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Künstlersozialkasse (KSK)
2023-05-15
2024-10-30

Künstlersozialkasse (KSK)

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Die Künstlersozialkasse ist einmalig in Europa und bietet Künstlern sowie Publizisten mithilfe günstiger Beiträge die Chance, sich sozial abzusichern. Dabei sind die Voraussetzungen, um aufgenommen zu werden, eng bemessen und nicht jeder freischaffende Künstler wird von der Künstlersozialkasse akzeptiert.

Was ist die Künstlersozialkasse?

Die deutsche Künstlersozialkasse (KSK) ermöglicht Kunstschaffenden den überaus günstigen Zugang zur gesetzlichen Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung. Dabei müssen KSK-Mitglieder, anders als freiwillig versicherte Selbstständige, lediglich die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

Die Künstlersozialkasse im Detail

Die Künstlersozialkasse wurde im Jahr 1983 mit dem Ziel gegründet, auch selbstständigen Künstlern und Publizisten eine gesetzliche Sozialversicherung zu ermöglichen und so die Pressefreiheit zu stärken. Da Künstler ihre Werke oftmals nur an wenige Käufer oder Verlage verkaufen, entsteht ihnen ein Vermarktungsnachteil, welchen man mit der KSK ausgleichen wollte. Derzeit sind rund 180.000 freischaffende Künstler und Publizisten in der Künstlersozialkasse versichert, wobei die Tendenz steigend ist. All jene, die es geschafft haben von der KSK akzeptiert zu werden, genießen den Vorteil, nur 50 % der anfallenden Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bezahlen zu müssen. Durch diesen Umstand werden KSK-Mitglieder sozialversicherungsrechtlich wie gewöhnliche Angestellte behandelt.

Derzeit beläuft sich das Beitragsaufkommen auf rund eine Milliarde Euro pro Jahr, wobei jedoch nur die Hälfte dieser Summe von den Künstlern selbst aufgebracht wird. 20 Prozent werden von Unternehmen und Verlagen bezahlt, die die Leistung von Künstlern in Anspruch nehmen. Die restlichen 30 Prozent werden vom Staat beigesteuert.

Kuenstlersozialkasse fur Kuenstler und Publizisten

Die Künstlersozialkasse als Krankenkasse für Freiberufler

Um als Freiberufler in die KSK aufgenommen zu werden, muss eine selbstständige Erwerbstätigkeit vorliegen, die nicht nur vorübergehend ausgeführt wird. Der Freiberufler muss seine künstlerischen oder publizistischen Tätigkeiten zudem im Wesentlichen im Inland ausführen und ein Mindesteinkommen von 3.900 Euro jährlich nachweisen. Eine Ausnahme gibt es in diesem Zusammenhang nur für Berufsanfänger, die in den ersten drei Jahren weniger verdienen dürfen.

Die Leistungen der Künstlersozialkasse

Die Leistungen der KSK sind trotz der niedrigen Beiträge sehr umfangreich und entsprechen jenen anderer Pflichtversicherungen. Die Schwerpunkte der KSK sind:

  • Auszahlung von Pflegegeld, Krankengeld und Rente,
  • Vorgezogenes Krankengeld,
  • Unfallversicherung

Anmeldung bei der Künstlersozialkasse und das Antragsverfahren

Um in den Genuss der Leistungen der KSK zu kommen, muss sich der Künstler oder Publizist vorab bei der Künstlersozialkasse anmelden. Damit die Anmeldung positiv verläuft, müssen jedoch bestimmte Prämissen erfüllt werden.

Voraussetzungen

Um in die KSK aufgenommen zu werden, muss der Künstler oder Publizist nicht nur jährlich zumindest 3.900 Euro mit seiner Tätigkeit erwirtschaften, sondern auch noch weitere Voraussetzungen erfüllen. So muss der ausgeübte Beruf beispielsweise den Bereichen der Kunst oder Publizistik zugeordnet werden können und zudem erwerbsmäßig ausgeführt werden. Personen, die künstlerische Tätigkeiten nur vorübergehend ausführen, können nicht Mitglied bei der Künstlersozialkasse werden.

