Du bist dir unsicher, welche Steuerberater Kosten und Gebühren auf dich zukommen? Du fragst dich, was eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater für Selbstständige kostet?
Hier erfährst du, wie sich die Steuerberatungskosten berechnen, welchen Spielraum deine Steuerberaterin oder dein Steuerberater bei der Abrechnung hat und in welchen Bereichen du Einsparpotenzial hast.
Steuerberaterkosten berechnen – Gegenstandswerte bestimmen
Falls du noch keine Steuerberaterin oder keinen Steuerberater hast und du gerade auf der Suche nach einer geeigneten Kanzlei bist, macht es durchaus Sinn, die Preise zu vergleichen. Allerdings muss vorweggenommen werden, dass eine telefonische Anfrage zur Höhe der Steuerberatungskosten oft nicht erschöpfend beantwortet kann. In diesem Bereich spielen mehrere Faktoren eine große Rolle.
Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung
Grundsätzlich muss sich deine Steuerberaterin oder dein Steuerberater an die Steuerberatervergütungsverordnung (kurz: StBVV) halten. Diese räumt ihr oder ihm einen gewissen Spielraum bei der Berechnung der Steuerberaterkosten ein. So ist nach der Vergütungsverordnung zum Beispiel in eine Mindest-, Mittel-, und Höchstgebühr zu unterteilen.
In welchem Segment der Gebührenberechnung du dich bewegst, hängt größtenteils davon ab, wie hoch der Aufwand beispielsweise bei der Erstellung der Umsatzsteuererklärung, deiner Finanzbuchhaltung oder deiner Jahresabschlüsse ist. Die Gebühren kann dein Steuerberater oder deine Steuerberaterin nicht willkürlich festlegen. Im Grundsatz gilt die Mittelgebühr. Wird höher abgerechnet muss zumindest eine Dokumentation vorliegen, warum höhere Sätze verwendet werden. Das gilt beispielsweise, wenn die Unterlagen unsortiert gebracht werden oder viele Belege fehlen.
Gegenstandswert als Bemessungsgrundlage für die Steuerberatungskosten
Zusätzlich bemessen sich die Kosten deiner Steuerkanzlei am Gegenstandswert und dieser variiert stark je nach Aufgabe. Er ermittelt sich auf verschiedene Art und Weise je nach Bereich. Der Gegenstandswert richtet sich nach Umsatz, Summe der Einkünfte oder Betriebseinnahmen bzw. Betriebsausgaben.
In der Steuerberatervergütungsverordnung sind unter anderem auch noch andere Steuerberatungskosten geregelt:
- Umsatzsteuer (§ 15 StBVV)
- Zeitgebühr (beispielsweise bei der Prüfung von Bescheiden)
- Ratgebühr
- Gebühren für die Lohnbuchführung
- Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleitungen: Pauschsatz bis zu 20 Prozent der ergebenden Gebühren, maximal jedoch 20 Euro (§ 16 StBVV)
Insbesondere die Umsatzsteuer darfst du bei der Kalkulation der Kosten nicht vernachlässigen. Für Unternehmen, die berechtigt sind, die Vorsteuer abzuziehen, ist dieser Punkt unproblematisch. Bei Unternehmen, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen oder die ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze tätigen und somit vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind, bedeutet das nochmals um 19 Prozent höhere Kosten.
Kosten des Steuerberaters für die Finanzbuchhaltung
Die Kosten für die laufende Finanzbuchhaltung entstehen monatlich. Maßgebend für die Berechnung der Gebühren ist die Tabelle C (Anhang zur StBVV). Welcher Gebührensatz abgerechnet werden darf, richtet sich danach, welchen Auftrag du deinem Steuerberater oder deiner Steuerberaterin erteilst, dabei gibt es folgende Möglichkeiten:
Grundsätzlich ist eine Abrechnung mit der Mittelgebühr angemessen, die auf den Gegenstandswert entfällt. Der Gegenstandswert für die Finanzbuchhaltung richtet sich nach der StBVV und ist der jeweils höchste Betrag, der sich aus dem Jahresumsatz oder der Summe des Aufwands ergibt (§ 33 Abs. 6 StBVV).
