Steuervorauszahlungen schützen Steuerpflichtige vor hohen Zahlungen am Ende des Erhebungszeitraums. Natürlich zahlst du immer noch die gleiche Summe. Aber dank der Gewerbesteuervorauszahlungen musst du nicht die gesamte Steuerschuld in einem Betrag an die Finanzbehörden begleichen, sondern kannst sie auf das Kalenderjahr verteilen.
Bei einer Gewerbesteuer-Nachzahlung rechne damit, dass für künftige Veranlagungszeiträume Gewerbesteuervorauszahlungen festgesetzt oder bereits vorhandene Vorauszahlungen angehoben werden. Erfahre, wie Gewerbesteuervorauszahlungen funktionieren, bis wann Steuerpflichtige diese zu zahlen haben und wie sie sich errechnen.
Wann die Gewerbesteuervorauszahlung fällig ist
Zeitraum für die Veranlagung ist das Wirtschaftsjahr. Wie die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer erfolgt die Zahlung quartalsweise. Gemäß § 19 Abs. 1 GewStG sind die Vorauszahlungen grundsätzlich am:
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August und
- 15. November eines Kalenderjahrs
an die Gemeinde zu entrichten. Zuständig ist die Gemeinde, in der du deine Betriebsstätte betreibst.
Bist du dir unsicher, wie viel du an die Finanzbehörden zu zahlen hast oder wann deine Steuervorauszahlungen fällig sind? Die maßgeblichen Steuertermine im jeweiligen Kalendermonat hierfür können Steuerpflichtige auch dem Vorauszahlungsbescheid für den betreffenden Erhebungszeitraum entnehmen.
So berechnest du die Gewerbesteuervorauszahlung
In § 19 GewStG (Gewerbesteuergesetz) sind die Regeln zur Gewerbesteuer und die Vorauszahlungen festgeschrieben. Das Verfahren für die Festsetzung läuft genauso wie bei der Gewerbesteuer für ein Kalenderjahr. Im Regelfall setzt die Gemeinde gleichzeitig mit der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags auch den Steuermessbetrag für Zwecke der Vorauszahlungen fest. Diesen zieht die Gemeinde als Grundlage für die Ermittlung der Steuervorauszahlungen deiner Betriebsstätte heran.
So berechnest du deine voraussichtliche Gewerbesteuervorauszahlung:
- Schritt: Multipliziere das Ergebnis mit 3,5 Prozent (Steuermesszahl). Du erhältst den Steuermessbetrag für den Erhebungszeitraum. Ziehe vom Gewerbesteuermessbetrag deinen Freibetrag ab.
- Schritt: Multipliziere den verbleibenden Gewerbesteuermessbetrag mit dem Hebesatz deiner Gemeinde. Es ergibt sich deine Gewerbesteuerschuld für das Kalenderjahr.
- Schritt: Die vierteljährliche Gewerbesteuervorauszahlung beträgt ein Viertel der Steuerschuld, die sich bei der Veranlagung im letzten Wirtschaftsjahr ergeben hat (§ 19 Abs. 2 GewStG).
Wie die Ermittlung der Gewerbesteuer für Steuerpflichtige genau funktioniert, erfährst du in unserem Beitrag zur Berechnung der Gewerbesteuer.
Die Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlung
Bemerkst du während eines Wirtschaftsjahrs anhand deiner betriebswirtschaftlichen Auswertungen oder deiner Summen- und Saldenliste, dass dein Gewinn deutlich geringer als im Vergleichszeitraum ausfallen wird, können die hohen Steuervorauszahlungen eine finanzielle Belastung sein. Dies ist jedoch kein Befreiungsgrund, sondern macht die Herabsetzung der Vorauszahlungen für den Erhebungszeitraum möglich.
Dafür musst du bei der Finanzverwaltung einen formlosen Antrag stellen und anhand geeigneter Unterlagen nachweisen, dass dein Gewinn niedriger ausfällt als im vorherigen Wirtschaftsjahr.
Das Finanzamt erlässt daraufhin einen Bescheid zur Festsetzung eines Steuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. Auf dieser Basis erlässt die Gemeinde einen Vorauszahlungsbescheid. Dieser weist dann aus, welche niedrigeren Vorauszahlungen du nun für das Kalenderjahr leisten musst.