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gFlexCo gründen: Schritt für Schritt zur Gemeinnützigkeit

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Du hast ehrgeizige Ziele und möchtest am liebsten die ganze Welt retten? Verfolgst du mit deinem Unternehmen gemeinnützige Projekte, hast aber nicht das nötige Kapital für eine gemeinnützige GmbH (gGmbH)? Dann könnte die gemeinnützige FlexCo (gFlexCo) eine großartige Alternative für dich sein. Erfahre hier, für wen die noch junge Rechtsform geeignet ist, welche Vor- und Nachteile sie hat und mit welchen Schritten du eine gFlexCo gründen kannst.

Was ist eine gFlexCo?

Die Kurzform gFlexCo steht für „gemeinnützige flexible GmbH (haftungsbeschränkt)“. Es handelt sich dabei um eine spezielle, steuerbegünstigte Form der haftungsbeschränkten GmbH. Sie eignet sich besonders dann für dich, wenn du einen gemeinnützigen Geschäftszweck verfolgst und eine Haftungsbeschränkung brauchst. Die wichtigsten Merkmale der gFlexCo im Überblick:

  • Stammkapital mindestens 10.000 Euro
  • keine Gründung des Geschäftsbetriebs mit Sacheinlagen möglich (mind. 50 % bare Einzahlung des Stammkapitals erforderlich, § 6 Abs. 1 GmbHG)
  • nur bei Verfolgung eines gemeinnützigen Zwecks
  • Gewinnaufteilung: 25 Prozent Rücklagenbildung, 75 Prozent gemeinnütziger Geschäftszweck
  • Steuervorteile bei Körperschaftsteuer
  • Rechtsgrundlage: GmbH-Gesetz (GmbHG), VereinsG und UGB
  • Haftungsbegrenzung auf das Stammkapital
  • ab 10.000 Euro Stammkapital Umwandlung in gGmbH möglich

Unterschied zwischen einer FlexCo und einer gFlexCo

Fragst du dich, ob du eine gFlexCo gründen solltest oder mit einer FlexCo besser dran bist? Ausschlaggebend für den Unterschied zwischen beiden Rechtsformen ist der Geschäftszweck: Die gFlexCo steht nur Unternehmern mit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zielen offen. Du musst den Gewinn, abgesehen von dem für die Rücklagenbildung verwendeten Teil, für diese Ziele verwenden. Verfolgst du hingegen wirtschaftliche Ziele, möchtest also Geld verdienen, solltest du eine FlexCo gründen.

Die gFlexCo hat auch Gemeinsamkeiten mit der gGmbH, der gemeinnützigen GmbH. Beide sind haftungsbeschränkt und dienen gemeinnützigen Zwecken. Allerdings benötigst du für die gGmbH 10.000 Euro Stammkapital. Davon muss die Hälfte zum Zeitpunkt der Gründung eingezahlt werden.

Was ist ein gemeinnütziger Geschäftszweck?

Bei der gFlexCo steht und fällt alles mit dem Gemeinnützigkeitsstatus. Doch für welchen Gesellschaftszweck wird der Status verliehen? Das Gemeinnützigkeitsrecht macht in Form der Abgabenordnung sehr genaue Vorgaben dazu. Möchtest du eine gFlexCo gründen, muss dein Gesellschaftszweck diese Voraussetzungen erfüllen:

  • selbstlos: Du arbeitest nicht für deinen eigenen Geldbeutel, sondern verwendest jeden verdienten Euro dafür, um gemeinnützige Projekte zu unterstützen.
  • ausschließlich: Du darfst nicht querbeet beliebige Projekte unterstützen, sondern musst dich auf deine satzungsmäßigen Zwecke beschränken.
  • unmittelbar: Abgesehen von der verpflichtenden Rücklagenbildung musst du im Gemeinnützigkeitsrecht deinen Gewinn vollständig und zeitnah dazu nutzen, den definierten Geschäftszweck zu verfolgen. Du darfst deine Gewinne nicht investieren, um etwa Zinsen zu erwirtschaften. Auch eine verdeckte Gewinnausschüttung durch zu hohe Gehälter ist verboten.

