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Steuerberater wechseln in Österreich: So gelingt dir der nahtlose Übergang

Steuerberater wechseln in Österreich: So gelingt dir der nahtlose Übergang

Aktualisiert am
13
.
03
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2024
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Gegenseitiges Vertrauen ist zwischen Steuerberaterinnen und Steuerberatern sowie Mandantinnen und Mandanten besonders wichtig – immerhin geht es um sensible Daten und Sachverhalte. Bist du mit deiner Steuerkanzlei nicht mehr zufrieden, kommst du um einen Steuerberaterwechsel langfristig nicht herum. Hier erfährst du, wie der Wechsel reibungslos abläuft und worauf du achten solltest, um unnötigen Aufwand zu vermeiden.

Du weißt noch nicht, wohin du wechseln sollst? Dann nutze unsere Online Steuerberatersuche, um den passenden Steuerberater zu finden.

Sechs gute Gründe für einen Steuerberaterwechsel

Der Wechsel ist immer dann sinnvoll, wenn du mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater unzufrieden bist und ist jederzeit möglich. Mögliche Gründe sind etwa:

  1. fehlerhafte Arbeit, die Mehraufwand oder Probleme mit dem Finanzamt nach sich zieht
  2. falsche Berechnungen, in deren Folge die Steuernachzahlungen oder -rückzahlungen falsch eingeschätzt werden
  3. schlechte Erreichbarkeit und lange Wartezeit auf Antworten
  4. gestörtes Vertrauensverhältnis wegen fehlender Sympathie
  5. fehlende Branchenkenntnisse bzw. mangelnde Spezialisierung auf bestimmte Bereiche des Steuerrechts
  6. zu hohe Kosten für Steuererklärung & Co.
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Kosten beim Wechsel von Steuerberaterin oder Steuerberater

Der Wechsel an sich verursacht zunächst keine Kosten. Allerdings kann es während des Übergangs dazu kommen, dass du einzelne Leistungen doppelt bezahlst. Muss deine bisherige Steuerberaterin bzw. dein Steuerberater noch offene Aufgaben unerledigt abschließen, wird er oder sie den entstandenen Aufwand teilweise abrechnen. Die neue Kanzlei wird die Aufgabe aufgreifen und ebenfalls zum Teil in Rechnung stellen.

Dadurch kann es passieren, dass du mehr Steuerberaterkosten bezahlst, als wenn die erste Kanzlei sie fertiggestellt hätte. Halte die Kosten des Wechsels weitgehend neutral, indem du den besten Zeitpunkt wie das Monatsende abpasst.

Der optimale Zeitpunkt für den Steuerberaterwechsel

Den perfekten Zeitpunkt für den Wechsel deiner Steuerberaterin oder deines Steuerberaters gibt es nicht – einen gewissen bürokratischen Aufwand zieht er immer nach sich. Dennoch gibt es Situationen, in denen er reibungsloser funktioniert. Passe am besten einen Zeitpunkt ab, zu dem gerade alle offenen Aufgaben abgeschlossen wurden. Vermeide den Wechsel, wenn die Steuerberaterin oder der Steuerberater gerade mitten in der Steuererklärung oder im Jahresabschluss steckt.

Übernimmt die Kanzlei monatliche Aufgaben (z. B. die Lohnabrechnung oder Umsatzsteuervoranmeldung), ist das Monatsende ein guter Zeitpunkt für die Übergabe.

Generell ist der Wechsel jederzeit möglich, sofern keine einzelvertragliche Absprache besteht.

Welche Unterlagen benötigt die neue Kanzlei?

Steuerberaterinnen und Steuerberater geben ihren Mandantinnen und Mandanten im Regelfall eine Liste mit den benötigten Steuerunterlagen mit.
Du kannst dich aber grob an dieser Checkliste orientieren:

  1. Informationen zu deiner Vermögenslage
  2. Bilanzen der letzten drei Jahre sowie alle Jahresabschlüsse
  3. Aufstellung aller Jahreskonten
  4. Aufstellung des Anlagevermögens
  5. Saldenlisten aller Konten
  6. Offene-Posten-Liste zu Kreditoren und Debitoren
  7. Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  8. GDPdU-Daten (erforderlich für Betriebsprüfungen
  9. Unterlagen rund um die Lohnabrechnung deiner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (z. B. Beitragsnachweise, Lohnsteueranmeldung, Arbeitsverträge)
  10. Steuerbescheide und Unterlagen zu zurückliegenden Steuererklärungen
Tipp zu den Unterlagen:

Frag vorher nach, wie weit die Unterlagen zurückreichen müssen. Je nachdem, welche Aufgaben die Steuerberaterin oder der Steuerberater übernimmt, reichen möglicherweise die aktuellen Unterlagen oder die der letzten drei Jahre.

Ablauf des Steuerberaterwechsels: So geht’s

Beim Wechsel deiner Steuerberaterin oder deines Steuerberaters musst du mit den folgenden Schritten rechnen:

  • Schritt 1: Kündigung 
  • Schritt 2: Übergabe Steuerunterlagen
  • Schritt 3: Vollmachten ändern

Schritt 1: Kündigung

Bezüglich der einzuhaltenden Frist für die Kündigung gibt es zwei Optionen:

Mit Kündigungsfrist Ohne Kündigungsfrist
Wurde im Steuerberatungsvertrag eine Frist für die Kündigung vereinbart, musst du diese einhalten. Fristlos kannst du nur kündigen, wenn ein wichtiger Grund besteht, z. B. eine Fehlberatung, die dir einen Schaden verursacht hat.
Hinweis: Per AGB vereinbarte Kündigungsfristen werden von der Rechtsprechung als nicht wirksam angesehen - sie müssen im Vertrag beidseitig vereinbart worden sein.
Wurde im Steuerberatungsvertrag keine Frist vereinbart, kannst du nach § 883 ff ABGB ohne Frist und ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen.
Grund dafür ist das Vertrauensverhältnis, das zwischen Steuerberaterin bzw. Steuerberater und Mandantin oder Mandant besteht.

Erfahre mehr zum Thema in unserem Beitrag zur Kündigung des Steuerberaters!

Hinweis zur Kündigungsform:

Kündige immer schriftlich und hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Außerdem kannst du bereits im Kündigungsschreiben darum bitten, dass dir deine Unterlagen zeitnah ausgehändigt werden.

Schritt 2: Übergabe der Steuerunterlagen

Damit du die Steuerberaterin oder den Steuerberater wechseln kannst, benötigst du die von ihm oder ihr erstellten und von dir übergebenen Dokumente. Dazu zählen Steuerbescheide, Bilanzen oder Informationen zur Lohnsteuer. Weiter oben in diesem Ratgeber findest du eine detaillierte Auflistung aller benötigten Dokumente.

Heute funktioniert die Übergabe häufig bereits elektronisch: Die meisten Steuerberatungen können mit deiner Zustimmung die gängige DATEV-Schnittstelle verarbeiten, über die sie Daten im selben Format austauschen und über die auch der GDPdU-Zugriff ermöglicht wird.

Schritt 3: Änderung der Vollmachten

Hast du als Mandantin oder Mandant deiner früheren Steuerkanzlei eine Vollmacht für das Finanzamt erteilt, etwa um deine Steuererklärung einzureichen, solltest du diese direkt nach Beendigung der Zusammenarbeit widerrufen. Dies musst du dem Finanzamt ebenfalls mitteilen.

Jetzt kannst du deiner neuen Steuerberaterin oder deinem Steuerberater eine neue Vollmacht für das Finanzamt erteilen.

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