Wenn du krank wirst und zum Arzt musst, entstehen hohe Kosten. Ob Medikamente, Behandlungskosten oder Kuraufenthalte, für die Kosten kommt deine Krankenversicherung auf. Da diese Absicherung wichtig ist, ist die Krankenversicherung für Selbstständige ebenso wie für Arbeitnehmer Pflicht. Hier erfährst du, ob die gesetzliche oder private Krankenversicherung für dich besser geeignet ist, mit welchen Beiträgen du rechnen musst und wie der Krankenkassenwechsel funktioniert.
Benötigst du als Selbstständiger eine Krankenversicherung?
Hast du dir schon mal überlegt, wie viel wohl ein Arztbesuch kostet? Während ein Besuch in der Sprechstunde mit etwa 30 bis 60 € noch recht günstig ist, wird es schon schwieriger, wenn speziellere Behandlungen nötig sind. Für ein MRT (Magnetresonanztomografie) werden schnell bis zu 600 € fällig. Von den Kosten für Medikamente planen wir gar nicht erst anzufangen. Ärztliche Behandlungen sind teuer. Und genau deshalb ist eine Krankenversicherung für Selbstständige ein absolutes Muss – und in Deutschland seit dem 1. September 2009 auch gesetzlich vorgeschrieben.
Tipp: Zu Beginn deiner Selbstständigkeit stellst du am besten schon die Weichen für dein erfolgreiches Unternehmen. sevdesk hilft dir beim Buchhaltungsstart für Neugründer – du kannst die vielfältigen Funktionen jetzt für sechs Monate kostenlos testen.
Versicherungsfreiheit bei der Krankenversicherung für Selbstständige
Als Selbstständiger musst du dich selbst um deine Krankenversicherung kümmern. Im Gegensatz zu Angestellten darfst du dich aber unabhängig von deinem Arbeitseinkommen zwischen der gesetzlichen (GKV) und der privaten Variante (PKV) entscheiden. Ob du dich besser privat oder gesetzlich versichern solltest, ist im Wesentlichen von deiner beruflichen Situation abhängig. Auch deine familiäre Situation kann eine wichtige Rolle spielen.
Als Selbstständiger bist du grundsätzlich versicherungsfrei, sodass du zwischen PKV und GKV wählen kannst. Für einige Berufsgruppen gilt die Versicherungsfreiheit jedoch nicht. Dazu gehören etwa:
- Künstler und Publizisten
- Handwerker
- Hausgewerbetreibende
- Lehrer und Erzieher
- Hebammen
- Pflegepersonal
- Seelotsen sowie Küstenschiffer und -fischer
Gehörst du einer dieser Berufsgruppen an, darfst du dich nur privat versichern, wenn dein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2025: 6.150 €/Monat) liegt.
Private oder gesetzliche Krankenversicherung – Was ist besser?
Die Entscheidung, ob die private oder gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige besser geeignet ist, ist gar nicht so einfach zu treffen. Sie hängt nämlich von ziemlich vielen Faktoren ab. Die Höhe deines Arbeitseinkommens solltest du ebenso einbeziehen wie dein Alter, etwaige Vorerkrankungen und deine Familiensituation. Die folgende Übersicht zeigt dir grob, wann welche Variante besser für dich geeignet ist:
Insgesamt ist die gesetzliche Krankenversicherung für kostenbewusste Unternehmer eine gute Wahl, denen der Standard-Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung reicht. Willst du flexibel bleiben und Zusatzleistungen, wie einen Krankengeldanspruch nutzen (ggf. gegen Zusatzbeitrag), könnte die private Krankenversicherung und Pflegeversicherung eine gute Wahl sein. Worauf du genau bei deiner Entscheidung achten solltest, erfährst du in unseren Ratgebern zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung für Selbstständige.
Welche Vor- und Nachteile hat die PKV gegenüber der GKV für Selbstständige?
Mit einer Krankenversicherung für Selbstständige ist es wie mit den meisten Dingen im Leben: Sie hat Vor- und Nachteile. Unser Überblick zeigt dir, wie du abwägen kannst:
Anspruch auf Krankengeld
Arbeitnehmer erhalten bei einer Erkrankung zunächst die Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber. Nach sechs Wochen erhalten sie das etwas geringere Krankengeld von der Krankenkasse. Als Selbstständiger hast du keine Lohnfortzahlung. Da du standardmäßig den ermäßigten Beitrag an deine Pflegeversicherung zahlst, erhältst du auch kein Krankengeld. Nur wenn du auf Antrag den vollen Beitragssatz zahlst, steht dir das Krankengeld in Höhe von bis zu 70 Prozent ab der siebten Woche der Erkrankung zu – bis dahin musst du anderthalb Monate Verdienstausfall überbrücken.
