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Unterschied Kleinunternehmer und Kleingewerbe – das solltest du wissen

Selbstständiger Mann mit Brille verpackt Waren an seinem Arbeitsplatz typisches Bild eines Kleinunternehmers oder Kleingewerbetreibenden.
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Selbstständiger Mann mit Brille verpackt Waren an seinem Arbeitsplatz typisches Bild eines Kleinunternehmers oder Kleingewerbetreibenden.

Kleingewerbe und Kleinunternehmer klingen zwar ähnlich, bedeuten aber nicht dasselbe. Viele Gründer verwechseln die Begriffe und müssen sich später mit unnötigem Papierkram, höheren Steuerzahlungen und Fragen vom Finanzamt auseinandersetzen.

Das passiert dir nicht! In diesem Ratgeber erfährst du, was Kleingewerbe und Kleinunternehmer voneinander unterscheidet und was das konkret für deine Buchhaltung und Steuern bedeutet. So kannst du von Anfang an die richtige Wahl für dein Business treffen.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Ein Kleingewerbe ist eine gewerbliche Tätigkeit ohne Handelsregistereintragung, während der Kleinunternehmer eine steuerliche Vereinfachung nach § 19 UStG ist.
  • Das Kleingewerbe richtet sich nach Art und Größe des Gewerbes, der Kleinunternehmerstatus allein nach dem Umsatz.
  • Kleingewerbetreibende müssen ein Gewerbe anmelden und teilweise Gewerbesteuer zahlen. Kleinunternehmer bleiben grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, solange sie die Umsatzhöchstgrenzen nicht überschreiten.
  • Ein Kleingewerbe kann zusätzlich die Kleinunternehmerregelung nutzen, aber nicht jedes Kleingewerbe ist automatisch ein Kleinunternehmen.
  • Sowohl Kleingewerbetreibende als auch Kleinunternehmer können in der Regel die vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen. Mit sevdesk kannst du die EÜR automatisch erstellen.
Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Kleinunternehmer?

Ein Kleinunternehmer ist jemand, der die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt. Dabei handelt es sich um eine steuerliche Vereinfachung, die du bei der Anmeldung deiner Selbstständigkeit im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auswählen kannst. Machst du von dieser Sonderregelung Gebrauch, kannst du deine Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen und musst somit auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen oder Umsatzsteuerklärung abgeben. Im Gegenzug kannst du als Kleinunternehmer keine Vorsteuer aus eingekauften Leistungen geltend machen.

Voraussetzungen für den Kleinunternehmerstatus

Viele Freiberufler und Kleingewerbetreibende entscheiden sich für die Kleinunternehmerregelung, weil sie sich dadurch jede Menge Verwaltungsaufwand und steuerliche Pflichten sparen. Zumindest so lange der Gesamtumsatz überschaubar bleibt. Entscheidend dafür, ob du vom Kleinunternehmerstatus Gebrauch machen kannst, ist die Höhe der Umsätze. 

Seit 2025 gelten folgende Höchstgrenzen:

  • Umsatz im Vorjahr: maximal 25.000 Euro
  • Umsatz im laufenden Jahr: maximal 100.000 Euro

Bleibst du innerhalb dieser Grenzen, kannst du weiterhin Kleinunternehmer sein und brauchst dich nicht um die Umsatzsteuer zu kümmern. Überschreitest du diese Beträge, musst du sofort deine Rechnungen mit 19 % bzw. 7 % Umsatzsteuer ausstellen. Das Finanzamt weist dich darauf nicht hin, sodass du deinen Umsatz immer gut im Blick haben solltest.

Tipp

Auch als Kleinunternehmer musst du Einnahmen und Ausgaben dokumentieren. In der Regel reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Eine Bilanz ist nicht nötig.

Mit der intuitiven EÜR-Funktion von sevdesk behältst du alles im Blick und erstellst deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung im Handumdrehen.

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Wer kann Kleinunternehmer sein?

Als Kleinunternehmers bist du nicht an eine bestimmte Rechtsform gebunden. Theoretisch kann also fast jeder von dieser Sonderregelung profitieren. Besonders geeignet ist der Kleinunternehmerstatus für Einzelunternehmer, Freiberufler oder kleine Gewerbe, bei denen die Umsätze eher überschaubar bleiben. 

Typische Beispiele von Kleinunternehmern sind:

  • Texter
  • Grafikdesigner
  • Übersetzer
  • Webentwickler
  • Coaches und Trainer mit kleinem Umsatz

Tipp: Unser Ratgeber Selbstständigkeit anmelden erklärt dir, welche Tätigkeiten gewerblich sind und welche zu den freien Berufen zählen.

