Kennst du das mulmige Gefühl, wenn du an eine längere Krankheit denkst? Im Gegensatz zu Angestellten hast du als Selbstständiger oder Freiberufler nämlich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung – da schrumpfen finanzielle Reserven schnell zusammen. Aber keine Panik! In diesem Beitrag erklären wir, wie du mit einer Krankentagegeldversicherung für Selbstständige und Freiberufler deine Existenz absichern kannst, welche Leistungen du im Krankheitsfall erwarten darfst und worauf beim Abschluss der Versicherung zu achten ist.
Was ist das Krankentagegeld?
Stell dir vor, du bist selbstständig und erkrankst schwer. Abgesehen von den Sorgen um deine Gesundheit drohen dann auch noch finanzielle Engpässe. Denn ohne Arbeit, kein Einkommen! Wenn du Rücklagen hast, kannst du schon einmal ein, zwei Monate finanziell überbrücken. Aber gerade in den ersten Jahren der Selbstständigkeit haben viele Gründer nur wenige Reserven und könnten einen Einkommensverlust für mehrere Monate kaum auffangen.
Genau hier springt das Krankentagegeld für Selbstständige ein. Es handelt sich dabei um eine private Zusatzversicherung, von der du bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit deinen Verdienstausfall ersetzt bekommst. So kannst du deine Lebenshaltungskosten weiter decken, ohne deine finanziellen Reserven angreifen zu müssen.
Das Krankentagegeld ist vom Krankengeld zu unterscheiden:
Wozu dient das Krankentagegeld?
Wenn du eine Krankentagegeldversicherung abschließt, legst du in deinem Antrag fest, wie viel Geld du pro Krankheitstag erhalten möchtest, während du krank bist und nicht arbeiten kannst (Krankentagegeld). Außerdem musst du dich für eine Karenzzeit entscheiden. Während dieser Zeit bekommst du von der Versicherung kein Krankentagegeld, nachdem du krankgeschrieben wurdest. Das können beispielsweise 3, 14, 28 oder 42 Tage sein – je nachdem, welchen Tarif du wählst.
Wie du vom Krankentagegeld für Selbstständige tatsächlich profitierst, hängt davon ab, wie du krankenversichert bist:
- Gesetzliche Krankenversicherung: Im Gegensatz zu Angestellten hast du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung für sechs Wochen. Erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit erhältst du das gesetzliche Krankengeld. Viele gesetzliche Krankenkassen bieten zusätzlich Wahltarife für das Krankengeld an. Für einen erhöhten Beitragssatz erhältst du mit einem Wahltarif bereits früher Krankengeld, z. B. ab dem 15. oder 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Diesen Wunsch musst du aber in einer Wahlerklärung geltend machen. So oder so bleibt eine Versorgungslücke: Das Krankengeld beträgt nur 70 bis 80 Prozent deines Einkommens (maximal 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze). Es gleicht also nicht den kompletten Verdienstausfall aus.
- Private Krankenversicherung: In der PKV gibt es keinen Krankengeldanspruch und ebenfalls keine Lohnfortzahlung. Du hast also vom ersten Tag an dauerhaft 100 Prozent Versorgungslücke und nicht die Möglichkeit, durch eine Wahlerklärung einen Wahltarif zu nutzen. Als Privatversicherter solltest du entweder einen PKV-Tarif mit Krankentagegeld wählen oder eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung abschließen. Andernfalls könnte eine längerfristige Erkrankung durch den nicht abgesicherten Verdienstausfall deinen finanziellen Ruin bedeuten.
Wichtig: Krankentagegeld bekommst du immer von dem Krankheitstag an, den du vertraglich vereinbart hast – auch wenn du beispielsweise noch einen gesetzlichen Krankengeldanspruch hast (z. B. durch einen Wahltarif). Es wird also zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld gezahlt, nicht stattdessen.
Für wen die Krankentagegeldversicherung sinnvoll ist
Eine Krankentagegeldversicherung für Selbstständige ist sinnvoll, wenn du keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld hast (z. B. wenn du privat versichert bist) oder auch wenn du ein Einkommen deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze hast. Auch gesetzlich Versicherte profitieren davon, weil sie im Krankheitsfall eventuell schon früher einen Ersatz für ihr Arbeitseinkommen erhalten oder die Differenz zwischen ihrem Einkommen und dem Krankengeld ausgleichen können.
