Wenn sich deine Kunden mit ihrer Zahlung zu lange Zeit lassen, ist das für dich mehr als ärgerlich – im schlimmsten Fall bedroht die schlechte Zahlungsmoral auch deine eigene Zahlungsfähigkeit. Du solltest deshalb immer zügig Mahnungen verschicken. Möchtest du jedoch weitere Schritte ergreifen, stelle zunächst sicher, dass sich dein Schuldner im Zahlungsverzug befindet. Was das bedeutet, welche Voraussetzungen bestehen und welche Rechte du bei einem Zahlungsverzug hast, erfährst du in diesem Beitrag.
Was versteht man unter einem Zahlungsverzug?
Ein Zahlungsverzug liegt vor, wenn ein Schuldner seine Rechnung nicht (pünktlich) bezahlt. Der Zahlungsverzug setzt dann ein, wenn der Schuldner (also zum Beispiel dein Kunde) die Zahlungsfrist seiner Rechnung überschritten hat oder du ihn mit einer Mahnung in Verzug gesetzt hast.
Geregelt ist der Zahlungsverzug in § 286 Abs. 1 BGB. Der Zahlungsverzug ist Voraussetzung für alle rechtlichen Schritte, die du ergreifen kannst, wenn dein Kunde nicht zahlt. Das kann sowohl das außergerichtliche als auch das gerichtliche Mahnverfahren sein.
Gut zu wissen: Wenn ein Geschäftspartner o.Ä. etwas anderes als Geld schuldet, zum Beispiel eine Dienstleistung oder eine Ware, und diese nicht wie vereinbart liefert, dann spricht man von Schuldnerverzug.
Zahlungsverzug: Voraussetzungen nach BGB
Damit der Zahlungsverzug tatsächlich eintritt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Das BGB unterscheidet mehrere Situationen, in denen der Schuldnerverzug eintritt.
Verzug mit Mahnung
Nach § 286 Abs. 1 BGB gerät dein Schuldner in Zahlungsverzug, wenn du ihm bei nicht erfolgter Zahlung innerhalb eines angemessenen Zeiraums eine Mahnung schickst.
Wichtig: Um den Schuldner in Verzug zu setzen, solltest du tatsächlich ein Mahnschreiben versenden – eine reine Zahlungserinnerung ohne neue Zahlungsfrist reicht dafür nicht aus. Das Dokument sollte unbedingt die Bezeichnung "Mahnung" enthalten, denn nur dieser Begriff ist auch im BGB definiert. Wie du das Mahnschreiben richtig formulierst, erfährst du in unserem Beitrag zum Schreiben einer Mahnung.
Verzug ohne Mahnung
Auch ohne gesonderte Mahnung gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, wenn du auf deiner Rechnung ein konkretes Zahlungsziel angegeben hast. Sobald die Zahlungsfrist abgelaufen ist, tritt der Verzug automatisch ein. Alternativ reicht auch die Angabe einer Zahlungsfrist, die nach dem Kalender bestimmbar ist (§ 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB), zum Beispiel „zahlbar innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungszugang“.
Verzug bei Leistungsverweigerung
Hat der Schuldner bereits angegeben, die Rechnung keinesfalls zahlen zu wollen, tritt der Zahlungsverzug ebenfalls mit Ablauf der Zahlungsfrist ein. Eine Mahnung ist in diesem Fall nicht notwendig (§ 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB).
Verzug innerhalb von 30 Kalendertagen (30-Tage-Regelung)
Spätestens 30 Kalendertage nach Rechnungszugang und -fälligkeit oder nach Zugang einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung tritt der Verzug automatisch ein (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei Privatpersonen greift die 30-Tage-Regelung allerdings nur, wenn du sie vorher darauf hingewiesen hast.
Rechte des Verkäufers bei Zahlungsverzug
Sobald der Zahlungsverzug eingetreten ist, hast du als Gläubiger einige Rechte, die du gerichtlich oder außergerichtlich durchsetzen kannst. Schauen wir uns diese nun im Detail an.
Verzugszinsen und Mahngebühren berechnen
Sobald der Verzug eingetreten ist, darfst du dem Schuldner Mahngebühren und Verzugszinsen berechnen. Die Mahngebühren kannst du jedoch nicht willkürlich wählen, sondern musst die tatsächlichen Kosten ansetzen. Mehr dazu erfährst du in unserem Beitrag zur Berechnung der Mahngebühren.
Mit den Verzugszinsen erhältst du eine Entschädigung für entgangene Zinsen, die du bekommen hättest, wenn du das Geld hättest anlegen können. Der Verzugszinssatz variiert je nach Zielgruppe: Er liegt entweder 5 (Privatpersonen) oder 9 (Unternehmer) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz wird zweimal jährlich von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben. In unserem Detailbeitrag erfährst du, wie du die Verzugszinsen berechnen kannst.
Beide Gebühren führen dazu, dass sich die Forderung bei deinem Schuldner noch erhöht.
Du willst dir die wichtigsten Infos als Video angucken? Dann schau gleich hier rein:
Inkassounternehmen beauftragen
Um Forderungsausfällen vorzubeugen, solltest du zeitnah ein Inkassounternehmen beauftragen. Dieses übernimmt dein Forderungsmanagement und kümmert sich um die Eintreibung deiner überfälligen Rechnungen bis hin zum gerichtlichen Mahnverfahren mit Ausstellung eines Mahnbescheids. Worauf du dabei achten solltest, erfährst du in unserem Beitrag zur Beauftragung eines Inkassos.
Gerichtliches Mahnverfahren einleiten
Alternativ kannst du das gerichtliche Mahnverfahren selbst einleiten. Dafür beantragst du zunächst einen gerichtlichen Mahnbescheid. Legt der Schuldner dagegen keinen Widerspruch ein, kannst du einen Vollstreckungsbescheid erwirken und den Gerichtsvollzieher losschicken. Erfahre in unserem Beitrag zum gerichtlichen Mahnverfahren, wie genau hier der Ablauf ist.
Zahlungsverzug mit Buchhaltungssoftware vermeiden
Forderungsausfälle können für dich im täglichen Geschäftsverkehr schnell zum Problem werden. Deshalb solltest du das Fälligkeitsdatum deiner offenen Posten immer im Blick behalten und bei Nichtleistung sofort reagieren. Besonders einfach funktioniert das mit der sevdesk Buchhaltungssoftware.
Deine Zahlungen werden den Rechnungen automatisch zugeordnet und du siehst jederzeit auf einen Blick, welche Rechnungen überfällig sind. Versende Mahnungen mit deinem individuellen Text einfach auf Knopfdruck.
Fazit zum Zahlungsverzug
Eine schlechte Zahlungsmoral deiner Schuldner im Geschäftsverkehr musst du nicht hinnehmen. Sorge dafür, dass der Zahlungsverzug frühzeitig eintritt, indem du auf all deinen Rechnungen eine Zahlungsfrist angibst. Dann kannst du die erforderlichen Schritte einleiten, um einem kompletten Zahlungsausfall vorzubeugen.
Wenn du immer ein konkretes Zahlungsziel auf deine Rechnungen oder Zahlungsaufstellungen schreibst, kannst du dir zeitraubende Mahnungen sparen und gleich ein Inkasso einschalten oder das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Eine kleine Erinnerung vorher ist aber durchaus sinnvoll, um deine wertvollen Kundenbeziehungen zu schonen – es kann ja auch einmal etwas in Vergessenheit geraten.