Als Kunstschaffende gelten im allgemeinen Musiker sowie Künstler die darstellende oder bildende Kunst schaffen oder lehren. Zudem zählen auch freischaffende Schriftsteller, Designer und Journalisten zu dieser Gruppe. Schwieriger wird es bei anderen Berufen, wie beispielsweise Fotografen, Grafikern, Karikaturisten oder Tanzpädagogen. Diese Personengruppen gelten zwar als Kunstschaffende, dürfen sich unter Umständen jedoch nicht bei der KSK versichern. Zudem gelten Berufsgruppen wie Kunsthandwerker, Tätowierer oder Floristen nicht als Kunstschaffende. Auch ihnen bleibt der Zutritt zur KSK verwehrt.

Wer darf Mitglied werden?

Wie bereits oben erwähnt, ist die Künstlersozialkasse für Künstler und Publizisten, die mit ihrer Tätigkeit ihren Lebensunterhalt verdienen. Der wer genau fällt unter die Begriffe Künstler und Publizist?

  • Als Künstler wird ein Mensch bezeichnet, der Musik, bildende und darstellende Kunst schafft, diese leert oder ausübt. In diese Gruppe fallen beispielsweise Visagisten, Game-Designer, Audio-Designer oder Trickleiter, um nur ein paar Beispiele zu nennen.
  • Als Publizisten bezeichnet man Journalisten und Schriftsteller, seit dem Jahr 2011 aber auch Blogger, welche ihre Texte kostenlos auf Seiten veröffentlichen, die ihnen gehören und werbefinanziert sind und die vom Verkauf von Werbeflächen ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Nachfolgend eine Liste, aus der du entnehmen kannst, welche Berufe in der Künstlersozialkasse Mitglied werden können.

Tätigkeit Tätigkeit Tätigkeit Tätigkeit
Akrobat Eiskunstläufer bei Eisshow Librettist Regieassistent
Aktionskünstler Entertainer Liedermacher Regisseur
Alleinunterhalter Experimenteller Künstler

 

Liedtexter Reporter
Arrangeur Fachmann für Werbung / Öffentlichkeitsarbeit Light-Designer Rezitator
Artdirektor Figurenspieler Maler Sänger
Artist Filmemacher Marionettenspieler Sängerdarsteller
Audio-Designer Film- und Videoeditor Maskenbildner Schauspieler
Ausbilder für publ./künstl. Tätigkeit Foto-Designer Medien-Designer Schriftsteller
Autor Fotograf (künstlerisch) Medienkünstler Showmaster
Ballettlehrer Game-Designer Mode-Designer Songwriter
Ballettmeister Geräuschemacher Moderator Spieleautor
Balletttänzer Geschichtenerzähler Multi-Media-Designer Spielleiter
Bildberichterstatter Grafik-Designer Musikalischer Berater Sprecher (Hörfunk, Film, Werbung)
Bildhauer Grafiker Musikalischer Leiter Sprechererzieher (bsp. von Schauspielern)
Bildjournalist Herausgeber Musikbearbeiter Standfotograf bei Film/Fernsehen
Bildregisseur Illustrator Musiker Stuntman
Bühnenbildner Industrie-Designer Musiklehrer Stylist
Bühnenmaler Influencer Objektemacher Synchronautor
Büttenredner Instrumentalsolist Pantomime Synchronsprecher
Choreograph Interface-Designer Performancekünstler Szenenbildner
Chorleiter Journalist Plastiker Tänzer
Clown Kabarettist Pressefotograf Tanzmeister
Colorist Kameramann PR-Fachmann Tanzpädagoge
Comiczeichner Kapellmeister Publizist Technischer Redakteur
Comedian Karikaturist Puppenspieler Textdichter
Conferencier Komiker Publizistischer Übersetzer Texter
Cutter Kommunikations-Designer Quizmaster Textil-Designer
Designer Komponist Redakteur Theaterpädagoge
Dichter Konzeptkünstler Travestiedarsteller Tonmeister
Dirigent Korrespondent Trickzeichner Web-Designer
Discjockey Kostümbildner Übersetzer Werbefotograf
Dompteur Kritiker Unterhaltungskünstler Werbesprecher
Dramaturg Layouter Urheber von Bearbeitungen Wissenschaftspublizist
Drehbuchautor Lehrer für publ./künstl. Tätigkeit Videokünstler Zauberer
Editor beim Film Lektor Visagist Zeichner

Du siehst also, dass hier durchaus einige Tätigkeiten/Berufe auftauchen, die du im ersten Moment nicht mit den Begriffen Künstler und Publizist in Verbindung bringen würdest. Es lohnt sich alles genau nachzuschauen, wie es mit deinem Beruf aussieht und du vielleicht auch der Künstlersozialkasse beitreten kannst

Das Antragsverfahren

Jedes Jahr werden Tausende Antragsteller abgewiesen. Das passiert immer dann, wenn die KSK die ausgeübte Tätigkeit nicht als künstlerische Tätigkeit anerkennt. Um Mitglied bei der KSK zu werden, muss zudem sowohl ein Fragebogen beantwortet als auch ein entsprechender Antrag bei der Künstlersozialkasse eingebracht werden. Diesem Antrag sind vorhandene Tätigkeitsnachweise, wie beispielsweise Nachweise über aktuelle Verträge oder Veröffentlichungen, beizulegen.

