Du hast dich selbstständig gemacht, aber der Gewinn lässt schon länger auf sich warten? Was nun drohen kann, ist die Einstufung als Liebhaberei durch das Finanzamt und damit erhebliche Steuernachzahlungen. Wir klären, was eine Liebhaberei ist, wann bei Liebhaberei Steuer anfällt und wie du eine Einschätzung als Liebhaberei entkräften kannst.
Was ist Liebhaberei beim Finanzamt?
Als Liebhaberei gelten selbstständige Tätigkeiten, die langfristig keinen Gewinn mit sich bringen und denen nach Einkommensteuergesetz (§ 23 EStG) und Gewerbeordnung (§ 1 Abs. 2 GewO) die sogenannte Gewinnerzielungsabsicht (Einkünfteerzielungsabsicht) fehlt. Eine Liebhaberei entsteht oft, wenn ein Hobby nebenbei auch Geld abwirft oder wenn du mit deiner selbstständigen Tätigkeit lange nicht ins Plus kommst. Manche sprechen auch von „Liebhabereibetrieb“, auch wenn es sich eben um kein offiziell gemeldetes Unternehmern handelt.
Du fragst dich, warum manche die Einstufung als Liebhaberei anstreben und andere nicht? Schauen wir uns dafür an, was die Vor- und Nachteile der Liebhaberei sind.
Vorteile der Liebhaberei:
Sieht das Finanzamt Liebhaberei in deiner Tätigkeit, bleibt dir einiges an Papierkram und steuerliche Aspekte „erspart“. Im Grunde genommen gehst du ja einfach nur deinem Hobby nach, das dir aber minimale Einnahmen bringt. Heißt: Anders als Selbstständige mit Gewinnerzielungsabsicht bist du davon befreit, über deine Hobby-Tätigkeit Buchhaltung zu führen, deine Einnahmen in Steuerformularen anzugeben und eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung einzureichen. Solange du mit deiner Tätigkeit nur ein wenig Plus im Veranlagungszeitraum machst (bis 518,44 Euro pro Jahr).
Nachteile der Liebhaberei:
Wer für Einnahmen keine Steuern zahlt, kann auch keine Ausgaben von der Steuer absetzen. So soll verhindert werden, dass Steuerpflichtige ihre Selbstständigkeit anmelden, allein zum Zweck der Steuerersparnis.
Was bedeutet die Gewinnerzielungsabsicht?
Oben fiel der Begriff „Gewinnerzielungsabsicht“ als wichtiges Kriterium für die Einschätzung als Liebhaberei. Was ist damit gemeint?
Die Gewinnerzielungsabsicht ist ein Begriff aus dem Einkommensteuergesetz . Sie besagt, dass sich das Finanzamt bei der steuerlichen Einschätzung nicht nur auf die tatsächlichen Einnahmen stützt, die du als Steuerpflichtiger generierst. Vielmehr schaut es auf die langfristige Absicht, die du mit deinem Business verfolgst:
Willst du wachsen, mehr Gewinn erzielen, profitabel werden?
Oder entspricht deine Tätigkeit eher einem Hobby, einem Vergnügen, bei dem nebenbei etwas herausspringt, ohne dich tatsächlich ins Plus zu bringen?
Beispiele für Liebhaberei
Damit du ein Gefühl dafür bekommst, was unter Liebhaberei fällt, sind hier einige typische Liebhaberei Beispiele:
- Hobbyzucht von Haustieren
- Sammeln von Kunstgegenständen, Münzen oder Antiquitäten
- Betreiben eines Gartens oder kleinen landwirtschaftlichen Betriebes aus rein persönlichem Interesse
- Führen eines Blogs oder einer Social-Media-Präsenz ohne das Ziel, Einnahmen durch Werbung oder Sponsoring zu generieren
- Betreiben einer künstlerischen Werkstatt aus rein privatem Interesse
- Renovieren oder Restaurieren von Oldtimern als Freizeitbeschäftigung
Diese und vergleichbare Tätigkeiten werden aus privatem Vergnügen, reiner Freude an der Tätigkeit und ohne Gewinnabsicht praktiziert. Lass uns zwei Beispiele anschauen und damit die Frage „Liebhaberei oder nicht?“ noch klarer beantworten.
Beispiel 1: Das Hobby, das kleine Umsätze generiert
Katrin ist selbstständige Grafikerin und hat privat einen Imkerkurs belegt. Nun lässt sie ihre Bienenschwärme auf Wald und Wiese Nektar einsammeln. Für die Imkerei hat sie u. a. Bienenkörbe und Schutzkleidung gekauft. Die Bienen sind so fleißig, dass Katrin Glas um Glas füllt und Honig an Freunde und Familie verschenkt. Im Gegenzug bekommt sie mal Blumen, mal eine Flasche Wein, ab und zu auch Bargeld.
Katrin will es aber dabei belassen. Sie stellt sich weder auf Wochenmärkte, noch betreibt sie andere Vermarktungsaktivitäten für den Vertrieb ihres Honigs. Trotz kleiner Bargeld-Einnahmen sind die Ausgaben für ihr neues Hobby nicht gedeckt.
