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Krankenversicherung für nebenberuflich Selbstständige: So machst du alles richtig

Aktualisiert am
26
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11
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2024
Ein Infusionsständer steht mit einer Infusion anhängend vor einer Wand.
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Ein Infusionsständer steht mit einer Infusion anhängend vor einer Wand.

Machst du dich neben deiner normalen Angestelltentätigkeit selbstständig, musst du dich zwangsläufig auch mit deiner Krankenversicherung auseinandersetzen. Arbeitest du hauptberuflich als Angestellter, zahlst du mit selbstständigem Nebenjob nicht mehr Beiträge als vorher. Aber Vorsicht: Schätzt die Krankenkasse deine vermeintliche Nebentätigkeit als Hauptjob ein, ändert sich das. Wir zeigen dir, wie du deine Krankenversicherung als nebenberuflich Selbstständiger richtig einschätzt und wie deine Versicherungspflicht bei unterschiedlichen Konstellationen aussieht.

Nebenberuflich selbstständig – wann das zutrifft

Für die Einschätzung, ob deine selbstständige Nebentätigkeit als hauptberuflich einzuschätzen ist, kommt es auf die sogenannte Vermutungsregel an. Dabei schätzt deine Krankenkasse ein, welche Tätigkeit überwiegt. Dazu sieht sie sich einerseits deine Wochenarbeitszeit in beiden Jobs an, andererseits aber auch das Einkommen. Daneben gibt es noch weitere Faktoren, die für oder gegen eine hauptberufliche Selbstständigkeit sprechen - zum Beispiel die Beschäftigung eigener Mitarbeiter.

Die Krankenkasse nimmt eine Gesamtschau vor und bezieht dabei verschiedene Kriterien ein. Feste Grenzwerte oder Faktoren für die Einstufung als nebenberuflich selbstständig gibt es daher für diese individuelle Entscheidung nicht. Folgende Faktoren können jedoch ein starkes Indiz für eine nebenberufliche Selbstständigkeit sein:

  • Du bist weniger als 20 Stunden pro Woche selbstständig tätig.
  • Du verdienst weniger als 75 Prozent der monatlichen Bezugsgröße (wird jährlich neu festgelegt, 2024: 3.535 Euro x 0,75 = 2.651,25 Euro).
  • Das Einkommen aus deiner Selbstständigkeit hat für dich eine untergeordnete wirtschaftliche Bedeutung, übersteigt also die Vergütung deiner Festanstellung nicht wesentlich.
  • Du arbeitest als Angestellter in Vollzeit.
  • Du beschäftigst höchstens einen Minijobber und keine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter.
  • Du beziehst keinen Gründungszuschuss der Arbeitsagentur; den bekommen nämlich nur hauptberuflich Selbstständige.

Solange du als nebenberuflich selbstständig eingestuft wirst, bleibst du über deinen Arbeitgeber krankenversichert. Achtung: Bei der Einschätzung deiner Arbeitszeit als Selbstständiger zählen nicht nur die an Kunden verrechenbaren Wochenstunden, sondern auch Nebentätigkeiten wie etwa Buchhaltung, Werbung oder Akquise.

Tipp:

Bist du unsicher, ob es sich bei deiner vermeintlichen Festanstellung um eine Scheinselbstständigkeit handelt? Ein Statusfeststellungsverfahren bei der Rentenversicherung bringt dir Klarheit.

Krankenversicherung bei nebenberuflicher Selbstständigkeit und Festanstellung

Bist du hauptberuflich angestellt, hast du es in Sachen Krankenversicherung einfach: Du unterliegst der Krankenversicherungspflicht und bist über deinen Arbeitgeber versichert. Auch wenn du dich nebenberuflich selbstständig macht, führt er weiterhin deine Beiträge in der bisherigen Höhe ab. Durch das zusätzliche Einkommen aus der Selbstständigkeit ändert sich nichts. Bemessungsgrundlage ist das Gehalt aus deinem Angestelltenverhältnis.

Falls du deine Selbstständigkeit später ausbaust und die Krankenversicherung dich als hauptberuflich selbstständig einstuft, ändert sich das Ganze. Du zahlst dann bei der Festanstellung nur noch Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge hingegen orientieren sich dann an deinem Einkommen aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit.

