Wenn du selbstständig bist, stolperst du früher oder später über die Begriffe „Umsatzsteuer“ und „Mehrwertsteuer“. Auch wenn beide Bezeichnungen im Alltag oft synonym verwendet werden, gibt es kleine Unterschiede in der Bedeutung und im steuerlichen Gebrauch.
Dieser Ratgeber zeigt dir leicht verständlich, was Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer unterscheidet und welche Steuer für deine Produkte oder Dienstleistungen greift. So behältst du den Überblick, stellst deine Rechnungen korrekt aus und weißt genau, worauf es in der Buchhaltung ankommt.
Was ist die Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Bundeshaushaltes. Sie wird immer dann fällig, wenn ein Produkt verkauft oder eine Dienstleistung erbracht wird. Es gibt allerdings auch Ausnahmen: Wer unter die Kleinunternehmerregelung fällt, muss zum Beispiel keine Umsatzsteuer ausweisen und ans Finanzamt abführen. Warum das so ist, erfährst du in unserem Ratgeber zum Thema Kleinunternehmer.
Wie die Umsatzsteuer in der Praxis erhoben und abgeführt wird, erklären wir an einem kurzen Beispiel: Du betreibst einen kleinen Onlineshop und verkaufst T-Shirts für einen Nettopreis von 20 Euro pro Stück. Darauf fallen 19 % Umsatzsteuer an. Dein Kunde zahlt also insgesamt 23,80 Euro. Die 3,80 Euro führst du als Umsatzsteuer ans Finanzamt ab.
Genau das ist das Prinzip der Umsatzsteuer: Du darfst nur den Nettopreis deines verkauften Produktes behalten und bist sozusagen der Steuereintreiber im Auftrag des Finanzamts. Für dich ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten, den du regelmäßig im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung oder spätestens in der Umsatzsteuererklärung abführst.
Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer: Wo liegt der Unterschied?
Beide Begriffe meinen eigentlich dasselbe: eine Steuer auf Waren und Dienstleistungen. Trotzdem gibt es einen Unterschied, der für dich als Unternehmer oder Freiberufler wichtig ist.
Lass uns den Unterschied kurz erklären:
- Umsatzsteuer ist der offizielle steuerliche Begriff. Er wird in Gesetzen, auf Rechnungen, in der Buchhaltung und beim Finanzamt verwendet.
- Mehrwertsteuer beschreibt das wirtschaftliche Prinzip, dass nur der geschaffene Mehrwert besteuert wird. Der Begriff ist verbraucherorientiert und taucht vor allem im Alltag auf, zum Beispiel auf Kassenbons oder Preisschildern. Die Steuer wird auf den Nettopreis deiner Verkäufe berechnet. Du vereinnahmst also zunächst die Umsatzsteuer vom Kunden und führst sie anschließend ans Finanzamt ab.
Für dich als Unternehmer ist es wichtig, die Grundlagen zu verstehen: Welche Umsätze werden wie besteuert, wie wird die Steuer berechnet und wann fließt sie ans Finanzamt? Hast du das im Griff, sparst du dir eine Menge Stress mit dem Finanzamt.
Halten wir fest: Auf Rechnungen und in der Buchhaltung wird der Begriff Umsatzsteuer verwendet. Für Kunden und im Alltag beim Einkaufen spricht man dagegen von der Mehrwertsteuer.
Warum gibt es beide Begriffe?
Dass wir heute von Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer sprechen, hat historische Gründe. 1968 wurde in Europa die Steuer als Mehrwertsteuer eingeführt. Der Begriff hat sich im Alltag festgesetzt, da er einfach erklärt, worum es geht: dieBesteuerung des Mehrwerts, den ein Produkt auf seinem Weg zum Kunden bekommt.
In Deutschland heißt die Steuer offiziell Umsatzsteuer. In Gesetzen, Formularen und der Buchhaltung steht also immer Umsatzsteuer, weil das der rechtlich verbindliche Begriff ist.
Halten wir fest: Für Kunden ist es die vertraute Mehrwertsteuer, für Unternehmer als offizieller Begriff die Umsatzsteuer. Beide meinen dasselbe, nur der Blickwinkel ist ein anderer.
Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer im Ausland
Werfen wir mal einen Blick über den Tellerrand: Wie geht man im Ausland mit der Steuer auf Produkte und Dienstleistungen um?
In der EU wird die Steuer meist Mehrwertsteuer genannt, das EU-Mehrwertsteuersystem sorgt dafür, dass die Regeln für Unternehmen einheitlich sind. Die Funktionsweise ist überall ähnlich: Unternehmen vereinnahmen die Steuer von ihren Kunden und führen sie ans Finanzamt ab. Die Steuer wird dabei auf den Gesamtpreis der verkauften Produkte oder Leistungen erhoben.
Beim Handel über die eigenen Landesgrenzen hinaus unterscheidet man grob drei Bereiche:
- Deutschland
- Europäische Union
- Nicht-EU-Länder (Drittländer)
Innerhalb der EU können Lieferungen zwischen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei sein. Oft kommt das Reverse-Charge-Verfahren zum Einsatz, bei dem der Käufer die Steuer abführt. Lieferungen in Drittländer sind in Deutschland steuerfrei, solange die Ware das Land verlässt. Der Empfänger zahlt dann gegebenenfalls die Einfuhrumsatzsteuer im eigenen Land.
Gut zu wissen: Für jeden Bereich gelten unterschiedliche Regeln, die du beachten solltest. Fehler oder Unwissenheit können dazu führen, dass du fälschlicherweise Umsatzsteuer zahlst oder Chancen auf Steuerbefreiungen verpasst.
