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Homeoffice Pauschale Selbstständige absetzen

Homeoffice-Pauschale für Selbstständige

Schreibtisch mit Laptop im Homeoffice eines Selbstständigen, der die Homeoffice Pauschale von der Steuer absetzen kann.
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Schreibtisch mit Laptop im Homeoffice eines Selbstständigen, der die Homeoffice Pauschale von der Steuer absetzen kann.

Wenn du als Selbstständiger oder Angestellter häufig von zuhause aus arbeitest, kannst du von steuerlichen Vorteilen profitieren. Die Homeoffice-Pauschale hilft dir dabei, deine Mehrausgaben ganz unkompliziert bei der Steuer geltend zu machen. Ein separates Arbeitszimmer brauchst du dafür nicht. 

In diesem Artikel erfährst du, was die Homeoffice-Pauschale für Selbstständige und Angestellte ist, wie du sie optimal nutzt, welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst und wo du die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung einträgst.

Was ist die Homeoffice-Pauschale für Selbstständige?

Arbeitest du überwiegend in deinen eigenen vier Wänden, entstehen dir dabei zusätzliche Kosten, beispielsweise für Strom, Wasser oder Heizung. Dank der Homeoffice-Pauschale, die inzwischen offiziell Tagespauschale heißt, kannst du einen Teil dieser Ausgaben abfedern und steuerlich geltend machen, ohne dass du einzelne Nachweise dafür erbringen musst. 

Seit 2023 beträgt die Pauschale 6 Euro pro Tag, maximal für 210 Tage im Jahr. Das ergibt eine mögliche Steuerersparnis von bis zu 1.260 Euro pro Jahr (Höchstbetrag). Wichtig ist hierfür nur, dass du nachweisen kannst, an welchen Arbeitstagen du tatsächlich von zuhause aus gearbeitet hast.

Der große Vorteil: Anders als beim klassischen Arbeitszimmer, für das du strenge Voraussetzungen erfüllen musst, brauchst du bei der Homeoffice-Pauschale für Selbstständige und Angestellte keinen abschließbaren Raum. Selbst wenn du am Küchentisch oder in einer Arbeitsecke im Wohnzimmer sitzt, kannst du sie ansetzen. Das macht die Regelung besonders attraktiv für dich, wenn du flexibel arbeitest, kein häusliches Arbeitszimmer hast und nicht jeden Tag in die Firma fährst. 

Ein Rechenbeispiel:

Du verbringst in einem Kalenderjahr 180 Tage im Homeoffice. Somit kannst du 1.080 Euro in der Einkommensteuererklärung als Homeoffice-Pauschale absetzen.

180 Tage x 6 Euro = 1.080 Euro

Steuerliche Berücksichtigung

Die Pauschale zählt bei den Selbstständigen zu den Betriebsausgaben und bei den Angestellten zu den Werbungskostenund reduzieren deine Steuerlast direkt.

Die Homeoffice-Pauschale für Selbstständige und Angestellte vor und nach 2023

Seit 2023 ist die Homeoffice-Pauschale nicht nur gestiegen, sondern auch flexibler geworden. Bei Ihrer Einführung 2020 (bis einschließlich 2022) war dieser Pauschbetrag nur eine temporäre Lösung. Du konntest 5 Euro pro Tag absetzen – maximal waren jedoch 600 Euro pro Steuerjahr absetzbar. 

Seit 2023 sind die steuerlichen Regelungen zum Homeoffice also spürbar besser geworden. Der Tagessatz wurde erhöht und auch die maximale Summe wurde angehoben. Zudem wurde die Regelung entfristet, du kannst sie seither also dauerhaft nutzen. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Änderungen, die seit 2023 gelten:

  Pauschale bis Ende 2022 Pauschale ab 2023
Tagespauschale 5 Euro pro Tag 6 Euro pro Tag
Maximale Anzahl absetzbarer Homeoffice-Tage pro Jahr 120 Tage 210 Tage
Maximale Steuerersparnis 600 Euro 1.260 Euro
Homeoffice und Arbeit bei Kunden am selben Tag Nicht absetzbar Pauschale absetzbar, wenn mehr als 50 Prozent der selbstständigen Tätigkeit im Homeoffice erfolgt
Dauer der Regelung Befristet Unbefristet

Wer kann die Homeoffice-Pauschale nutzen?

