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Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige – Wichtige Informationen und mehr‍

Aktualisiert am
26
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11
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2024
Person steht an einem Fenster und hält die Hand daran.
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Person steht an einem Fenster und hält die Hand daran.

Absolute Sicherheit gibt es in der Selbstständigkeit nicht. Es kann immer etwas schiefgehen. Wirst du als Selbstständiger erwerbslos, hast du leider keine Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung. Es sei denn, du entscheidest dich zu Beginn deiner Selbstständigkeit zügig für die freiwillige Arbeitslosenversicherung. Wie sie funktioniert und welche Voraussetzungen du für die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige erfüllen musst, erklären wir dir hier.

Was ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung?

Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Diese schützt sie vor den finanziellen Einbußen, die mit dem Verlust des Arbeitsplatzes einhergehen, und zahlt als Ersatz für das Arbeitsentgelt ein Arbeitslosengeld. Selbstständige unterliegen nicht der Versicherungspflicht und haben daher bei Erwerbslosigkeit auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Du kannst als Selbstständiger aber die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung beantragen (§ 28a SGB III). Dann erhältst du ebenfalls Arbeitslosengeld, falls du in die Erwerbslosigkeit rutschst und kannst so die Zeit finanziell überbrücken, bis du wieder einen Job gefunden hast.

Den Antrag stellst du bei deiner Agentur für Arbeit, allerdings nur innerhalb von drei Monaten nach der Existenzgründung. Später kannst du nicht mehr in die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige wechseln.

Bedingungen für die freiwillige Arbeitslosenversicherung

Nicht jeder kann in die freiwillige Arbeitslosenversicherung aufgenommen werden. Du musst in der folgenden Tabelle aus beiden Blöcken je mindestens eine Voraussetzung für die Antragspflichtversicherung erfüllen:

Berufliche Situation Versicherungsstatus
  • Selbstständigkeit mit mindestens 15 Wochenstunden
  • Betreuung eines Kindes über drei Jahren
  • Besuch einer Aufstiegsfortbildung, Umschulung oder Fachschule
  • Auslandsbeschäftigte außerhalb von EU, EWR und Schweiz mit mindestens 15 Wochenstunden
  • mindestens zwölf Monate Versicherungspflicht in den 30 Monaten vor Beginn der Selbstständigkeit
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Entgeltersatzleistungen nach SGB III oder Leistungsbezug direkt vor Beginn der Selbstständigkeit

Als Antragsteller darfst du nicht anderweitig der Versicherungspflicht unterliegen (z. B. weil du hauptberuflich angestellt bist) oder versicherungsfrei sein (z. B. weil du bereits die Regelaltersrente beziehen könntest). Ansonsten ist der Beitritt zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung nicht möglich.

Tipp:

Einer Arbeitslosigkeit als Selbstständiger beugst du am besten vor, indem du immer den Überblick über deine Finanzen behältst. So kannst du sofort reagieren, wenn sich das Geschäft negativ entwickelt. Nutze das sevdesk Online-Rechnungsprogramm und verbuche alle Einnahmen und Ausgaben auf Knopfdruck und automatisiert.

Sonderfall erneute freiwillige Arbeitslosenversicherung

Mit dem Leistungsbezug aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung (also wenn du als Selbstständiger arbeitslos geworden bist) endet das Versicherungspflichtverhältnis automatisch. Möchtest du dich anschließend erneut versichern, musst du einen neuen Antrag stellen.

Etwas schwieriger wird das, wenn du wegen derselben Tätigkeit bereits zum zweiten Mal Arbeitslosengeld bezogen hast. Die Weiterversicherung über einen neuen Antrag ist dann zwar möglich. Allerdings nur, wenn du vor der zweiten Phase des Leistungsbezugs mindestens zwölf Monate freiwillig versichert gewesen bist. Liegen zwischen den zwei Phasen der Arbeitslosigkeit nicht wenigstens zwölf Monate, ist die Antragstellung bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung nicht mehr möglich.

Wann du eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen solltest

Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn du keine ausreichenden Rücklagen hast, um einige Monate der Arbeitslosigkeit überbrücken zu können. Auch wenn dein Unternehmen eher risikobehaftet ist oder das Einkommen stark schwankt, lohnt sich die Antragstellung bei der Arbeitsagentur. 

