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GesbR gründen: Schritt für Schritt zum eigenen Unternehmen

Aktualisiert am
29
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07
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2025
Handy, Laptop und Schreibblock liegen auf einem Holztisch
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Handy, Laptop und Schreibblock liegen auf einem Holztisch

Möchtest du gemeinsam mit einem oder mehreren Partnern ein Business starten und suchst eine Möglichkeit, das Unternehmen einfach zu gründen? Dafür gibt es die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GesbR. Die im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) verankerte Rechtsform dient dazu, ein gemeinsames Ziel zu erreichen – im Regelfall den gemeinsamen wirtschaftlichen Erfolg. In diesem Ratgeber erfährst du, wie die Rechtsform funktioniert, welche Vor- und Nachteile sie hat und wie du eine GesbR gründen kannst.

Was ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)?

Die GesbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) ist die einfachste Form der Personengesellschaft. Sie besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern. Sie kann nicht klagen oder geklagt werden und ist daher muss daher nicht ins Firmenbuch eingetragen werden. Die GesbR kann aus natürlichen sowie juristischen Personen bestehen. Die Gründung einer GesbR ist sehr einfach. Deshalb bevorzugen viele Neugründer diese Rechtsform. Die Vorgaben zu der Rechtsform der GesbR findest du in den §§ 1175 ff ABGB. Beachte aber, dass die Beteiligung an einer GesbR nur mit deiner eigenen Arbeitskraft oder deinem Vermögen möglich ist.

Das heißt, möchtest du mit Waren handeln, ist eine GesbR nicht mehr zulässig. Sobald dein Unternehmen nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) einen „in kaufmännischer Art und Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“ erfordert, ist ein Handelsgewerbe in Form einer GesbR nicht mehr zulässig. Als Kleingewerbe kannst du es aber betreiben. Überschreitest du gewisse Umsatz- und/oder Gewinngrenzen, verwandelt sich deine GesbR in eine Offene Handelsgesellschaft (OHG), wenn du ein Handelsgewerbe betreibst. Diese musst du dann auch ins Firmenbuch eintragen lassen. Mehr dazu erfährst du in unserem Lexikoneintrag zur GesbR.

Vor- und Nachteile: Für wen eignet sich die GesbR?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine beliebte Rechtsform, weil sie einfach zu gründen ist. Allerdings haften alle Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Der folgende Überblick zeigt dir, welche Vor- und Nachteile sie hat und für wen die GesbR geeignet ist.

Vorteile Nachteile
  • Die GesbR wird schnell und einfach gegründet.
  • Auch Freiberufler dürfen eine GesbR gründen.
  • Die Gründungskosten sind sehr überschaubar.
  • Die Gründung der GesbR setzt kein Stamm- oder Grundkapital voraus.
  • Für den Gesellschaftsvertrag ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Selbst ein mündlich geschlossener Vertrag wäre möglich, aber nicht ratsam. So könnten später eventuell rechtliche Streitigkeiten mit den Gesellschaftern auftreten.
  • Eine GesbR ist nicht zur doppelten Buchführung und somit auch nicht zur Bilanzierung verpflichtet, da es sich bei der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts um keinen Kaufmann im eigentlichen Sinne handelt. Eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung reicht völlig aus.
  • Du darfst den Geschäftsführer frei wählen.
  • Banken und Geschäftspartner halten eine GesbR für kreditwürdiger als einen Einzelunternehmer, da es mehrere persönlich haftende Mitgesellschafter gibt.
  • Die GesbR lässt sich mit der Kleinunternehmerregelung verknüpfen.
  • Du musst dein Unternehmen nicht im Firmenbuch eintragen lassen.
  • Die rechtliche Lage der GesbR ist nicht immer eindeutig.
  • Die Gewinne der GesbR werden überwiegend privat besteuert, also mit deinem persönlichen Steuersatz.
  • Die Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch. Sie sind für Forderungen gegen die GesbR gemeinsam verantwortlich und haften mit ihrem Privatvermögen.
  • Bei wichtigen Entscheidungen müssen die Gesellschafter Beschlüsse einstimmig fassen, welches die Entscheidungsfindung teilweise aufwendig gestaltet.
  • Der Betrieb eines Handelsgewerbes ist als GesbR nicht möglich.
  • Die GesbR verfügt nur über eine beschränkte Rechtsfähigkeit und keine eigene Rechtspersönlichkeit.
  • Du kannst nur dann eine GesbR gründen, wenn du mindestens einen Mitgesellschafter hast.
  • Du darfst als Firmennamen keinen Fantasienamen wählen. Die Namen der Gesellschafter müssen enthalten sein.
  • Die GesbR ist für Investoren und Banken wenig attraktiv.

