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Offene Handelsgesellschaft
2021-03-31
2024-10-17

Offene Handelsgesellschaft

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Als offene Handelsgesellschaft, kurz OHG, wird der Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern zum Betrieb eines Handelsgewerbes bezeichnet. Die Gesellschafter haften im Rahmen dieser Personengesellschaft im vollem Umfang mit ihrem Privat- und Geschäftsvermögen für die Schulden der Gesellschaft.

Offene Gesellschaft – Definition

Die offene Gesellschaft ist eine Personengesellschaft , zu deren Gründung mindestens zwei Partner benötigt werden. Die zentralen Unterschiede zur GmbH bestehen darin, dass kein Gründungskapital benötigt wird und gleichzeitig die Haftung wesentlich weitreichender ist. Im Prinzip entspricht die OG beziehungsweise früher die OHG oder OEG genau einem Einzelunternehmen – mit dem Unterschied, dass das Unternehmen nicht nur von einer Person betrieben wird und im Firmenbuch eingetragen werden muss, während beim Einzelunternehmen die Eintragung freiwillig erfolgen kann. Die Gesellschafter übernehmen bei der OG persönliche Haftungen , Stammkapital wird dafür nicht benötigt. Die fehlende Haftungsbeschränkung ist wohl der größte Nachteil der OG und dieser Aspekt ist immer im Hinterkopf zu behalten, wenn die Vorteil der OG betrachtet werden, die insbesondere in der einfachen Gründung, der zu führenden Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und der formfreien Vertragsgestaltung zwischen den Gesellschaftern liegen.

Wie wird eine OG gegründet?

Die Gründung einer OG ist schnell, einfach und günstig möglich, da es sich um eine Personengesellschaft handelt. Einige Punkte solltest du bei der Gründung beachten, auf die wir nun der Reihe nach näher eingehen, damit du eine solide Entscheidungsgrunde hast, ob die offene Gesellschaft für dein Vorhaben die passende Rechtsform darstellt. Diese Entscheidung sollte wohl überlegt sein, denn eine spätere Umgründung ist immer mit beträchtlichem Aufwand und einigen Kosten verbunden.

Voraussetzungen für die Gründung einer OG

Es wird kein Stammkapital benötig, die Voraussetzungen für die Gründung sind also vergleichsweise gering. Der Gesellschaftervertrag sollte schriftlich erstellt werden, theoretisch könnte er sogar mündlich geschlossen werden. Notar und Rechtsanwalt müssen für die Gründung nicht hinzugezogen werden, wobei juristischer Rat gerade für die Gestaltung der grundlegenden Rechte und Pflichten durchaus zu empfehlen ist. Das Unternehmen ist erst mit dem Firmenbucheintrag rechtsgültig gegründet.

Wer kann eine offene Gesellschaft gründen?

Für die Gründung der offenen Gesellschaft schließen sich mehrere Personen zusammen. Da kein Stammkapital benötigt wird, ist die Gründung sehr schnell und einfach möglich. Wichtig ist, dass zwischen den Beteiligten alle Rechte und Pflichten vertraglich solide geregelt werden. Diesen Regelungen kommt nicht zuletzt wegen der Haftung große Relevanz zu, denn da es keine Stammeinlage gibt, greift hier die Haftung mit dem Privatvermögen – genau, wie es bei Einzelunternehmen der Fall ist. Wenn du eine OG gründen möchtest, besuchst du am besten die nächstgelegene Wirtschaftskammer. Dort erhältst du alle Infos und Formulare und kannst dich zudem auch gleich um Förderungen kümmern, die du gegebenenfalls in Anspruch nehmen kannst.

Warum lohnt es sich eine offene Gesellschaft zu gründen?

Die Rechtsform ist sehr flexibel, kostengünstig und unkompliziert. Sie eignet sich am ehesten dann, wenn mehrere Personen ein gemeinsames Unternehmen aufbauen möchten, aber für eine GmbH das nötige Kapital fehlt oder die Haftungsrisiken so gering sind, dass auch die OG ausreichend erscheint.

