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FlexCo gründen: Vorteile, Kosten, Steuern und Anleitung

Notizbuch auf einem Tisch als Symbol für die Gründung einer FlexCo
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Die FlexCo (flexible Company bzw. flexible GmbH) ist eine haftungsbeschränkte Gesellschaftsform. Sie sollte vor allem Start ups  und Gründer in der Frühphase eine internationale Wettbewerbsfähigkeit möglich machen. In diesem Beitrag zeigen wir dir, wie du eine FlexCo gründen kannst, wie du dabei Schritt für Schritt vorgehst und mit welchen Kosten du rechnen solltest.

Was ist eine FlexCo?

Bei einer flexiblen GmbH oder flexible Company, kurz FlexCo, handelt es sich um eine Rechtsform mit beschränkter Haftung, die sich für Einzelgründer ebenso eignet wie für Gründerteams. Sie weist gegenüber der GmbH einige Erleichterungen auf und kann anders als bei Personengesellschaften auch von nur einer Person gegründet werden.

Merkmale der FlexCo

Möchtest du eine FlexCo gründen, kannst du dies entweder alleine oder gemeinsam mit einer oder mehreren anderen Personen tun. Dabei kannst du die FlexCo als natürliche Person gründen oder auch eine juristische Person (z. B. eine andere GmbH) als Gesellschafter einsetzen. Auch für freiberufliche Berufsstände ist die Gründung einer FlexCo durchaus interessant.

Außerdem wissenswert sind folgende Merkmale der FlexCo:

  • Mindeststammkapital Euro 10.000,-, davon muss mindestens die Hälfte in bar einbezahlt werde
  • Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen
  • Gründung als flexible Kapitalgesellschaft
  • Einzahlung eines Teils des Gewinns in eine gesetzliche Rücklage bis zum Erreichen eines Stammkapitals von 10.000 Euro
  • Umwandlung in eine GmbH möglich
  • Mindeststeuer KöSt 5 % vom Stammkapital = Euro 500 pro Jahr sowie Umsatzsteuer und ggf. Kommunalsteuer

Unterschied zur GmbH

Die FlexCo ist sozusagen die kleine Schwester der GmbH. Beide Rechtsformen sind haftungsbeschränkt, gelten als Kapitalgesellschaften und unterliegen der Körperschaftsteuer. Es gibt jedoch auch einige Unterschiede:

  • Gründung auch von nur einer Person möglich
  • Mindesteinlage pro Gesellschafter 1,- Euro (anstatt 70,- bei der GmbH)
  • Vereinfachung bei Umlaufbeschlüssen (schriftlich und uneinheitlich möglich)
  • Anteile können geteilt werde (GmbH: nein)
  • geringerer Gründungsaufwand, Gründung mit Gesellschaftsvertrag

Mehr dazu liest du in unserem Ratgeber zu den Unterschieden zwischen FlexCo und GmbH.

FlexCo gründen: Vorteile und Nachteile

Jede Rechtsform hat Vorteile und Nachteile. Für dich als Gründer ist es wichtig, eine passende Gesellschaftsform zu wählen, die deinen Anforderungen entspricht. Wir zeigen dir, welche Vor- und Nachteile die FlexCo, damit du eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Wahl der Rechtsform deines zukünftigen Unternehmens hast.

Vorteile der FlexCo für Gründer

Die FlexCo hat für dich jede Menge Vorteile:

