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Steuern sparen für Selbstständige

Aktualisiert am
13
.
03
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2024
Umgefallenes Sparschwein aus dem Geld herausgefallen ist
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Umgefallenes Sparschwein aus dem Geld herausgefallen ist

Das Kapitel Steuern ist wohl eines der schwierigsten für Selbstständige. Du fragst dich: Welche Steuern muss ich überhaupt zahlen? Und wie kann ich meine Steuerlast senken? Erfahre, welche Steuern für dich als Selbstständige oder Selbstständiger relevant sind und wie du dank wertvoller Steuertipps Steuern sparst!

Welche Steuerarten für dich wichtig sind

Welche Arten von Steuern du zahlen musst, hängt von vielen Faktoren ab, vor allem von deiner gewählten Rechtsform und von deinem Status als Freiberufler oder als Gewerbetreibender.

Die wichtigsten Steuerarten, die für dich relevant sind, haben wir für dich zusammengefasst:

Einkommensteuer

Auf die eine oder andere Art zahlt jeder deutsche Bürger Einkommensteuer, sobald er im Jahr mehr als den Grundfreibetrag (2022: 10.347 Euro) verdient. Diese Steuer variiert je nach der Ausgestaltung des Unternehmens:

Zielgruppe Steuerart Höhe
Freiberufler/innen, Einzelunternehmen Einkommensteuer abhängig vom persönlichen Steuersatz und der Höhe des Einkommens, zwischen 6 und 42 Prozent
Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG) Einkommensteuer Besteuerung des individuellen Anteils am Gewinn nach dem persönlichen Steuersatz der Gesellschafter
Kapitalgesellschaften (z. B. AG) Körperschaftssteuer 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens; Anteilseigner versteuern Ausschüttungen über die Kapitalertragsteuer

Wirst du nach deinem persönlichen Steuersatz besteuert, funktioniert dies vereinfacht nach diesem Schema:

  • Ermittlung des Gewinns (z. B. per Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
  • Abzug des Grundfreibetrags vom Gewinn
  • Abzug von Sonderausgaben (z. B. Altersvorsorgebeiträge) und außergewöhnlichen Belastungen (z. B. Krankheitskosten)
  • Ermittlung der Höhe deiner Steuerlast anhand deines persönlichen Steuersatzes und der Einkommenshöhe (auf Basis der Einkommensteuertabellen) durch das Finanzamt

Dazu kommen noch zwei weitere Steuerarten, die mit der Einkommensteuer eng zusammenhängen:

  • Kirchensteuer: je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent
  • Solidaritätszuschlag: erst ab einem Einkommen von 73.000 Euro teilweise Berechnung (maximal 5,5 Prozent der Einkommensteuerhöhe)
Tipp: So berechnest du deine Steuerlast!

Der Einkommensteuerrechner von sevdesk hilft dir, einen ersten Anhaltspunkt für deine Steuerlast zu bekommen.

Umsatzsteuer & Vorsteuerabzug

Sobald du gewisse Umsatzgrenzen überschreitest, bist du umsatzsteuerpflichtig. Du musst deinen Kunden 7 oder 19 Prozent Mehrwertsteuer in Rechnung stellen und diese dann ans Finanzamt abführen.

Bist du umsatzsteuerpflichtig, kannst du im Gegenzug die auf deinen Eingangsrechnungen ausgewiesene Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen (Vorsteuerabzug). Dazu machst du in regelmäßigen Abständen eine Umsatzsteuervoranmeldung, mit der du die angefallene Umsatz- und Vorsteuer anmeldest.

Tipp für Kleinunternehmer:

Nicht umsatzsteuerpflichtig bist du, wenn du im Vorjahr weniger als 22.000 Euro und im laufenden Jahr weniger als 50.000 Euro Umsatz generiert hast (Kleinunternehmerregelung) und das dem Finanzamt mitteilst. Bei der Kleinunternehmerregelung musst du keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.

