt, solltest du prüfen, ob du das Mietverhältnis oder die Nachbarn beeinträchtigen würdest. Alle Tätigkeiten, die das Wohnen nicht verdrängen und Nachbarn nicht stören, kannst du grundsätzlich in deiner Wohnung ausführen. Stille Tätigkeiten, wie zum Beispiel als Freiberufler im Bereich Copywriting, sind dabei erfahrungsgemäß unproblematisch. Hier ist in der Regel eine kurze Information an den Vermieter ausreichend.

Was bedeutet Mischnutzung von Wohnen und Gewerbe?

Von Mischnutzung spricht man, wenn du deine Wohnung sowohl privat nutzt als auch gewerblich darin arbeitest.

Beispiel: Du nutzt dein Arbeitszimmer als Büro, während der Rest der Wohnung privat bleibt.

Wichtig ist: Wenn mehr als die Hälfte deiner Wohnung gewerblich genutzt wird, gilt nicht mehr das Wohnmietrecht, sondern das Gewerbemietrecht. In diesem Fall muss dein Vermieter ausdrücklich zustimmen, da sich die Nutzung auf die Widmung des Gebäudes auswirkt.

Auch steuerlich hat die Mischnutzung Folgen:

  • Kosten wie Strom, Heizung oder Internet musst du anteilig aufteilen.
  • Das Finanzamt erkennt nur den beruflich genutzten Anteil als Betriebsausgaben an.

Zudem kann die Mietrechtslage komplexer werden. Vor allem dann, wenn dein Gewerbe nach außen sichtbar ist, zum Beispiel durch Kundenverkehr oder Lärm.

Halten wir fest: Nutzt du deine Wohnung gemischt, solltest du genau dokumentieren, welche Räume du wie verwendest. So bleibst du rechtlich und steuerlich auf der sicheren Seite.

Wann ist eine Genehmigung für die gewerbliche Nutzung erforderlich?

Ob du eine Genehmigung brauchst, hängt davon ab, wie sichtbar deine Tätigkeit nach außen ist. Alles, was keine spürbare Veränderung für die Mitmieter oder das Haus verursacht, akzeptieren Vermieter erfahrungsgemäß. Sobald deine Tätigkeit nach außen sichtbar ist, muss der Vermieter das nicht dulden.

Was auch wichtig ist: Der § 1 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sorgt dafür, dass Wohngebiete primär zum Wohnen da sind und nur bestimmte Gewerbe zulässig sind. Der Bebauungsplan deiner Gemeinde kann weitere Einschränkungen oder Vorgaben enthalten, die du beachten solltest.

Aber wie verhält es sich, wenn du Eigentümer einer Wohnung bist oder ein Haus im Eigenbesitz nutzt? Wer zustimmen muss und was erlaubt ist, unterscheidet sich je nach Wohnform.

Wir haben dir die wichtigsten Infos in einer kompakten Übersicht zusammengefasst:

Aspekt Mietwohnung Eigentumswohnung Eigenheim (Haus im Eigentum)
Genehmigungspflicht Ja, der Vermieter muss zustimmen. Ja, die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist erforderlich. Nein, aber baurechtliche Vorgaben (BauNVO) müssen beachtet werden.
Mietrechtliche / Eigentumsrechtliche Grundlage Der Mietvertrag regelt, wie die Wohnung genutzt werden darf. Die Teilungserklärung regelt den Nutzungszweck. Eigentümer können grundsätzlich frei entscheiden, solange sie Nachbarn nicht stören oder gegen Vorschriften verstoßen.
Kundenverkehr Publikumsverkehr ist nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt. Die WEG muss zustimmen, weil Kundenverkehr die Zweckbestimmung der Wohnanlage verändern kann (Lärm, Nutzung, Außenwirkung). Ist möglich, sofern die Nachbarschaft und baurechtliche Vorschriften nicht beeinträchtigt werden.
Beschilderung / Außenwirkung Jegliche Beschilderung oder sichtbare Außenwirkung muss mit dem Vermieter abgesprochen werden. Beschilderung oder sichtbare Außenwirkung benötigen die Zustimmung der WEG. Beschilderung und sichtbare Außenwirkung sind frei möglich, solange die Bauvorschriften eingehalten werden.
Baurechtliche Einschränkungen Die gewerbliche Nutzung muss im Wohngebiet zulässig sein. Die gewerbliche Nutzung muss im Wohngebiet zulässig sein. Gewerbliche Nutzung kann genehmigungspflichtig sein, wenn sie baurechtlich eingeschränkt ist.
Risiken bei ungenehmigter Nutzung Ohne Genehmigung drohen Abmahnung, fristlose Kündigung oder Schadensersatz. Ungenehmigte Nutzung kann zu Abmahnung oder Unterlassungsklagen führen. Verstöße gegen baurechtliche Vorgaben können Bußgelder oder Nutzungsuntersagung durch das Bauamt nach sich ziehen.
Rechtlicher Check im Mietvertrag!