Hinweis: Für zusätzliche Arbeiten, Hilfestellung, telefonische Auskünfte kann deine Steuerberaterin oder dein Steuerberater zusätzlich eine Zeitgebühr erheben.
Kosten für betriebliche Steuererklärungen
Die Steuerkanzlei übernimmt bei Bedarf die Erstellung deiner betrieblichen Steuererklärungen. Welche Kosten Steuerberater Gewerbetreibenden und Selbstständigen für die Erstellung der Steuererklärungen in Rechnung stellen dürfen, erfährst du im folgenden Abschnitt.
Die Erstellung der Steuererklärungen ist nicht mit den Kosten für die Finanzbuchhaltung oder der Jahresabschlüsse abgegolten, sondern wird gesondert abgerechnet. Die Gebühren richten sich in diesem Fall nach der Tabelle A der Steuerberatervergütungsverordnung. Auch hier wird bei der Ermittlung der Gebühr wieder auf den Gegenstandswert abgestellt.
Im Folgenden ein Überblick für dich, welche Erklärungen üblicherweise erstellt werden:
Beispiel 1:
Du lässt deine Jahreserklärung für die Umsatzsteuer von deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater erstellen. Der Gegenstandswert beträgt 15.000 Euro.
Folgende Gebühren können je nach Aufwand anfallen:
Mindestgebühr 1/10: 66,50 Euro
Mittelgebühr 5/10: 332,50 Euro
Höchstgebühr 8/10: 532,00 Euro
Beispiel 2:
Du lässt deine Jahreserklärung von der Steuerkanzlei erstellen. Der Gegenstandswert ist der Mindestgegenstandswert in Höhe von 8.000 Euro.
Folgende Gebühren fallen an:
Mindestgebühr 01/10: 48,50 Euro
Mittelgebühr 05/10: 242,50 Euro
Höchstgebühr 08/10: 388,00 Euro
Was kostet eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater für den Jahresabschluss?
Zusätzlich zu den Kosten für die betrieblichen Steuererklärungen und die Finanzbuchhaltung müssen Gewerbetreibende oder Selbstständige mit Steuerberatungskosten für die Erstellung der Jahresabschlüsse rechnen.
Dabei musst du unterscheiden:
- Handelt es sich um eine Einnahmen-Überschussrechnung im Sinne des § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes?
- oder um einen Betriebsvermögensvergleich (auch: Bilanz) im Sinne des § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes?
Bei der Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung fallen in der Regel geringere Kosten an als bei der Erstellung einer Bilanz. Der Gebührenrahmen beträgt hier 5/10 – 20/10. Gegenstandswert ist der höhere Betrag der Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben.
Bei einer Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung ist die Tabelle B der StBVV anzuwenden.
Dein Steuerberater oder deine Steuerberaterin kann dir beispielsweise folgende Tätigkeiten in Rechnung stellen:
Indem du einen Teil deiner Buchhaltung selbst erledigst, also eine vorbereitende Buchhaltung für deinen Steuerberater machst, kannst du zudem an Steuerberaterkosten sparen. Alles Wichtige dazu haben wir dir in diesem Video zusammengefasst:
Steuerberaterkosten für Selbstständige
Die Steuerberaterkosten für Selbstständige sind den Kosten für Gewerbetreibenden dem Grunde nach sehr ähnlich. Wichtig ist hierbei vor allem die Unterscheidung, die sich nach Maßgabe des Einkommensteuergesetzes ergibt, welche Art von Einkünften vorliegt.
Bist du Angehöriger eines sogenannten freien Berufs und erzielst somit Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG werden dir steuerrechtliche Erleichterungen eingeräumt:
- keine Gewerbesteuerpflicht
- lediglich Abgabe einer Einnahmen-Überschussrechnung
Diese Erleichterungen schmälern auch die Rechnung deiner Steuerberaterin oder deines Steuerberaters. Da generell keine Gewerbesteuererklärung abzugeben ist, entfallen die Kosten hierfür und die Gebühren für die Gewinnermittlung nach Betriebseinnahmen und -ausgaben fallen ebenfalls geringer aus als bei der Bilanz. Außerdem ist in diesen Fällen deine Buchhaltung deutlich weniger aufwändig. Von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen bist du aber grundsätzlich nicht befreit.