Für wen passt die GesbR?

Du fragst dich, ob du eine GesbR gründen oder doch eine andere Rechtsform wählen solltest? In diesen Fällen ist sie für dich besonders gut geeignet, wenn:

  • Du ein Kleingewerbe gründest oder Freiberufler bist.
  • Du eine auf ein bestimmtes Projekt begrenzte Zusammenarbeit mit deinem Geschäftspartner planst.
  • Du möglichst unkompliziert ein Unternehmen gründen und hohe Gründungskosten vermeiden möchtest.
  • Das Risiko des Scheiterns bei deinem geplanten Geschäftszweck überschaubar ist (Stichwort: Haftung mit dem Privatvermögen).

Nicht die richtige Wahl ist die GesbR-Gründung, wenn dir eine Haftungsbeschränkung wichtig ist oder du ein Start-up gründen möchtest, das schnell wachsen soll. Es ist schwierig, Investoren zu finden, die in eine GesbR investieren wollen.

Voraussetzungen für die GesbR-Gründung

Möchtest du eine GesbR gründen, musst du einige Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, zeigt dir unsere Tabelle:

Gesellschafter Eine GesbR kannst du nicht alleine gründen. Du brauchst mindestens einen Mitgesellschafter an deiner Seite. Dieser kann entweder eine natürliche oder juristische Person sein. Auch Freiberufler können eine GesbR gründen.
Geschäftszweck Eine GesbR darf jeden Geschäftszweck verfolgen, außer ein Handelsgewerbe.
Gesellschaftsvertrag Du musst mit deinen Mitgesellschaftern einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Das geht zwar auch mündlich (und sogar durch schlüssiges Handeln), wir empfehlen dir aber einen schriftlichen Vertrag.
Beitragspflicht Das AGBG schreibt für die GesbR kein Grund- oder Eigenkapital vor. Es gilt jedoch eine Beitragspflicht. Alle Gesellschafter müssen denselben Beitrag leisten, es sei denn, die Beitragspflicht ist im Gesellschaftsvertrag abweichend geregelt. Der Beitrag kann in Form von Arbeitskraft oder in einer Vermögensform geleistet werden.
Haftung Eine Haftungsbeschränkung ist bei der GesbR nicht vorgesehen. Die Haftung erfolgt zunächst mit dem Gesellschaftsvermögen und, wenn dieses nicht ausreicht, mit dem Privatvermögen der Gesellschafter.

Checkliste: Wie kann ich eine GesbR gründen?

Die folgenden Informationen führen dich Schritt für Schritt durch die Gründung deiner GesbR.

Geschäftsidee & Businessplan entwickeln

Zunächst solltest du dich intensiv mit deiner Geschäftsidee auseinandersetzen. Ist sie tragfähig? Hast du sie an deiner Zielgruppe getestet? Analysiere das Marktumfeld sowie Chancen und Risiken. Halte alle Details rund um dein Unternehmen in einem Businessplan fest. Er ist nicht nur ein wichtiger Wegweiser für die Gründungsphase, sondern auch ein unverzichtbares Instrument für die Beantragung von Krediten und Fördergeldern oder die Investorensuche.

Tipp:

Brauchst du ein wenig Hilfe? Nutze unsere kostenlose Businessplan-Vorlage – einfach ausfüllen und fertig!