Du fragst dich, ob die Homeoffice-Pauschale auch für dich gilt? Die gute Nachricht ist: Viele Arbeitstätige können sie für sich nutzen. Dazu gehören:

  • Selbstständige, sowohl neben- als auch hauptberuflich
  • Angestellte, die teilweise oder ganz im Homeoffice arbeiten
  • Freiberufler, wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten

Wie du siehst, ist es egal, ob du fest angestellt bist, freiberuflich arbeitest oder dein eigenes Business betreibst. Sobald du regelmäßig von zuhause aus arbeitest, kannst du von der Homeoffice-Pauschale für Selbstständige und Angestellte profitieren. 

Voraussetzungen für die Homeoffice-Pauschale bei Selbstständigen

Damit deine Homeoffice-Tage bei der Steuer absetzbar sind, musst du ein paar Voraussetzungen erfüllen. Die folgenden Punkte gelten sowohl für Selbstständige als auch für Angestellte:

  • Überwiegende Tätigkeit im Homeoffice: Du musst an den betreffenden Tagen mehr als 50 % deiner Arbeitszeit in deiner Wohnung verbringen. Zudem sollte dein Fokus auf deiner beruflichen Tätigkeit liegen, nicht auf privaten Erledigungen. 
  • Kein Besuch der ersten Tätigkeitsstätte: Du darfst an diesen Tagen dein Büro bzw. deinen Betriebssitz nicht aufsuchen. Ein kurzer Abstecher ins Büro für ein 15-Minuten-Meeting oder ein paar E-Mails vom Geschäfts-Laptop genügen bereits, um diesen Kalendertag nicht als Homeoffice-Tag für die Pauschale zählen zu können.
  • Flexibilität für Kundenbesuche: Kunden- oder Außendiensttermine sind erlaubt. Du kannst also morgens ein Meeting mit einem Kunden oder Geschäftspartner wahrnehmen und danach den restlichen Tag im Homeoffice arbeiten. Solange du mindestens die Hälfte deines Arbeitstages von zuhause aus tätig bist, zählt dieser Kalendertag für die Homeoffice-Pauschale.
  • Dokumentation der Homeoffice-Tage: Falls das Finanzamt Nachweise für die Homeoffice-Pauschale bei Selbstständigen oder Angestellten verlangt, solltest du eine Übersicht über deine Homeoffice-Tage vorlegen können. 

Erfüllt dein Arbeitstag in deiner Wohnung diese Voraussetzungen, kann er über die Homeoffice-Pauschale in der Steuer geltend gemacht werden.

Die Homeoffice-Pauschale für Selbstständige ist an keine festen Arbeitstage gebunden. Du kannst also auch Wochenenden oder Urlaubstage steuerlich geltend machen, sofern du an diesen tatsächlich von zu Hause gearbeitet hast.

Wichtige Anmerkung

Für Selbstständige: Die Homeoffice-Pauschale für Selbstständige ist an keine festen Arbeitstage gebunden. Du kannst also auch Wochenenden oder Urlaubstage steuerlich geltend machen, sofern du an diesen tatsächlich gearbeitet hast. Du kannst sie auch dann nutzen, wenn dir ein externes Büro, eine Werkstatt, eine Praxis oder ein Studio zur Verfügung steht.

Für Angestellte: Steht dir bei deinem Arbeitgeber kein Arbeitsplatz zur Verfügung, kannst du auch Homeoffice-Tage steuerlich geltend machen, an denen du nicht überwiegend zuhause gearbeitet hast. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn du Lehrer bist und vormittags in der Schule gearbeitet und nachmittags Korrekturen und Unterrichtsvorbereitungen zu Hause erledigt hast.

Wie prüft das Finanzamt Homeoffice-Tage? 

Es kann vorkommen, dass das Finanzamt deine Angaben zum Homeoffice unter die Lupe nimmt und eine Überprüfung vornimmt.

In diesem Fall kannst du deine Arbeitszeit von zuhause aus mithilfe einer Excel-Tabelle, einer digitalen Zeiterfassungs-App oder durch Eintragungen in deinem Kalender nachweisen. Wenn du angestellt bist, kann zusätzlich eine Bestätigung deines Arbeitgebers hilfreich sein. 

Außerdem gleichen die Sachbearbeiter deine Angaben mit denen in deiner Steuererklärung ab. Wo genau du deine Homeoffice-Tage in der Steuererklärung einträgst, erklären wir dir später.

Bist du selbstständig und hast keine Ausgaben für ein Büro, ist natürlich recht klar, dass du komplett von zuhause arbeitest.

Homeoffice-Pauschale oder häusliches Arbeitszimmer: Was lohnt sich für dich?

Viele Arbeitnehmer und Selbstständige stehen vor der Frage, ob sich für sie die Homeoffice-Pauschale oder der steuerliche Abzug eines häuslichen Arbeitszimmers mehr lohnt. 

