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Hauptberufliche Selbstständige haben die Wahl, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern wollen. Viele entscheiden sich für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), besonders bei einem eher niedrigeren Einkommen. In diesem Beitrag erfährst du, welche Vor- und Nachteile die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige hat, mit welchen Beiträgen du rechnen musst und worauf du achten solltest.
Was ist die gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein wesentliches Element des deutschen Gesundheitssystems und der sozialen Absicherung. Sie beruht auf dem sogenannten Solidarprinzip: Alle Mitglieder gemeinsam finanzieren über ihre monatlichen Beiträge die medizinischen Behandlungen aller – die Jungen für die Alten, die Gesunden für die Kranken. So bleibt für den Einzelnen die finanzielle Belastung im Rahmen, während er im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung vor finanziellen Nöten bewahrt bleibt.
Unterschied private und gesetzliche Krankenversicherung
Hauptberufliche Selbstständige dürfen sich alternativ zur GKV auch privat versichern. Beide Varianten unterscheiden sich in zahlreichen Bereichen:
Gesetzliche Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
Versicherungsprinzip
Solidarprinzip (unabhängig vom Einkommen)
Äquivalenzprinzip (abhängig vom Risiko und den Leistungen)
Höhe der Beiträge
abhängig vom Arbeitseinkommen (prozentual bis zur Beitragsbemessungsgrenze)
unabhängig vom Einkommen, abhängig von Alter, Leistungen und Gesundheitszustand
Familienversicherung
Ja, beitragsfrei möglich
Nein, aber gesonderte Verträge für Familienmitglieder (nicht beitragsfrei) möglich
Leistungen
einheitlicher Leistungskatalog für alle Versicherten, optionale Wahltarife
individuelle Tarife mit variierenden Leistungen (je mehr Leistungen, desto höher die Beiträge), mitunter auch bessere Leistungen als in der GKV (aber nicht zwingend)
Zugangsvoraussetzungen
Pflichtversicherung für Arbeitnehmer bis zur Versicherungspflichtgrenze, freiwillig für Selbstständige
Zugang nur für Selbstständige und Freiberufler, Beamte sowie Arbeitnehmer oberhalb der Versicherungspflichtgrenze
Abrechnung der Leistungen
direkte Abrechnung zwischen dem Arzt oder Krankenhaus mit der Krankenkasse
Rechnungsstellung an den Versicherten, der die Rechnungen bei seiner Versicherung einreicht
Beitragsentwicklung im Alter
sinkende Beiträge mit dem Rentenalter
im Alter oft steigende Beiträge, ansonsten Wechsel auf günstigeren Basistarif (Leistungen vergleichbar mit GKV)
Bist du noch jung, hast ein hohes Einkommen und wenige bis keine Vorerkrankungen, ist die private Krankenversicherung oft eine attraktive Option – sie bietet bessere Leistungen zu günstigeren Beiträgen. Allerdings steigen die Beiträge im Laufe der Jahre an. Hier gilt es also unbedingt, alle Vor- und Nachteile abzuwägen.
Eine Ausnahme stellen Künstler, Publizisten und Lehrende nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) dar: Musiker, Künstler, Schriftsteller, Journalisten und viele weitere können sich über die Künstlersozialkasse (KSK) in der GKV pflichtversichern. Dafür müssen sie einen freiwilligen Antrag stellen. Wird dieser bewilligt, können sie jedoch nicht ohne weiteres wieder aus der KSK aussteigen. In der KSK Versicherte dürfen nicht in die PKV wechseln, es sei denn, ihr Einkommen liegt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze. Mehr dazu erfährst du in unserem Beitrag zur Künstlersozialkasse für Freiberufler.
Wie berechnet sich der Beitrag für die GKV?
Um dich zwischen den zwei Versicherungsarten entscheiden zu können, solltest du den Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige kennen. Er orientiert sich zwar an der Berechnung für Arbeitnehmer, unterscheidet sich aber doch in einigen Punkten.
Wie setzen sich die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige zusammen?
Bei der Beitragsberechnung spielen mehrere Bestandteile eine Rolle:
Beitragssatz: Der allgemeine Beitragssatz beträgt aktuell 14,6 Prozent. Er beinhaltet einen Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag. Möchtest du den Beitrag senken, entscheidest du dich für den ermäßigten Beitragssatz, der nur 14,0 Prozent beträgt, allerdings keinen Krankengeldanspruch enthält.
Zusatzbeitrag: Jede Krankenkasse berechnet zusätzlich zum Beitragssatz einen individuellen Zusatzbeitrag, der etwa zwischen 0,9 und 2,5 Prozent liegt.
Wahltarife: Du kannst in der GKV deine Leistungen (z. B. Krankengeld) durch Wahltarife erhöhen. Diese optionalen Bausteine erhöhen ebenfalls den Beitragssatz.
Pflegeversicherung: Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung ist an den Krankenkassenbeitrag gekoppelt. Er liegt bei höchstens 4,0 Prozent für kinderlose Versicherte. Bist du unter 23 Jahre alt oder hast ein Kind, sinkt er auf 3,4 Prozent. Eltern von mehreren Kindern können ihren Beitrag stufenweise weiter auf bis zu 2,4 Prozent senken.