Bevor du deine Wohnung für ein Gewerbe nutzt, lohnt sich ein Blick in den Mietvertrag. Denn das Mietrecht nach § 535 BGB schreibt vor, dass du deine Wohnung nur so nutzen darfst, wie es im Mietvertrag steht. Wenn dein Business also über das Homeoffice hinausgeht, sichtbar wird oder Kunden vorbeikommen, brauchst du grünes Licht vom Vermieter. Ein kurzer Check kann dir später Ärger und Abmahnungen ersparen.

Welche Tätigkeiten sind erlaubt und bei welchen brauchst du die Erlaubnis des Vermieters?

Rein rechtlich gesehen brauchst du für Tätigkeiten, die über die reine Wohnnutzung hinausgehen, eine Zustimmung des Vermieters. Entscheidend ist hier aber, wer oder was durch deine Tätigkeit gestört oder sichtbar wird.

Ein Blick auf konkrete Beispiele verdeutlicht dir, welche Tätigkeiten ohne Zustimmung möglich sind und bei welchen du den Vermieter einbeziehen musst.

Tätigkeiten, für die keine Erlaubnis vom Vermieter erforderlich ist

Viele Jobs kannst du problemlos von zu Hause starten, ohne den Vermieter um Erlaubnis fragen zu müssen.

Typische Beispiele:

  • Online-Handel mit kleinem Lager
  • Copywriter, virtuelle Assistenz oder Content-Creator
  • Programmierung und Software-Entwicklung
  • Beratung oder Coaching, solange alles online oder telefonisch läuft und keine Lärmbelästigung entsteht

Halten wir fest: Wenn dein Business ruhig bleibt, keine Besucher ins Haus bringt und die Nachbarn nicht stört, kannst du es in deiner Wohnung starten. Eine kurze Info an den Vermieter ist aber empfehlenswert.

Tätigkeiten mit Außenwirkung, die vom Vermieter genehmigt werden müssen

Wenn dein Business nach außen sichtbar wird oder regelmäßig Kunden zu dir kommen, greift die Genehmigungspflicht: Der Vermieter kann deinen Antrag ablehnen. Wenn dein Gewerbe störend für die Mitmieter ist oder nicht zum Wohngebäude passt, muss er das nicht dulden.

Ein Beispiel: Du bietest in deinem Wohnzimmer Yogastunden für eine kleine Teilnehmergruppe an. Es kommen regelmäßig fremde Personen ins Haus, die Lärm und Dreck verursachen. Das wirkt wie ein kleiner Kursbetrieb und dein Vermieter muss zustimmen.

Weitere typische Beispiele sind:

  • Nachhilfe oder Coaching vor Ort, wenn Teilnehmer regelmäßig in deine Wohnung kommen.
  • Onlinehandel mit großem Lager, wenn Lieferungen auffallen oder Lager in der Wohnung sichtbar ist.
  • Kleinbüro mit Mitarbeitern, die regelmäßig vor Ort arbeiten.

Wann deine Tätigkeit genehmigungspflichtig ist, erkennst du oft an diesen Merkmalen:

  • Du hast regelmäßigen Publikumsverkehr von Kunden oder Geschäftspartnern.
  • Du nutzt die Räume regelmäßig für gewerbliche Zwecke.
  • Es wird mehr gelagert als nur ein paar kleine Pakete.
  • Du hast Mitarbeiter, die regelmäßig in der Wohnung sind.
  • Es entsteht Lärm und zusätzlicher Lieferverkehr.
  • Die Außenwirkung ist sichtbar (Firmenschild).

Tätigkeiten, bei denen die Entscheidung beim Staat liegt

Manche Gewerbe darfst du gar nicht ohne vorherige Zustimmung starten. Wenn es um Sicherheit, Hygiene oder Kinderbetreuung geht, hat der Staat generell ein Mitspracherecht.