  • Ein-Mann-Gesellschaft: Die Möglichkeit, dass die FlexCo auch von nur einer Person gegründet werden kann ist wohl der größte Vorteil. Hier hast due den Vorteil der vereinfachten Gründung nach § 9 a GmbHG. Der Gesellschaftsvertrag muss nicht beglaubigt werden und damit fallen die Beglaubigungskosten durch den Notar weg.
  • Haftungsbeschränkung: Die Haftungsbeschränkung ist ebenfalls ein Vorteil. Die Gesellschaft gilt als juristische Person. Das hat zur Folge, dass der Unternehmer – abgesehen von einigen Ausnahmen – nicht mit dem Privatvermögen haftet, sondern nur das Gesellschaftsvermögen zur Haftung bereitsteht. Die persönliche Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen ist nur in bestimmten Ausnahmefällen vorgesehen, etwa wenn sie persönliche Kredite oder Bürgschaften vergeben oder gegen die Vorschriften über das UG-Mindestkapital verstoßen.
  • Kreditwürdigkeit: Das Ansehen der FlexCo befindet sich auf gleicher Ebene wie bei der GmbH, da beide ein Mindeststammkapital von 10.000 Euro zur Gründung benötigen. Dies stellt für Kreditgeber, Banken und Geschäftspartner durchaus eine Sicherheit dar.
  • Umwandlung in eine GmbH: Da das Mindeststammkapital gleich wie bei der GmbH ist, kannst du von vornherein wählen, ob du eine GmbH oder FlexCo gründest. Es müssen bei beiden Unternehmensarten 5.000 Euro in bar einbezahlt werden. Der Rest kann auch durch Sacheinlagen eingebracht werden. Unter diesen Voraussetzungen kannst du daher auch jederzeit die FlexCo in eine GmbH umwandeln.
  • Gründungskosten: Verglichen mit der GmbH sind die Gründungskosten für die FlexCo deutlich niedriger, aber wie bei der GmbH musst du einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen und ggf. beglaubigen lassen. Eintragungsgebühren in das Firmenbuch bei Neugründungen gibt es lt. Neugründerförderungsgesetz keine.

Nachteile und potenzielle Herausforderungen der FlexCo

Wo viel Licht ist, ist auch Schatten – und so gibt es selbstverständlich auch bei all den Argumenten, die für die Rechtsform der FlexCo sprechen, auch Faktoren, die kritisch zu betrachten sind:

  • Stammkapital: Der Kapitalbedarf bei der Unternehmensgründung ist gleich wie bei der GmbH mit einem Mindeststammkapital von 10.000,- Euro. Die Hälfte davon muss in bar einbezahlt werden. Allerdings ist die Mindesteinlage pro Gesellschafter bereits mit 1,- Euro möglich.  
  • Körperschaftsteuer: Steuerlich ist zu beachten, dass die Körperschaftsteuer selbstverständlich auch bei einer FlexCo zu zahlen sind.

Wann lohnt es sich, eine FlexCo zu gründen?

Planst du ein kleines Unternehmen mit nur dich als Gesellschafter, so ist die FlexCo eine gute Wahl. Du solltest außerdem eine FlexCo gründen, wenn du eine Haftungsbeschränkung erreichen möchtest und mindestens die Hälfte der Stammeinlage in bar einzahlen kannst. Zudem ist die FlexCo eine ideale Variante für dich, wenn du die höheren Gründungskosten der GmbH vermeiden möchtest. Besonders mit einem vorgefertigen Mustervertrag liegen die Kosten deutlich niedriger. Auch wenn du einziger Gesellschafter und Geschäftsführer bist fallen z.B. die Kosten der Beglaubigung des Gesellschaftsvertrags weg.

FlexCo gründen: Schritt-für-Schritt durch die Gründung deiner FlexCo

Welche Schritte sind nötig, um eine FlexCo gründen zu können? Wir bieten dir einen kurzen Überblick, damit du schnell und strukturiert starten kannst. Abschließend stellen wir dir eine Checkliste zur FlexCo-Gründung zur Verfügung.

Voraussetzungen: Was benötige ich, um eine flexible Company / flexible Kapitalgesellschaft zu gründen?

Die Voraussetzungen für die Gründung einer FlexCo sind sehr überschaubar. Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:

  • Ausreichendes Stammkapital für die Kostendeckung: Vorrangig geht es darum, das erforderliche Stammkapital aufzubringen. Hierfür sind 10.000,- Euro notwendig. Die Hälfte davon musst du in bar einbezahlen. Wichtig für dich: in der Praxis solltest du unbedingt das Kapital für die Gründungskosten sowie die erste Geschäftsausstattung und Gehälter zur Verfügung haben.
  • Erforderliche behördliche Genehmigungen: Prüfe außerdem schon vor der Gründung, ob du gesetzliche Voraussetzungen erfüllen musst, um deine FlexCo gründen zu können, etwa die Beantragung einer Schanklizenz in der Gastronomie.

