Schritt für Schritt zum Steuervorteil
Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ist es heutzutage wirklich einfach, über ihren Arbeitgeber ein Jobrad zu leasen. Die gute Nachricht ist: Auch als Selbstständige oder Selbstständiger kannst du von den Steuervorteilen profitieren, wenn du ein Dienstrad nutzen willst oder bereits nutzt.
Erfahre hier, wie die Versteuerung bei einem Dienstfahrrad, E-Bike oder Pedelec funktioniert und warum sich das Fahrradleasing für dich lohnt.
Steuervorteile für Selbstständige
Gilt dein Jobrad als notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen, funktioniert die Versteuerung für Gewerbetreibende folgendermaßen:
- Liegen die Kosten für die Anschaffung bei mehr als 800 Euro, so schreibst du das Elektrofahrrad über die übliche Nutzungsdauer von sieben Jahren ab.
Bei einem geringeren Wert kommt die sofortige Abschreibung als geringwertiges Wirtschaftsgut in Frage. - Least du ein Jobrad, ist natürlich keine Abschreibung möglich. Du setzt dann aber die monatliche Rate sowie weitere Kosten für das E-Bike als Betriebsausgaben vollständig ab.
- Möchtest du das Jobrad aus dem Betriebsvermögen veräußern, buchst du den Erlös als Betriebseinnahme. Im Fall einer Schenkung musst du eine „fiktive“ Betriebseinnahme berücksichtigen.
Zählt dein Jobrad wegen des hohen Anteils der Privatnutzung zum Privatvermögen, sind die Kosten nicht vollständig als Betriebsausgabe absetzbar. Du musst den Anteil der Kosten ermitteln, der für die geschäftliche Nutzung angefallen ist. Hier hast du zwei Möglichkeiten:
- Pauschale: Früher konntest du für mit dem privaten Fahrzeug absolvierte Dienstfahrten pauschal pro Kilometer 5 Cent absetzen. Diese Regelung ist 2014 ersatzlos entfallen. Deshalb bleibt dir nur, die Pauschale zu schätzen und auf das Wohlwollen des Finanzbeamten oder der -beamtin hoffen.
- Fahrtenbuch: Alternativ bewahrst du alle Belege auf, führst ein Fahrtenbuch und teilst die Kosten schließlich anhand der tatsächlichen Nutzungsanteile in betriebliche und private Kosten auf.
Versteuerung beim Leasing eines E-Bikes oder Dienstfahrrads als Selbstständiger
Du entscheidest dich für ein Leasing eines Fahrrads? Wenn du als Selbstständiger ein Dienstfahrrad leasen willst, kannst du dieses ebenfalls steuerlich absetzen.
Hier siehst du die wichtigsten Informationen zur Versteuerung beim Leasing eines Dienstfahrrads für Selbstständige im Überblick:
- Art des Fahrrads: Du selbst entscheidest über dein Wunschrad – du kannst sowohl ein klassisches Fahrrad als auch ein E-Bike oder ein S-Pedelec leasen.
- Privatnutzung: Befristet bis zum 31. Dezember 2030 entfällt die 1-Prozent-Regelung für Diensträder (§§ 52 Abs. 4 Satz 7, 52 Abs. 12 Satz 2 EStG). Du musst deinen privaten Nutzungsanteil nicht versteuern, wenn du dein Jobrad auch in der Freizeit verwendest.
Für dich bedeutet das: Solange dein E-Bike zum Betriebsvermögen zählt, fährst du steuerfrei Fahrrad und musst den geldwerten Vorteil nicht versteuern. - S-Pedelecs > 25 km/h: E-Bikes, die mehr als 25 km/h Geschwindigkeit unterstützen und über 600 Watt Leistung haben (S-Pedelecs), gelten als Kraftfahrzeuge. Sie werden deshalb ebenso besteuert wie Firmenwagen. Allerdings profitierst du bei der Anschaffung eines S-Pedelecs von einer vergünstigten Versteuerung. Wie bei einem Dienstwagen mit Elektroantrieb musst du aktuell nur 0,25 Prozent des Brutto-Listenpreises für deine Privatnutzung versteuern (statt 1 Prozent des Brutto-Listenpreises). Hinzu kommen weitere 0,0075 Prozent des Brutto-Listenpreises pro Entfernungskilometer für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Diesen geldwerten Vorteil musst du als Privatentnahme verbuchen.