Du hast allerdings die Möglichkeit, dich in der GKV für einen Wahltarif mit Krankengeld zu entscheiden. Dann bekommst du jenes schon früher ausgezahlt, je nach Vereinbarung beispielsweise ab der dritten oder der vierten Woche. Jedoch erhöht sich im Gegenzug dein monatlicher Beitrag entsprechend.
Als weitere Alternative kannst du dich für eine private Krankentagegeldversicherung entscheiden und separat festlegen, ab wann du wie viel Krankentagegeld erhalten möchtest. Aufgrund der Vielzahl der Anbieter kann es sich hier lohnen, die einzelnen Tarife miteinander zu vergleichen. Schließt du eine private Kranken- und Pflegeversicherung ab, kannst du gegen Zuschlag direkt einen Tarif mit Krankentagegeld wählen.
Tipp: Bitte behalte im Hinterkopf, dass deine jeweilige Entscheidung für einen Krankengeld-Wahltarif bei der GKV für drei Kalenderjahre bindend ist und du diese auch im Falle eines Krankenkassenwechsels „mitnimmst“.
Wechsel von der PKV in die GKV für Selbstständige
Hast du dich als Freiberufler oder Selbstständiger für die gesetzliche Krankenversicherung entschieden, kannst du im Regelfall problemlos in die PKV wechseln – zumindest wenn du nicht der Versicherungspflicht unterliegst. Andersherum ist es hingegen nicht ganz so einfach. Von der PKV in die GKV zu wechseln, klappt nur, wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst. Welche das sind, erfährst du in unserem Ratgeber zum Wechsel der Krankenversicherung als Selbstständiger.
Wie hoch sind die Beiträge für die Krankenversicherung von Selbstständigen?
Um deine Ausgaben gut planen zu können, ermittelst du am besten im Vorfeld mit dem entsprechenden Beitragssatz, welche Beiträge für deine Krankenversicherung als Selbstständiger oder Freiberufler anfallen. Wie hoch sie sind, hängt davon ab, ob du dich für die PKV oder die GKV entschieden hast.
Höhe der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Krankenversicherungsbeitrag nach deinen Einkünften. 2024 beträgt der Beitragssatz 14,6 Prozent. Solange du unter der festgelegten Einkommensgrenze liegst (Mindesteinkommen weniger als 1.178,33 €), zahlst du den Mindestbeitrag von 185 € (ohne Krankengeldanspruch). Glücklicherweise gibt es nicht nur einen Mindestbeitrag, sondern auch einen Höchstbeitrag. Bei der Beitragsberechnung werden nur Einkommen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2024 bei 5.175 € und somit der Höchstbeitrag bei rund 812,48 €.
Leider bleibt es nicht bei den 14,6 Prozent Beitragshöhe. Zusätzlich zum Krankenversicherungsbeitrag zahlst du einen Zusatzbeitrag von 0,7 bis 2,75 Prozent, der von jeder Krankenkasse selbst festgelegt wird. Insgesamt beträgt dein Beitragssatz also 15,3 bis 17,35 Prozent.
Höhe der Beiträge in der privaten Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung spielt die Höhe deiner Einkünfte keine Rolle bei der Beitragsberechnung. Die Beiträge sind einkommensunabhängig. Stattdessen musst du dir anhand deiner persönlichen Vorgeschichte und den gewünschten Leistungen ein individuelles Angebot machen lassen. Zu den wichtigsten Faktoren, die deinen Beitrag beeinflussen, gehören:
- dein Alter
- etwaige Vorerkrankungen
- der gewählte Tarif (bzw. die gewünschten Leistungen)
- Höhe der Selbstbeteiligung
- Berufsgruppe
- individuelle Risikofaktoren (z. B. Rauchen)
Vergleichsrechnung: PKV vs. GKV
Welche Krankenversicherung du als Selbstständiger oder Freiberufler wählen solltest, kann auch vom Beitragssatz abhängen. Die folgende Vergleichsrechnung zeigt, wie groß die Unterschiede sein können.
Mathilde hat ihr Unternehmen bereits etabliert. Sie ist 30 Jahre alt, hat keine Vorerkrankungen und ist alleinstehend. Mit ihrem Geschäft erzielt sie einen Gewinn von durchschnittlich 3.900 € monatlich.
PKV
Aufgrund ihrer Angaben macht ihre PKV ihr ein Angebot im günstigsten Tarif von 605 € monatlich.