Vor- und Nachteile einer gFlexCo

Wäge gut ab, ob du eine gFlexCo gründen möchtest – wie jede Rechtsform hat sie neben einigen Vorteilen auch gewichtige Nachteile. Unsere Tabelle zeigt dir, welche Themen du berücksichtigen solltest:

Vorteile Nachteile
  • für Einzelgründer möglich
  • steuerliche Vorteile
  • Haftungsbeschränkung, keine Haftung mit Privatvermögen der Gesellschafter
  • Möglichkeit, Spenden anzunehmen und Spendenbescheinigungen auszustellen 
  • positives Bild in der Öffentlichkeit
  • Möglichkeit, gemeinnützige Ziele zu verfolgen
  • Umwandlung in andere Rechtsformen (z. B. gGmbH) möglich
  • notarielle Beurkundung und Firmenbucheintragung erforderlich (mit Kosten verbunden)
  • individuelle Satzung erforderlich (keine Gründung mit Musterprotokoll)
  • Pflicht zur Rücklagenbildung
  • Herausforderungen bei der Finanzierung
  • eingeschränkte Möglichkeiten zur Beantragung von Fördermitteln
  • keine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter
  • Begrenzung der Gehälter auf „angemessene“ Höhe
  • Zweckbindung der Gewinne
  • strengere Vorgaben zur Berichterstattung und Transparenz
  • jährliche Überprüfung des Gemeinnützigkeitsstatus
  • eventuell geringere Attraktivität für Investoren (wegen fehlender Gewinnorientierung)

Gemeinnützige FlexCo gründen: Schritt für Schritt

Um eine FlexCo zu gründen, sind einige Gründungsschritte erforderlich. Wir empfehlen dir, dich dabei von einem erfahrenen Steuerberater oder Anwalt unterstützen zu lassen. So beugst du möglichen Fehlern bei der Gründung deines gemeinnützigen Zweckbetriebs vor und vermeidest, dass du den Gemeinnützigkeitsstatus nicht bekommst oder er dir nachträglich wieder aberkannt wird.

Prüfe, ob du alle Voraussetzungen erfüllst

Ehe du eine gFlexCo gründen kannst, solltest du überprüfen, ob du die nötigen Voraussetzungen erfüllst. Besonders wichtig sind dabei:

  • Stammkapital (10.000 Euro als Minimum, davon 50 % in bar einzahlbar)
  • gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zweck 
  • Mittelverwendung (Verwendung der Gewinne nur für den in der Satzung genannten Zweck)
  • keine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter
  • Satzung (Erfüllen der Anforderungen, um den Gemeinnützigkeitsstatus zu erhalten)
  • Gründungsprotokoll (Erstellung eines notariellen Gründungsprotokolls)

Schreibe einen Businessplan und informiere dich über Förderung & Finanzierung

Auch wenn du keine wirtschaftlichen Ziele verfolgst, solltest du einen Businessplan erstellen. Er hilft dabei, dir einen Überblick über den Sinn deines Zweckbetriebs, deine Zielgruppe und die Marktchancen zu verschaffen. Außerdem beschäftigst du dich im Rahmen des Businessplans ausführlich mit der Finanzierung deiner haftungsbeschränkten FlexCo. Ergänzend kannst du dich auf die Suche nach Fördermitteln machen. Manche Programme unterstützen gezielt gemeinnützige oder mildtätige Zweckbetriebe. Worauf du dabei genau achten solltest, liest du in unserem Beitrag zum Businessplan.

Setze die Satzung auf und lasse sie notariell beglaubigen

Grundlage für deinen Geschäftsbetrieb ist der Gesellschaftsvertrag (Satzung). Leider gibt es keine Mustersatzung, analog zum Musterprotokoll bei der FlexCo-Gründung, sodass du den Vertrag individuell erstellen musst. Die wichtigsten Inhalte des Gesellschaftsvertrags sind:

  • Beschreibung des gemeinnützigen Zwecks deiner gFlexCo
  • Umsetzung der Geschäftsidee
  • Anzahl und Namen der Gesellschafter
  • Höhe der Stammeinlage
  • Geschäftsadresse
  • Firmenname
  • Informationen zur Geschäftsführung der gFlexCo
  • Organisationsstruktur

Hast du den Gesellschaftsvertrag fertig? Dann wird es Zeit für den Notartermin. Der Notar überprüft deinen Vertrag und nimmt die Beurkundung vor. Erst dann ist die Rechtsgrundlage für die Gründung deiner gFlexCo geschaffen.

Tipp:

Hast du noch keinen Firmennamen festgelegt? Er sollte einprägsam sein und einen hohen Wiedererkennungswert haben. Außerdem muss die Rechtsform „FlexCo (haftungsbeschränkt)“ nach § 5 Abs. 1 GmbHG enthalten sein. Nutze doch den kostenlosen Firmennamen-Generator von sevdesk. Du musst nur wenige Begriffe eingeben und schon schlägt dir das Tool bis zu 20 kreative Firmennamen vor.

Eröffne ein Geschäftskonto

Damit du deine Stammeinlage einzahlen kannst, musst du ein Geschäftskonto eröffnen. Es hilft dir zugleich, das Gesellschaftsvermögen von deinem Privatvermögen zu trennen und eine transparente Buchhaltung zu erstellen. Das wiederum ist Voraussetzung für die jährliche Bestätigung deines Gemeinnützigkeitsstatus.