Mit einer Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer hast du dennoch all deine Finanzen im Blick!

Mehr zu sevdesk

Gewerbesteuer

Alle Unternehmen, die nicht freiberuflich sind, sind gewerbesteuerpflichtig. Die Höhe dieser Steuer richtet sich nach der Höhe deines Gewerbeertrags und nach dem in deiner Gemeinde gültigen Hebesatz. In jedem Fall kannst du als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft einen Freibetrag von 24.500 Euro von der Bemessungsgrundlage abziehen. Kapitalgesellschaften wie AG oder GmbH haben keinen Freibetrag.

So kannst du deine Gewerbesteuer berechnen:

Du willst wissen, wie hoch deine Gewerbesteuer ist? In unserem Beitrag zur Gewerbesteuer berechnen erfährst du alles Wichtige oder du nutzt unseren kostenlosen Gewerbesteuerrechner!

Zum Gewerbesteuerrechner

Lohnsteuer

Als Selbstständige oder Selbstständiger zahlst du selbst keine Lohnsteuer. Beschäftigst du allerdings Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, musst du für sie die Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Die Höhe richtet sich nach deren Lohnsteuerklasse (I bis VI), die wiederum überwiegend vom Familienstand abhängt.

Tipp für die Lohnabrechnung

Lass dich bei der Abrechnung deiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entweder von einem Steuerberater unterstützen oder nutze eine intuitiv zu bedienende Abrechnungssoftware.

Du hast noch keinen Steuerberater? Nutze unsere intuitive Steuerberater-Suche!

Zur Steuerberater-Suche

Die besten Steuertipps: Steuern sparen als Selbstständige oder Selbstständiger

Bist du selbstständig, möchtest du sicher Steuern sparen. Dafür gibt es eine ganze Menge Ansatzpunkte. Wir verraten dir die besten Steuertipps für Selbstständige.

Steuertipp #1: Investitionsabzugsbetrag

Für die Steuererklärung sind auch Investitionen relevant. Sind für die nächsten drei Jahre Investitionen geplant, darfst du diese sofort steuerlich absetzen. Der Investitionsabzug beträgt 50 Prozent der geplanten Kosten.

Wichtig ist aber, die Auflagen zum Thema Investitionsabzugsbetrag zu erfüllen. Die Investition muss innerhalb der nächsten drei Jahre geplant sein. Der Jahresgewinn darf nicht über 200.000 Euro liegen. Für die Investition selbst ist es ausschlaggebend, dass mindestens zu 90 Prozent eine betriebliche Nutzung gegeben ist.

Steuertipp #2: Abschreibungen

Wenn du Investitionen tätigst, kannst du die Kosten nicht immer sofort vollständig als Betriebsausgabe absetzen. Im Rahmen der Abschreibung musst du die Anschaffungskosten nämlich auf mehrere Nutzungsjahre verteilen.

Bis maximal 800 Euro netto kannst du die Kosten sofort absetzen (geringwertiges Wirtschaftsgut). Darüber ist die Abschreibung notwendig. Aber auch hier gibt es Gestaltungsmöglichkeiten. Nutze etwa die 40-prozentige Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter. Oder greife auf die zeitlich befristet wieder eingeführte degressive Abschreibung zurück, um Steuern zu sparen.

Eine weitere Option bietet der Sammelposten. Du fasst mehrere Ausgaben zu einem Sammelposten zusammen und schreibst diesen über fünf Jahre ab.

Was du noch abschreiben kannst:

Steuern sparen kannst du als Selbstständige oder Selbstständiger mit der Anschaffung digitaler Wirtschaftsgüter wie Computer, Software oder einem Drucker – diese kannst du seit 2021 unabhängig vom Wert sofort abschreiben.

