Manchmal geraten Steuerschuldnerinnen und Steuerschuldner in eine finanzielle Notlage. Eine anstehende Steuernachzahlung kann diese Zahlungsschwierigkeiten noch verstärken. In einer solchen Situation kann ein Stundungsantrag beim Finanzamt nach § 212 Bundesabgabenordnung (BAO) weiterhelfen. Dann bekommst du möglicherweise erst einmal Aufschub.
Meist bewilligt das Finanzamt einen Antrag auf Stundung, wenn nachweislich Stundungsgründe vorliegen. Hier erfährst du, wie du mit einer Steuerstundung einen Zahlungsaufschub für bestehende Steuerschulden erreichen oder eine Ratenzahlung erwirken kannst.
Voraussetzungen für eine Stundung beim Finanzamt: Stundungsgründe
Wenn du bei deinem zuständigen Finanzamt einen Stundungsantrag stellen oder eine Ratenzahlung beantragen möchtest, musst du Nachweise einreichen. Zum einen, dass die Begleichung der fälligen Steuern für dich eine erhebliche Härte darstellen würde (Stundungsbedürftigkeit). Und zum anderen, dass die Steuerforderung der Finanzbehörde durch die Stundung nicht gefährdet ist. Ein Stundungsantrag beim Finanzamt ist für diese Forderungen möglich:
- Steueranspruch des Finanzamts
- Verspätungszuschläge
- Zinsen
- Säumniszuschläge
- Kosten
Die Voraussetzung der Stundungsbedürftigkeit ist erfüllt, wenn du einen vorübergehenden finanziellen Engpass hast. Das gilt besonders, wenn die Steuerschuldnerin oder der Steuerschuldner durch die pünktliche Zahlung der Steuernachzahlung in ernste Zahlungsschwierigkeiten geraten würde oder seine Existenz gefährdet wäre. Dabei ist wichtig, dass du diese Notlage nicht selbst verschuldet hast (Stundungswürdigkeit). Wenn du deine Steuerzahlungen bisher fristgerecht gezahlt hast, gibt es gute Erfolgsaussichten.
Man unterscheidet persönliche und sachliche Stundungsgründe:
Wer kann eine Steuerstundung beim Finanzamt beantragen?
Alle Steuerzahler und Steuerzahlerinnen können für bestehende Steuerforderungen, die eine Finanzbehörde ihnen gegenüber hat, eine Steuerstundung beantragen. Das betrifft Steuerschulden aus:
Es gibt jedoch keinen Rechtsanspruch auf einen Zahlungsaufschub. Das Finanzamt entscheidet nach eigenem Ermessen, ob es bei Zahlungsschwierigkeiten eine Steuerstundung oder eine Ratenzahlung gewährt oder nicht.
So stellst du einen Stundungsantrag beim Finanzamt
Fragst du dich, wie du bei Zahlungsschwierigkeiten den Antrag auf Stundung beim Finanzamt stellen kannst? Folge einfach diesen Schritten:
- Schritt 1: Du setzt einen schriftlichen Stundungsantrag auf.
Dieser sollte wenigstens diese Informationen beinhalten:
- Vorname und Nachname
- Adresse
- Steuernummer beziehungsweise Umsatzsteuer-ID
- Gründe für die beantragte Stundung oder Ratenzahlung
- Betroffene Steuerart (z. B. Einkommensteuer oder Gewerbesteuer)
- Zeitraum, für den du die Stundung oder Ratenzahlung beantragst
Zur Orientierung kannst du ein Muster für deinen Stundungsantrag beim Finanzamt nutzen.
- Schritt 2: Tilgungsplan beilegen
Für die gewünschte Ratenzahlung erstellst du einen Tilgungsplan mit der Ratenhöhe und den Zahlungsterminen. Diesen Tilgungsplan legst du deinem Antrag bei.
- Schritt 3: Deinen Stundungsantrag übermittelst du als Brief an das Finanzamt.
Das Finanzamt kann eine Sicherheitsleistung wie eine Hypothek, eine Verpfändung von Forderungen oder eine Bürgschaft einfordern, um den Steueranspruch abzusichern.
Diese Fristen und Zinsen gelten für Steuerstundung
Du musst deinen Stundungsantrag beim Finanzamt rechtzeitig einbringen, also schon bevor du deinen Steuerbescheid bekommst. Andernfalls lehnt das Finanzamt deinen Antrag ab.
Wenn du deine Steuerschulden nicht rechtzeitig begleichst, gilt für jeden angefangenen Monat, in dem du die Frist überschritten hast, ein Säumniszuschlag von 2 Prozent des offenen Steuerbetrags nach § 217 Abs. 1 - 3 BAO..
Nach drei weiteren Monaten fällt ein erneuter Säumniszuschlag mit 1 % an. Zahlt man auch danach nicht, so wird nach nochmals 3 Monaten ein letzter Säumniszuschlag mit 1 % dazu gerechnet. Beachte: für die Landes- und Gemeindeabgaben wie z.B. der Kommunalsteuer gibt es keinen 2. oder 3. Säumniszuschlag !
Vollstreckungsaufschub beantragen
Wenn das Finanzamt deinen Stundungsantrag abgelehnt hat, kannst du gemäß Abgabenordnung bei der Vollstreckungsbehörde eine Ratenzahlung kombiniert mit einem Vollstreckungsaufschub erwirken Einreichen der Maßnahmenbeschwerde (§ 282 BAO). Damit erreichst du eine Art Steuerstundung.
Muster für einen Stundungsantrag bei Zahlungsschwierigkeiten
An das
Finanzamt
Straße
Postfach
Datum: ______________
Name: ___________________________
Anschrift: ___________________________
Steuernummer: ___________________________
UID (wenn vorhanden): ___________________________
Ansuchen auf Steuerstundung gem. § 212 BAO
Mein Abgabenkonto weist derzeit einen Rückstand in Höhe von BETRAG € ________ aus. Ich ersuche um Verschiebung des Entrichtungszeitpunktes gemäß § 212 BAO bis zum TT.MM.JJJJ. Ich möchte darauf hinweisen, dass durch die Gewährung der Zahlungserleichterung die Einbringlichkeit des Abgaben-rückstands nicht gefährdet ist.
Begründung:
(Beschreibung, warum Sie den Betrag derzeit nicht bezahlen können und weshalb dies zu einem späteren Zeitpunkt dennoch möglich ist.)
Mit freundlichen Grüßen
UNTERSCHRIFT
Corona-Sonderregelungen für Stundung beim Finanzamt
Die Corona-Sonderregelungen des Bundesministeriums für Finanzen und der obersten Finanzbehörden erfassen auch die zinslose Stundung von Steuernachzahlungen beim Finanzamt.
Steuerpflichtige, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen sind, hatten bis zum 30. Juni 2022 die Möglichkeit, eine zinslose Stundung der Steuerzahlungen zu erhalten. Ebenso konnten sie einen Vollstreckungsaufschub von Steuerschulden erwirken. Damit erhielten die Betroffenen einen Zahlungsaufschub in Form eines Stundungsbescheids vom Finanzamt.