Erstellung eines Vertrages

Zwischen den Gesellschaftern sollte schriftlich ein Vertrag erstellt werden, der die Rechte und Pflichten der Beteiligten regelt. Wie erwähnt könnte dieser sogar mündlich geschlossen werden, Notar und Rechtsanwalt werden theoretisch nicht benötigt. Nachdem insbesondere die Haftung ein großes Risiko für alle Personengesellschaften darstellt, sollte unbedingt ein Vertrag in schriftlicher Form geschlossen werden – schließlich kann in einer Personengesellschaft zumindest theoretisch einiges passieren.

Kosten für die Gründung einer OG

Die Kosten für die Gründung einer Personengesellschaft sind immer minimal . Es fallen einige Gebühren an, etwa für die Eintragung im Firmenbuch . Ansonsten steigen die Kosten nur dann, wenn du Rechtsanwalt und Notar zu Rate ziehst, um die Gründung durchzuführen. Außerdem kannst du die geringen Gründungskosten gegebenenfalls teils über Förderungen decken. Ob das der Fall ist, kannst du direkt bei der Gründung in der WKO abklären.

Unterschied zwischen OG und OEG

Heute sprechen wir bei einer offenen Gesellschaft immer von einer OG. Früher gab es für diese Rechtsform auch andere Bezeichnungen, nämlich OHG und OEG. Diese beiden Abkürzungen sind mittlerweile von der Bildfläche verschwunden und vollständig in der Bezeichnung „OG“ aufgegangen. Die offene Gesellschaft ist eine Personengesellschaft, die auch im Firmenbuch eingetragen werden muss. Dort müssen dort dementsprechende Informationen veröffentlich werden. Die Eintragung im Firmenbuch ist mit überschaubarer Bürokratie verbunden. Sie führt zu mehr Transparenz und ist teilweise für die Teilnahme an Ausschreibungen ohnehin nötig, weshalb sich auch oftmals Einzelunternehmen freiwillig eintragen lassen. Im Firmenbuch werden dann beispielsweise der genaue Firmenwortlaut veröffentlicht, es gibt Informationen darüber, wer das Unternehmen nach außen vertreten darf und welche Haftung die Gesellschafter haben.

Haftung der offenen Gesellschaft

Gerade bei Unternehmen, die keine Kapitalgesellschaften sind, spielt die Haftung immer eine sehr große Rolle. Bei einer OG haften die Gesellschafter uneingeschränkt und persönlich mit dem Privatvermögen. Deshalb solltest du nur dann eine OG gründen, wenn die Haftungsrisiken gering sind, andernfalls ist beispielsweise eine GmbH die bessere Wahl.

Organe der OG

Wer bei einer offenen Gesellschaft als Gesellschafter unbeschränkt haftet, muss diese auch nach außen vertreten. Wenn es Personen gibt, die das Unternehmen nicht vertreten dürfen, so muss diese Vereinbarung im Gesellschaftervertrag niedergeschrieben und im Firmenbuch veröffentlicht werden. Wenn ein Gesellschafter auf diese Vertretungsbefugnis verzichtet, schränkt dies seine Haftung gegenüber Gläubigern allerdings nicht ein.

Gewerbeberechtigung der OG

Wenn die OG eine Gewerbeberechtigung benötigt, so muss diese direkt für das Unternehmen ausgestellt werden. Dazu ist es nötig, dass ein Geschäftsführer bestellt wird. Dieser kann entweder selbst Gesellschafter der offenen Gesellschaft sein oder angestellt werden, wobei er im Angestelltenverhältnis mehr als die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit für das Unternehmen tätig sein muss. So soll sichergestellt werden, dass angeführte Geschäftsführer auch wirklich im Unternehmen mitarbeiten und somit die entsprechende Verantwortung übernehmen können.