Zudem solltest du schon vor der Gewerbeanmeldung unbedingt einen Businessplan erstellen. Darin beschreibst du dein Geschäftsmodell, gehst auf den Wettbewerb und den Markt ein und stellst einen detaillierten Finanzierungsplan auf. Wie du dabei genau vorgehst, erfährst du in unserem Ratgeber zum Businessplan.

1. Firmennamen finden

Der Zusatz „FlexCo“ oder „FlexKapG“ oder „flexible Company“ ist verpflichtend zu führen, er muss also immer angegeben werden (§ 2 FlexKapGG). Bei der Findung des Firmennamens darfst du dafür kreativ sein – achte nur darauf, niemals die Rechte Dritter, beispielsweise Copyrights, zu verletzen. Idealerweise ist dein Firmenname einprägsam und einzigartig, hat einen hohen Wiedererkennungswert und wird mit einer positiven Botschaft verknüpft.

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Optional: Verteilung der Firmenanteile festlegen

Die Verteilung der Firmenanteile ist natürlich nur relevant, wenn du eine FlexCo mit mehreren Gesellschaftern gründest. Wer wie viele Geschäftsanteile besitzt, wirkt sich auf mehrere Themen aus:

  • Umfang der Stimmrechte (und damit Einfluss auf die Entscheidungen im Unternehmen)
  • Verteilung des Jahresüberschusses in Abhängigkeit von den Geschäftsanteilen
  • ebenso Beteiligung an Verlusten entsprechend der Geschäftsanteile
  • Aufteilung des Gesellschaftsvermögens bei einer Auflösung des Unternehmens

Möchtest du die Geschäftsanteile mit deinen Gesellschaftern nicht exakt im selben Verhältnis teilen, solltest du eine entsprechende Regelung in den Gesellschaftsvertrag aufnehmen.

2. Gesellschaftsvertrag erstellen und ggf. beglaubigen lassen

Zum Start benötigst du einen Gesellschaftsvertrag. Dieser beinhaltet beispielsweise, welche natürlichen oder juristischen Personen Gesellschafter des Unternehmens sind, wo das Unternehmen seinen Sitz hat und wie es heißt. Auch die Tätigkeit des Unternehmens ist Teil des Gesellschaftsvertrags, denn diese Information ist später im Firmenbuch ersichtlich. Gibt es mehrere Gesellschafter, musst du den Gesellschaftsvertrag beim Notar notariell beglaubigen lassen um ins Firmenbuch eingetragen zu werden und später ein Firmenkonto eröffnen zu können. Das ist mit Kosten verbunden, bietet dafür aber auch Sicherheit.

Bist du alleiniger und einziger Gesellschafter steht dir die Form der vereinfachten Gründung nach § 9a GmbHG zur Verfügung. Der Gesellschaftsvertrag muss nur den Mindestinhalt nach § 4 Abs. 1 GmbHG enthalten und muss nicht beglaubigt werden.

3. Geschäftskonto eröffnen

Dein Unternehmen benötigt ein Firmenkonto. Frag also am besten vorab bei der Bank deines Vertrauens an, welche Unterlagen unbedingt benötigt werden und wann du das Konto eröffnen kannst.

Grundsätzlich gilt: jeder Gesellschafter muss mind. 1 Euro an Stammkapital einzahlen. Es muss aber insgesamt mind. 50 % des benötigten Stammkapitals, also 5.000 Euro in bar auf dein Firmenkonto einbezahlt werden. Das ist wichtig, da du die Startkosten finanzieren musst. Außerdem stellt vorhandenes Kapital nach außen hin immer auch eine gewisse Sicherheit und Stabilität dar. Das schafft Vertrauen bei deinen Geschäftspartnern.