Welche Steuersätze gelten bei der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer?
In Deutschland gibt es zwei wichtige Umsatzsteuersätze. Der Regelsteuersatz von 19 % gilt für die meisten Produkte und Dienstleistungen. Der ermäßigte Satz von 7 % kommt zum Beispiel bei Lebensmitteln, Büchern oder bestimmten kulturellen Angeboten zur Anwendung.
Für dich als Unternehmer ist es wichtig, von Anfang an den richtigen Mehrwertsteuersatz zu vereinnahmen. So werden Rechnungen richtig ausgestellt und die Umsatzsteuervoranmeldung ist korrekt.
Ein Praxis-Tipp: Bei gemischten Leistungen oder Waren kann es knifflig werden, den passenden Mehrwertsteuersatz zu bestimmen. Unser Ratgeber „Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen“ klärt dich darüber umfassend auf.
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Umsatzsteuer in der Praxis: Was müssen Selbstständige beachten?
Wenn du selbstständig bist, gehört die Umsatzsteuer zu deinem Business-Alltag. Aber was genau bedeutet das für deine Buchhaltung und wie behältst du den Überblick? Wer Umsatzsteuer abführt, stößt schnell auf einen zentralen Punkt: die Umsatzsteuervoranmeldung. Wir erklären dir, wie sie funktioniert, wann du sie einreichen musst und worauf du achten solltest.
Was ist die Umsatzsteuervorsteueranmeldung?
Die Umsatzsteuervoranmeldung, kurz UStVA, ist ein Formular, das Unternehmer regelmäßig ans Finanzamt übermitteln, um ihre Umsatzsteuer abzuführen. Sie betrifft alle Unternehmer, die umsatzsteuerpflichtig sind und nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen.
Du kannst dir die Umsatzsteuervoranmeldung wie einen Zwischenbericht ans Finanzamt vorstellen. Sie zeigt auf einen Blick, wie viel Umsatzsteuer auf deine Verkäufe entfällt und welche Vorsteuer du vom Finanzamt zurückholen kannst. Wer regelmäßig Umsatz macht, reicht die UStVA monatlich oder vierteljährlich beim Finanzamt ein. So behältst du jederzeit den Überblick über deine Steuerpflichten und verhinderst unangenehme Steuernachzahlungen am Jahresende.
Musst du eine Umsatzsteuererklärung machen?
Ob du eine Umsatzsteuererklärung abgeben musst, hängt von deinem Jahresumsatz, der Art der Versteuerung und besonderen Fällen wie dem Reverse-Charge-Verfahren oder innergemeinschaftlichen Erwerben ab. Wer regelmäßig Umsatzsteuer erhebt, ist grundsätzlich dazu verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben.
Bist du Kleinunternehmer nach § 19 UStG, gilt für dich: Solange dein Jahresumsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet, musst du in der Regel keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Deine Einkünfte musst du jedoch wie gewohnt in der Steuererklärung angeben.
Tipp: Wertvolle Tipps gibt es in unserem ausführlichen Ratgeber zur Umsatzsteuererklärung.
Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer auf Rechnungen angeben?
Gehörst du zu den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern, musst du die Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen korrekt ausweisen. Neben dem Nettobetrag erscheint also der passende Steuersatz (meistens der Regelsteuersatz von 19 %) und der Steuerbetrag auf deiner Ausgangsrechnung. Wichtig: Kontrolliere die Berechnung gründlich, bevor du die Rechnung an den Kunden verschickst. Falsche Angaben können sonst zu Nachzahlungen oder Beanstandungen vom Finanzamt führen. Lieber einmal zu viel prüfen, als einmal zu wenig.
Auf deinen Rechnungen weist du also Umsatzsteuer aus, während es für deine Kunden die Mehrwertsteuer ist, die sie zahlen. Inhaltlich ist es die gleiche Steuer, nur der Name ist unterschiedlich.
Gleichzeitig kannst du die Umsatzsteuer, die du selbst auf Eingangsrechnungen bezahlt hast, als Vorsteuer geltend machen. So verrechnest du die Umsatzsteuer korrekt und zahlst am Ende nur die Differenz ans Finanzamt.
Tipp: Mit unserem praktischen Umsatzsteuerrechner kannst du sicherstellen, dass alles korrekt auf deinen Belegen steht. So sparst du Zeit und vermeidest Fehler.
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Zusammenfassung
Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer bedeuten im Grunde dasselbe. Für dich als Unternehmer zählt offiziell die Umsatzsteuer, für deine Kunden ist es die vertraute Mehrwertsteuer auf Rechnungen und Kassenbons. Es gibt zwei Steuersätze: 19 % als Regelsteuersatz und 7 % für bestimmte Produkte und Dienstleistungen.
Für den Bundeshaushalt ist die Umsatzsteuer eine wichtige Einnahmequelle, für dich als Unternehmer bleibt sie ein durchlaufender Posten: Die Steuer wird zunächst von dir berechnet, die vereinnahmten Beträge vom Kunden erfasst und ans Finanzamt abgeführt. Gleichzeitig kannst du die Vorsteuer, also die Umsatzsteuer, die du selbst beim Einkauf bezahlt hast, geltend machen und gegen die abgeführte Steuer verrechnen. Mehrwertsteuer dagegen ist der allgemeinsprachliche Begriff, den du als Verbraucher auf Kassenbons oder im Supermarkt siehst.
Mit einem Buchhaltungstool wird es besonders einfach: Es berechnet automatisch die Steuer, verrechnet die Vorsteuer und bereitet sogar die Umsatzsteuervoranmeldung vor. So bleibt alles korrekt und stressfrei!










