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Berufshaftpflichtversicherung
2023-05-15
2024-09-09

Berufshaftpflichtversicherung

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„Wo gehobelt wird, da fallen Späne“, sagt man so schön. Doch wer seinen Kunden verletzt oder ihm einen finanziellen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen. Es sei denn, er hat eine Berufshaftpflichtversicherung, die das übernimmt.

Was ist eine Berufshaftpflichtversicherung?

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist das Pendant zur Privathaftpflichtversicherung und übernimmt den Schaden, den ein Gewerbetreibender oder Freiberufler in Ausübung seiner Tätigkeit einem Kunden zufügt.
Beispielsweise wenn ein Kunde beim Besuch des Geschäftes oder der Büroräume auf einem nassen Boden oder einem losen Teppich stolpert und sich ein Bein bricht. Manche Schadensfälle können so hohe Schadensersatzzahlungen verursachen, dass du als Unternehmer Insolvenz anmelden müsstest.

Eine gute Berufshaftpflichtversicherung hilft dir in diesen Fällen weiter. Sie prüft nämlich zunächst die Rechtmäßigkeit der Schadensersatzansprüche und lehnt diese ab, wenn sie nicht gerechtfertigt sind. Diesen Teil nennt man auch den passiven Rechtsschutz. Sollte der Kunde tatsächlich einen rechtmäßigen Anspruch haben, dann übernimmt die Versicherung die notwendigen Kosten.

Grund für eine Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung kann Vermögensschäden durch Fehlberatung decken

Im folgenden Artikel erfährst du auch mehr darüber, ob du eine solche Versicherung von Gesetzes wegen brauchst oder freiwillig abschließen solltest und welche Schäden du damit absichern kannst.

Wer braucht eine Berufshaftpflichtversicherung?

Hierbei sind zwei Personengruppen zu unterscheiden: diejenigen, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine solche Versicherung abzuschließen und diejenigen, die aus Sicherheitsgründen unbedingt eine haben sollten, damit sie im Schadensfall nicht pleitegehen.

Eine gesetzliche Vorschrift zur Versicherung besteht beispielsweise bei Rechtsanwälten (§ 51 BRAO (Bundesrechtsanwaltsverordnung), Versicherungsmaklern und Immobilienkreditvermittlern (§34d und §34i Gewerbeordnung). Außer der gesetzlichen Bestimmung gibt es auch Vorgaben der Berufskammer für bestimmte Berufsgruppen, die zwingend eine solche Versicherung vorweisen müssen, um den Beruf überhaupt ausüben zu können. Ganz wichtig ist auch die Personengruppe der leitenden Angestellten oder Angestellten in wichtigen organisatorischen Funktionen sowie Freiberufler.

Betroffene Gruppen sind beispielsweise Architekten und Ingenieure, Ärzte, Apotheker, Finanzanlagenvermittler, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare.

Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte

Ganz wichtig ist eine solche Versicherung für Ärzte, denn sie haben bei ihrer Arbeit ein besonders hohes Risiko. Patienten könnten dabei sogar zu Tode kommen. Ärzte müssen nach Vorgabe der Landesärztekammer eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Zusätzlich empfiehlt sich für sie auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Berufshaftpflichtversicherung für Angestellte

Angestellte Ärzte haften mit ihrem Privatvermögen, wenn dem Patienten bei der Behandlung ein Schaden zugefügt wird. Bei angestellten Ärzten ist jedoch meist die Haftung durch die Versicherung des Arbeitgebers geregelt. Bevor du als angestellter Arzt also eine eigene Versicherung abschließt, solltest du erst prüfen, inwieweit die Versicherung deines Chefs oder der Klinik für deinen Schaden haftet.
Wichtig ist auch, ob dabei grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist und ob der Arbeitgeber einen Regressanspruch geltend machen kann. Inwiefern sind außerdienstliche Tätigkeiten mit versichert? Ein Arzt, der in der Freizeit einen Bekannten ärztlich berät, kann auch dabei versehentlich einen Schaden anrichten. Da so viele Punkte zu berücksichtigen sind, ist hier unbedingt eine genaue Prüfung erforderlich.

Vermögensschäden bei beratenden Berufen

Der Vermögensschaden ist getrennt von der Berufshaftpflicht zu sehen. Er ist über eine Vermögensschadenhaftpflicht abzusichern. Das ist besonders wichtig bei beratenden Berufen wie bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern. Aber auch Notare, Unternehmens- oder Finanzberater.
Für diese Gruppe ist eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung sogar vorgeschrieben. Wenn dem Kunden oder Klienten ein Schaden durch eine falsche Beratung entsteht oder wenn der Steuerberater die Unterlagen zu spät beim Finanzamt einreicht, übernimmt die Versicherung den Ersatz des entstandenen Schadens und die gesamte Abwicklung des Falles.