4. Die FlexCo ins Firmenbuch eintragen

Um eine FlexCo zu gründen, ist es erforderlich, eine Firmenbuchanmeldung durchzuführen. Für einen reibungslosen Gründungsprozess solltest du folgende Fakten kennen:

  • Du kannst seit 1.12.2022 die Firmenbuchanmeldung elektronisch mit Formular über Justizonline erledigen. Der Identitätsnachweis erfolgt mittel über die ID-Austria oder Handysignatur.
  • Deine Gründungsdokumente (z. B. Gesellschaftsvertrag, Gründungsurkunde) müssen beglaubigt sein, außer du bist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer (vereinfachte Gründung).
  • Die Übermittlung der Daten kann der Notar oder du selbst vornehmen.
  • Die Eintragung ist laut GründungsförderungsG kostenlos.
  • Veröffentlicht werden zahlreiche Daten zu deinem Unternehmen, von Name und Anschrift über das Stammkapital und die Vertretungsbefugnisse bis hin zu Namen und Geburtsdaten der Geschäftsführer und Prokuristen.

5. Gewerbe anmelden

Mit der Firmenbuchanmeldung alleine ist es nicht getan – du musst außerdem die Gewerbeanmeldung durchführen. Du kannst dies persönlich oder elektronisch machen.

  • Persönlich: Dafür stattest du deiner zuständigen Bezirkshauptmannschaft einen Besuch ab und erledigst mit der Gewerbeanmeldung eine weitere Formalität im Gründungsprozess. Fülle das Formular aus und reiche es gemeinsam mit einigen Unterlagen (z. B. Firmenbuchauszug, Personalausweis) ein.
  • Elektronisch: über das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) kannst du dein Gewerbe auch elektronisch anmelden.

Anschließend bekommst du vom Gewerbeamt den Gewerbeschein und kannst direkt loslegen. Wie das genau funktioniert, erfährst du in unserem Ratgeber zur Gewerbeanmeldung. Du bekommst etwas später Post – einmal vom Finanzamt, das dir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zuschickt, und einmal von der Innung, falls du zum Kreis der Pflichtmitglieder gehörst und einem reglementierten Gewerbe unterliegst.

Wie lange dauert die FlexCo-Gründung?

Die Frage nach der Gründungsdauer lässt sich nicht pauschal beantworten. Allerdings kannst du sie aktiv beeinflussen, beispielsweise die Namensfindung oder wie schnell du das nötige Kapital einzahlst. Zeit sparen kannst du mit der Verwendung eines Mustervertrags, individuelle Verträge durch den Notar dauern länger. Weitere Faktoren, wie etwa die Verfügbarkeit eines Notartermins oder die Dauer bis zur Firmenbuchanmeldung, kannst du kaum beeinflussen. Generell geht es aber relativ schnell, vor allem, wenn du die elektronischen Meldemöglichkeiten in Anspruch nimmst, zwischen zwei und drei Wochen.

Welche Kosten entstehen bei der Gründung einer FlexCo?

Natürlich fragst du dich zu Recht: „Was kostet mich die Gründung einer FlexCo?“. Auch hier ist keine pauschale Antwort möglich, da bei jeder Gründung Kosten in unterschiedlicher Höhe anfallen. Besonders die für dich notwendigen Dokumente oder Genehmigungen verursachen ganz individuelle Kosten.

Was du auf jeden Fall berücksichtigen musst, sind folgende Kosten:

  • Kosten für den Gesellschaftsvertrag – Die Kosten richten sich nach Aufwand und Komplexität des Vertrags (aufgesetzt vom Anwalt, Notar oder nur ein Mustervertrag?).
  • Beglaubigungskosten für verschiedene Dokumente und Beurkundungen (z.B. Gesellschaftsvertrag)
  • Bankgebühren für die Eröffnung eines Geschäftskontos
  • Kosten für Innungsbeiträge
  • Steuerberaterkosten für die notwendige Eröffnungsbilanz

Die Kosten für die notarielle Beurkundung richten sich nach der Höhe des Stammkapitals. Beim Firmenbuch spielt das aufgrund des Neugründungsförderungsgesetzes keine Rolle. Meist liegen aber die Notarkosten bei mehreren hundert Euro. Gründest du alleine mit nur dir als Gesellschafter und Geschäftsführer steht die die vereinfachte Gründung zur Verfügung. Näheres dazu erfährst du weiter unten im Text.