Gewinn- und Verlustrechnung der OG

Die offene Gesellschaft hat die praktische Möglichkeit die Buchhaltung in Form einer einfachen Gewinn- und Verlustrechnung zu führen. Das bedeutet, dass hier die Erfordernisse nicht so hoch sind wie bei der GmbH, bei der doppelte Buchhaltung nötig wäre. Die Bilanzierungspflicht entsteht, wie beim Einzelunternehmen, erst dann, wenn das Unternehmen einen Jahresumsatz von über 700.000 Euro erzielt. Dies darf allerdings nicht mit der Umsatzsteuer-Grenze verwechselt werden, denn Umsatzsteuer muss die OG in jedem Fall abführen. Dafür besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit den Vorsteuerabzug zu nutzen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist einer der großen Vorteile, die eine OG gegenüber der GmbH mit sich bringt. Schließlich ist somit die laufende Buchhaltung einfacher und es fallen nicht die höheren Kosten für einen umfangreicheren Jahresabschluss an, wie es bei der GmbH der Fall wäre.

Steuerregelungen der OG

Abseits der Umsatzsteuer stellt sich natürlich auch die Frage, wie schließlich ein möglicher Gewinn der OG zu versteuern ist. Während die GmbH selbst entsprechend Kapitalertrags- und Körperschaftssteuer zahlen muss, gibt es bei der OG andere Regelungen.

Hinweis

Auch die offene Gesellschaft unterliegt der Buchf¨hrungspflicht und muss Steuern bezahlen.

Da nicht die Gesellschaft selbst einkommenssteuerpflichtig ist, sind es die Gesellschafter, die hier herangezogen werden. Das bedeutet, dass jedes Einkommen, das Gesellschafter durch die OG erhalten, mit der progressiven Einkommenssteuer versteuern müssen. Diese Vorgehensweise deckt sich somit mit dem Ablauf beim Einzelunternehmen.

Beendigung oder Auflösung der OG

Grundsätzlich gibt es zahlreiche Optionen, weshalb eine OG aufgelöst oder geschlossen werden kann. Idealerweise sollten diese im Gesellschaftervertrag präzisiert werden. So kann beispielsweise dort festgelegt werden, dass eine offene Gesellschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt geschlossen wird oder auch, dass eine OG nicht beendet wird, wenn ein Gesellschafter stirbt. Wenn du eine OG auflösen möchtest, kann dies am besten durch einen Beschluss der Gesellschafter erfolgen. Weniger erfreulich, aber ebenso möglich ist, dass die OG wegen eines Konkursverfahrens beendet werden muss.

Fazit

Die OG, früher auch OEG oder OHG genannt, ist eine simple Rechtsform. Sie kann gewissermaßen als „kleiner Bruder“ der GmbH betrachtet werden, wenngleich die Unterschiede doch sehr relevant sind. Da keine Stammeinlage benötigt wird, ist die Gründung mit minimalem Kapital möglich. Gleichzeitig führt dies jedoch zu massiven Haftungsrisiken, die unbedingt beachtet werden müssen. Vorteilhaft ist, dass die OG keine doppelte Buchhaltung benötigt, sondern eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ausreichend ist. Das führt auch zu geringeren laufenden Kosten, wenn diese Rechtsform mit der GmbH verglichen wird. Die OG ist insgesamt somit immer dann eine attraktive Option, wenn mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen gründen möchten, für das wenig Startkapital benötigt wird und bei dem die Haftungsrisiken gering sind. Wichtig ist, dass trotz der einfachen Gründung solide Verträge aufgesetzt werden, die zwischen den Gesellschaftern alle Rechte und Pflichten klar definieren. Aus steuerlicher Sicht ist zu beachte, dass die Gesellschafter das Einkommen aus der offenen Gesellschaft progressiv versteuern müssen, während die GmbH hier etwas mehr Freiraum bietet.

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