In Sachen Steuern steht und fällt alles mit deiner persönlichen Steuernummer. Diese enthält einzigartige Merkmale und lässt so beispielsweise Rückschlüsse auf den Bezirk des Finanzamts zu. Daher ist die Frage naheliegend, ob und wie du nach einem Umzug eine neue Steuernummer bekommst.
In diesem Beitrag klären wir, wann sich das zuständige Finanzamt ändert und wie du eine neue Steuernummer bei Umzug erhältst.
So bekommst du eine neue Steuernummer bei einem Umzug
Ob du nach deinem Umzug eine neue Steuernummer erhältst, hängt davon ab, ob sich die Zuständigkeit der Steuerbehörde ändert. Bei einem Wechsel der Zuständigkeit des Wohnsitzfinanzamts bekommst du eine neue Steuernummer. Diese sendet dir das zuständige Finanzamt automatisch zu, wenn es von deinem Umzug erfährt.
Wann ändert sich das zuständige Finanzamt?
Die Zuständigkeit ändert sich zum Zeitpunkt des Wohnortwechsels. Ob du eine neue Steuernummer bekommst, hängt davon ab, inwieweit du den Bezirk bzw. Ort gewechselt hast: Hier sind mehrere Fälle zu unterscheiden:
Wo finde ich mein zuständiges Finanzamt nach Umzug?
Um dein zuständiges Finanzamt nach dem Umzug zu finden, gehst du wie folgt vor:
- Schritt 1: Du rufst die Webseite des Bundeszentralamts für Steuern auf.
- Schritt 2: Hier nutzt du die kostenfreie Suchmaschine für die zuständigen Finanzbehörden.
- Schritt 3: Du gibst deine Postleitzahl oder den Namen der Wohngemeinde, des Ortes oder Ortsteils ein, um das Finanzamt zu finden, das für dich zuständig ist.
Wenn du deinen Wohnsitz bei der Meldebehörde ummeldest, kannst du dort auch gleich nachfragen, welches Finanzamt zukünftig zuständig ist. Nach der Ummeldung lässt du dich bei der zuständigen Finanzbehörde registrieren.
Wohnsitzwechsel melden: So geht’s
Bei einigen Finanzbehörden können sich Steuerpflichtige online ummelden. Dazu brauchst du im online Formular lediglich deinen Namen und die neue Adresse sowie deine Steuer-Identifikationsnummer.
Steuerliche Ummeldung: Das musst du wissen
Ob du als Steuerzahlerin oder Steuerzahler deine Adressänderung beim Finanzamt melden musst, richtet sich danach, ob es durch deinen Wohnsitzwechsel zu einem Zuständigkeitswechsel der Steuerbehörde kommt (siehe Tabelle oben).
Was du wissen hierzu außerdem solltest, sind folgende Punkte:
- Finanzamt und Steuernummer ändern sich nicht: Wenn sich dein Finanzamt nicht ändert, musst du deine neue Adresse nicht melden. Das Finanzamt vermerkt die Adressänderung automatisch, wenn du deine nächste Einkommensteuererklärung mit der richtigen Adresse einreichst.
- Keine First zur Meldung über Wohnsitzwechsel: Falls nach dem Umzug ein anderes Wohnsitzfinanzamt für dich zuständig ist, solltest du die bisher zuständige Steuerbehörde über den Wohnsitzwechsel informieren. Es gibt keine bestimmte Frist, innerhalb der du die Adressänderung bekannt geben musst. Allerdings solltest du dies möglichst schnell erledigen, um alle wichtigen Unterlagen (z. B. noch ausstehende Steuerbescheide) rechtzeitig zu erhalten.
- Meldung des Wohnsitzwechsel auch über Steuererklärung möglich: Das Finanzamt erfährt von deiner Adressänderung, indem du es kontaktierst oder die neue Adresse auf deiner Steuererklärung angibst. Du kannst die neue Adresse telefonisch bekannt geben oder eine E-Mail schreiben. Im Idealfall gibst du deine bisherige Steuernummer an. Ein formelles Schreiben ist nicht erforderlich.
Steuererklärung an neues Finanzamt
Ziehst du innerhalb desselben Finanzamtsbezirks um, erfährt das Finanzamt spätestens mit der nächsten Steuererklärung von deinem Umzug. Wechselst du in einen neuen Bezirk, reichst du die Erklärung bei deinem neuen, zuständigen Finanzamt ein. Dieses fordert deine alten Steuerunterlagen bei deinem vorherigen Finanzamt an. So erfährt dieses auch von deinem Umzug.
Neue Steuernummer nach Umzug eines Unternehmens
Ziehst du mit deinem Unternehmen um, solltest du die neue Steuerbehörde ebenso wie das frühere Finanzamt darüber informieren. Ansonsten kann es passieren, dass Informationen ins Leere laufen und du beispielsweise wichtige Abgabetermine für Steuererklärungen verpasst.
Kommen Briefe an Unternehmen zurück, führt das Finanzamt beim Meldeamt eine Auskunftsanfrage über die neue Adresse des oder der Steuerpflichtigen durch. Die Kosten dafür wird es dir im Nachgang in Rechnung stellen.