Tipp: Clevere Unternehmer beschäftigen sich bereits während der ersten Gründungsschritte mit ihrer Buchführung. Nutze eine professionelle Buchhaltungssoftware wie sevdesk, um deine Belege zu verbuchen und die Mittelverwendung jederzeit lückenlos nachzuweisen.

Reiche deine Satzung beim Finanzamt zur Prüfung der Gemeinnützigkeit ein

Der Gemeinnützigkeitsstatus wird vom Finanzamt vergeben. Dafür musst du deine Satzung einreichen. Das Finanzamt prüft, ob du die Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts erfüllst und vergibt anschließend vorläufig den begehrten Status. Du musst ihn künftig jedes Jahr erneut unter Beweis stellen. Verstößt du gegen das Gemeinnützigkeitsrecht, kann dir der Status nachträglich entzogen werden. Das hätte empfindliche Steuernachzahlungen zur Folge.

Nimm die Eintragung ins Firmenbuch vor

Du musst deine gFlexCo in das Firmenbuch eintragen lassen. Die Firmenbuchanmeldung wickelt der Notar für dich ab. Du kannst sie aber auch selber über Finanz-Online mittels ID Austria eintragen. Bereite dafür am besten alle Unterlagen vor.

Nimm die Gewerbeanmeldung vor

Jetzt hast du fast alle Gründungsschritte geschafft. Es fehlt nur noch die Gewerbeanmeldung deiner haftungsbeschränkten gFlexCo. Eigentlich musst du dafür zur Bezirkshauptmannschaft / Gewerbeamt und dort das entsprechende Formular ausfüllen. Einfacher funktioniert es mit der Online-Gewerbeanmeldung über GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) ebenfalls mit ID Austria.

Diese Kosten kommen bei der Gründung einer gFlexCo auf dich zu

Möchtest du eine gFlexCo gründen, musst du zunächst das Stammkapital aufbringen. Der Mindestbetrag dafür liegt bei 10.000 Euro. Davon musst du 50 % in bar einzahlen. Damit wird gewährleistet, dass du zumindest die Gründungskosten abdecken kannst und du idealerweise auch noch über einen gewissen Puffer und Rücklagen verfügst.

Außerdem solltest du für deine haftungsbeschränkte gFlexCo mit folgenden Gründungskosten rechnen:

  • Notarkosten (Gesellschaftsvertrag, Firmenbucheintrag)
  • Gewerbeanmeldung (bei Neugründung aufgrund des NeugründungsförderungsG in der Regel kostenlos)

Insgesamt kommen meist etwa 500 bis 1.100 Euro an Gründungskosten zusammen. Dazu kommen gegebenenfalls Beratungskosten, falls du dir für die Erstellung des Gesellschaftsvertrags Hilfe holst.

Haftung in einer gemeinnützigen FlexCo

Eine gFlexCo gründen viele Existenzgründer aufgrund der enthaltenen Haftungsbeschränkung. Das bedeutet, dass die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen haften, falls das Unternehmen zahlungsunfähig wird. Davon kann es allerdings Ausnahmen geben, beispielsweise wenn das Stammkapital nicht vollständig eingezahlt wird, die gFlexCo von den Gesellschaftern missbraucht wird oder ein Fall von Insolvenzverschleppung vorliegt. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass du doch mit deinem Privatvermögen haftest.

Steuern & Steuervorteile bei der gFlexCo

Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft ist eine attraktive Möglichkeit, um Steuern zu sparen, denn die Körperschaft erhält viele Steuervorteile. Wie dein Betrieb genau besteuert wird, hängt allerdings vom Charakter der Einnahmen ab:

Steuerart Wirtschaftlicher Zweckbetrieb Gemeinnütziger Zweckbetrieb
Körperschaftsteuer steuerpflichtig (25 Prozent vom Gewinn) keine
Umsatzsteuer steuerpflichtig (20 oder 10 Prozent) steuerpflichtig (20 oder 10 Prozent)
Grundsteuer steuerpflichtig auf eigene Grundstücke steuerpflichtig auf eigene Grundstücke; Ausnahmen möglich
Kommunalsteuer 3 Prozent der Bruttogehälter der Angestellten 3 Prozent der Bruttogehälter der Angestellten

Wenn du deine Gewinne also zweckgebunden verwendest, entfällt jedenfalls die Körperschaftssteuer. Das gesparte Kapital kannst du direkt wieder in deinen gemeinnützigen Geschäftszweck und deine Rücklage investieren.

Tipp:

Mit einer cleveren Buchhaltungssoftware behältst du über deine Steuern immer den Überblick und verschickst deine Umsatzsteuervoranmeldung ganz einfach auf Knopfdruck. Teste jetzt kostenlos die sevdesk Buchhaltungssoftware.