Tipp: Damit du dich im Krankheitsfall nicht auch noch mit deiner Buchhaltung abmühen musst, nutze von vornherein eine professionelle Buchhaltungssoftware. Sie minimiert für dich den Aufwand und du kannst dich auf deine Genesung konzentrieren. Teste jetzt das intuitiv zu bedienende Online-Rechnungsprogramm von sevdesk.
Wissenswertes zur Krankentagegeldversicherung
Damit deine Krankentagegeldversicherung im Krankheitsfall auch tatsächlich wie geplant leistet, solltest du folgende Punkte im Auge behalten:
- Vergleich: Vergleiche immer mehrere Anbieter. Beim Beitragssatz gibt es große Unterschiede – sowohl bei den Beiträgen als auch bei den Leistungen.
- Versorgungslücke: Prüfe, ob die Krankentagegeldversicherung dieselbe Definition der Berufsunfähigkeit wie deine Berufsunfähigkeitsversicherung hat. Ansonsten kann es passieren, dass die eine Versicherung nicht mehr leistet und die andere noch nicht.
- Gesundheitsprüfung: Eine Gesundheitsprüfung kannst du in speziellen Tarifen umgehen – das kostet aber einen satten Aufpreis. Nutze diese Möglichkeit nur, wenn du Vorerkrankungen mitbringst.
- Kinderkrankengeld: Als gesetzlich Versicherter hast du ab dem ersten Krankheitstag Anspruch auf Kinderkrankengeld. Es ersetzt dein Arbeitseinkommen, wenn du wegen der Betreuung deines kranken Kindes nicht arbeiten kannst. Der Beitragssatz erhöht sich dafür nicht. In der PKV gibt es keinen Krankengeldanspruch für eigene Kinder.
- Zeitpunkt: Schließe ein Krankentagegeld für Selbstständige möglichst früh ab. Je älter du wirst, desto teurer wird es.
Mutterschaft und Krankentagegeld
Planst du eine Schwangerschaft, solltest du bei den Versicherungsbedingungen genau hinsehen. Viele Versicherer zahlen nicht, wenn deine Arbeitsunfähigkeit aus einer Schwangerschaft, Entbindung oder einer Fehlgeburt resultiert. Auch während der Mutterschutzfristen leisten sie nicht. Als gesetzlich Versicherte bekommst du während des Mutterschutzes das Mutterschaftsgeld (max. 13 Euro pro Tag). In der PKV gibt es kein Mutterschaftsgeld. Du kannst vom Bundesamt für Soziale Sicherung ein Mutterschaftsgeld von bis zu 210 Euro als Pauschale beantragen.
Vom wievielten Tag an soll Krankentagegeld gezahlt werden?
Du selbst entscheidest beim Abschluss deines Krankentagegelds für Selbstständige, von welchem Tag an die Versicherung zahlen soll. Häufige Varianten sind vom 15. Tag (zwei Wochen), dem 22. Tag (drei Wochen), dem 43. Tag (sechs Wochen) oder dem 183. Tag an (halbes Jahr). Es gibt sogar ein Krankentagegeld für Selbstständige vom 1. Tag an.
Hier gilt ein einfacher Grundsatz: Je früher das Krankentagegeld greift, desto teurer ist der Beitrag. Je später die Versicherung leistet, desto größer ist deine Versorgungslücke. Welche Variante zu dir passt, hängt von deiner Situation ab:
- Reserven: Welchen Zeitraum kannst du mit deinen finanziellen Reserven problemlos überbrücken, ohne dass es eng wird?
- Laufende Kosten: Welche Fixkosten musst du trotz weggefallenem Arbeitseinkommen weiterzahlen? Zumindest diese Höhe muss abgedeckt sein.
- Branche: Besteht durch deine Tätigkeit ein erhöhtes Risiko für Erkrankungen (z. B. Gesundheitswesen, verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe)?
Die meisten Selbständigen entscheiden sich für die Variante Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag. Sie ist vergleichsweise kostengünstig und bietet einen moderaten Schutz vor dem Verlust deines Nettoeinkommens bei einer länger andauernden Krankheit.