Berufshaftpflichtversicherung für alle Freiberufler und Selbstständige

Neben den Gruppen, die sich zwingend verpflichten müssen, gibt es noch Berufssparten, für die es sich empfiehlt, eine Versicherung zu haben. Immer, wenn das Risiko so hoch ist, dass ein Schaden die eigene Existenz gefährden könnte, solltest du eine solche Versicherung abschließen.
Diese Berufsgruppen sind beispielsweise Treuhänder, Dolmetscher, Übersetzer, Journalisten, IT-Experten, Immobilienmakler, alle Personengruppen, die mit Social Media, Webseiten, Blogs, Internetportalen oder Apps zu tun haben, Online-Shop-Betreiber und alle Berater.

Berufshaftpflichtversicherung für Angestellte

Bei gewöhnlichen Angestellten ist es wie bei den oben erwähnten angestellten Ärzten. Im Normalfall haftet das Unternehmen bzw. der Arbeitgeber für den verursachten Schaden. Alle Angestellten ohne besondere Funktionen sind also über den Betrieb versichert und brauchen keine eigene Versicherung.

Ausnahmen

Keine Regel ohne Ausnahme. Wer eine Angestelltenposition innehat, in der er besondere Funktionen ausübt, also leitende Funktionen wie Vorstand oder Manager, aber auch Geschäftsführer oder Mitglied im Aufsichtsrat und auch als Prokurist, sollte eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Denn sie können direkt in Haftung genommen werden und müssen für den Schaden aufkommen.

leistungsbeispiele berufshaftpflicht
Leistungsbeispiele Berufshaftpflicht

Nachhaftungsversicherung

Diese Versicherung ist bei einigen Berufsgruppen besonders wichtig, denn sie sorgt dafür, dass deine Versicherung einen Fehler, der später noch auftritt, ebenfalls übernimmt.

Nachhaftungsversicherung für Ärzte

Nach § 195 BGB beträgt die normale Verjährungsfrist 3 Jahre. Doch wenn du als Arzt bei einem Patienten OP-Zubehör oder Verbandsmaterial im Bauch vergessen hast und er es erst nach 3 Jahren und einem Tag bemerkt, dann ist dieser Schaden natürlich trotzdem zu beheben. Die Verjährungsfrist beginnt daher erst zu laufen, sobald der Patient den Fehler entdeckt hat.

Die meisten Versicherungen berücksichtigen dieses Problem bereits und haben eine fünfjährige Nachhaftpflicht-Versicherung im Vertrag mit aufgenommen. Auch ein Arzt im Ruhestand ist vor solchen Problemen nicht gefeit, daher sollte er unbedingt eine Nachhaftungsversicherung besitzen, die auch den Ruhestand komplett mit einschließt.
Außerdem könnte es auch hier zutreffen, dass ein Arzt auch im Ruhestand einen Kollegen berät oder bei einem Unfall zu Hilfe eilt und bei der Gelegenheit einen Schaden verursacht. Ohne Versicherung würde er mit seinem Privatvermögen dafür haften!

Nachhaftungsbeispiele als Architekt

Architekten sind in gewisser Weise genauso gefährdet wie Ärzte. Denn das Haftungsrisiko hat sich durch eine geänderte Gesetzeslage verschärft. Architekten haften für alle Planungsfehler und Baumängel. Das kann im Nachhinein bei einigen bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Fehlern passieren, besonders bei genehmigungsfreien Bauvorhaben, die nicht mehr behördlich prüfungspflichtig sind. Solche Schäden können in die Millionen gehen und erst Jahre später ans Licht kommen.
Beliebtes Beispiel sind schlecht abgesicherte Baustellen mit Personenschaden, wenn jemand stürzt. Ist diese Person anschließend womöglich gelähmt, kommen hohe Renten- und Pflegekosten auf den Verursacher zu. Dazu kommen auch Feuchtigkeitsschäden bei schlechter Abdichtung oder Verzögerungsschäden.

Tipp!

Unsere Checkliste der Versicherungen gibt dir einen Überblick über wichtige Versicherungen, die für Unternehmen angeboten werden. Einfach deine Schadensrisiken einschätzen und checken welche Versicherungen für dich in Frage kommen.