Das Wichtigste auf einen Blick

Die Kleinunternehmerregelung erspart dir viel Papierkram und Umsatzsteuerstress. Sie ist optimal, wenn du als Einzelunternehmer, Freiberufler oder mit einem kleinen Gewerbe startest. Du kannst dich mehr auf deinen Geschäftsbetrieb konzentrieren, ohne dir komplizierte Buchhaltungspflichten ans Bein zu binden. 

Aber auch bei geringen Einnahmen kannst du jederzeit formlos vom Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung wechseln. Das lohnt sich vor allem, wenn du viele Geschäftskunden im Ausland hast oder größere Investitionen und Betriebsausgaben steuerlich absetzen möchtest. Unterjährig musst du ab dem Wechsel die Umsatzsteuer in Rechnungen ausweisen. Die vorherigen Umsätze bleiben aber steuerfrei.

Praktische Tipps bekommst du in unserem Ratgeber zum Wechsel vom Kleinunternehmer in die Regelbesteuerung.

Was ist ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist eine vereinfachte Form der gewerblichen Tätigkeit und kann sowohl haupt- als auch nebenberuflich betrieben werden. Für die Gründung ist nur ein geringes Startkapital nötig, sodass du auch mit überschaubaren finanziellen Mitteln starten kannst.

Damit ein Gewerbe als Kleingewerbe gilt, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

Auch wenn das Kleingewerbe deutlich einfacher zu führen ist, als ein herkömmliches Gewerbe, gibt es bestimmte Pflichten: Nach § 14 der GewO musst du dein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden und deine Einnahmen korrekt dokumentieren. Falls du Mitarbeiter beschäftigen möchtest, benötigst du eine Betriebsnummer.

Typische Beispiele für Kleingewerbe sind:

  • Kleine Geschäftsbetriebe
  • Online-Shops mit überschaubarem Umsatz
  • Yogastudios
  • Cafés oder kleine Handwerksbetriebe
Umsatzsteuer beim Kleingewerbe

Wenn du die Regelung nach § 19 UStG nicht nutzt, musst du auf deinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen. Diese meldest du regelmäßig über die Umsatz­steuer­voranmeldung an dein zuständiges Finanzamt.

Tipp: Mit sevdesk erstellst du deine Umsatz­steuer­voranmeldung automatisiert in nur 3 Minuten!

Welche Rechtsformen können Kleingewerbe haben?

Für dein Kleingewerbe stehen dir grundsätzlich zwei Unternehmensformen zur Verfügung:

Wichtig zu wissen: Weder Einzelunternehmen noch GbR müssen ins Handelsregister eingetragen werden. Als Kleingewerbetreibender kannst du dich freiwillig eintragen lassen und wirst damit zum Kannkaufmann nach § 2 Handelsgesetzbuch (HGB). Ab diesem Zeitpunkt gelten für dich die Vorschriften des Gesetzbuches, insbesondere Buchführungspflicht, Bilanzierungspflicht sowie die handelsrechtlichen Regelungen. Die Buchführungspflicht greift, wenn dein Unternehmen bestimmte Größen- oder Umsatzgrenzen überschreitet.

Kleingewerbe als Nebentätigkeit?

Wusstest du, dass du ein Kleingewerbe auch flexibel neben deinem Hauptjob führen kannst? Dann ist genau genommen von einem Nebengewerbe die Rede. So kannst du erste Erfahrungen sammeln und prüfen, ob dein Business auf dem Markt ankommt, ohne gleich deinen Hauptjob aufzugeben. Wenn dein Business gut läuft, kannst du das Nebengewerbe später problemlos zum Kleingewerbe machen. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zum Nebengewerbe.

Unterschiede zwischen Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibender

Die Unterschiede zwischen Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibender sind nicht riesig, können aber entscheidend sein, wenn es um Steuern und Buchhaltungspflichten geht.