Selbst wenn du dich kurz vor Beginn des Rentenalters selbstständig machst, kann es bei mangelnden Rücklagen sinnvoll sein, dich freiwillig zu versichern. Bedenke jedoch: Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, könntest du anstelle des Bezugs einer Entgeltersatzleistung bei Arbeitslosigkeit auch einfach früher die Altersrente (mit Abschlägen) beantragen. Lasse dich dazu am besten vor deiner Gründung von einer Rentenberatungsstelle beraten.

Vorteile der freiwilligen Arbeitslosenversicherung

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist für Selbstständige ebenso wie für Auslandsbeschäftigte und Schüler einer Fachschule eine gute Wahl. Sie bietet viele Vorteile:

  • finanzielle Absicherung für den Fall, dass du dein Geschäft aufgeben musst
  • mehr Planungssicherheit
  • Flexibilität für einen später möglicherweise nötigen Umstieg auf ein Angestelltenverhältnis
  • niedrige Beiträge

Nachteile der freiwilligen Arbeitslosenversicherung

Dennoch ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung nicht pauschal jedem Selbstständigen zu empfehlen. Einige Nachteile sind:

  • nur zeitlich begrenzter Bezug von Arbeitslosengeld
  • nur geringe Leistung, wenn das Einkommen vor dem Leistungsbezug niedrig war
  • zusätzliche finanzielle Belastung durch die Versicherungsmöglichkeit
  • komplexe Voraussetzungen für die Aufnahme
  • kein vollständiger Einkommensersatz

Wie hoch ist der Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung?

Die Höhe der Beiträge orientiert sich bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung nicht an deinem tatsächlichen Einkommen, sondern an der sogenannten Bezugsgröße (2024: 3.535 € West, 3.465 € Ost) sowie am Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung (2024: 2,6 Prozent). Dabei entstehen folgende Ausgaben:

Zielgruppe Einkommen in % der Bezugsgröße

Fiktives Einkommen

West / Ost

Beitragshöhe

West / Ost

Selbstständige

50% (1. + 2. Jahr)

100% (ab dem 3. Jahr)

1.767,50 € / 1.732,50 €

3.535,00 € / 3.465,00 €

45,96 € / 45,05 €

91,91 € / 90,09 €

Auslandsbeschäftigte 100% 3.535,00 € / 3.465,00 € 91,91 € / 90,09 €

Erziehende

Weiterbildende

50% 1.767,50 € / 1.732,50 € 45,96 € / 45,05 €

Die Bezugsgröße wird jährlich neu festgelegt. Deshalb solltest du dich darauf einstellen, dass der Beitrag jährlich geringfügig anwächst (in einem Bereich von etwa 2 bis 4 €). Es ist nicht möglich, mehr zu zahlen, um einen höheren Anspruch zu erwerben.

Achtung:

Wenn du den Antrag im dritten Monat deiner Selbstständigkeit stellst, stellt die Arbeitsagentur das Versicherungspflichtverhältnis rückwirkend ab dem ersten Tag fest. Du musst dann also die Beiträge entsprechend nachzahlen.

So stellst du den Antrag auf eine freiwillige Arbeitslosenversicherung

Die Antragstellung erfolgt über die Website der Bundesagentur für Arbeit. Dort kannst du dir das nötige Formular herunterladen. So gehst du vor:

  1. Fülle das Formular wahrheitsgemäß aus. Dabei machst du Angaben zu deiner Person, dem Versicherungspflichtverhältnis, Vorversicherungszeiten und deiner Selbstständigkeit.
  2. Stelle die nötigen Nachweise zusammen. Für den Nachweis deiner Selbstständigkeit eignen sich etwa die Gewerbeanmeldung oder eine Bestätigung deines Steuerberaters. Außerdem musst du deine Identität nachweisen (z. B. mit einer Kopie deines Personalausweises).
  3. Lade deinen Antrag mit den Nachweisen in deinem Benutzerkonto bei der Bundesagentur für Arbeit hoch. Falls du noch kein Konto hast, musst du dich zunächst registrieren. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten ab Beginn deiner Selbstständigkeit bei der Arbeitsagentur eingehen.
  4. Falls die Arbeitsagentur weitere Unterlagen benötigt, solltest du diese umgehend nachreichen. Ansonsten kann dein Antrag wegen mangelnder Mitwirkung abgelehnt werden.
  5. Nach der Prüfung deines Antrags bekommst du einen Bewilligungsbescheid. Deine Arbeitslosenversicherung beginnt rückwirkend ab dem Zeitpunkt, an dem du die Voraussetzungen erfüllst.