Typische Beispiele sind:

  • Gastronomie (Catering oder kleine Imbissangebote von zu Hause)
  • Kinderbetreuung/Tagesmutter in der gemieteten Wohnung
  • Pflegedienst mit Einsätzen oder Behandlungen in den eigenen vier Wänden

Für diese Tätigkeiten brauchst du spezielle Genehmigungen vom Gewerbeamt, Ordnungsamt oder Jugendamt. Du musst einen Antrag stellen und Auflagen erfüllen (Hygiene, Qualifikationen, Sicherheitsvorgaben), um diese in deiner Wohnung ausführen zu können.

Kurz-Check: Brauchst du eine Genehmigung?

Du bist dir unsicher, ob du die Genehmigung von deinem Vermieter benötigst? Mit unserem Mini-Check bekommst du schnell Klarheit.

  • Arbeitest du regelmäßig mit Kunden oder Teilnehmern direkt bei dir zu Hause?
  • Entsteht durch deine Tätigkeit zusätzlicher Verkehr, Lieferungen oder Lärm?
  • Setzt du Werbeschilder, Firmenschilder oder Lieferdienste ein, die am Wohngebäude für Nachbarn oder Passanten sichtbar sind?

Wenn du eine dieser Fragen mit „Ja“ beantworten musst, brauchst du in der Regel die Zustimmung deines Vermieters.

Sonderfälle: Umbauten und Untervermietung via Airbnb

Planst du Umbauten oder möchtest deine Wohnung dauerhaft gewerblich nutzen, kann eine Baugenehmigung erforderlich sein. Besonders in reinen Wohngebieten ist die gewerbliche Nutzung häufig untersagt und du benötigst eine Ausnahmegenehmigung. Ein typisches Beispiel ist die Vermietung als Ferienwohnung via Airbnb oder als Raum für Workshops.

Wichtig zu wissen: Städte und Gemeinden haben sehr oft unterschiedliche Regelungen, was die gewerbliche Nutzung des Wohnraums betrifft. Es ist immer sinnvoll, vorher beim Bauamt oder Ordnungsamt nachzufragen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Was passiert bei unerlaubter gewerblicher Nutzung einer Mietwohnung?

Nutzt du deine Mietwohnung ohne Zustimmung für gewerbliche Zwecke, riskierst du ernsthafte Probleme. Der Klassiker: Zuerst bekommst du eine Abmahnung, in der dich der Vermieter auffordert, die gewerbliche Nutzung sofort einzustellen. Ignorierst du das, kann dein Vermieter durch eine Unterlassungsklage durchsetzen, dass du dein Gewerbe beendest. Im schlimmsten Fall endet das Ganze mit einer fristlosen Kündigung.

Kommen durch dein Business Schäden an der Mietsache oder im Gebäude hinzu, darf der Vermieter Schadensersatz von dir verlangen. Verstößt dein Gewerbe gegen baurechtliche Vorschriften oder andere staatliche Regeln, drohen zusätzlich Bußgelder oder Strafen von Ämtern. Um dieses Risiko zu vermeiden, arbeite nicht ohne Genehmigung.

Halten wir fest: Eine gewerbliche Nutzung deines privaten Wohnraums ohne Erlaubnis des Vermieters kann rechtlich problematisch werden. Der Vermieter kann Unterlassungsklage einreichen und dir den Wohnraum (fristlos) kündigen.

Tipps: So klappt die reibungslose Abstimmung mit dem Vermieter!

Bist du unsicher, wie du deinen Vermieter über deine gewerbliche Wohnnutzung informieren sollst? Mit der richtigen Vorbereitung läuft das Gespräch deutlich entspannter.

Hier sind drei wertvolle Tipps:

  • Tipp 1: Offene und transparente Kommunikation: Erkläre deinem Vermieter genau, welche Tätigkeit du ausüben möchtest und wie oft sie stattfindet. Ehrlichkeit schafft Vertrauen.
  • Tipp 2: Ausgearbeitetes Konzept: Zeige mit einem Lärm-, Kundenverkehr- und Lagerkonzept auf, wie du die Herausforderungen meisterst. So zeigst du, dass dein Business den Hausfrieden nicht stört.
  • Tipp 3: Schriftliche Genehmigung einholen: Lass dir die Zustimmung schriftlich bestätigen, damit es später keine Missverständnisse gibt.
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Falls du Fragen hast, steht dir unser persönlicher Support während der Testphase mit Rat und Tat zur Seite. Überzeuge dich selbst.