Unsere Übersicht verdeutlicht die Unterschiede auf einen Blick:

Kriterium Kleinunternehmer Kleingewerbetreibender
Definition Sonderregelung nach Umsatzsteuergesetz (§ 19 UStG) Gewerbeform ohne Handelsregistereintragung nach Gewerbeordnung (GewO)
Umsatzgrenze max. 25.000 Euro im Vorjahr
max. 35.000 Euro im laufenden Jahr
800.000 Euro Umsatz und / oder 80.000 Euro Gewinn pro Jahr
Steuern Einkommenssteuer
keine Umsatzsteuer
kein Vorsteuerabzug
Einkommenssteuer
Gewerbesteuer (Freibetrag: 24.500 Euro)
Umsatzsteuer, wenn kein Kleinunternehmer
Lohnsteuer, insofern Arbeitnehmer beschäftigt werden
Buchhaltung Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) EÜR reicht in der Regel
Bilanz nur bei freiwilliger Eintragung ins Handelsregister
Haftung persönlich mit Privatvermögen persönlich mit Privatvermögen
bei GbR gesamtschuldnerisch mit Privatvermögen
Die perfekte Buchhaltung für dein Kleingewerbe

Du hast frisch gegründet und fragst dich, wie du bei den vielen Zahlungseingängen und offenen Rechnungen den Durchblick behalten sollst? Mit der Buch­haltungs­software sevdesk gelingt dir das: Zahlungseingänge werden automatisch den richtigen Rechnungen zugeordnet und Zahlungserinnerungen oder Mahnungen verschickst du mit nur einem Klick. So läuft deine Buchhaltung fast wie von selbst.

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Kann ich gleichzeitig ein Kleingewerbe führen und Kleinunternehmer sein?

Ja, kannst du! Viele Kleingewerbetreibende entscheiden sich zum Zeitpunkt der Gründung für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Allerdings ist nicht jedes Kleingewerbe automatisch ein Kleinunternehmen. Du erinnerst dich: Ob du die steuerliche Vereinfachung nutzen kannst, hängt vor allem von deinem Umsatz ab.

Lass uns mal ein Beispiel durchgehen: Du betreibst neben deinem Hauptjob einen kleinen Online-Shop. Dein Umsatz liegt im Jahr bei ca. 20.000 Euro. Perfekt, um den Kleinunternehmerstatus zu nutzen. Steigen deine Verkäufe im nächsten Jahr auf 80.000 Euro, musst du Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und ans Finanzamt abführen. Bei der Kleinunternehmerregelung zählt nur der Umsatz, den du mit deinem Gewerbe machst. Dein Gehalt aus dem Hauptjob wird nicht mitgerechnet.

Halten wir fest: Solange dein Umsatz unter den Freibeträgen bleibt und du keine Umsatzsteuer ausweisen musst, kannst du ein Kleingewerbe führen und gleichzeitig Kleinunternehmer sein.

Praxisbeispiele zur Abgrenzung

Die richtige Wahl zu treffen, ist nicht immer einfach. Ein Blick in die Praxis hilft oft, ein Gefühl dafür zu bekommen, welche Variante am besten zu deinem Business passt.

  1. Beispiel: Handwerker mit kleinen Umsätzen
    Ein Handwerker meldet ein Kleingewerbe an. Er möchte einfach starten und den bürokratischen Aufwand gering halten. Mit der Kleinunternehmerregelung spart er sich die Umsatzsteuerpflicht inklusive Abgabe der Umsatzsteuererklärung.  
    Tipp: Ist von Anfang an absehbar, dass die Umsatzgrenzen eingehalten werden, ist die Kombination aus Kleingewerbe und Kleinunternehmerstatus eine gute Wahl.
  2. Beispiel: Onlinehändler mit schnellem Wachstum
    Ein Onlinehändler rechnet von Anfang an mit Umsätzen über der Kleinunternehmergrenze. Deshalb meldet er sein Kleingewerbe direkt mit Regelbesteuerung an. So kann er Vorsteuer geltend machen und ist nicht an die Höchstgrenzen der Kleinunternehmerregelung gebunden.
    Tipp: Wenn absehbar ist, dass deine Umsätze die Höchstgrenze überschreiten, ist die Regelbesteuerung oft die bessere Wahl. So bleiben Investitionen und Wachstum steuerlich optimal nutzbar und dein bürokratischer Aufwand von Anfang an planbar.
  3. Beispiel: Freiberufler
    Ein Designer arbeitet freiberuflich ohne Gewerbeanmeldung. Da seine Umsätze unter den Grenzen liegen, beansprucht er die Kleinunternehmerregelung. Das erspart ihm die Gewerbeformalitäten, reduziert die Buchhaltungspflichten und er muss lediglich eine EÜR erstellen.
    Tipp: Auch als Freiberufler solltest du die Einnahmen sorgfältig dokumentieren. Mit einer intuitiven Buchhaltungssoftware siehst du direkt, ob Umsatzgrenzen eingehalten werden.

Vor- und Nachteile von Kleinunternehmen und Kleingewerbe

Fragst du dich gerade, was konkret für die Kleinunternehmerregelung oder das Kleingewerbe spricht?  Hier bekommst du die Vor- und Nachteile auf einen Blick.  