Tipp:

Neben deiner Vollzeittätigkeit noch einen selbstständigen Nebenjob auszuüben, ist zeitlich ziemlich anspruchsvoll. Verliere deshalb nicht unnötig Zeit mit der Buchhaltung. Das sevdesk Online-Rechnungsprogramm macht dir die Buchführung einfach wie nie. Jetzt kostenlos testen und Zeit sparen.

Krankenversicherung bei nebenberuflicher Selbstständigkeit und Arbeitslosigkeit

Bist du arbeitslos und beziehst Arbeitslosengeld I oder II, kannst du dennoch nebenbei in geringem Umfang selbstständig sein. Die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter übernimmt die Beiträge für deine Krankenversicherung – allerdings nur solange, bis du eine Arbeitszeit von 15 Wochenstunden nicht überschreitest. Jedoch gibt es für dein Nebengewerbe eine Verdienstgrenze. Verdienst du im Nebenerwerb mehr als 165 Euro im Monat, wird der darüber hinausgehende Betrag auf dein ALG I oder II angerechnet.

Krankenversicherung bei nebenberuflicher Selbstständigkeit im Studium

Als Student giltst du als nebenberuflich selbstständig, wenn du nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeitest und dein Einkommen unter 75 Prozent der Bezugsgröße liegt. In diesem Fall kannst du in der studentischen Krankenversicherung versichert bleiben.

Anders sieht sie Situation aus, wenn du noch über deine Eltern familienversichert bist. In diesem Fall darfst du zwar ebenfalls eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben. Du darfst aber für die Krankenversicherung als nebenberuflich Selbstständiger nicht mehr als 505 Euro verdienen. Zusätzlich hast du ein Anrecht darauf, monatlich 102,50 Euro an Werbungskosten abzuziehen. Dann darfst du insgesamt 608 Euro verdienen.

Pflichten für nebenberufliche Selbstständige bei der Krankenkasse

Solange du hauptberuflich angestellt bist, ändert sich nichts an deiner Krankenversicherungspflicht. Dementsprechend gibt es auch keine Meldepflichten für dich, wenn du ein Nebengewerbe betreibst. Dennoch ist es sinnvoll, frühzeitig den Kontakt zur Krankenkasse zu suchen und die Nebentätigkeit anzuzeigen.

Es besteht nämlich ein gewisses Risiko: Stellt sich erst später heraus, dass die selbstständige Erwerbstätigkeit doch überwiegt, wirst du rückwirkend als Selbstständiger versichert. Und müsstest dann die bislang vom Arbeitgeber bezahlten Beiträge nachzahlen. Das wäre eine heftige finanzielle Belastung. Informiere dich deshalb am besten schon im Vorfeld darüber, wie die Krankenkasse deinen Beschäftigungsstatus einschätzt. Wenn sich deine Verhältnisse später wesentlich ändern, musst du das bei der Krankenkasse anzeigen, damit sie erneut deinen Versicherungsstatus prüfen kann.

Beiträge zur Krankenversicherung für nebenberuflich Selbstständige

Bei der Krankenversicherung für nebenberufliche Selbstständige gibt es einen großen Vorteil: Du musst auf dein Einkommen aus dieser Erwerbstätigkeit keine Beiträge an die Krankenkasse zahlen. Dementsprechend verändern sich deine gesamten Ausgaben nicht durch die Existenzgründung. Bei einer Angestelltentätigkeit richten sich die Zahlungen nach der Höhe des Gehalts, bei Arbeitslosen zahlt das Jobcenter oder die Arbeitsagentur die Beiträge und Studenten bleiben – so sie die Voraussetzungen erfüllen – in der Studierenden- oder Familienversicherung versichert.