Der reine Krankenkassenbeitrag ohne Wahltarife bewegt sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige demnach zwischen 14,9 und 17,1 Prozent. Dazu kommt die Pflegeversicherung mit 2,4 bis 4,0 Prozent – insgesamt also 17,3 bis 21,1 Prozent.
Auf welches Einkommen wird der Beitrag berechnet?
Für die Beitragsberechnung bei der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige ist das individuelle Einkommen der bestimmende Faktor. Neben dem Einkommen aus deiner selbstständigen Tätigkeit werden dabei auch andere Einkünfte einbezogen:
Zinsen oder Dividenden aus Kapitaleinlagen
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Unterhaltszahlungen
gesetzliche Renten oder Betriebsrenten
Einkünfte aus Direktversicherungen
Die Summe all dieser Einkünfte ist die Basis für die Beitragsberechnung. Berücksichtigt werden sie allerdings nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 € im Monat (2024). Im Gegensatz zu Arbeitnehmern, bei denen der Arbeitgeber die Hälfte des Krankenkassenbeitrags übernimmt, zahlst du als Selbstständiger den Krankenkassenbeitrag vollständig selbst (Ausnahme: in der Künstlersozialkasse Versicherte).
Das Problem ist nur: Du verdienst als Selbstständiger nicht jeden Monat dasselbe. Und die Krankenkasse kann auch nicht jeden Monat anhand deiner Einkommensnachweise den Krankenversicherungsbeitrag neu berechnen. Deshalb musst du bei der Krankenkasse eine Schätzung deines Jahreseinkommens abgeben. Diese wird später, wenn du deinen Steuerbescheid für das betreffende Jahr vorlegst, bei Bedarf korrigiert – du kannst dir also zu viel gezahlte Beiträge erstatten lassen (musst aber auch nachzahlen, wenn du mehr als geplant verdient hast).
Gibst du weder eine Schätzung noch einen Einkommensnachweis (z. B. Einkommensteuerbescheid) ab, wird die Krankenkasse schätzen – und zwar im schlimmsten Fall den Höchstbeitrag einfordern. Nur dann, wenn du ohnehin den Höchstbeitrag zahlen müsstest, musst du keinen Einkommensnachweis einreichen.
Tipp:
Deine Buchhaltungssoftware hilft dir, über dein Einkommen – und damit auch über die kommenden Krankenkassenbeiträge – den Überblick zu behalten. Erfasse einfach deine Einnahmen und Ausgaben imOnline-Rechnungsprogramm sevdesk und verschaffe dir jederzeit einen Überblick über deine Einkünfte.
Was ist der Höchstsatz bei der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige?
Der Höchstsatz in der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige ergibt sich aus deinem individuellen Beitragssatz und der Beitragsbemessungsgrenze. Ausgehend von dem aktuell höchsten Zusatzbeitrag (2,75 Prozent) und der Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 € im Monat ergibt sich folgender Höchstbeitrag:
14,6 Prozent (inkl. Krankengeld) + 2,75 Prozent = 17,35 Prozent
17,35 Prozent von 5.175 € = 897,86 €
Wie hoch ist der Mindestbeitrag in der Krankenversicherung für Selbstständige?
Dank der prozentualen Beitragsberechnung zahlst du weniger Beiträge, wenn du weniger verdienst. Dennoch solltest du nach dem Solidarprinzip natürlich einen gewissen Beitrag leisten. Deshalb wird als Mindestbeitrag ein fiktives Mindesteinkommen von 1.178,33 € angesetzt, auf das wiederum dein Beitragssatz angewendet wird. Entscheidest du dich, um Beiträge zu sparen, für den ermäßigten Beitragssatz ohne Krankengeld und hast die Krankenkasse mit dem niedrigsten Zusatzbeitrag gewählt (aktuell 0,9 Prozent), ergibt sich folgender Mindestbeitrag:
14,0 Prozent (ohne Krankengeldanspruch) + 0,9 Prozent = 14,9 Prozent
14,9 Prozent von 1.178,33 € = 175,57 €
Das sollten Selbstständige bei der Entscheidung für die GKV beachten
Hast du dich für die freiwillige Krankenversicherung für Selbstständige entschieden? Dann gilt es nun, die richtige Kasse zu wählen. Achte dabei auf diese Punkte:
Der Krankenkassenbeitrag ist bei allen Kassen gleich. Der Zusatzbeitrag schwankt allerdings zwischen 0,9 und 2,5 Prozent. Hier solltest du gut vergleichen.
Behalte die Entwicklung des Zusatzbeitrags jährlich im Blick. Alle zwölf Monate kannst du die Kasse wechseln und so unter Umständen deinen Krankenversicherungsbeitrag senken.