Erstellt der Steuerberater auch die Einkommensteuererklärung für dich, fallen gemäß Vergütungsverordnung Kosten für den Mantelbogen (Gebührenrahmen 1/10 – 6/10) und Kosten für die Anlage „Selbstständige Arbeit“ an.
Steuerberaterkosten für eine GmbH
Du möchtest als Geschäftsführerin oder Gesellschafter in Erfahrung bringen, welche Kosten Steuerberater GmbHs in Rechnung stellen dürfen? Grundsätzlich wird die Berechnung der Gebühren für die Steuerberaterkosten genauso durchgeführt wie bei Gewerbetreibenden. Für die GmbH als Kapitalgesellschaft gelten allerdings gesonderte Vorschriften.
Sie sind zur Abgabe folgender Dokumente verpflichtet:
- Bilanz
- Gewerbesteuererklärung
- Körperschaftsteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
Die Regelungen für die Abgabe einer Einnahmen-Überschussrechnung finden hier keine Anwendung, da die GmbH im Sinne des Handelsgesetzbuches Kaufmann ist.
Was kostet ein Steuerberater für Kleinunternehmer?
Als Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer bist du weder von der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärungen noch von der Pflicht, deinen Gewinn zu ermitteln, befreit. Somit hast du als Kleinunternehmer weiterhin Umsatzsteuererklärung, Einkommensteuererklärung und Einnahmen-Überschussrechnung abzugeben. Ab Steuerjahr 2024 (also für Steuererklärung für 2024 mit Abgabe in 2025) müssen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuerjahreserklärung mehr machen. Bisher mussten Kleinunternehmer trotzdem immer eine Nullmeldung abgeben.
Die Gewerbesteuererklärung ist laut der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung grundsätzlich erst ab einem Gewerbeertrag von 24.500 Euro abzugeben.
Beispiel: Du bist Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer und hast einen Jahresumsatz von 20.000 Euro, Gewinn 15.000 Euro, Summe der Einkünfte 10.000 Euro und lässt deine private Einkommensteuererklärung, deine Gewinnermittlung und deine Umsatzsteuererklärung von der Steuerkanzlei erstellen.
Dann kannst du bei Ansatz der Mittelgebühr mit diesen Kosten, je nach Faktor, rechnen:
Verhandlungsspielraum und Einsparpotenzial
Steuerberater haben bei der Abrechnung der Gebühren einen großen Ermessensspielraum. Diesen kannst du im Gegenzug als Verhandlungsspielraum nutzen. Die Kosten sind somit nicht nur eine Frage des Aufwandes, sondern ebenso der Verhandlung zwischen dir und deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater.
Achte bei erhaltenen Rechnungen darauf, welche Gebührensätze dir in Rechnung gestellt werden. Wird dir beispielsweise die Höchstgebühr berechnet, so kannst du bei deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater um die Dokumentation bitten.
Rechnung des Steuerberaters
Die Rechnung deines Steuerberaters sollte neben den üblichen Pflichtangaben einer Rechnung, wie Rechnungsdatum und fortlaufender Rechnungsnummer, folgendes beinhalten:
- Auflistung der Leistungen
- Gebühren für die einzelnen Positionen
- Auslagen
- Stundensatz und Aufwand
- Nettosumme
- Umsatzsteuer
Steuerberaterkosten absetzen
Du kannst die Kosten des Steuerberaters als Betriebsausgabe oder unter Werbungskosten in deiner Einkommensteuererklärung absetzen, sofern die Steuerberaterleistungen beruflich veranlasst sind, d.h. nicht der privaten Lebensführung zugeordnet werden.
Wenn die Kosten also bei der Ermittlung deiner Einkünfte entstehen, werden sie in folgenden Anlagen eingetragen:
- Anlage G (Gewerbebetrieb)
- Anlage S (Selbstständige Arbeit)
- Anlage L (Land- und Forstwirtschaft)
- Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)