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Gewerbliche Nutzung der Wohnung: Dein Genehmigungsmuster zum Download

Betreff: Antrag auf Genehmigung zur teilgewerblichen Nutzung meiner Mietwohnung

Absender (Mieter):
[Vorname Nachname]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort]

Empfänger (Vermieter):
[Name des Vermieters / der Hausverwaltung]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort]

Ort, Datum: [Ort], den [Datum]

Sehr geehrte/r [Name des Vermieters],

ich bin Mieter der Wohnung in der [genaue Anschrift, Etage, ggf. Wohnungsnummer] und möchte diese zukünftig teilweise auch für gewerbliche Zwecke nutzen.

Konkret plane ich, in einem Raum der Wohnung [kurze Beschreibung der Tätigkeit, zum Beispiel. „Texter- und Bürotätigkeiten ohne Kundenverkehr und ohne Lagerhaltung“] auszuüben. Die Mietsache bleibt weiterhin überwiegend zu Wohnzwecken genutzt.

Ich versichere, dass durch die gewerbliche Tätigkeit keine Beeinträchtigungen für die übrigen Mieter oder das Wohngebäude entstehen.
Insbesondere gilt:

  • kein Kunden- oder Lieferverkehr
  • keine zusätzlichen Geräusch- oder Geruchsbelästigungen
  • keine baulichen Veränderungen
  • keine Anbringung von Firmenschildern oder Werbung am Gebäude

Ich bitte Sie hiermit um eine schriftliche Genehmigung für die teilweise gewerbliche Nutzung meiner Wohnung.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder eine Besichtigung wünschen, stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Rückmeldung und freue mich auf eine positive Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen
(handschriftliche Unterschrift)

[Vorname Nachname]

Gewerbe in der Mietwohnung anmelden – So funktioniert es!

Du willst dein Gewerbe in deiner gemieteten Wohnung anmelden? Wir führen dich Schritt für Schritt durch den Prozess.

  • Schritt 1: Prüfe deine Tätigkeit
    Gehört dein Gewerbe zu den stillen Gewerben oder gibt es sichtbare Auswirkungen nach außen? Kundenverkehr, Lärm oder Mitarbeiter vor Ort sind ein Indiz dafür, dass dein Gewerbe genehmigungspflichtig sein könnte.
  • Schritt 2: Mietvertrag checken
    Überprüfe, ob dein Mietvertrag Regelungen zur gewerblichen Nutzung enthält. Prüfe ebenfalls den Bebauungsplan deiner Gemeinde. Dort steht, welche Arten von Gewerbe in deinem Wohngebiet grundsätzlich erlaubt sind. Auch wenn dein Gewerbe still ist, kann der Bebauungsplan bestimmen, welche Tätigkeiten in Wohngebieten zulässig sind.
  • Schritt 3: Vermieter informieren
    Formuliere ein Schreiben an deinen Vermieter, in dem du die geplante Tätigkeit beschreibst. Dann bittest du um die schriftliche Zustimmung zur gewerblichen Nutzung deiner Wohnung.
    Tipp: Lass dir die Zustimmung unbedingt schriftlich geben, damit später keine Missverständnisse entstehen.
  • Schritt 4: Gewerbe anmelden
    Dein Gewerbe musst du dann noch beim Gewerbeamt anmelden. Tipp: Unabhängig davon, ob du ein Kleingewerbe, ein Nebengewerbe oder ein „normales“ Gewerbe startest, bieten viele Ämter eine Online-Gewerbeanmeldung an. Nach kurzer Prüfung bekommst du den Gewerbeschein, der als offizieller Nachweis für dein Gewerbe dient. Bist du Freiberufler, reicht die Anmeldung beim Finanzamt.
  • Schritt 5: Finanzamt-Fragebogen ausfüllen
    Anschließend bekommst du automatisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt zugeschickt.
  • Schritt 6: Buchhaltung organisieren
    Damit du den Überblick behältst und keine Belege verlierst, lohnt sich ein Tool wie sevdesk: Alle Einnahmen, Ausgaben und Betriebskosten wie Miete oder Internet werden sauber getrennt und lassen sich direkt für Steuererklärung oder EÜR nutzen.

Steuerliche Behandlung der gewerblichen Wohnungsnutzung

Wenn du deine eigenen vier Wände als Arbeitsplatz nutzt, kannst du einige Kosten steuerlich absetzen. Ob du Mieter oder Eigentümer bist, macht dabei einen großen Unterschied. Damit du keinen steuerlichen Vorteil verschenkst, erfährst du jetzt, worauf es ankommt.