Unterschiede zwischen Berufshaftpflicht – Betriebshaftpflicht – Vermögenshaftpflicht

Meist verwendet man den Begriff umgangssprachlich gleichbedeutend. Er lässt sich auch schwer abgrenzen, da Versicherungen oft beides gemeinsam abdecken. Die Berufshaftpflicht im engeren Sinn deckt aber normalerweise Sach- und Personenschäden ab und lagert die finanziellen Schäden auf die Vermögensschadenhaftpflicht aus.
Abgesehen davon geht es bei der Berufshaftpflicht um den Schaden einer Berufsgruppe und bei der Betriebshaftpflicht für das Unternehmen.

Leistungen und Umfang der Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflicht schützt den Versicherten durch die Unterstützung bei der Prüfung und Abwehr von unrechtmäßig erhobenen Schadensersatzforderungen Dritter und übernimmt die Abwicklung und Auszahlung der berechtigten Ansprüche. Dabei geht es nur um die Schäden, die der Versicherte einem Dritten unabsichtlich zugefügt hat.
Die genauen Leistungen, die im Versicherungsumfang enthalten sind, variieren je nach Branche und Versicherer. Vieles kannst du individuell ausgestalten.
Beinhaltet sind normalerweise Personen- und Sachschäden. Viele gute Versicherer haben aber auch einen sogenannten Vermögensschadenhaftpflichtbaustein mit im Programm, das du mit der Berufshaftpflicht kombinieren kannst.

Sind meine eigenen Schäden durch eine Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt?

Normalerweise sind nur die Schäden abgedeckt, die du Dritten zugefügt hast. Wer einen eigenen Schaden erleidet, kann diesen nur geltend machen, wenn in dem abgeschlossenen Vertrag Eigenschäden mit enthalten sind. Möglich wären Schäden wie Vertrauensschäden, die ein Mitarbeiter verursacht hat, Rücktritt eines Auftraggebers, Reputationsstrafen oder Vertragsstrafen bei Verletzung einer Geheimhaltungserklärung. Auch hier musst du beachten, dass es sich um individuell verhandelbare Zusatzleistungen handelt.

Wann zahlt eine Berufshaftpflichtversicherung und wann nicht?

Im Rahmen der Vereinbarung bezahlt die Versicherung die Schäden, die der Kunde unabsichtlich oder fahrlässig (leicht und grob fahrlässig) verursacht.
Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind. Allerdings entscheidet die Versicherung hier im Einzelfall, ob sie bei grober Fahrlässigkeit eventuell nur einen Teil oder auch gar nichts übernimmt.
Außerdem bezahlt die Versicherung nicht, wenn im Vertrag bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).
Dazu kommen Verstöße gegen im Vertrag aufgeführte Verhaltensvorschriften, wie zum Beispiel die unverzügliche Schadensmeldung. Dazu gehört es auch, dass der Kunde Gutachter und Anwälte nicht ohne Rücksprache mit der Versicherung beauftragt, sondern erst die Kostendeckungszusage abwartet.

Erfüllungsanspruch in der Regel ausgenommen

Es gibt noch eine Schadensart, die normalerweise von der Versicherung nicht gedeckt ist, nämlich der Erfüllungsschaden. Das bedeutet, wenn du als Schuldner deine zugesagte Leistung dem Kunden gegenüber nicht oder zu spät erbringst und diesem dadurch ein Schaden entsteht, dann wäre dies ein Erfüllungsschaden. Die Versicherung schließt üblicherweise bereits in ihren AGBs die Übernahme dieser Schäden aus. Daher musst du den Vertrag ganz genau durchlesen und auf Sätze achten, die „nicht versicherte Ansprüche“ aufführen.

nhalte Berufshaftpflicht
Inhalte Berufshaftpflicht

Welche Versicherungskonzepte gibt es bei der Berufshaftpflichtversicherung?

Bei der Berufshaftpflicht gibt es üblicherweise zwei grundsätzliche Konzepte und eine Kombination aus beiden:

Absicherung reiner Vermögensschäden

Wer seine Kunden berät oder vielleicht Gutachten erstellt, könnte dabei einen Vermögensschaden verursachen. Die Berufshaftpflichtversicherung enthält eine Absicherung gegen den reinen Vermögensschaden, der bei der Ausübung der Tätigkeit entstehen kann und der im Rahmen einer Schadensersatzforderung vom Geschädigten zurückgefordert wird.

Absicherung von Personen- und Sachschäden

Bei der Arbeit mit Menschen kann es zu verschiedenen Arten von Unfällen kommen, die zu einer Verletzung, Krankheit oder Eigentumszerstörung bei dieser Person führen könnten. Dazu genügt es schon, wenn ein Kunde im Eingangsbereich stürzt. Oder bei Handwerkern, die beim Aufbau ihrer Geräte die Einrichtung des Kunden beschädigen. Daher umfasst die Berufshaftpflichtversicherung auch die Komponente, die einen Schutz gegen Personen- und Sachschäden bietet.