Beitragskalkulation

Die Pflichtversicherung ist für Künstler und Publizisten deutlich günstiger als für Selbstständige oder andere Freiberufler. Die Beiträge richten sich dabei nach dem jeweiligen Jahreseinkommen, wobei die KSK von ihren Mitgliedern eine jährliche Vorabschätzung der voraussichtlichen Einnahmen verlangt. Die Beiträge setzen sich aus Einzahlungen für die Krankenversicherung (14,6%), Rentenversicherung (18,6%) und Pflegeversicherung (2,55% bzw 2,80%) zusammen und werden auf das geschätzte Jahreseinkommen verrechnet. Es ist zu beachten, dass der Beitragszahler nur jeweils 50% des Beitragssatzes abzugeben hat. Außerdem wird bei der Pflegeversicherung zwischen Kinderlosigkeit und Elterneigenschaft unterschieden, wobei sich für Kinderlose der Beitragssatz um 0,25% erhöht und dieser höhere Anteil alleine vom Beitragszahler übernommen werden muss.

Beitragsberechnung: Beispiel

Dieses Beispiel zeigt mögliche Beträge zur Künstlersozialkasse bei einem Jahreseinkommen von 12.000 Euro (1.000€/Monat):

Beitragsrechnung Künstlersozialkasse
Versicherung Beitragssatz insgesamt Mit Kind Ohne Kind
Krankenversicherung 14,6% 876€ (7,3%) 876€ (7,3%)
Rentenversicherung 18,6% 1.116€ (9,3%) 1.116€ (9,3%)
Pflegeversicherung 2,55% (Mit Kind)
2,80% (ohne Kind)
153€ (1,275%) 183€ (1,525%)
Gesamtbeitrag jährlich 2.145€ 2175€

Der KSK Beitragsrechner

Zur Ermittlung der individuellen Beitragssätze kann der KSK Beitragsrechner herangezogen werden. Dieser ermöglicht eine einfache, schnelle und insbesondere anonyme Ermittlung der monatlichen Abgaben, ohne personenbezogene Daten preisgeben zu müssen.

Vorteile und Nachteile der Künstlersozialkasse

Der größte Vorteil der KSK liegt darin, dass ihre Mitglieder nur 50 % der Beiträge selbst bezahlen müssen. Die andere Hälfte wird über den Bundeszuschuss und durch Unternehmen finanziert, die Leistungen von Künstlern oder Publizisten in Anspruch nehmen. Die KSK bietet jedoch noch eine Reihe weiterer Vorteile, wie beispielsweise:

  • Wahlfreiheit zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung
  • Individuelle, einkommensabhängige Beitragshöhe
  • Anspruch auf Leistungen, unabhängig von der Beitragshöhe
  • Schaffung einer Basis für die Alterssicherung

Natürlich hat die Künstlersozialkasse auch Nachteile, wie beispielsweise den Umstand, dass sich Mitglieder nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen können. Zudem muss ein bestimmtes Mindesteinkommen erreicht werden, welches besonders für Künstler mit unregelmäßigem Einkommen eine nicht unbeachtliche Hürde darstellen kann. Zusätzlich handelt es sich bei der KSK um eine Pflichtversicherung. Künstler und Publizisten können sich im Gegensatz zu Freiberuflern somit die Mitgliedschaft nicht aussuchen.

Wie wird das Jahresarbeitseinkommen ermittelt?