Das Stammkapital in der FlexCo

Wir haben es schon angesprochen: Du musst 10.000 Euro Stammkapital einzahlen, ABER insgesamt muss die Hälfte des Stammkapitals auf dem Bankkonto ausgewiesen werden. Mehr als 10.000 Euro darfst du natürlich auch einbringen.

Gesellschaftsvertrag für die FlexCo

Bei der Gründung einer FlexCo musst du, um die Rechtsbeziehungen zwischen den Gesellschaftern zu regeln, einen Gesellschaftsvertrag erstellen.

Möchtest du eine FlexCo gründen, ähnelt der Gründungsprozess dem der Gründung anderer Kapitalgesellschaften wie der GmbH. Du benötigst einen Gesellschaftsvertrag, in dem du Details zu den Gesellschaftern und deren Geschäftsanteilen, den Organen der FlexCo, den Rechten und Pflichten der Gesellschafter sowie zur Geschäftsführung regelst. Der Aufwand dafür ist relativ groß. Gründest du allerdings alleine hast du die Möglichkeit der vereinfachten Gründung nach § 9 a GmbHG.

Inhalte und Vorteile der vereinfachten Gründung nach § 9 a GmbHG

Die Inhalte der vereinfachten Gründung sind detailliert festgehalten:

  • Firmenname und -sitz der Gesellschaft
  • Unternehmensgegenstand
  • Höhe des Stammkapital

Der Vorteil der vereinfachten Gründung: Du sparst Aufwand und damit Kosten sowie Gebühren.

FlexCo haftungsbeschränkt gründen – Das solltest du bei der Haftung beachten

Die Gesellschafter der FlexCo haften persönlich nicht für Verbindlichkeiten des Unternehmens. Falls dein Betrieb einmal in die Lage gerät, Rechnungen nicht mehr zahlen zu können, musst du nicht den Verlust deiner Ersparnisse oder deines Hauses befürchten. Die Haftung beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen. Es kann jedoch in bestimmten Fällen zu einer persönlichen Haftung kommen, etwa:

  • formale Fehler bei der Gründung (z. B. nicht ausreichende Einzahlung des Stammkapitals
  • Durchgriffshaftung bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen
  • bei Gründung einer „Scheinfirma“
  • bei Übernahme persönlicher Bürgschaften oder Garantien
  • bei der Gewährung von Darlehen an die Gesellschaft
  • persönliche Haftung von Gesellschafter-Geschäftsführern bei Pflichtverletzungen

Rechte und Pflichten der FlexCo-Gesellschafter

Wer ein Unternehmen gründet, ist unmittelbar mit Verantwortung und Pflichten konfrontiert. Dazu gehören:

Rechte Pflichten
  • Teilnahme an der Gesellschafterversammlung
  • Einsicht in die Geschäftsunterlagen
  • Beteiligung am Jahresüberschuss
  • Auskunftsrecht
  • Veräußerung der Geschäftsanteile
  • Einzahlung des Stammkapitals
  • Treuepflicht
  • Konkurrenzverbot
  • Mitwirkungspflicht
  • Haftung

Verantwortlichkeiten und Rechte der Geschäftsführer

Die Geschäftsführer einer FlexCo sind dazu berechtigt, die Gesellschaft nach außen zu vertreten und die laufenden Geschäfte zu führen. Sie dürfen außerdem in die Geschäftsunterlagen Einblick nehmen. Andererseits haben sie eine Vielzahl von Verpflichtungen:

  • Sorgfaltspflicht
  • Treuepflicht
  • Buchführungspflicht
  • Jahresabschluss
  • steuerliche Pflichten
  • Insolvenzantragspflicht (bei drohender Zahlungsunfähigkeit)

Rücklagenbildung und Kapitalansammlung

Die Pflicht zur Rücklagenbildung ist nur eine Verpflichtung für große Kapitalgesellschaften. Diese liegt nur vor, wenn die Bilanzsumme mehr als 20 Millionen und der Umsatzerlös mehr als 40 Millionen Euro beträgt. Auch, wenn mehr als 250 Arbeitnehmer durchschnittlich beschäftigt sind.