Pflichten beim Geschäftsbetrieb einer gFlexCo

Wie jedes andere Unternehmen bedeutet die gFlexCo als Sonderform der FlexCo (haftungsbeschränkt) eine Menge Verpflichtungen. Entsprechend solltest du wissen, welche Pflichten du als Gesellschafter zu erfüllen hast.

Anforderungen an die Buchhaltung einer gFlexCo

Für eine gemeinnützige FlexCo bestehen dieselben Buchhaltungspflichten wie für eine normale FlexCo. Hinzu kommen einige Sonderregelungen wegen der Gemeinnützigkeit. Beachte die folgenden Verpflichtungen:

  • doppelte Buchführung
  • Jahresabschluss mit Bilanz sowie GuV
  • ab einer gewissen Größe Erstellung eines Lageberichts als Anlage zum Jahresabschluss mit extern bestelltem Prüfer
  • getrennte Aufzeichnung der wirtschaftlichen und gemeinnützigen Tätigkeiten
  • Nachweis der gemeinnützigen Mittelverwendung
  • Dokumentation möglicher angenommener Spenden

Status der Gemeinnützigkeit aufrechterhalten

Du bekommst den Status der Gemeinnützigkeit für deine gFlexCo jeweils nur für ein Jahr gewährt. Das Finanzamt prüft ihn jedes Jahr erneut und kann ihn dir bei gravierenden Verstößen aberkennen. Häufige Fehler sind etwa:

  • zu hohe Gehälter für die Geschäftsführer
  • Auszahlung von Gewinnanteilen an unbeteiligte Dritte
  • Fehler in den Verträgen der Geschäftsführer
  • Investition oder zinsbringende Geldanlage mit Mitteln der gFexCo
  • keine getrennte Erfassung von gemeinnützigen und wirtschaftlichen Einkünften

Alternativen zur gFlexCo: gemeinnütziger Verein und gGmbH

Suchst du nach der passenden Rechtsform für dein Unternehmen, das sich gemeinnützigen Zwecken widmet? Dann hast du neben der gFlexCo noch zwei weitere Optionen: die gGmbH und den Verein. Unsere Tabelle zeigt dir die wichtigsten Unterschiede zwischen den drei Optionen:

Kriterium gFlexCo gGmbH Gemeinnütziger Verein
Rechtsgrundlage GmbHG, Bundes-abgabenordnung GmbHG, Bundes-abgabenordnung VereinsG, ABGB, Bundes-abgabenordnung
Gründungskapital 10.000 Euro 25.000 Euro -
Haftung Beschränkt
Geschäftsführung Geschäftsführer Geschäftsführer Vorstand
Steuerliche Begünstigung Steuervorteile, wenn die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit erfüllt sind
Bildung einer Rücklage Rücklagenbildung bis 10.000 Euro Rücklagenbildung bis 10.000 Euro -
Gewinnverwendung Nur für gemeinnützige Zwecke
Anzahl der Gründer mind. 1 Person mind. 2 Person mind. 2 Gründungsmitglieder
Anwendung kleinere gemeinnützige Projekte mittelgroße bis große gemeinnützige Organisationen ehrenamtlich organisierte Zwecke

Die gFlexCo genießt wie die gGmbH ein hohes Ansehen. Beide haben ein Stammkapital von 10.000 Euro. Der große Unterschied liegt darin, dass du zur Gründung der gFlexCo lediglich 1 Person sein musst. Für einen Verein entscheiden sich häufig Gründer, die gemeinsam mit einer größeren Gruppe von Personen gründen möchten. Der Vorteil: Die Gründung ist unkomplizierter und verursacht geringere Gründungskosten. Allerdings ist der Geschäftsbetrieb weniger unternehmerisch und die Haftungsverhältnisse bieten etwas weniger Rechtssicherheit als die haftungsbeschränkte gFlexCo und gGmbH.

Zusammenfassung zur Gründung einer gFlexCo

Die gFlexCo ist eine sinnvolle Wahl für dich, wenn du deine gemeinnützige Geschäftsidee mit geringem Startkapital umsetzen möchtest, aber dennoch Wert auf eine Haftungsbeschränkung legst. Du kannst den gegenüber anderen Rechtsformen etwas erhöhten Gründungsaufwand zwar nicht durch eine Mustersatzung vereinfachen; dennoch lohnt sich die Entscheidung für die gFlexCo. Insbesondere die steuerlichen Vorteile machen die Rechtsform beliebt. Entscheidend ist für diese Sonderregelung, dass du die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit deines Geschäfts nachweisen kannst.

Häufig gestellte Fragen zur gFlexCo

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