Die in der Künstlersozialkasse versicherten Personen müssen ihr Jahreseinkommen immer am Ende eines Jahres als Schätzung abgeben. Treten Veränderungen auf, also beispielsweise mehr oder deutlich weniger Einkommen, dann musst du als Versicherter die Künstlersozialkasse darüber informieren. Diese passt dann deine Beiträge entsprechend den Veränderungen nach oben oder unten an. Dies gilt aber immer nur für die Zukunft. Eine Anpassung findet nie rückwirkend statt. Für dich als Versicherten bedeutet dies, dass du einen gewissen Spielraum hast. Das mag vielleicht dazu verleiten mit weniger Einkommen zu kalkulieren, um weniger Beitrag zu bezahlen. Dies wiederum hat aber den Nachteil, dass du damit weniger Rentenanspruch aufbaust und auch im Krankheitsfall weniger Krankengeld beziehst. Bei Frauen gibt es beispielsweise im Fall einer Schwangerschaft weniger Mutterschutzgeld.

Wer überprüft die Angaben?

Stichprobenartig wird von der Künstlersozialkasse jedes Jahr mindestens fünf Prozent aller Versicherten überprüft. Die Überprüfung bezieht sich auf die richtige Schätzung des Einkommens und darauf, ob Änderungen auch pflichtgetreu gemeldet wurden. Überdies wird geprüft, ob und in welcher Höhe es möglicherweise noch Einkünfte gibt, die nicht im Bereich der selbständigen und künstlerischen Tätigkeit liegen. Treten hier Unregelmäßigkeiten auf, bekommst du als versichertes Mitglied eine Aufforderung, deine tatsächlichen Arbeitseinkommen aus den Vorjahren zu melden. Außerdem musst du in diesem Falle deine Einkommenssteuerbescheide aus den letzten vier Jahren vorlegen.

Was passiert, wenn es zu Abweichungen zwischen tatsächlichem und geschätztem Einkommen kommt?

Es ist noch kein Beinbruch, wenn du dich mal mit deinem zu erwartenden Einkommen verschätzt. Für dich als Selbständigen ist dies nicht genau vorherzusagen. Liegst du nur wenig neben deiner Schätzung, dann hat dies auch keine weiteren Konsequenzen. Anders sieht die Situation aber aus, wenn jemand ganz bewusst und mit Absicht falsche Angaben meldet. Und dies auch noch über einen längeren Zeitraum, also über ein paar Jahre hinweg. In diesem Fall muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro gerechnet werden. Es hat auch zur Folge, dass die Künstlersozialkasse die Schätzungen für die Zukunft anpasst. In den folgenden Jahren kann sich der Versicherte dann sicher sein, dass seine Angaben regelmäßig und sehr genau kontrolliert werden.

Zu beachten gilt auch, dass du als Versicherter in der Künstlersozialkasse in einem Zeitraum von sechs Jahren nicht mehr als zweimal unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen darfst. Bei einer Überschreitung von zweimal wirst du aus der Versicherung entlassen. Diese Gefahr besteht auch in dem Fall, dass du mit einer anderen Tätigkeit, die nicht als künstlerisch oder publizistisch gilt, mehr als 450 Euro Gewinn machst. In diesem Fall würdest du zwar in der Rentenversicherung der Künstlersozialkasse bleiben, aber nicht mehr in der Krankenversicherung. Diese müsstest du denn selbst abschließen.

Kündigung der KSK

Um aus der KSK auszutreten, müssen die Haupteinkünfte aus einer nichtkünstlerischen Tätigkeit oder einer abhängigen Beschäftigung erzielt werden. Zudem beendet die Künstlersozialkasse die Mitgliedschaft auch dann, wenn die geforderten Vorabprognosen über das zukünftige Einkommen nicht fristgerecht eingereicht werden.

Die Künstlersozialabgabe

Die Künstlersozialabgabe dient der Finanzierung der Künstlersozialkasse. Da KSK-Mitglieder nur 50 % der Versicherungssumme bezahlen müssen, werden die restlichen 50 % durch den Bundeszuschuss und durch Unternehmen finanziert. Jedes Unternehmen, welches künstlerische oder publizistische Leistung in Anspruch nimmt oder verwertet, muss daher eine Künstlersozialabgabe leisten. Als Bemessungsgrundlage der Abgabe dient die Summe aller Entgelte, die innerhalb eines Kalenderjahres an selbstständige Künstler oder Publizisten ausgezahlt wurde.