Auch die Grundleistungen sind in allen Kassen identisch. Viele Kassen bieten aber Zusatzleistungen, die über den gesetzlich geforderten Leistungskatalog hinausgehen, beispielsweise für Naturheilverfahren, Zahnleistungen oder Reisemedizin. Wähle eine Kasse mit Zusatzleistungen, die für dich interessant sind.
Viele Kassen betreiben Bonusprogramme. Nimmst du an den dort gelisteten Maßnahmen teil, kannst du eine Geldprämie erhalten und so deinen Krankenversicherungsbeitrag senken.
Ist dir ein persönlicher Kontakt wichtig, achte darauf, dass sich in deiner Nähe eine Niederlassung der Krankenversicherung befindet. So bekommst du bei Fragen schnell Antworten, ohne die Hotlines bemühen zu müssen.
Bei vielen Versicherungen gibt es sogenannte Wahltarife, mit denen du gegen einen zusätzlichen Beitrag verbesserte Leistungen bekommst. Ein für Selbstständige relevanter Wahltarif ist etwa Krankentagegeld, das du dann bereits vor dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit bekommst.
Vorteile der GKV für Selbstständige
Die gesetzliche Krankenversicherung für Freiberufler und Selbstständige hat gegenüber der PKV viele Vorteile:
flexiblere Anpassung der Beiträge bei schwankenden Einkünften
Aufnahme unabhängig vom Gesundheitszustand (auch bei Vorerkrankungen keine Ausschlüsse oder Beitragserhöhungen)
relativ stabile Beiträge (hohe Planungssicherheit)
breiter Leistungskatalog mit optionalen Wahlleistungen und Bonusprogrammen
soziale Absicherung im Alter bei sinkenden Beiträgen
Nachteile der GKV für Selbstständige
Im Vergleich zur PKV hat die GKV allerdings auch Nachteile:
mangelnde Individualität des standardisierten Leistungskatalogs
nur begrenzter Zugang zu speziellen Behandlungen oder schnelleren Arztterminen
keine Rückerstattung von Beiträgen bei Nutzung nur weniger Leistungen
steigende Beiträge bei steigendem Einkommen
Zuzahlungen bei bestimmten Leistungen (z. B. Heil- und Hilfsmittel, Aufenthalte im Krankenhaus)
Zusammenfassung zur gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet auch Selbstständigen eine solide Gesundheitsversorgung. Da der Gesamtbeitrag vom Arbeitseinkommen abhängig ist und zugleich die Möglichkeit einer kostenfreien Familienversicherung besteht, ist sie für viele Selbstständige interessant. Wäge für dich anhand der Vor- und Nachteile ab, ob du eher in der GKV oder der PKV gut aufgehoben bist – je nach Konstellation haben beide Varianten ihre Daseinsberechtigung.
Häufig gestellte Fragen zur GKV für Selbstständige
Was ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und wie funktioniert sie?
Die GKV ist ein solidarisch finanziertes Gesundheitssystem in Deutschland, das medizinische Leistungen für alle Versicherten bereitstellt. Der Gesamtbeitrag wird abhängig vom Arbeitseinkommen berechnet.
Bin ich als Selbständiger verpflichtet, mich in der GKV zu versichern?
Nein, Selbständige sind nicht verpflichtet, sich in der GKV zu versichern. Sie haben die Wahl zwischen der GKV und der privaten Krankenversicherung (PKV). Eine Ausnahme gilt für Künstler, die in der Künstlersozialkasse pflichtversichert sind.
Wie hoch sind die Beiträge zur GKV für Selbständige?
Die Beiträge zur GKV für Selbständige richten sich nach dem Einkommen und werden prozentual berechnet. Es gibt jedoch eine Mindestbemessungsgrundlage, die als Basis für die Beitragsberechnung dient, auch wenn das tatsächliche Einkommen niedriger ist. Nachzuweisen ist die Einkommenshöhe über den Einkommensteuerbescheid.
Welche Vorteile bietet die GKV für Selbständige?
Die GKV bietet umfangreiche medizinische Leistungen ohne Risikoausschlüsse, eine Familienversicherung für Angehörige ohne zusätzliche Beiträge und eine einkommensabhängige Beitragsgestaltung (abhängig vom letzten Steuerbescheid).
Wie kann ich mich als Selbständiger in der GKV versichern?
Selbständige können sich freiwillig in der GKV versichern. Dafür müssen sie aber entweder direkt davor wenigstens ein Kalenderjahr lang gesetzlich versichert gewesen sein oder in den fünf Kalenderjahren zuvor mindestens 24 Monate.
Was passiert, wenn mein Einkommen schwankt oder sich ändert?
Bei Einkommensschwankungen müssen Selbständige ihre Krankenkasse informieren, etwa durch die Übermittlung des Einkommensteuerbescheids. Die Beiträge können angepasst werden, basierend auf dem neuen Einkommen, allerdings nicht unter die Mindestbemessungsgrundlage.
Was muss ich bei der Familienversicherung beachten?
In der GKV können Familienangehörige unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei mitversichert werden. Dies gilt für Ehepartner und Kinder, sofern deren Einkommen bestimmte Grenzen im Kalenderjahr nicht überschreitet.