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Musstest du schon mal einen Anwalt einschalten – und hast dich gefragt, ob du die Kosten zurückbekommst? Gute Nachrichten: In einigen Fällen sind Anwälte bzw. Anwaltskosten steuerlich absetzbar. Es kommt allerdings darauf an, ob sie privat oder geschäftlich veranlasst sind. Hier erfährst du, wann du Anwaltskosten von der Steuerabsetzen kannst, wo du sie in der Steuererklärung einträgst und welche Ausnahmen es gibt.
Sind Anwaltskosten steuerlich absetzbar?
Ob du Anwaltskosten steuerlich absetzen kannst, hängt vom jeweiligen Fall ab. Grundsätzlich gilt: Private Rechtsstreitigkeiten sind in der Regel nicht absetzbar, während beruflich oder betrieblich bedingte Aufwendungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anerkannt werden können.
Zu den absetzbaren Prozesskosten gehören beispielsweise:
Gerichtskosten
Anwaltsgebühren
Gutachterkosten
Dies allerdings nur, wenn der Rechtsstreit direkt mit deiner beruflichen Tätigkeit zusammenhängt. Das Finanzamt prüft dabei genau, ob es sich um notwendige Aufwendungen für dein Unternehmen oder deinen Job handelt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass private Anwaltskosten nur in Ausnahmefällen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können – etwa, wenn ein Gerichtsurteil existenzbedrohende Folgen hätte.
Kurz gesagt: Beruflich oder betrieblich veranlasste Anwaltskosten können steuerlich absetzbar sein, private meist nicht.
Bedenke, dass eine Rechtsschutzversicherung oft einen Teil der Kosten übernimmt. Falls du eine hast, kannst du nur den verbleibenden Eigenanteil absetzen. Eine doppelte steuerliche Geltendmachung ist nicht möglich.
Wer kann Anwaltskosten von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich können Selbstständige, Unternehmer und Arbeitnehmer Gerichts- bzw. Anwaltskosten absetzen – aber nur, wenn sie beruflich oder betrieblich bedingt sind.
Welche Unterschiede es gibt, haben wir in der folgenden Übersicht zusammengefasst:
Status
Steuerliche Absetzbarkeit
Selbstständige & Unternehmer
Können Anwaltskosten als Betriebsausgaben absetzen, wenn sie direkt mit der geschäftlichen Tätigkeit zusammenhängen (z. B. Vertragsrecht, Mahnverfahren, Steuerstreitigkeiten)
Angestellte
Können Anwaltskosten als Werbungskosten geltend machen, wenn sie durch den Beruf entstanden sind (z. B. Kündigungsschutzklage, Streit wegen Gehaltsansprüchen).
Nicht steuerlich absetzbar sind private Anwaltskosten, etwa für Scheidungen, Erbstreitigkeiten oder Bußgeldverfahren – es sei denn, sie sind existenzbedrohend und als außergewöhnliche Belastung anerkannt.
Schauen wir uns jetzt im Detail an, wer welche Anwaltskosten in der Steuererklärung angeben kann:
Wie können Selbstständige Anwaltskosten von der Steuer absetzen?
Als Selbstständiger oder Unternehmer kannst du Anwaltskosten als Betriebsausgaben absetzen, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit stehen. Dazu gehören unter anderem:
Vertragsrechtliche Streitigkeiten (z. B. Auseinandersetzungen mit Kunden oder Lieferanten)
Steuerrechtliche Verfahren (z. B. Einspruch gegen Steuerbescheide)
Mahnverfahren & Inkasso (z. B. Durchsetzung offener Forderungen)
Die Kosten werden in der Buchhaltung als Betriebsausgabe erfasst und senken damit den steuerpflichtigen Gewinn. Falls die Anwaltsrechnung sowohl private als auch geschäftliche Aspekte enthält, muss in der Regel der berufliche Anteil separat ausgewiesen werden. Eine vollständige Absetzbarkeit ist nur möglich, wenn es sich ausschließlich um betriebliche Kosten handelt.
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Auch als nebenberuflich Selbstständiger kannst du Anwaltskosten als Betriebsausgaben absetzen – allerdings nur für Fälle, die direkt mit deiner selbstständigen Tätigkeit zusammenhängen. Wurde der Anwalt z. B. wegen eines geschäftlichen Vertrags oder einer steuerlichen Angelegenheit eingeschaltet, sind die Anwaltskosten absetzbar. Falls sowohl private als auch berufliche Gründe eine Rolle spielen, muss in der Regel der berufliche Anteil klar abgegrenzt werden. Das Finanzamt erkennt nur den geschäftlichen Teil an.
Wie können Angestellte Anwaltskosten von der Steuer absetzen?
Angestellte können Anwaltskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen, wenn die Kosten beruflich veranlasst sind. Das gilt zum Beispiel für:
Kündigungsschutzklagen
Streitigkeiten um Gehalt, Abfindung oder Arbeitszeugnis
Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber wegen Versetzungen oder Abmahnungen
Gut zu wissen:
Werbungskosten wirken sich nur aus, wenn die Gesamtsumme aller Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.230 € (Stand: 2025) übersteigt.
Wo trägt man die Anwaltskosten in der Steuererklärung ein?