Versicherungsschutz bei DSGVO-Verstößen

Seit Einführung der neuen Datenschutzrichtlinien kommt es immer wieder zu Bußgeldern aufgrund eines Verstoßes gegen die DSGVO. Wenn einer deiner Kunden aufgrund deiner falschen Beratung dagegen verstößt, übernimmt die Versicherung den Schaden. Wenn du selbst dagegen verstößt, wird der Schaden nicht übernommen.

Konkrete Schadensbeispiele der Berufshaftpflicht

Ein Personenschaden könnte sich beispielsweise bei einer fehlerhaften Baustellenabsicherung ereignen. Bauarbeiter könnten sich bei einem Sturz verletzen und Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall verlangen.

Berufshaftpflichtversicherung nasser Boden
Die Berufshaftpflichtversicherung greift auch, wenn ein Kunde in einem Geschäft oder einem Büro zu Besuch ist und dabei auf einem nassen Boden stürzt und sich verletzt.

Ein Sachschaden könnte sich bei einer falschen Planung durch einen Architekten ereignen. Wird ein Fundament mangelhaft abgedichtet und als Spätfolge kommt es zu einem Wassereinbruch im Keller, muss der Architekt bzw. die Versicherung die Sanierung übernehmen.
Ein Vermögensschaden könnte sich bei einer falschen Beratung oder einer falschen Bearbeitung ereignen. Beispielsweise könnte ein Architekt bei der Prüfung der Baustellenrechnungen eine Rechnung versehentlich freigeben. Wenn der Rechnungssteller sich bereits in Insolvenz befindet, wenn der Fehler auffällt, kann das Geld nicht zurückgeholt werden und er muss dem Kunden den Schaden ersetzen.

Hinweis

Wenn du selbst eine Rechnung erhältst oder eine Rechnung schreibst, gibt es einige Bestandteile und Pflichtangaben, die du prüfen bzw. aufführen musst, damit deine Rechnung rechtskräftig ist und dir kein Vermögensschaden entstehen kann.

Was kostet eine Berufshaftpflichtversicherung?

Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist leider nicht möglich, da je nach Anbieter die Beiträge stark voneinander abweichen. Das kommt auch darauf an, wie hoch die Risiken für gewisse Schäden ausfallen und welche Deckungssummen gewünscht werden. Außerdem könnten Selbstbeteiligungen gewählt werden.
Zudem können viele Leistungen auch individuell abgestimmt und durch bestimmte Bausteine ergänzt werden. Da seit Juli 2018 die Beiträge überall um bis zu 10% erhöht worden sind, rentiert es sich, einen umfassenden Vergleich verschiedener Anbieter anzustellen. Ausschlaggebend sollte aber nicht der Beitrag sein, sondern welche Leistung dafür geboten wird!

Die Kosten der Berufshaftpflichtversicherung steuerlich absetzen

Die gute Nachricht ist, dass du die Berufshaftpflichtversicherung als Betriebsausgabe bei der Steuer absetzen kannst. Dies ist bei privaten Versicherungen nicht möglich.

Berufshaftpflicht: Widerruf, Rücktritt & Kündigung

Wie bei jeder Haftpflichtversicherung gibt es die Möglichkeit, diese nach dem Versicherungsvertragsgesetz (§ 8 VVG) innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Es gibt aber auch Ausnahmen, die das Widerrufsrecht ausschließen: Beispielsweise eine Laufzeit des Vertrages von weniger als einem Monat oder einem Vertrag über eine vorläufige Deckung. Auch Versicherungen, die einen sofortigen Schutz gewährleisten, schließen oft den Widerruf aus.

Die Versicherung wird normalerweise auf einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen und kann danach verlängert oder rechtzeitig gekündigt werden. Die Versicherung verlängert sich üblicherweise immer automatisch um ein Jahr, wenn du nicht rechtzeitig kündigst. Als Kündigungsfrist werden in dem Fall mindestens 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres angesetzt (§ 11 VVG).

Es gibt aber auch Mehrjahresverträge, die zum Ende des dritten Vertragsjahres gekündigt werden können, sowie eventuell individuelle Kündigungsfristen, die genau im Vertrag festgehalten sind.

Dazu besteht noch die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dies ist beispielsweise nach einer Beitragserhöhung (ohne entsprechende verbesserte Versicherungsleistung im Gegenzug) möglich oder wenn die Versicherung eine Schadensübernahme abgelehnt hat.

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