Umsatzgewinne darfst du nicht in voller Höhe ausschütten. Stattdessen musst du so lange 25 Prozent des Gewinns ansparen, bis du bei 10.000 Euro Mindeststammkapital landest. Eine zeitliche Vorgabe für die Ansparungspflicht gibt es allerdings nicht. Ab dieser Summe kannst du entscheiden, ob die FlexCo in eine GmbH umgewandelt werden soll.

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Buchführungspflicht und Bilanzierung in der FlexCo

Direkt nach der Gründung musst du eine Eröffnungsbilanz erstellen. Diese zeigt die Aktiva und Passiva des Unternehmens, also welches Vermögen und Kapital vorhanden ist. Wird die Eröffnungsbilanz durch einen Steuerberatererstellt, plane die Kosten besser schon frühzeitig ein.

Anschließend hast du die Pflicht zur Buchführung. Du musst also einen Jahresabschluss erstellen, wie es auch bei der GmbH vorgesehen ist. Dazu gehören die Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und je nach Größe des Unternehmens auch ein Lagebericht.

FlexCo nach der Gründung – Steuern in der Unternehmergesellschaft

Wie du es auch drehst und wendest – um das Thema Steuern kommst du nicht herum, wenn du eine UG gründen möchtest. Wir zeigen dir, mit welchen steuerlichen Belastungen du rechnen musst.

Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuerpflicht & Co.

Eine Unternehmergesellschaft unterliegt verschiedenen Steuerarten:

  • Körperschaftsteuer: Die Körperschaftsteuer ist bei Kapitalgesellschaften das Gegenstück zur Einkommensteuer. Sie liegt bei 25 Prozent vom Überschuss des Unternehmens. Die Körperschaftsteuer ist quartalsweise vorauszuzahlen und wird zu einem späteren Zeitpunkt mit der Körperschaftserklärung exakt berechnet. Dementsprechend kann es dann, je nach Gewinn und je nach Höhe der geleisteten Vorauszahlungen, zu einer Nachzahlung kommen.
  • Umsatzsteuer: Selbstverständlich gibt es bei jeder FlexCo auch Vorsteuer und Umsatzsteuer, wobei diese üblicherweise bei 20 Prozent, in bestimmten Fällen auch bei 12 oder 10 Prozent, liegt.
  • Kommunalsteuer: Eine Kapitalgesellschaft unterliegt stets der Kommunalsteuer sobald das Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt. Die Höhe richtet sich nach der Bruttolohnsumme aller Mitarbeiter und wird an die Gemeinde abgeführt, in der sich der Unternehmenssitz befindet. Einen Freibetrag gibt es für Kapitalgesellschaften nicht.
  • Lohnsteuer: Auch die Lohnsteuer ist der Bruttolohnsumme der Mitarbeiter abhängig. Diese ist ebenfalls wie die Kommunalsteuer bis zum 15. des Folgemonats fällig.

Steuerliche Vorteile und Pflichten

Verglichen mit dem persönlichen Steuersatz ist die Kombination aus Körperschaftsteuer und Abgeltungssteuer für viele Gesellschafter steuerlich gesehen günstiger. Du zahlst so weniger Einkommensteuer, als wenn du etwa bei einem Einzelunternehmen den gesamten Gewinn mit deinem persönlichen Steuersatz versteuern müsstest (abhängig von deinem Steuersatz). Thesaurierte Gewinne, die du im Unternehmen belässt, musst du zumindest vorerst überhaupt nicht persönlich versteuern, sondern erst, wenn sie vom Geschäftskonto ausgezahlt werden.

Tipp: Planst du für deine UG zunächst nur relativ geringe Umsätze (z. B. bei einem Kleingewerbe)? Dann kannst du die Klein­unternehmer­regelung nutzen und musst dann keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst, erfährst du in unserem Ratgeber zur Klein­unternehmer­regelung. Mit einer professionellen Buch­haltungs­software für Kleinunternehmer behältst du von vornherein all deine Finanzen im Blick.

Alternativen zur FlexCo: Umwandlung der FlexCo in eine GmbH

Die FlexCo ist eine Sonderform der GmbH. Die Umfirmierung in eine GmbH ist deshalb problemlos möglich, weil die Voraussetzungen über das Stammkapital gleich sind.