GKV
Sie entscheidet sich für eine Krankenkasse mit einem Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem Zusatzbeitragssatz von 1,6 Prozent. Der gesamte Beitragssatz beträgt somit 16,2 Prozent. Ausgehend von ihrem Einkommen aus ihrer Erwerbstätigkeit zahlt sie somit für die gesetzliche Krankenversicherung als Selbstständige:
3.900 € x 16,2 Prozent = 631,80 €
In diesem Beispiel ist die gesetzliche Krankenversicherung teurer als die private Variante. Aber Vorsicht: Das Ergebnis kann ganz anders aussehen, wenn sich einige Faktoren unterscheiden. Bringst du etwa Vorerkrankungen mit oder möchtest zusätzlich Kinder mitversichern, steigen die Kosten in der PKV schnell an und können dann trotz des einkommensunabhängigen Modells teurer sein als in der GKV. Bei niedrigen Einkommen ist die GKV häufig günstiger.
Welches Einkommen wird bei der Krankenversicherung berücksichtigt?
In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlst du deinen Krankenkassenbeitrag auf der Basis deines Gewinns, den du über den Einkommensteuerbescheid nachweist. Das bedeutet: Von deinen Umsätzen darfst du deine Betriebsausgaben abziehen. Grundlage der Beitragsberechnung ist aber nicht nur dein Einkommen aus der Selbstständigkeit, sondern auch andere Bestandteile deines Gesamteinkommens. Dazu zählen auch Unterhaltszahlungen oder Versorgungsbezüge aus Betriebsrenten.
Bei Existenzgründern wird eine Schätzung der Einkünfte vorgenommen und der Krankenkassenbeitrag auf dieser Basis ermittelt. Sobald dir der erste Steuerbescheid für ein Kalenderjahr vorliegt, reichst du diesen bei der Krankenkasse ein. Die Krankenkasse wird deinen Beitragssatz dann anhand des im Steuerbescheid ausgewiesenen Gewinns korrigieren.
Gehen deine Gewinne außerplanmäßig zurück, zahlst du vielleicht zu hohe Krankenkassenbeiträge. Sinkt dein Gewinn um mindestens 25 Prozent im Vergleich zum letzten Steuerbescheid, kannst du den Beitrag auf Anforderung senken lassen. Dafür benötigst du einen geänderten Vorauszahlungsbescheid deines Finanzamts. Es reicht im Regelfall, das Finanzamt formlos über die voraussichtliche Verringerung deines Gewinns zu informieren. Du bekommst dann einen neuen Vorauszahlungs- bzw. Einkommensteuerbescheid.
Achtung: Seit Anfang 2018 müssen freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige damit rechnen, dass ihre Krankenkassen auf der Basis des Einkommensteuerbescheids für ein Kalenderjahr Nachzahlungen von ihnen fordern. Diese Nachforderungen können die Krankenkassen dann geltend machen, wenn die tatsächlichen Einnahmen über den Einnahmen liegen, auf deren Basis der vorläufige Beitragsbescheid beruht.
Kann ich meine Krankenkassenbeiträge steuerlich absetzen?
Du kannst deine Krankenkassenbeiträge zwar nicht als Betriebsausgabe geltend machen. Allerdings kannst du sie in deiner privaten Steuererklärung als Vorsorgeaufwand angeben und somit steuerlich absetzen. Du trägst dazu die Höhe der gezahlten Beiträge – im Falle der PKV reduziert um Beitragsrückerstattungen – bei den Sonderausgaben ein. Zusatzbeiträge für Zusatzleistungen, etwa Wahltarife für den Krankengeldanspruch in der GKV oder Wahlleistungen bei der PKV, kannst du nicht steuerlich geltend machen.
Tipp: Startest du gerade so richtig durch? Stelle dein Unternehmen von vornherein auf eine solide Basis. Mit sevdesk erfasst du all deine Einnahmen und Betriebsausgaben kinderleicht – einfach abfotografieren und mit KI-Vorschlägen automatisiert verbuchen. Teste jetzt kostenfrei die sevdesk Buchhaltungssoftware.
Sonderfälle bei der Krankenversicherung für Selbstständige
Es gibt einige Sonderfälle zu beachten, die sich auf die Krankenversicherung als Selbstständiger auswirken.
Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialkasse, kurz „KSK“, wirkt auf Selbstständige sehr attraktiv. Sie übernimmt ähnlich wie der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer die Hälfte der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Rentenversicherung.