Steuertipp #3: Gewinnneutrale Rücklage

Gehen Gegenstände im Betriebsvermögen verloren oder werden beschädigt, bekommst du dafür unter Umständen eine Ausgleichszahlung deiner Versicherung. Diese fließt jedoch in deinen Gewinn ein und erhöht deine Steuerlast. Alternativ kannst du diesen Zahlungseingang in eine gewinnneutrale Rücklage einstellen, wenn du eine Ersatzanschaffung planst. Dann musst du den Betrag nicht versteuern.

Steuertipp #4: Fahrtkosten und Firmenwagen

Die im Rahmen deiner selbstständigen Tätigkeit anfallenden Fahrtkosten kannst du als Betriebsausgabe absetzen. Wie das funktioniert, kommt darauf an, wie hoch der betriebliche Nutzungsanteil ist:

  • 50 bis 100 Prozent: Das Fahrzeug gilt als notwendiges Betriebsvermögen. Alle anfallenden Kosten setzt du von der Steuer ab.
  • 10 bis 50 Prozent: Du hast ein Wahlrecht. Du kannst das Auto als gewillkürtes Betriebsvermögen einstufen. Die Kosten kannst du anteilig absetzen.
  • unter 10 Prozent: Das Auto gilt als Privatvermögen. Du kannst die Kosten nicht direkt absetzen.

Du musst deine Privatfahrten mit dem Firmenwagen steuerlich berücksichtigen. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Fahrtenbuch: Dokumentiere betriebliche und private Fahrten. Daraus lässt sich der Anteil der betrieblichen Nutzung und damit auch der Anteil der anzusetzenden Fahrtkosten ermitteln.
  • 1-Prozent-Methode: Alternativ verbuchst du jeden Monat 1 Prozent des Brutto-Listenpreises als privaten Nutzungsanteil (geldwerter Vorteil). Hinzu kommen weitere 0,03 Prozent für jeden zurückgelegten Kilometer auf dem Arbeitsweg. Steuern sparen kannst du mit einem steuerbegünstigten Elektroauto.

Doch nicht immer rechnet es sich, das Fahrzeug in das betriebliche Vermögen aufzunehmen. Manche Selbstständige können höhere Abzüge erzielen, indem sie das Fahrzeug privat erwerben und die gefahrenen Kilometer als Entfernungspauschale oder anhand der tatsächlichen Kosten abrechnen.

Steuertipp #5: Betriebsausgaben

Um als Selbstständige oder Selbstständiger Steuern zu sparen, solltest du so viele Betriebsausgaben ansetzen wie möglich. Dabei helfen dir diese Steuertipps:

  • Setze auch die betrieblichen Ausgaben an, die häufig übersehen werden. Dazu gehören etwa Bewirtungskosten sowie Kosten für Arbeitsmittel, Fachliteratur, Arbeitszimmer und vieles mehr.
  • Eine weitere Möglichkeit, Steuern zu sparen, ist die Gewinnverschiebung. Diese erzielst du, indem du Teilprojekte abrechnest oder Rechnungen erst am Anfang des Jahres statt zum Ende des Jahres ausstellst.
  • Auch durch gezielte Bestellungen lässt sich eine Gewinnverschiebung erzielen. Damit dies möglich ist, kommt es auf eine gute Planung an. Anstehende Ausgangsrechnungen wie auch notwendige Bestellungen sollten frühzeitig bekannt sein, damit sich Gewinne und Ausgaben durch eine Gewinnverschiebung optimal über die Geschäftsjahre verteilen lassen.

Steuertipp #6: Die richtige Rechtsform

Die Entscheidung für die richtige Rechtsform kann enorme Auswirkungen auf deine Steuerlast haben. Besonders wenn ein großer Gewinnsprung bevorsteht, kann sich der Wechsel auf die GmbH lohnen. Ab größeren Gewinnen wird die Besteuerung der GmbH günstiger. Und du kannst dir ein ordentliches Geschäftsführergehalt auszahlen und dieses als Betriebsausgabe absetzen.

Häufig gestellte Fragen zu Steuer-Spartipps für Selbstständige

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