Katrins Tätigkeit als Imkerin ist der Liebhaberei zuzuordnen. Sie muss diese nicht anmelden, da sie keine Gewinnerzielungsabsicht ausführt. Sie muss die Einnahmen nicht in der Einkommensteuererklärung angeben, kann die Ausgaben aber auch nicht absetzen – auch nicht als Kosten der Lebensführung.
Beispiel 2: Der Nebenjob als zweite Einkunftsart
Florian ist Steuerpflichtiger und Angestellter bei einer Bank. In seiner Freizeit steht er an der Staffelei und malt. Florian stellt seine Bilder in einem Café aus. Vom Verkaufserfolg beflügelt, erstellt er für mehr Verkäufe eine Website und startet mit der Vermarktung auch über Instagram. Schneller als gedacht hat Florian seine Kosten für Atelier, Marketing und Malutensilien wieder drin. Und das Plus in der Haushaltskasse wächst sacht, aber stetig.
Florians Malerei ist nicht (mehr) als Liebhaberei einzustufen. Er muss seine Einnahmen und Ausgaben über die Einkommensteuererklärung und als eine seiner Einkunftsarten anmelden. Außerdem muss er seine (nebenberufliche) Selbstständigkeit beim Finanzamt anmelden. Lies hierzu mehr im Beitrag „Selbstständigkeit anmelden“.
Aufgepasst: Hier droht wegen Liebhaberei Strafe
Bist du nebenberuflich tätig und erzielst darüber regelmäßige Gewinne, musst du sie in der Steuererklärung angeben. Andernfalls droht ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.
Liebhaberei in den ersten Jahren der Selbstständigkeit
Wir gehen jetzt davon aus, dass du deine Tätigkeit nicht nur intensiv als Hobby betreibst, sondern definitiv Umsatz und unbedingt Gewinn machen willst.
Das Problem ist nur: Noch kommt deine Selbstständigkeit nicht so recht in Fahrt. Der finanzielle Durchbruch braucht länger, als du dachtest, und du gehst immer noch an deine Reserven. Musst du jetzt befürchten, vom Finanzamt „falsch“ eingestuft zu werden?
Nein. Keine Panik!
Das Finanzamt weiß, dass es Zeit braucht, bis
- der Kundenstamm aufgebaut ist,
- die Kosten für die teure Werkstatteinrichtung wieder drin sind,
- hohe Investitionen zum Start gedeckt sind
- oder das Marketing greift.
Hier die gute Nachricht:
Solange die Anlaufphase deines Business nicht abgeschlossen ist, wird deine selbstständige Tätigkeit als steuerpflichtig bewertet und du kannst Ausgaben absetzen. Auch wenn du fern von Gewinnen bist.
Das heißt: Das Finanzamt räumt dir ausreichend Zeit ein, um dich im Markt zu etablieren. Mindestens fünf Jahre erkennt es als „betriebsspezifische Anlaufzeit“ ein. Sieht die Finanzbehörde aber auch nach der Anlaufphase noch Anzeichen für Liebhaberei, schaut es sich deine Unternehmung genauer an.
Und was sind für das Finanzamt typische Anzeichen für Liebhaberei?
Anzeichen für Liebhaberei
Oft ist der Übergang zwischen Liebhaberei und steuerlich relevanter Tätigkeit fließend. Es gibt auch kein typisches Raster, das sich über ein Unternehmen legen lässt, um eine Liebhaberei festzustellen.
Vielmehr entscheidet das Finanzamt individuell und sieht sich mehrere Faktoren an. Besonders aufmerksam wird es bei folgenden Indizien:
- Als Selbstständige machst du auch nach der Anlaufphase Verluste (Anlaufverluste) und musst an deine Reserven gehen.
- Der Gesamtgewinn bleibt unter 518,44 Euro pro Jahr (Veranlagungszeitraum) – also Liebhaberei trotz Gewinn, weil sehr geringes Plus.
- Du machst seit Längerem keinen Gewinn (mehr), nimmst aber keine inhaltlichen oder strukturellen Änderungen vor, um aus dem Minus zu kommen.
- Nach Einschätzung des Finanzamtes leitest du deinen Betrieb nicht nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten.
- Das Finanzamt sieht nicht, dass du auf einen sog. Totalgewinn hinarbeitest. Das Finanzamt selbst prüft dies auch über eine EAR für die gesamte Tätigkeits-Laufzeit.
Totalgewinn? Das ist die Summe deiner Umsätze minus die Summe deiner Kosten während des gesamten Bestehens deiner Tätigkeit. - Du bestreitest deinen Lebensunterhalt z. B. durch ein Angestelltenverhältnis und gleichst deine Verluste aus der Liebhaberei über diese aus.
Wir schauen uns gleich an, was du tun kannst, wenn das Finanzamt bei dir einen Liebhabereibetrieb sieht. Zunächst blicken wir noch auf einen Sonderfall der Liebhaberei, der in den vergangenen Jahren eine besondere Bedeutung gewonnen hat.