Arbeitszimmer absetzen

Das Thema Arbeitszimmer sorgt oft für Verwirrung. Damit es steuerlich anerkannt wird, muss das Arbeitszimmer:

  • ein abgeschlossener Raum sein (kein Durchgangszimmer)
  • der Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit sein
  • überwiegend beruflich genutzt werden

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können anteilige Kosten für Miete, Nebenkosten, Strom oder Internet als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Bei einer Eigentumswohnung kannst du auch die Absetzung für Abnutzung (AfA) für den beruflich genutzten Anteil der Wohnung geltend machen. Auch anteilige Kosten für Versicherung, Renovierungen oder ähnliche Ausgaben lassen sich steuerlich berücksichtigen.

Tipp:

Deine Buchhaltung soll nicht als Chaos auf dem Küchentisch enden? Dann hol dir die Buchhaltungssoftware von sevdesk. Du kannst Einnahmen & Ausgaben sauber trennen, Umsatzsteuer oder Kleinunternehmerregelung korrekt erfassen und Betriebsausgaben wie Miete, Internet oder Arbeitsmittel einfach zuordnen. Durch den DATEV-Export teilst du deine Buchhaltung einfach mit deinem Steuerberater und erstellst den Jahresabschluss & EÜR auf Knopfdruck.

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Umsatzsteuerliche Folgen

Nutzt du deine Wohnung teilweise gewerblich, ist zudem ein anteiliger Vorsteuerabzug möglich. Dafür muss die gewerbliche Nutzung klar nachweisbar sein. Am einfachsten geht das, wenn du einen separaten Arbeitsraum hast oder angibst, wie viele Quadratmeter deiner Wohnung für das Gewerbe genutzt werden. So erkennt das Finanzamt, welcher Teil der Wohnung als Arbeitsbereich gilt. Kosten wie Miete, Strom, Internet oder andere Betriebsausgaben lassen sich dann anteilig steuerlich absetzen.

Tipp: Die Angaben in der Steuererklärung können dabei manchmal ganz schön tricky sein. Ein Buchhaltungstool wie sevdesk kann dir hier enorm helfen. Es trennt automatisch Einnahmen und Ausgaben, erfasst Belege digital und bucht die Vorsteuer korrekt. So behältst du jederzeit den Überblick und sparst dir jede Menge Zeit bei deiner Steuererklärung. Hilfreiche Tipps und Insiderwissen findest du auch in unserer Steuererklärungs-Checkliste für Selbstständige.

Zusammenfassung

Viele Tätigkeiten kannst du problemlos von zu Hause aus starten, solange sie still, leise und unauffällig bleiben. Typische Beispiele sind Homeoffice, Texter, Programmierer oder Online-Coaching. Auch stille handwerkliche Arbeiten wie Nähtätigkeiten kannst du in der Regel direkt starten.

Sobald dein Gewerbe nach außen hin sichtbar wird, musst du vom Vermieter eine Erlaubnis oder die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einholen. Generell gilt: Jede Nutzung der Mietsache, die über den reinen Wohnzweck hinausgeht, braucht die Zustimmung des Vermieters. Dein Mietvertrag und das Mietverhältnis bestimmen zudem, was erlaubt ist und was nicht. Ignorierst du den Mietvertrag, ist das vertragswidrig und der Vermieter kann im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung aussprechen.

Zusätzlich solltest du prüfen, ob der Bebauungsplan die gewünschte Nutzung in deinem Wohngebiet zulässt. Das ist besonders relevant, wenn du Eigentümer der Immobilie bist.

Für bestimmte Berufe wie Gastronomie, Kinderbetreuung oder Pflegedienste sind zusätzlich staatliche Genehmigungen erforderlich.

Häufig gestellte Fragen zur gewerblichen Nutzung einer Mietwohnung

Kann ich meine Miet- oder Eigentumswohnung als Büro benutzen?
Darf ohne Erlaubnis des Vermieters ein Gewerbe betrieben werden?
Ist eine unerlaubte gewerbliche Nutzung der Wohnung ein Kündigungsgrund?
Kann ich meine Privatadresse als Geschäftsadresse nutzen?
Kann ich meine private Küche als Gewerbe nutzen?
Kann ich eine Werkstatt in meiner Mietwohnung betreiben?
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Häufig gestellte Fragen zu sevdesk

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