Die Homeoffice-Pauschale für Selbstständige und Angestellte kannst du auch dann in der Einkommensteuererklärung geltend machen, wenn du kein separates Arbeitszimmer hast. Das heißt für dich: Egal ob du eine feste Arbeitsecke in deiner Wohnung hast oder täglich den Standort wechselst – für das Finanzamt zählt beides. Selbst der Küchentisch kann steuerlich anerkannt sein, solange du dort regelmäßig und überwiegend arbeitest. 

Das Absetzen eines häuslichen Arbeitszimmers setzt hingegen voraus, dass es 

  • ein Zimmer in deiner Wohnung/ deinem Haus ist
  • ein abgetrennter Raum ist (kein Durchgangszimmer)
  • nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird (mind. 90 Prozent)
  • wie ein Büro eingerichtet ist 
  • Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit ist. 

Sind die Voraussetzungen für ein eigenes Arbeitszimmer gegeben, hast du die Wahl: Entweder setzt du die tatsächlichen Kosten für dein Arbeitszimmer (z. B. anteilig Miete, Strom, Heizung und Internet sowie Einrichtung und Ausstattung) ab oder du nutzt die pauschale Steuererleichterung mit 6 Euro pro Tag bis zu einem Höchstbetrag von 1.260 Euro pro Kalenderjahr. Dabei kannst du jedes Jahr neu entscheiden, was für dich am besten ist und mit welcher Variante du mehr Steuern sparen kannst. 

Aber Achtung: Es heißt entweder anteilige Miet- und Nebenkosten oder Pauschbetrag – nicht beides gleichzeitig. 

Zusammengefasst: Falls du keinen eigenen Arbeitsraum oder wenig Lust hast, deine Nebenkosten mühsam aufzuteilen, ist die Homeoffice-Pauschale für Selbstständige und Angestellte die einfachere Lösung. Hast du dagegen hohe Raumkosten für dein beruflich genutztes Arbeitszimmer, kann sich der aufwendige Einzelnachweis mehr lohnen.

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Homeoffice-Pauschale mit eigenem Büro oder eigener Werkstatt 

Jetzt kann es aber auch sein, dass du kein klassisches Arbeitszimmer in deinen eigenen vier Wänden hast, sondern ein vollständig eingerichtetes Büro oder eine Werkstatt, zum Beispiel im Keller. Dann gilt der Raum als deine erste Arbeits- bzw. Tätigkeitsstätte. 

In diesem Fall kannst du immer die tatsächlichen Ausgaben vollständig als Betriebskosten absetzen. Die Pauschale kannst du hingegen nicht nutzen, weil du in deiner Betriebsstätte arbeitest. 

Befinden sich dein Büro oder deine Werkstatt hingegen an einem anderen Ort, sodass du einen Arbeitsweg hast, kannst du für die Tage, an denen du tatsächlich von zuhause aus arbeitest (und die Voraussetzungen erfüllt sind), die Homeoffice-Pauschale absetzen.

Homeoffice-Pauschale: Wo in der Steuererklärung eintragen? 

Wo du deine Homeoffice-Pauschale eintragen musst, hängt davon ab, ob du Angestellter oder Selbstständiger bist. 

Als Angestellter trägst du die Pauschale in der Anlage N der Steuererklärung in den Zeilen 60-62 ein. Wichtig: Die Homeoffice-Pauschale ist immer Teil der Werbungskostenpauschale und wird nur berücksichtigt, wenn deine gesamten Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro liegen. 

Bist du hingegen selbstständig oder freiberuflich tätig, gibst du die Pauschale in Zeile 63 „Tagespauschale für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung“ der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bzw. Anlage EÜR als Betriebsausgabe und nicht als Werbungskosten an, wie es Angestellte tun.

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Zusammenfassung

Wenn du regelmäßig im Homeoffice arbeitest, kannst du mit der Homeoffice-Pauschale bares Geld sparen, sogar ohne häusliches Arbeitszimmer. Seit 2023 liegt der Tagessatz bei 6 Euro, und bis zu 1.260 Euro sind pro Jahr für dich drin. Voraussetzung ist jedoch, dass du überwiegend zuhause arbeitest und an diesen Tagen nicht deine erste Tätigkeitsstätte oder deinen Betrieb aufsuchst. Die Pauschale gilt für Angestellte, Freiberufler und Selbstständige gleichermaßen. Angestellte tragen sie in der Anlage N (Zeilen 60-62) ein und Selbstständige in der EÜR (Zeile 63). 

Häufige Fragen zur Homeoffice-Pauschale für Selbstständige und Angestellte

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Häufig gestellte Fragen zu sevdesk

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