Um die Umfirmierung zu bewirken, müssen die Gesellschafter eine Änderung der Satzung beschließen und diese notariell beglaubigen lassen. Mit der Eintragung ins Firmenbuch wird die Umfirmierung der FlexCo in eine GmbH wirksam. Im gleichen Zuge lässt du den Firmennamen an die neue Rechtsform anpassen.

Alternativ zur FlexCo kannst du natürlich auch andere Rechtsformen nutzen, beispielsweise die Aktiengesellschaft als Kapitalgesellschaft, Personengesellschaften wie die Kommanditgesellschaft und die offene Gesellschaft oder auch ein Einzelunternehmen. Abgesehen von der Aktiengesellschaft sind jedoch die meisten anderen Rechtsformen nicht haftungsbeschränkt.

FlexCo gründen: Checkliste für die Gründung

Möchtest du eine FlexCo gründen, solltest du strukturiert vorgehen. Wir zeigen dir, was du Schritt für Schritt beachten musst:

Schritt Beschreibung
1. Dokumente vorbereiten Vorbereitung aller notwendigen Dokumente und Einholen evtl. vorgeschriebener Genehmigungen (beispielsweise im Baugewerbe oder in der Gastronomie).
2. Festlegung wichtiger Punkte Name/Sitz der Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens, Höhe des Stammkapitals, Anzahl und Zusammensetzung der Gesellschafter und der Geschäftsanteile, Festlegung des Geschäftsführers
3. notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags Lasse deinen Gesellschaftsvertrag durch einen Notar beurkunden, wenn es mehr als dich als Gesellschafter gibt. Dabei müssen die Gesellschafter anwesend sein und unterschreiben. Bei dieser Gelegenheit findet üblicherweise auch der nächste Schritt gleich mit statt.
4. Geschäftsführer bestellen Dafür muss ein Gesellschafterbeschluss gefasst werden. Entweder gleichzeitig mit dem Gesellschaftsvertrag oder in einem separaten Notartermin (Achtung: erneute Kosten!).
5. Geschäftskonto eröffnen Für die Eröffnung deines Geschäftskontos benötigt die Bank den vom Notar beglaubigten Gesellschaftsvertrag.
6. Stammkapital einzahlen Erforderlich ist mindestens 5.000 Euro (50 % des Mindeststammkapitals).
7. im Firmenbuch eintragen lassen Für die Meldung an das Firmenbuch musst du den Nachweis über die Einzahlung der Stammeinlage vorlegen. Die Übermittlung an das Firmenbuch wird meistens gleichzeitig beim Beglaubigungstermin des Gesellschaftsvertrages miterledigt. Bist du alleiniger Gesellschafter (Ein-Personen-FlexCo) kannst du die Anmeldung auch über Justiz Online erledigen.
8. Gewerbeanmeldung Nun meldest du persönlich dein Gewerbe bei der Bezirkshauptmannschaft an (auch online möglich). Das Gewerbeamt informiert weitere Ämter wie Innung oder Berufskammer.
9. Anmeldung beim Finanzamt Die Anmeldung beim Finanzamt muss innerhalb eines Monats mit dem sogenannten steuerlichen Erfassungsbogen erfolgen. Dieser ist auch online verfügbar (FINANZONLINE). Die Unterlagen sind online zu übermitteln.
10. Geschäftspapiere drucken Wenn du alle Anmeldungen hinter dir hast, liegen dir auch die Umsatzsteuer-ID und UID-Nummer vor. Jetzt kannst du deine Website vervollständigen und deine Briefbögen und sonstigen Geschäftspapiere drucken lassen.

Zusammenfassung zur Gründung der FlexCo

Eine FlexCo zu gründen ist eine ideale und attraktive Möglichkeit, eine Ein-Mann-GmbH zu gründen. Die Rechtsform hat den Vorteil einer beschränkten Haftung, die dein Privatvermögen unberührt lässt. Dazu kommen viele unternehmerische Freiheiten, die du als Einzel-Gesellschafter und Geschäftsführer besitzt.

Häufige Fragen zur FlexCo-Gründung

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Häufig gestellte Fragen zu sevdesk

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