Versorgungslücke vermeiden: Höhe des Krankentagegeldes richtig berechnen
Deine persönliche Versorgungslücke ist der Betrag, der fehlt, wenn du im Krankheitsfall kein Arbeitseinkommen generierst. Trage dazu zusammen, wie viel Geld du monatlich zwingend benötigst, um deinen gewohnten Lebensstandard zu halten. Diesen Gesamtbetrag pro Monat teilst du durch 30 Tage. Daraus ergibt sich das benötigte Krankentagegeld, um deine Versorgungslücke zu schließen.
Bei PKV und GKV kann sie unterschiedlich aussehen (betrachtet am Beispiel eines Nettoeinkommens von 3.500 Euro):
- GKV: Ab dem 43. Tag bekommst du 70 Prozent von 3.500 Euro, also 2.450 Euro Krankengeld. Deine Versorgungslücke beträgt also während der ersten sechs Wochen 3.500 Euro, danach nur noch 1.050 Euro.
- PKV: Deine Versorgungslücke beträgt vom ersten Tag an 3.500 Euro.
Du darfst nicht mehr als dein durchschnittliches Nettoeinkommen absichern (Bereicherungsverbot). In der PKV darfst du den vollen Tagessatz (3.000 Euro : 30 Tage = 100 Euro/Tag) versichern, weil du keinen Krankengeldanspruch hast. Bist du gesetzlich versichert, darfst du also nur die 1.050 Euro im Monat (: 30 Tage = 35 Euro/Tag) absichern. In dieser Konstellation kann es empfehlenswert sein, den Wahltarif zu kündigen und stattdessen den Verdienstausfall ausschließlich über das Krankentagegeld für Selbstständige zu versichern.
Achtung: Eine nachträgliche Erhöhung des Tagessatzes ist nur im Rahmen der Versicherungsbedingungen möglich. Je nach Versicherer ist sie ausgeschlossen, mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden oder im Verhältnis der Steigerung des Nettoeinkommens möglich. Achte auf diesen Punkt am besten schon beim Abschluss deines Freiberufler-Krankentagegelds.
Krankentagegeld ist steuerfreie Einnahme
Als Selbstständiger zahlst du auf das Krankentagegeld keine Steuer. Entsprechend ist es auch nicht erforderlich, es in deiner Steuererklärung anzugeben.
Wann zahlt die Krankentagegeldversicherung?
Bist du krank geworden und möchtest dein Krankentagegeld abrufen? Informiere die Versicherung möglichst frühzeitig über deine Erkrankung. Meist gibt es dafür individuelle Meldefristen (z. B. bis zum 42. Tag) in Abhängigkeit von der gewählten Karenzzeit. Das kannst du telefonisch (weniger empfehlenswert), schriftlich, per E-Mail oder App machen – je nach Versicherung. Du musst dazu auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung deines Arztes vorlegen.
Tipp: Bei vielen Versicherungen gibt es eine Wartezeit. Du kannst dann beispielsweise in den ersten drei Monaten des Versicherungsverhältnisses noch keine Leistungen beantragen.
Versorgungslücke mit sevdesk Buchhaltungssoftware sicher berechnen
Damit dein Anspruch auf Krankentagegeld zu deiner Versorgungslücke passt, musst du die Höhe deines Arbeitseinkommens und deiner Ausgaben kennen. Dabei hilft dir eine geordnete Buchhaltung. In sevdesk erfasst du schnell und verlässlich alle Einnahmen und Ausgaben und kannst dich auf Knopfdruck in deiner Einnahmenüberschussrechnung über deinen Vorsteuergewinn informieren.
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Zusammenfassung zum Thema Krankentagegeld
Als Selbstständiger bist du dein eigener Chef – trägst aber auch das volle Risiko. Wenn du krank wirst, verlierst du dein Arbeitseinkommen. Um den Verdienstausfall abzufedern, empfehlen wir dir ein Krankentagegeld für Selbstständige. Es schließt deine Versorgungslücke und du kannst dich bei einer Erkrankung voll auf deine Genesung konzentrieren, statt dir Sorgen um deine Finanzen zu machen. Dabei kommt es auf die richtige Berechnung des notwendigen Krankentagegelds an.