Darauf solltest du bei nebenberuflicher Selbstständigkeit in der Krankenversicherung achten

Damit es nicht später bei einer Betriebsprüfung Probleme gibt, solltest du bei der Planung deiner Krankenversicherung als nebenberuflich Selbstständiger einige Punkte von vornherein beachten:

  • Künstlersozialkasse: Prüfe, ob du zum Kreis der künstlerischen oder publizistischen Berufe gehörst, für die Krankenversicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK) besteht. Für dich hat das den Vorteil, dass die KSK die Hälfte deiner Beiträge zahlt, falls du später einmal hauptberuflich selbstständig bist. Allerdings musst du dann auch beim Nebengewerbe verpflichtend in die Rentenversicherung einzahlen.
  • Arbeitslosenversicherung: Eine gesonderte Arbeitslosenversicherung brauchst du beim reinen Nebenerwerb nicht – du bist über deine Angestelltentätigkeit versichert.
  • Rentenversicherung: Im Regelfall zahlst du für deine selbstständige Nebentätigkeit keine gesonderten Rentenversicherungsbeiträge. Eine Ausnahme gilt für in der KSK Versicherte sowie für bestimmte Handwerker.

Nebenberuflich selbstständig: Besser gesetzlich oder privat krankenversichert?

Bist du lediglich nebenberuflich selbstständig, ändert sich prinzipiell nichts an deinem Versicherungsstatus. Das bedeutet konkret: Solange du mit dem Gehalt aus deiner Angestelltentätigkeit nicht die Versicherungspflichtgrenze (2024: 5.775 Euro im Monat) überschreitest, besteht Krankenversicherungspflicht. Du musst dich also gesetzlich versichern. Ab der Überschreitung darfst du selbst entscheiden, ob du freiwillig in der GKV bleibst oder in eine private Krankenversicherung wechseln möchtest.

Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. Mit einem guten Tarif erhältst du in der PKV deutlich bessere Leistungen und schnelle Arzttermine. Außerdem sind für junge, gesunde Versicherte niedrige Beiträge möglich und zwar unabhängig von deinem Einkommen. Allerdings ist der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung schwierig – und ab einem gewissen Alter sogar unmöglich. Bei Vorerkrankungen musst du außerdem mit Ausschlüssen oder erhöhten Beiträgen rechnen. Eine Familienversicherung gibt es in der PKV ebenfalls nicht.

Die Beiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung bemessen sich an der Einkommenshöhe. Deshalb sinkt deine Belastung, wenn dein Einkommen einmal niedriger sein sollte. Außerdem kannst du inzwischen mit Wahltarifen (z. B. Krankentagegeld) auch für bessere Leistungen sorgen.

Mehr über die Unterschiede beider Varianten erfährst du in unseren Beiträgen zur privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenversicherung.

Nebenberufliche Selbstständigkeit mit sevdesk Buchhaltungssoftware nachweisen

Ob du hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig bist, entscheidet die Krankenkasse vorwiegend auf der Basis deiner Angaben. Dafür füllst du einen Fragebogen aus, in dem du Angaben zu deiner Mitarbeiterzahl, deinen Wochenstunden und deinem Einkommen machst. Deinen Verdienst aus der selbstständigen Nebentätigkeit weist du mithilfe von sevdesk ganz einfach nach. Die Software ermöglicht dir, deine Einnahmen und Ausgaben ganz einfach zu erfassen. So hast du immer aktuelles Zahlenmaterial zur Verfügung. Eine betriebswirtschaftliche Auswertung oder Einnahmen-Überschussrechnung druckst du einfach auf Knopfdruck aus. Teste jetzt kostenlos, wie einfach deine Buchführung mit der sevdesk Buchhaltungssoftware ist.

Zusammenfassung zur Krankenversicherung für nebenberufliche Selbstständige

Zusammenfassend kann gesagt werden: Machst du dich im Nebenerwerb selbstständig, wirkt sich das in den meisten Fällen nicht auf deinen Versicherungsschutz aus. Halte aber am besten frühzeitig mit deiner Krankenkasse Rücksprache. Sie allein entscheidet aufgrund der Gesamtschau der Umstände, ob du als hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig giltst. Und diese Einschätzung wiederum ist ausschlaggebend dafür, ob für dich Versicherungspflicht besteht oder du dich auch privat versichern kannst.

Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung für nebenberufliche Selbstständige

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Häufig gestellte Fragen zu sevdesk

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