Auf jeden Euro Gewinn Steuern zahlen? Das fändest du sicherlich ein wenig unfair. Glücklicherweise sieht das auch der Fiskus so und räumt dir deshalb verschiedene Freibeträge ein, die deine Steuerlast senken. Übersichtlich ist die Sache mit dem Steuerfreibetrag für Selbstständige aber leider nicht.
Es gibt nämlich ziemlich viele Arten von Steuerfreibeträgen, die mal für alle Steuerpflichtigen und mal nur für bestimmte Zielgruppen wie Selbstständige, Eltern oder Alleinerziehende gelten.
Erfahre, welche Steuerfreibeträge für dich relevant sind und wie sie funktionieren.
Der Steuerfreibetrag für Selbstständige: die Top 4 im Überblick
Vom Grundfreibetrag über die Gewerbesteuer bis hin zu spezielleren Varianten wie dem Freibetrag auf Veräußerungsgewinn oder dem Ausbildungsfreibetrag gibt es jede Menge Optionen, die du als Selbstständige oder Selbstständiger nutzen kannst.
Die vier wichtigsten Typen des Steuerfreibetrags skizzieren wir im Folgenden für dich:
Der Grundfreibetrag: steuerfreies Existenzminimum
Mit dem Grundfreibetrag trägt der Staat dem Umstand Rechnung, dass zumindest ein kleiner Teil des Einkommens steuerfrei bleiben sollte. Sonst müssten selbst Geringverdiener mit minimalem Einkommen noch Steuern zahlen. Deshalb bleibt das sogenannte Existenzminimum in Form des Grundfreibetrags steuerfrei.
Der Grundfreibetrag steht jeder und jedem Steuerpflichtigen zu, egal ob arbeitslos, angestellt, gewerblich oder freiberuflich tätig. Er wird auf deinen Gewinn angerechnet und mindert so deine Steuerschuld.
Die Höhe des Grundfreibetrages wird jedes Jahr neu festgelegt:
Konkret bedeutet das: Erst wenn dein Gewinn den Grundfreibetrag übersteigt, zahlst du überhaupt Steuern – und zwar nur auf den darüberliegenden Betrag. Hast du nur ein kleines Nebengewerbe und zum Beispiel ein jährliches Einkommen von lediglich 7.000 Euro, entsteht überhaupt keine Steuerlast.
Du bist über der Grenze und willst wissen, wie viele Steuern du mit deinem Jahreseinkommen zahlen musst? Dann nutze schnell und einfach unseren kostenlosen Einkommensteuer-Rechner. Nur ein paar Angaben von dir und kennst du deine voraussichtliche Steuerlast. Probiere es doch gleich mal aus!
Der Umsatzsteuerfreibetrag: nur in Form der Kleinunternehmerregelung
Einen Steuerfreibetrag für Selbstständige in der Umsatzsteuer im engeren Sinne gibt es nicht. Bist du umsatzsteuerpflichtig, musst du jeden vereinnahmten Cent Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, gegebenenfalls abzüglich der angefallenen Vorsteuer.
Wenn man so will, könnte man allerdings die Kleinunternehmerregelung wie eine Freigrenze verstehen. Nach § 19 Abs. 1 UStG bist du von der Umsatzsteuerpflicht befreit, wenn du im Vorjahr:
- einen Bruttojahresumsatz von höchstens 22.000 Euro hattest und
- im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Gewinn erwirtschaftest.
Dann musst du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und entsprechend nicht an das Finanzamt überweisen. Du kannst allerdings auch keine Vorsteuer aus deinen Eingangsrechnungen ziehen. Sobald du diese Grenzen auch nur um einen Euro überschreitest, wirst du voll umsatzsteuerpflichtig.
Der Gewerbesteuerfreibetrag: So zahlst du weniger Gewerbesteuer
Alle Gewerbetreibenden müssen Gewerbesteuer zahlen. Um jedoch Unternehmerinnen und Unternehmer mit einem geringeren Einkommen nicht über die Maßen zu belasten, gibt es den Gewerbesteuerfreibetrag, je nach Rechtsform:
Beispiel: Als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer verdienst du im Jahr 45.000 Euro. Gewerbesteuer zahlst du aber nicht auf den vollen Betrag, sondern abzüglich des Gewerbesteuerfreibetrags nur auf (45.000 Euro – 24.500 Euro =) 20.500 Euro.
In der Praxis funktioniert die Berechnung der Gewerbesteuer leider nicht ganz so einfach, daher haben wir die vielen Regelungen detaillierter für dich bereitgestellt:
- Mehr Infos zum Freibetrag kannst du in unserem Ratgeber zum Thema Gewerbesteuerfreibetrag nachlesen.
- Außerdem findest du ein praktisches Berechnungsschema in unserem Beitrag zur Berechnung der Gewerbesteuer.
- Oder du nutzt direkt unseren Gewerbesteuerrechner, um deine Steuerschuld einfach online zu berechnen.
Der Kinderfreibetrag: steuerliche Entlastung für Eltern
Kinder sind unsere Zukunft – allerdings werden sie im Laufe der Jahre auch ziemlich teuer. Selbstständige mit Kindern können deshalb zusätzlich den Kinderfreibetrag nach § 32 EStG in Anspruch nehmen. Dieser beträgt 2023 8.952 Euro pro Kind und erhöht sich im Jahr 2024 auf 9.540 Euro. Zum Kinderfreibetrag solltest du wissen:
- Der Kinderfreibetrag wird nur in den Steuerklassen I bis IV gewährt.
- Gemeinsam lebende Eltern nutzen den Kinderfreibetrag standardmäßig zusammen. Getrenntlebende können ihn jeweils zur Hälfte beanspruchen.
- Du kannst nur entweder Kindergeld beziehen oder den Kinderfreibetrag nutzen – beides kombinieren kannst du nicht.
- Den Kinderfreibetrag bekommst du nur, wenn du ihn beantragst. Im Steuerbescheid teilt dir das Finanzamt dann mit, was die Günstigerprüfung ergeben hat. Bringt dir der Kinderfreibetrag gegenüber dem Kindergeld einen finanziellen Vorteil, wird er im Steuerbescheid angesetzt. Meist lohnt sich das ab einem Jahreseinkommen von 64.000 Euro (Verheiratete) bzw. 32.000 Euro (Alleinstehende).