Zahlt dein Kunde eine bereits fällige Rechnung nicht? Dann solltest du ihn in Schuldnerverzug setzen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte ergreifen. So kommst du zeitnah an dein Geld und deine eigene Liquidität ist gesichert. Was man unter dem Schuldnerverzug versteht, welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind und wie du dich richtig verhältst, erfährst du in diesem Beitrag.
Was man unter einem Schuldnerverzug versteht
Der Begriff des Schuldnerverzugs ist in § 286 Abs. 1 BGB definiert. Hier heißt es sinngemäß: Zahlt ein Schuldner nicht, obwohl die Rechnung fällig ist und er eine Mahnung erhalten hat, gerät er in Verzug. Dieselbe Rechtswirkung wie eine Mahnung auf den Schuldnerverzug haben eine Leistungsklage oder die Zustellung eines Mahnbescheids im gerichtlichen Mahnverfahren.
Diese Voraussetzungen müssen beim Schuldnerverzug vorliegen
Damit du von einem Schuldnerverzug ausgehen kannst, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein.
Voraussetzung 1: Fälliger, durchsetzbarer Anspruch
Deine Forderung muss fällig und durchsetzbar sein. Das bedeutet, dass die vereinbarte Zahlungsfrist abgelaufen sein muss. Nicht durchsetzbar ist deine Rechnung beispielsweise, wenn die Einrede der Verjährung besteht, die Rechnung also vor mehr als drei Jahren ausgestellt wurde.
Voraussetzung 2: Mahnung
Nach § 286 Abs. 1 BGB musst du dem Schuldner grundsätzlich eine Mahnung schicken, um den Schuldnerverzug herbeizuführen. Das kann allerdings in einigen Fällen entbehrlich sein (§ 286 Abs. 2 BGB):
- Wenn du ein bestimmtes Datum als Zahlungstermin angegeben hast und dein Kunde nicht fristgerecht gezahlt hat.
- Wenn sich der Zahlungstermin kalendermäßig bestimmen lässt (z. B. bei der Angabe „zahlbar innerhalb einer Woche ab Lieferung“) und auch hier keine Zahlung innerhalb der Frist eingegangen ist.
- Wenn der Kunde die Zahlung endgültig verweigert.
- Wenn seit der Fälligkeit der Rechnung bereits 30 Tage vergangen sind (bei Privatpersonen gilt das nur, wenn du diese Möglichkeit in der Rechnung angesprochen hast).
Tritt eines dieser Szenarien ein, gerät der Schuldner auch ohne Mahnung in Schuldnerverzug.
Voraussetzung 3: Vertretenmüssen
„Vertretenmüssen“ bedeutet, dass der Schuldner nur dann in Verzug kommt, wenn er den Grund für die Nichtleistung auch zu vertreten hat. Er muss also vorsätzlich oder fahrlässig handeln.
Unterschied zwischen Schuldnerverzug und Gläubigerverzug
Der Gläubigerverzug ist in den §§ 293 ff. BGB geregelt. Gemeint ist damit der Verzug, wenn du versuchst, deine Leistung zu erbringen, und der Kunde sie nicht annimmt (Leistungsverzögerung). Beispiel: Du sollst Möbel liefern und aufbauen, aber der Kunde ist zum vereinbarten Termin nicht zu Hause.
Der Gläubigerverzug wird deshalb auch als Annahmeverzug bezeichnet.
Beispiel für einen Schuldnerverzug
Ein Handwerker baut seinem Kunden (Privatperson) eine neue Gartenleitung ein. Er stellt am 1. Juli 2023 eine Rechnung über 1.200 Euro mit einem Zahlungsziel am 8. Juli 2023. Am 15. Juli 2023 stellt er fest, dass noch keine Zahlung eingegangen ist. Er schickt seinem Kunden deshalb die erste Mahnung. Prüfen wir die Voraussetzungen für den Schuldnerverzug:
- Die Rechnung ist fällig (das Zahlungsziel ist überschritten) und durchsetzbar (keine Einrede der Verjährung).
- Es wurde eine Mahnung an den Schuldner verschickt.
- Es ist davon auszugehen, dass der Schuldner die Nichtleistung zu vertreten hat.
Bedeutet: Hier liegt ein Schuldnerverzug vor. Mit dem Verstreichen des Zahlungsziels kommt der Schuldner bereits automatisch in Verzug.
Rechtsfolgen des Schuldnerverzugs: Verzugsschaden
Ist der Schuldnerverzug eingetreten, darfst du deinen sogenannten Verzugsschaden geltend machen. Das bedeutet konkret: Du darfst in deiner Mahnung Mahnkosten in Rechnung stellen. Dazu gehören sowohl Mahngebühren als auch Verzugszinsen.
Das ist allerdings erst dann zulässig, wenn der Verzug auch wirklich eingetreten ist. Setzt du den Kunden mit der ersten Mahnung in Verzug, kannst du den Verzugsschaden erst ab der zweiten Mahnung in Rechnung stellen. In unserem gesonderten Beitrag zeigen wir dir, wie du die Verzugszinsen berechnest.
Mehr zu dem Thema Schuldenverzug findest du in unserem gemeinsamen Video: "Verzugszinsen berechnen" ab Minute 1:23.
Nächste Schritte: Inkasso oder gerichtliches Mahnverfahren
Ist der auf der Rechnung vorgegebene Leistungszeitpunkt überschritten und der Schuldner legt seine Gründe für die Leistungsverzögerung nicht schlüssig dar? Dann solltest du die Rechnung konsequent durchmahnen. Fruchten jedoch alle Versuche nicht, solltest du zeitnah weitere Schritte ergreifen und beispielsweise ein Inkasso beauftragen oder das gerichtliche Mahnverfahren einleiten, um einen Mahnbescheid zu erreichen.
Buchhaltungssoftware nutzen und bei Schuldnerverzug rechtssicher aktiv werden
Um auf deinen Entgeltforderungen nicht sitzen zu bleiben, ist ein professionelles Mahnwesen besonders wichtig. Wir empfehlen dir hierfür die sevDesk Buchhaltungssoftware. So hast du die Zahlungsziele deiner Kunden immer im Blick und kannst schnell handeln, wenn eine Zahlung ausbleibt (Leistungsverzögerung). Außerdem stellst du so sicher, dass jeder Schuldner bei Überschreitung des Zahlungsziels eine Mahnung bekommt. Damit erfüllst du eine wichtige Voraussetzung für den Schuldnerverzug.
Mit sevDesk hast du dein Mahnwesen im Griff. Teste die Buchhaltungssoftware jetzt und versende Mahnungen in nur einer Minute.
Fazit zum Schuldnerverzug
Bei Nichtleistung solltest du immer zeitnah Mahnungen verschicken, um die Voraussetzungen des Schuldnerverzugs zu erfüllen. Nur wenn dieser vorliegt, kannst du deinen Verzugsschaden mit Mahngebühren und Verzugszinsen geltend machen und später rechtliche Schritte einleiten.