Geschäftsführer als Sonderfall in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung 

Auch Geschäftsführer, die als Selbstständige gelten, können die Antragspflichtversicherung eingehen. Im Vorfeld solltest du aber prüfen lassen, ob nicht ohnehin eine Versicherungspflicht in der Sozialversicherung besteht. Versicherungspflichtig sind Fremdgeschäftsführer, die nicht am Unternehmen beteiligt sind, sowie Gesellschafter-Geschäftsführer mit weniger als 50 Prozent der Anteile und ohne Sperrminorität (die also kein „Veto-Recht“ haben).

Bei einer Kapitalbeteiligung von über 50 Prozent liegt häufig keine Versicherungspflicht vor. Dann ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung eine sinnvolle Option.

So hoch ist das ausgezahlte Arbeitslosengeld

Wie hoch das ausgezahlte Arbeitslosengeld im Leistungsfall ausfällt, lässt sich leider nicht pauschal beziffern. Abhängig ist die tatsächliche Höhe der Entgeltersatzleistung von deinem Bruttoeinkommen, das du vor deiner freiwilligen Arbeitslosenversicherung erzielt hast. Warst du in den zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit nicht mindestens 150 Tage lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt, legt die Arbeitsagentur ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde.

Dabei orientiert sich der Sachbearbeiter zum einen an deiner beruflichen Qualifikation (z. B. abgeschlossene Ausbildung, Meisterausbildung, Hochschulabschluss), zum anderen an der Beschäftigung, auf die sich die Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur erstrecken. Das bedeutet also: Das Gehaltsniveau von Stellen, die dir vorgeschlagen werden, ist ausschlaggebend für die Höhe deines Arbeitslosengelds. Daneben spielen noch weitere Faktoren, wie deine Steuerklasse oder Kinder, eine Rolle. Du erhältst 60 Prozent dieser fiktiven Einkünfte als Arbeitslosengeld. Auf 67 Prozent steigt die Entgeltersatzleistung an, wenn du mindestens ein Kind hast.

Wie lange du Arbeitslosengeld beziehen kannst, hängt davon ab, wie lange du in den fünf Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit versichert warst:

Versicherung für … Arbeitslosengeld für …
12 Monate 6 Monate
16 Monate 8 Monate
20 Monate 10 Monate
24 Monate 12 Monate
30 Monate 15 Monate
36 Monate 18 Monate
48 Monate 24 Monate

Für die Stufen ab 30 Monaten musst du jeweils ein bestimmtes Mindestalter erreicht haben.

Private Alternativen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung

Besonders in den Anfangsjahren entscheiden sich Gründer gerne für die freiwillige Arbeitslosenversicherung. Bedenke dabei, dass du für mindestens fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden bist – erst dann ist erstmalig die Kündigung möglich. Wäge am besten schon im Vorfeld die Alternativen ab. Leider gibt es keine private Versicherungsmöglichkeit für Selbstständige. Eine private Arbeitslosenversicherung abzuschließen, ist daher nicht möglich. Viele Selbstständige verlegen sich deshalb eher darauf, andere Risiken abzusichern, die häufig zur Erwerbslosigkeit führen. Dazu gehören etwa eine gute Krankenversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Deine Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung sind eine private Ausgabe und somit steuerlich nicht als Betriebsausgaben abziehbar. Allerdings handelt es sich um eine private Auslage, die du als Gehaltsbestandteil von vornherein mit einkalkulieren solltest. Dabei hilft dir die sevdesk Buchhaltungssoftware. Damit erfasst du all deine Buchungen übersichtlich sowie auf Knopfdruck und behältst deine Finanzen immer im Griff. Teste jetzt die sevdesk Buchhaltungssoftware kostenlos. Finde heraus, wie einfach es sein kann, den Überblick zu haben.

Zusammenfassung zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist als Antragspflichtversicherung eine sinnvolle Ergänzung für dich, wenn du Angst vor den finanziellen Folgen einer Erwerbslosigkeit hast. Du zahlst dafür monatlich nur einen vergleichsweise geringen Betrag ein und erhältst dadurch, je nach Versicherungsdauer, bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld. Möchtest du diese Versicherungsmöglichkeit nutzen, musst du allerdings schnell sein. Du kannst den Antrag nur innerhalb von drei Monaten ab deiner Gewerbeanmeldung stellen.

Häufig gestellte Fragen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung

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