Sonderfall Photovoltaik
Wer eine Solar- bzw. eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) plant oder auf dem Dach installiert hat, sollte prüfen, ob diese steuerrechtlich relevant ist. Denn wer größere Mengen Strom ins öffentliche Netz einspeist (mehr als 12.500 kWh) und damit Gewinne erzielen möchte, muss diese Einkünfte versteuern.
In der Vergangenheit waren die steuerlichen Pflichten und Anmeldungen auch bei kleineren Anlagen recht kompliziert, was vor allem viele Privatpersonen vor dieser Investition abschreckte. Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz traten aber entscheidende und vereinfachte Regelungen in Kraft:
Einnahmen und Stromentnahmen kleinerer Photovoltaik-Anlagen sind demnach jetzt steuerbefreit bis zu einer Einspeisung von 12.500 kWh pro Jahr – unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms. Sie wurden vom Fiskus damit als Liebhaberei eingestuft.
Was sind die Folgen der Einstufung als Liebhaberei?
Zurück zu deinem Fall der Selbstständigkeit. Du versuchst ernsthaft, auf den grünen Zweig zu kommen, und dennoch passiert es: Das Finanzamt vermutet eine Liebhaberei.
Was kann die Folge sein?
- Du musst deine Einnahmen und Ausgaben in der Einkommensteuererklärung angeben. Die Steuer wird dann vorsichtshalber zunächst vorläufig festgesetzt.
- Kommst du nicht aus den roten Zahlen, nimmt das Finanzamt in entsprechenden Steuerbescheiden rückwirkend Anpassungen vor und ändert sie ggf.
- Heißt für dich: Es drohen hohe Steuernachzahlungen. Warum? Die Finanzbehörde verrechnet für Steuerrückzahlungen deine aufgelaufenen Verluste mit anderen Einkünften – und das zuzüglich Zinsen. Diese Liebhaberei Nachzahlung kann sehr schmerzhaft sein. Lies mehr zu Steuernachzahlungen auch im Beitrag Steuervorauszahlungen.
Unser Tipp:
Hebe am besten all deine Unterlagen und Belege auf, die deine Gewinnerzielungsabsicht untermauern, um die Einstufung deiner Tätigkeit als Liebhaberei zu verhindern.
Liebhaberei beim Finanzamt entkräften
Denken wir jetzt deine Situation weiter: Das Finanzamt hat dein Business als Liebhaberei eingestuft, obwohl du jeden Moment mit dem finanziellen Durchbruch rechnest.
Jetzt musst du glaubhaft belegen, dass du durchaus einen Totalgewinn anstrebst. Wie das?
- Du legst deinen Businessplan und eine Totalgewinnprognose vor, indem du voraussichtliche Kosten und angestrebte Einnahmen gegenüberstellst. Kann das Finanzamt dem klipp und klar einen Aufwärtstrend entnehmen, ist die Liebhaberei entkräftet.
- Kannst du begründen, warum der bisherige Businessplan scheiterte und welche neuen Maßnahmen nun eine positive Totalgewinnprognose versprechen, hast du gute Chancen auf erneute Fallprüfung.
Bleibtes übrigens bei der Einstufung als Liebhaberei, aber du kommst (wieder) ins Plus und musst nicht mehr an Reserven gehen, gilt deine Gewinnerzielungsabsicht als bewiesen.
Schon gewusst?
Wird aus einer Liebhaberei ein gewinnnotiertes Unternehmen, spricht man von Strukturwandel. Dasselbe gilt, wenn aus einem steuerpflichtigen Unternehmen eine Liebhaberei wird.
Umsatzsteuer bei Liebhaberei
Eine Liebhaberei ist laut EStG für die Einkommensteuer nicht relevant. Was du aber bedenken musst, ist für Liebhaberei Umsatzsteuer. Die fällt nämlich dann an, wenn dein Umsatz die Kleinunternehmergrenze überschreitet. Das gilt auch, obwohl du mit deiner Liebhaberei keinen bzw. nur minimalen Gewinn erwirtschaftest.
Ein Beispiel:
Stellen wir uns vor, du erwirtschaftest einen Umsatz von 37.500 Euro. Deine Ausgaben liegen bei 27.000 Euro. Du gehst zwar nicht mit Gewinn aus dem Jahr, aber der bloße Umsatz liegt über der Kleinunternehmergrenze von 35.000 Euro. Auch mit einer Liebhaberei musst du dann Umsatzsteuer zahlen. Lies hier mehr zur Kleinunternehmerregelung.
Zusammenfassung zur Liebhaberei
Die Liebhaberei besagt nach EStG, dass eine Tätigkeit steuerlich nicht anerkannt wird, wenn ihr die Gewinnerzielungsabsicht fehlt. Eine Selbstständigkeit kann als Liebhaberei eingestuft werden, wenn mit ihr kein nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg angestrebt wird bzw. wenn sie über einen längeren Zeitraum kein Plus erwirtschaftet. Einnahmen aus einer Liebhaberei musst du nicht in der Steuererklärung angeben. Du kannst aber auch keine Ausgaben absetzen.