Wann zahlen Unternehmen an die Künstlersozialkasse

Für Unternehmen ist es aufgrund der verschärften Regeln nicht immer einfach festzustellen, ob sie an die Künstlersozialkasse abgabenpflichtig sind. Prinzipiell sind Unternehmen immer dann abgabenpflichtig, wenn sie als sogenannter Verwerter auftreten. Das ist genau dann der Fall, wenn Unternehmen künstlerische oder publizistische Werke und Leistungen verwerten. Zudem müssen auch dann Künstlersozialabgaben bezahlt werden, wenn das Unternehmen regelmäßig Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilt. Regelmäßig heißt in diesem Zusammenhang, dass beispielsweise mehr als drei künstlerische Veranstaltungen pro Jahr organisiert werden, die das Ziel haben, Einnahmen zu lukrieren.

Tipp!

Die Künstlersozialkasse bietet dir als Freiberufler eine solide Absicherung. Damit hast du Zeit, dich um andere Dinge wie eine ordentliche Buchführung zu kümmern. Damit dies gelingt solltest du darauf achten, worauf es bei der Rechnungsstellung als Freiberufler ankommt.

Mehr erfahren

Festanstellung und selbstständige künstlerische Tätigkeit

Künstler und Publizisten, die neben ihrer selbstständigen künstlerischen Tätigkeit ein Angestelltenverhältnis haben, können sich unter Umständen ebenfalls bei der KSK versichern. Ob eine Versicherung möglich ist, entscheidet jedoch das Ausmaß des Angestelltenverhältnisses.

Selbstständiger Künstler mit Festanstellung in Teilzeit

Personen, die eine Festanstellung in Teilzeit haben und zusätzlich überwiegend einer künstlerischen Erwerbstätigkeit nachgehen, haben ebenfalls die Möglichkeit, sich bei der KSK zu versichern, wobei die Festanstellung jedoch bei der KSK gemeldet werden muss. Bei dieser Art der Erwerbstätigkeit werden die Beiträge jedoch doppelt bezahlt, auch wenn diese in Summe nicht doppelt so hoch sind.

Selbstständiger Künstler mit überwiegender Tätigkeit als Angestellter

Im Falle einer überwiegenden Festanstellung von mehr als 20 Stunden die Woche ist eine Versicherung bei der KSK möglich, jedoch gestaltet sich die Berechnung der Beiträge wesentlich schwieriger. In diesem Fall müssen über die KSK nur die Rentenversicherungsbeiträge bezahlt werden, da die Abrechnung der Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge über das Angestelltengehalt erfolgt.

Selbstständiger Künstler mit geringfügiger Beschäftigung

Die Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung, die die gesetzliche Einkommensgrenze nicht übersteigt, ist kein Ausschlussgrund für die Aufnahme bei der Künstlersozialkasse. Es gilt jedoch zu beachten, dass mehrere geringfügige Beschäftigungen zusammengezählt werden, wodurch ein Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze möglich ist. Dies kann besonders bei einer Prüfung durch die KSK zu Problemen führen, wodurch es ratsam ist, jedes Beschäftigungsverhältnis vorab bei der KSK zu melden und im Zweifelsfall prüfen zu lassen.

Kosten Mitglieder der KSK einen Auftraggeber mehr Geld?

Nehmen wir den Fall an, du erhältst als Freiberufler und Versicherter in der Künstlersozialkasse von einem Auftraggeber einen Auftrag. Vorausgesetzt es handelt sich um die Ausübung einer publizistischen oder künstlerischen Tätigkeit, muss der Auftraggeber die Künstlersozialabgabe bezahlen. Es spielt dabei keine Rolle, ob du in der Künstlersozialkasse versichert bist oder nicht. Er darf dir diese Abgabe auf keinen Fall vom fälligen Honorar abziehen. Überdies musst du ihm auch keine Auskunft darüber geben, dass du in der Künstlersozialkasse versichert bist.

Kontaktinformationen

Nähere Informationen zur Künstlersozialkasse finden sich auf dem Onlineportal der KSK. Zudem kann die KSK unter folgender Adresse kontaktiert werden:

Künstlersozialkasse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Service-Center: 04421 9734051500

Fazit

Die Künstlersozialkasse ist eine vom Gesetzgeber geschaffene Form der Absicherung. Sie ist durchaus als sehr sinnvoll, richtig und vor allem wichtig einzustufen. Gerade für einen Freiberufler ist es nicht immer leicht, über ein Einkommen zu verfügen, welches ausreichend für sein Auskommen ist und welches regelmäßig gleich hoch ist. Aus diesem Grund liefert die Künstlersozialkasse eine wichtige Absicherung bei Krankheit und später im Rentenalter. Sie liefert dir als Versichertem durchaus einige wichtige und sehr gute Vorteile.

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