- Betriebsausgabe: Wenn du ein Jobrad für Selbstständige least, zählen alle laufenden Kosten des E-Bikes (z. B. für Wartung, Ersatzteile, Versicherung, Mobilitätsgarantie) als Betriebsausgabe. Somit ist dein Dienstrad zugleich eine Möglichkeit, Steuern zu sparen – durch die monatliche Leasingrate verringert sich dein Gewinn.
- Vorsteuer: Bist du vorsteuerabzugsberechtigt, darfst du die für dein Jobrad gezahlte, in der Leasingrate enthaltene Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen.
Die Vorteile: Das Fahrradleasing für Selbstständige lohnt sich
Gegenüber der privaten oder geschäftlichen Anschaffung deines Wunschrads hat das Leasing für Selbstständige viele Vorteile:
- minimale Belastung deiner Liquidität dank Verteilung der Kosten über mehrere Jahre
- steuerliche Absetzbarkeit der monatlichen Leasingkosten als Betriebsausgabe
- Vorsteuerabzug (bei Berechtigung)
- keine Belastung der Kreditlinie bei deiner Hausbank durch Abschluss eines Leasingvertrags
- nach Laufzeitende günstige Übernahme des Jobrads oder Austausch gegen ein neues Modell möglich
- keine Bilanzierung des Jobrads erforderlich
- häufig All-inclusive-Leasing-Tarife, die Service-Checks, Versicherung und Mobilitätsgarantie bereits enthalten
- Steuervorteile (keine Versteuerung des geldwerten Vorteils als Privatentnahme bei unter 25 km/h)
Schritt für Schritt: Dienstfahrrad oder E-Bike absetzen als Selbstständiger
Du möchtest als Selbstständige oder Selbstständiger ein Jobrad oder Lastenrad von der Steuer absetzen? Diese Anleitung zeigt dir, wie es funktioniert:
1. Schritt: Entscheide dich für einen Anbieter und schließe einen Leasingvertrag ab. Alternativ kommt natürlich auch die Anschaffung eines eigenen Jobrads für Selbstständige in Frage.
2. Schritt: Verwende dein Job- oder Lastenrad häufig betrieblich, sodass du einen geschäftlichen Anteil der Nutzung von mindestens 10 Prozent nachweisen kann. Im Idealfall führst du als Nachweis wenigstens im ersten Jahr ein Fahrtenbuch, um den Nutzungsanteil dem Finanzamt gegenüber glaubhaft zu machen.
3. Schritt: Liegt der Anteil bei mindestens 10 Prozent, deklarierst du dein Dienstrad als gewillkürtes Betriebsvermögen. Bei über 50 Prozent zählt es ohnehin zum Betrieb.
4. Schritt: Nun setzt du Monat für Monat die Raten deines Leasingvertrags sowie zusätzliche Kosten von der Steuer ab. Hast du dein Wunschrad gekauft, kannst du die Kosten über sieben Jahre abschreiben.
5. Schritt: Prüfe, ob du deine Privatnutzung versteuern musst. Bis Ende 2030 ist das nur der Fall, wenn du ein E-Bike mit einer Unterstützung von mehr als 25 km/h gewählt hast.
Betrieblicher Nutzungsanteil
Die Zuordnung deines Dienstfahrrads zum Privatvermögen ist steuerlich ungünstig – so kannst du nur sehr geringe Beträge in der Steuererklärung geltend machen oder hast einen hohen Aufwand für das Fahrtenbuch.
Sorge deshalb unbedingt dafür, dass der betriebliche Nutzungsanteil bei mindestens 10 Prozent liegt.
Im Zweifelsfall nimm lieber öfter mal das Rad für den Weg zur Arbeit oder zu Geschäftsessen, auch wenn das Auto bequemer erscheint.
Wann ein Jobrad als Betriebsvermögen eingestuft wird
Ob dein Fahrrad, Lastenrad, Pedelec oder E-Bike als Betriebsvermögen gilt, hängt vom betrieblichen Nutzungsanteil ab:
Dienstfahrrad vs. Dienstwagen für Selbstständige
Du kannst als Selbstständiger auch von den Steuervorteilen eines Dienstwagens profitieren oder auch beides nutzen. Wichtig ist folgende Unterscheidung:
Wie du den Firmenwagen absetzen kannst und mehr zu diesen Methoden, erfährst du in unserem Artikel zu Firmenwagen versteuern!
In unserem Video „13 legale Steuerspartipps für Selbstständige“ findest du zusammengefasst weitere nützliche und hilfreiche Tipps. Viel Spaß beim Sparen!