Kostenlose Rechnungsvorlage für Word, Excel und PDF
Rechnungsvorlage zum Download mit Pflichtangaben
Rechnungen schreiben war schon immer eine lästige Angelegenheit. Du hast viele Aufträge und wenig Zeit, Rechnungen zu schreiben und bist deshalb auf der Suche nach einem Muster für deine Rechnungen bzw. nach einem Download einer kostenlosen Rechnungsvorlage für Microsoft Word oder Excel und als PDF? Dann bist du bei uns genau richtig!
Alle verpflichtenden Bestandteile von Rechnungen kannst du in unserem Lexikon nachlesen.
Wir bieten dir eine Word, Excel und bescchreibbare PDF Rechnungsvorlage kostenlos zum Download und individuell anpassbar für deine Kunden! Dank der Rechnungsvorlage kannst du Angebote oder Aufträge mit nur einem Mausklick in eine Rechnung überführen.
Mit Hilfe des Rechnungsmusters für Word, Excel oder PDF kannst du im Handumdrehen eine ordnungsgemäße Rechnung erstellen, die allen rechtlichen Anforderungen entspricht.
Gestalte das Briefpapier deiner Rechnung mit deinem Firmenlogo und bearbeite die Word, Excel oder PDF Rechnungsvorlage im Stil deines Unternehmens. So behält sie den Look deiner Firma. Welche Angaben du in dein Rechnungsmuster schreiben musst, erfährst du im Folgenden.inmalig sein und darf nicht doppelt verwendet werden. Sie sollte einem nachvollziehbarem System entsprechen, darf Zahlen, Buchstaben, Bindestriche, Slashs und und mehrere Reihen enthalten. Es wird empfohlen nicht bei Null anzufangen, damit niemand nachvollziehen kann, wie viele Rechnungen du monatlich ausstellst. Rechnungsnummern können auch den Monat beinhalten z.B.: 06/2015-1321 (Monat/Jahr/Nummer). Erfahre jetzt mehr zur fortlaufenden Rechnungsnummer!
Rechnungsdatum: Hier steht das Datum, an dem du die Rechnung ausstellst .
Lieferdatum: Zeitpunkt der Lieferung der Leistung.
- Der Betreff der Rechnung in deiner Vorlage kann frei gewählt werden. Standardmäßig beinhaltet er die Rechnungsnummer oder sonstige Vereinbarungen/Konditionen.
- Unter dem Betreff ist Platz für einen Kopftext, in den kannst du bei Bedarf weitere Informationen schreiben.
- Jetzt gibst du deine Artikel und Dienstleistungen an. Dabei musst du die Bezeichnung, die Menge, den Einzelpreis und den Gesamtpreis angeben. Die Summe ohne Umsatzsteuer und der Rechnungsbetrag mit Umsatzsteuer müssen auch angegeben werden.
- Unter den Positionen hast du nochmal Platz für Text. Beispielsweise bis wann die Rechnung zu bezahlen ist oder Ähnliches und deiner Signatur.
- Am Ende der Rechnung befindet sich der Fußtext. Dort trägst du nochmal deine vollständigen Firmendaten mit Telefonnummer, ggf. Fax, Homepage und Email-Adresse ein. Weitere wichtige Daten, die in den Fußtext gehören, sind deine Kontodaten, Name der Bank, IBAN/Kontonummer und BIC/Bankleitzahl und die USt.-ID mit dem Namen des Geschäftsführers.
- Vorlage speichern oder ausdrucken. Zum Verschicken per Email die Rechnungsvorlage als PDF speichern. Für weitere Rechnungen kannst du die Vorlage als Word- oder Excel-Dokument speichern.
Auf der Suche nach einer zeitsparenden und professionellen Alternative zur Rechnungsvorlage? Jetzt Rechnungen mit sevdesk schreiben! Mit wenigen Klicks erstellst du Rechnungen und sendest sie direkt aus der Software zu deinen Kunden – und das von überall!
Wann ist eine Rechnung zu bezahlen, wenn kein Zahlungsziel angegeben ist?
Ist auf einer Rechnung bzw. einem Rechnungsvordruck ein Zahlungsziel angegeben, muss der Schuldner die Rechnung nicht unmittelbar nach Erhalt zahlen. Fehlt die Angabe eines Zahlungsziels hingegen, bedeutet das grundsätzlich: Die Rechnung muss sofort nach Erhalt bezahlt werden.
Grundsätzlich sind Rechnungen in Deutschland immer unmittelbar mit Erhalt der Rechnung fällig, sobald eine Dienstleistung erbracht, oder eine Ware geliefert wurde. Die Nennung eines Zahlungsziels auf einer Rechnung ist also im Grunde nicht nötig, sondern eine Kulanz gegenüber dem Empfänger.
Wird ein Zahlungsziel angegeben, muss die Rechnung nicht sofort nach Erhalt beglichen werden. Die gängigen Zahlungsziele betragen 7, 14 oder 30 Tage.
Wie kann man eine Rechnung schreiben, wenn die Steuernummer noch nicht existiert?
Wer umsatzsteuerpflichtig ist und die Mehrwertsteuer auf seiner Rechnung bzw. seinen Rechnungsvordrucken ausweist, muss dabei auch seine Steuernummer angeben. Falls diese etwa bei einer Neugründung noch nicht bekannt ist, kann man dennoch nicht darauf verzichten. Es ist also steuerrechtlich nicht legitim, die Nummer etwa durch den Hinweis „wird nachgereicht“ zu ersetzen. Die Steuernummer ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtangabe bei der Ausstellung einer Rechnung. Fehlt sie, besteht der Verdacht einer (strafbaren) Steuerhinterziehung.
Ist es eilig, sollte man nicht auf den schriftlichen Bescheid warten, sondern beim Finanzamt anrufen. Auf Anfrage nennt der zuständige Finanzbeamte meist schon vorab die Steuernummer.