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Firmennamen festlegen

Jetzt brauchst du einen Firmennamen für die eindeutige Identifizierung deiner Personengesellschaft. Leider bist du bei der GesbR-Gründung nicht besonders frei in der Wahl des Namens. Achte bei der Namensgebung auf diese Punkte:

  • Angabe aller Vor- und Nachnamen der Gesellschafter (ggf. nur die Nachnamen, wenn es sonst zu lang wird)
  • Nutzung des Rechtsformzusatzes „GesbR“
  • optional Angabe einer Geschäftsbezeichnung
  • im Regelfall keine Fantasienamen zulässig

Einige Beispiele für die Namensgebung einer GesbR:

A. Müller & F. Schmidt GesbR

Schmidt-Meyer Renovierungen GesbR

Sabine Thomann GesbR, Fotografie

Tipp: Unser kostenloser und benutzerfreundlicher Firmennamen-Generator liefert dir in Sekunden bis zu 20 passende Vorschläge, die zu deiner Geschäftsidee und Branche passen. Einfach ausprobieren und den idealen Namen für dein Business entdecken

Gesellschaftsvertrag erstellen lassen

Den GesbR-Gesellschaftsvertrag kannst du mit deinen Mitgesellschaftern formlos, also sogar mündlich, abschließen. Ein schriftlicher Vertrag ist allerdings sinnvoll, um möglichen Streitereien vorzubeugen. Im Gesellschaftsvertrag kannst du viele Details regeln, beispielsweise:

  • Name, Sitz und Geschäftszweck der GesbR
  • Einbringung von Kapital oder Arbeitskraft
  • Befugnisse zur Vertretung und Geschäftsführung
  • Regeln zur Beschlussfassung
  • interne Haftung der Gesellschafter
  • Möglichkeit von Privatentnahmen
  • Verteilung der Gewinnanteile und ggf. Verluste
  • Regelungen zur Auflösung (z. B. Auflösungsgründe, Ausscheiden oder Tod eines Gesellschafters)
  • Wettbewerbsverbot
  • Tätigkeitsvergütungen

Übrigens ist eine notarielle Beurkundung beim Gesellschaftsvertrag der GesbR nicht erforderlich. Das spart Gründungskosten und Zeit. Es lohnt sich aber, den Vertrag juristisch prüfen zu lassen. Das beugt späteren Streitigkeiten vor.

Geschäftskonto eröffnen

Sobald du in Österreich eine Gesellschaft, egal welcher Art, du gründest, bist du verpflichtet ein eigenes Geschäftskonto zu eröffnen. Schon aus praktischen Gründen lohnt sich aber ein gesondertes Geschäftskonto aus mehreren Gründen:

  • Da du auch mit deinem Privatvermögen haftest, ist eine Trennung privater und geschäftlicher Transaktionen wichtig.
  • Auch das Finanzamt wünscht sich aus Gründen der Transparenz die Trennung von Privat- und Geschäftskonto.
  • Die meisten Banken schließen in ihren Bedingungen die geschäftliche Nutzung privater Girokonten aus.

GesbR bei relevanten Behörden anmelden

Die GesbR hat selbst keine eigene Rechtspersönlichkeit und kann daher KEIN Gewerbe anmelden. Das oder gegebenenfalls die Gewerbe müssen von allen Gesellschaftern gemeinsam beim örtlich zuständigen Gewerbeamt anmelden. Dazu muss das entsprechende Formular ausgefüllt und ggf. die Gründungsdokumente vorgelegt werden. Als Freiberufler musst du keine Gewerbeanmeldung durchführen. Die Anmeldung im Firmenbuch ist übrigens bei der GesbR nicht möglich.

Du kannst für deine GesbR die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dafür musst du lediglich den entsprechenden Haken im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung setzen. Mehr dazu erfährst du in unserem Lexikoneintrag zur Kleinunternehmerregelung.

Wie viel kostet die Gründung einer GesbR?

Die Gründungskosten der GesbR sind minimal – eigentlich fallen nur die Kosten für die eventuell durch Rechtsanwalt getätigte Vertragsaufsetzung an. Diese Gründungskosten werden je nach Gesellschafteranteil der Gesellschafter aufgeteilt.

Abgesehen von den reinen Gründungskosten solltest du allerdings auch die laufenden Kosten im Blick behalten, die nach der Gründung schnell auf dich zukommen. Dazu gehören etwa:

  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Marketingkosten
  • Mieten und Pachten
  • Löhne und Gehälter
  • Versicherungen
  • Warenlager oder Rohstoffe
  • Vertriebskosten

Mehr dazu erfährst du in unserem Beitrag zu den Gründungskosten.