Fest steht jedoch auch, dass sich nicht jeder über die Künstlersozialkasse versichern kann oder muss. Als Grundvoraussetzung gilt hier laut § 1 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG), dass du dauerhaft einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit erwerbsmäßig nachgehen musst. Dies musst du anhand einschlägiger Belege (unter anderem Rechnungen oder andere Einkommensnachweise) nachweisen. Auch dein voraussichtliches Jahreseinkommen ist für die Frage „KSK, oder nicht?“ relevant. Aktuell gilt, dass du ein Mindesteinkommen von 3.900 € jährlich, genauer gesagt 325 € monatlich hast. Liegst du als Existenzgründer unter diesem Mindesteinkommen, bist du versicherungsfrei.
Familienversicherung für Selbstständige
In der gesetzlichen Krankenversicherung kannst du deine Kinder und einen nicht oder nur geringfügig erwerbstätigen Partner kostenfrei mitversichern – ein echter Vorteil. In der PKV gibt es keine Familienversicherung. Hier kannst du deine Kinder zwar mitversichern, musst für sie aber eigene Verträge abschließen und entsprechende Beiträge zahlen. Erfahre mehr darüber in unserem Ratgeber zur Familienversicherung für Selbstständige.
Krankenversicherung bei nebenberuflichen Selbstständigen
Eine gute Nachricht für diejenigen, die „nur“ eine nebenberufliche Selbstständigkeit ausüben: Hier werden in den meisten Fällen keine weiteren Zusatzbeiträge für die Sozialversicherung fällig. Du bleibst über dein Angestelltenverhältnis versichert und musst somit für die Kranken- und Pflegeversicherung keine zusätzlichen Beiträge zahlen.
Dies bleibt so, solange die Einnahmen der Nebentätigkeit nicht die Einkünfte aus deinem Angestelltenverhältnis übersteigen. Wie so oft gibt es jedoch auch Ausnahmen. Um auf der sicheren Seite zu sein, informierst du deine Krankenkasse am besten unverzüglich über die nebenberufliche Selbstständigkeit. So können höhere Nachzahlungen vermieden werden. Wahrscheinlich wird dich die Krankenkasse dann ohnehin regelmäßig auffordern, deinen Einkommensteuerbescheid einzureichen. Auf dieser Basis kann sie prüfen, ob Änderungen an deinem Beitragssatz erforderlich sind. Worauf du neben der Abgabe des Einkommensteuerbescheids sonst noch achten solltest, erfährst du in unserem Ratgeber zur Krankenversicherung bei nebenberuflicher Selbstständigkeit.
Krankenversicherung für Kleinunternehmer
Als Kleinunternehmer gelten für dich im Prinzip dieselben Regelungen wie für andere Selbstständige. Ist dein Unternehmen deine einzige Erwerbstätigkeit, bist du versicherungsfrei und darfst selbst entscheiden, wie du dich krankenversichern möchtest. Arbeitest du überwiegend in einem Angestelltenverhältnis, bleibst du über deinen Arbeitgeber versichert. Mitunter sind jedoch Verdienstgrenzen zu beachten. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zur Krankenversicherung für Kleinunternehmer.
Welche Fristen gelten für den Wechsel der Krankenkasse?
Um die Krankenversicherung zu wechseln, musst du gewisse Fristen einhalten. Welche das sind, hängt von deiner Versicherungssituation ab:
- GKV zu GKV: In der GKV bist du für mindestens ein Jahr an deine Krankenkasse gebunden. Erst danach kannst du wieder die Krankenkasse wechseln. Erhöht die Versicherung deinen Zusatzbeitragssatz, hast du ein Sonderkündigungsrecht. In beiden Fällen beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate.
- GKV zu PKV: Auch in diesem Fall musst du eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einhalten. Die Bindungsfrist von zwölf Monaten musst du aber nicht abwarten.
- PKV zu GKV: Die Kündigungsfrist in der privaten Krankenversicherung beträgt meist drei Monate zum 31. Dezember oder zum Ende des Versicherungsjahres. Aber Vorsicht: Kündige erst, wenn du von der GKV die Bestätigung über deine Aufnahme hast. Andernfalls stehst du ohne Versicherung da, wenn dich die gesetzliche Versicherung nicht aufnimmt.
Zusammenfassung zur Krankenversicherung als Selbstständiger
Die Entscheidung für eine Krankenversicherung ist nicht ganz einfach. Es gibt viele Faktoren zu berücksichtigen und du solltest die verschiedenen Möglichkeiten unbedingt vergleichen. Stelle PKV und GKV gegenüber, vergleiche die Leistungen (z. B. Krankengeldanspruch) und stelle die Beitragssätze auf den Prüfstand. Triff deine Entscheidung nicht leichtfertig, denn du bleibst mitunter für einige Zeit daran gebunden – im Falle der PKV ist sogar später ein Wechsel gar nicht mehr möglich.