Je nach beruflicher Situation gibt es unterschiedliche Bereiche in der Steuererklärung, in denen Rechtsanwaltskosten bei der Steuer geltend gemacht werden können:
Angestellte tragen die Anwaltskosten in der Anlage N unter „Weitere Werbungskosten“ ein. Voraussetzung ist, dass die Kosten aus einer beruflichen Streitigkeit resultieren (z. B. Kündigungsschutzklage).
Selbstständige & Unternehmer erfassen die Anwaltskosten als Betriebsausgaben in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder in der Bilanz. Die Kosten senken den steuerpflichtigen Gewinn und müssen in der Regel klar der beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden.
Nebenberuflich Selbstständige tragen die Anwaltskosten ebenfalls in der EÜR ein, wenn sie direkt mit der nebenberuflichen Tätigkeit zusammenhängen. Falls es sich um eine Mischung aus privaten und geschäftlichen Kosten handelt, darf nur derberufliche Anteil abgesetzt werden.
Wichtig:
Private Anwaltskosten sind grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar, es sei denn, sie werden als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Das bedeutet, dass du ohne die rechtliche Auseinandersetzung in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten würdest. Laut Bundesfinanzhof (BFH) kann das beispielsweise bei einer unverschuldeten Kündigung, einer existenzbedrohenden Scheidung oder einer lebensnotwendigen medizinischen Streitigkeit der Fall sein. In solchen Ausnahmefällen können Prozesskosten steuerlich geltend gemacht werden.
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Zusammenfassung: Anwaltskosten absetzen und Steuern sparen
Wenn deine Anwaltskosten betrieblich oder beruflich bedingt sind, kannst du diese als steuerlich absetzbare Aufwendungen geltend machen. Selbstständige verbuchen sie als Betriebsausgaben, während Angestellte die Rechtsanwaltskosten als Werbungskosten bei der Steuer geltend machen können. Auch Gerichtskosten und Prozesskosten können unter bestimmten Voraussetzungen abgesetzt werden, sofern sie aus einem beruflichen Rechtsstreit resultieren.
Private Anwaltskosten sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar, es sei denn, sie bedrohen deine wirtschaftliche Existenz. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass nur außergewöhnliche Fälle – etwa eine existenzbedrohende Klage vor Gericht – als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Wichtig ist, dass du alle Belege sorgfältig aufbewahrst und deine Aufwendungen für Anwalts- und Gerichtskosten klar dokumentierst.
Häufige Fragen zum Thema steuerliche Absetzbarkeit von Anwaltskosten
Welche Anwaltskosten sind steuerlich absetzbar?
Du kannst Anwaltskosten steuerlich absetzen, wenn sie beruflich oder betrieblich bedingt sind. Dazu gehören:
Selbstständige & Unternehmer: Streitigkeiten rund um Verträge, Steuern oder Forderungen (Betriebsausgaben).
Angestellte: Kosten für Kündigungsschutzklagen, Gehaltsstreitigkeiten oder arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen (Werbungskosten).
Welche Anwaltskosten sind nicht steuerlich absetzbar?
Private Anwaltskosten erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an. Dazu zählen:
Scheidungs- und Unterhaltsstreitigkeiten
Erbschafts- und Nachbarschaftsstreitigkeiten
Bußgeldverfahren und private Strafsachen
Ausnahme: Die Anwalts- bzw. Prozesskosten sind steuerlich absetzbar, wenn die Kosten existenzbedrohend sind und als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.
Welche Anwaltskosten gelten als außergewöhnliche Belastung?
Private Anwaltskosten können nur in Ausnahmefällen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Das Finanzamt erkennt sie nur an, wenn sie zwingend notwendig sind und deine wirtschaftliche Existenz bedrohen. Dazu können gehören:
Kündigungsschutzklagen, wenn sie existenzsichernd sind
Sorgerechts- oder Unterhaltsprozesse, wenn das Existenzminimum betroffen ist
Gerichtsverfahren zur Durchsetzung von Sozialleistungen (z. B. bei Schwerbehinderung)
Private Streitigkeiten wie Scheidungen, Erbstreitigkeiten oder Nachbarschaftskonflikte gelten in der Regel nicht als außergewöhnliche Belastung. Ob eine steuerliche Anerkennung möglich ist, hängt vom Einzelfall und der Entscheidung des Finanzamts ab.
Können Beratungsgespräche mit Anwälten von der Steuer abgesetzt werden?
Ja, aber nur, wenn die Beratung beruflich oder betrieblich notwendig ist. Eine steuerrechtliche oder arbeitsrechtliche Beratung kann absetzbar sein, während eine allgemeine Rechtsberatung zu privaten Themen nicht berücksichtigt wird.
Können Kosten für einen Strafverteidiger steuerlich abgesetzt werden?
Grundsätzlich nein. Strafverteidigungskosten gelten als private Ausgaben, auch wenn sie in Zusammenhang mit dem Beruf stehen. Eine Ausnahme gibt es, wenn du unschuldig angeklagt wirst und die berufliche Existenz betroffen ist.
Sind Anwaltskosten steuerlich absetzbar, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht?
Wenn deine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, kannst du diese nicht noch einmal steuerlich absetzen. Du kannst allerdings die Rechtsschutzversicherung selbst von der Steuer absetzen. Dein Selbstbehalt oder nicht gedeckte Anwaltskosten können aber unter den gleichen Bedingungen wie andere Anwaltskosten geltend gemacht werden.
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