Buchführung und Steuern in der GesbR

Eine GesbR ist von Natur aus weder buchführungs- noch bilanzierungspflichtig. Für dich bedeutet das: Du darfst deinen Gewinn einfach per Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln. Das spart Zeit und Aufwand. Zur Buchführung bist du nach § 189 Abs. 3 MINI-GMBHB wie folgt verpflichtet:

  • Wenn du mehr als 700.000 Euro Umsatzerlös pro Geschäftsjahr erzielst
  • Wenn du vorher weniger als 700.000 Euro Umsatzerlös hattest, aber nun zwei Jahre in Folge diesen Schwellenwert überschritten hast
  • Oder wenn du schon im laufenden Jahr den Schwellenwert von 1 Mio Euro überschreitest

Dann bist du auch verpflichtet, eine Bilanz und eine GuV zu erstellen.

Um die Nutzung einer professionellen Buchhaltungssoftware kommst du allerdings von vornherein nicht herum. Denn auch für die GesbR musst du deine Steuern korrekt ermitteln und an das Finanzamt abführen. Dazu gehören insbesondere:

  • Umsatzsteuer
  • ggf. Lohnsteuer (falls die GesbR Mitarbeiter beschäftigt)

Die Einkommensteuer zahlt jeder Gesellschafter privat auf seine Gewinnausschüttung. Wir empfehlen dir dafür die sevdesk Buchhaltungssoftware – einfach Belege und Ausgaben erfassen und Steueranmeldungen auf Knopfdruck verschicken. Mehr über die Buchführung und Besteuerung der Gesellschaftsform erfährst du in unserem Lexikonartikel zur GesbR.

Geschäftsführer und Haftung in der GesbR

Zur Geschäftsführung sind alle Gesellschafter der GesbR berechtigt – es sei denn, der Gesellschaftsvertrag trifft eine andere Regelung. Das könnte etwa die alleinige Geschäftsführung durch eine einzelne Person sein. Wie das genau funktioniert, erfährst du im Bereich Geschäftsführung der GesbR im Lexikon.

Die Haftung ist bei der GesbR nicht auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Alle Mitgründer haften mit ihrem Privatvermögen gesamtschuldnerisch für Forderungen Dritter. Was du dazu wissen solltest, zeigt dir unser Lexikoneintrag zur Haftung der GesbR.

Alternativen zur GesbR für Gründer

Die GesbR ist die richtige Gesellschaftsform für eher kleinere Unternehmen mit mindestens zwei Gründern. Es gibt jedoch noch viele weitere Rechtsformen, die du für eine Gründung mit mehreren Personen nutzen kannst. Der folgende Überblick stellt die GesbR den beliebten Gesellschaftsformen OHG, UG (haftungsbeschränkt) und GmbH gegenüber:

Bezeichnung GbR OHG UG GmbH
Art der Rechtsform Personengesellschaft Personengesellschaft Kapitalgesellschaft Kapitalgesellschaft
Mindestkapital - - Mind. 1 Euro Mind. 25.000 Euro
Haftung Persönlich und gesamtschuldnerisch Persönlich und gesamtschuldnerisch Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen
Anzahl Gründer Mindestens zwei Personen Mindestens zwei Personen Ab einer Person möglich Ab einer Person möglich
Geschäftsführung Alle Gesellschafter gemeinsam Alle Gesellschafter gemeinsam Geschäftsführer Geschäftsführer
Besteuerung Einkommensteuer, Gewerbesteuer Einkommensteuer, Gewerbesteuer Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer
Gründungskosten Sehr gering Gering Mittel Hoch

Welche Rechtsform sich für dich eignet, hängt von deinen Ausgangsvoraussetzungen ab. Für ein Kleingewerbe eignen sich das Gründen einer UG und einer GesbR bestens. Möchtest du mit deinem Unternehmen schnell wachsen, solltest du auch in Betracht ziehen, eine OG zu gründen oder eine GmbH zu gründen.

Zusammenfassung zur GesbR-Gründung

Du möchtest dich mit anderen Mitgründern zusammentun, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen? Anstatt ein Einzelunternehmen zu gründen, könnte die GesbR als Gegenstück eine gute Wahl für dich sein. Damit kannst du unkompliziert gründen, musst keine größeren Einlagen leisten und kannst ohne größere Hürden direkt starten.

Häufige Fragen zur Gründung einer GesbR

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Häufig gestellte Fragen zu sevdesk

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