Kleinunternehmer Kleingewerbetreibender
Vorteile - keine Umsatzsteuer auf Rechnungen
- weniger Verwaltungsaufwand und Papierkram
- keine Buchführungspflicht
- vereinfachte Rechnungsstellung
- perfekt für Solo‑Gründer mit kleinem Umsatz
- einfache Anmeldung beim Gewerbeamt
- weniger Pflichten als ein eingetragenes Handelsgewerbe
- flexibel für kleine Läden, Handwerk oder Online‑Business
Nachteile - kein Vorsteuerabzug möglich
- oft unattraktiv für Geschäftskunden, da keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird
- gewerbesteuerpflichtig ab Freibetrag (24.500 Euro Gewinn pro Jahr)
- eingeschränkte Außenwirkung gegenüber größeren Unternehmen

Kleinunternehmer oder Kleingewerbe – was passt zu dir?

Rücken wir mal dein Business in den Fokus: Soll es ein Kleingewerbe, der Kleinunternehmerstatus oder eine Mischung aus beidem werden? Die Entscheidung hängt vor allem von der Art deiner Tätigkeit, dem Umsatz, deinen Kunden und dem vorhandenen Startkapital ab.

Kleinunternehmen

Bist du freiberuflich tätig, brauchst du keine Gewerbeanmeldung. Solange dein Umsatz unter der Umsatzsteuer-Höchstgrenze bleibt, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen. Wenn dein Einkommen zusätzlich unter dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro pro Jahr (für Alleinstehende in 2025) liegt, musst du auch keine Einkommensteuer zahlen.

Ein typisches Beispiel für einen Kleinunternehmer: Du bist freiberuflicher Grafikdesigner und nimmst ausschließlich Online-Aufträge von Privatkunden an. Du willst unkompliziert starten, einfache Rechnungen schreiben und dich nicht um Umsatzsteuer kümmern.

Darauf solltest du achten:

  • Umsatzgrenzen: Unter 25.000 Euro im Gründungsjahr bzw. 100.000 Euro im Folgejahr bleiben, sonst entfällt die Kleinunternehmerregelung.
  • Steuerpflicht: Steuererklärung inklusive EÜR fällt an.
  • Rechnungen: Rechnungen weisen keine Umsatzsteuer aus.

Tipp: In unserem Ratgeber „Kleinunternehmen anmelden“ erklären wir Schritt für Schritt, wie du dein Business richtig anmeldest und worauf du achten solltest.

Als Kleinunternehmer musst du jeden Geschäftsvorfall sauber erfassen. Dazu gehören Kundenrechnungen, Einkäufe und Zahlung. Mit der Buchhaltungssoftware von sevdesk behältst du all deine Einnahmen und Ausgaben im Blick und erstellst deine Steuererklärung problemlos. So sparst du Zeit und jede Menge Papierkram.

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Kleingewerbe

Du betreibst einen Shop oder verkaufst Produkte/Dienstleistungen gewerblich? Dann musst du ein Kleingewerbe anmelden, kannst aber trotzdem die Kleinunternehmerregelung nutzen.

Ein typisches Beispiel für ein Kleingewerbe: Du hast eine kleine Holzwerkstatt und verkaufst handgemachte Möbel. Dein Umsatz ist überschaubar, die meisten Käufer sind Privatkunden und du willst dich nicht großartig mit Buchhaltung aufhalten.

Darauf solltest du achten:

  • Steuerpflicht: Steuererklärung fällt an. Tipp: In unserem Ratgeber zur Steuerklärung als Kleingewerbe erfährst du, wie einfach das geht.
  • Bürokratie: Keine Bilanz und kein Handelsregistereintrag sind erforderlich.
  • Gewerbesteuer: Fällt an, sobald der Gewerbeertrag über 24.500 Euro im Jahr liegt.
  • Höchstgrenzen: Unter 600.000 Euro Umsatz und 60.000 Euro Gewinn pro Jahr greift die vereinfachte Buchführung. Bei Überschreitung wird das Gewerbe buchführungspflichtig und möglicherweise auch handelsregisterpflichtig.

Tipp: In unserem Ratgeber „Kleingewebe anmelden“ gehen wir allen Fragen rund um das Kleingewerbe ausführlich auf den Grund.

Wann lohnt sich die Regelbesteuerung?

Die Regelbesteuerung eignet sich besonders für Kleingewerbetreibende, die oft größere Anschaffungen tätigen oder hauptsächlich mit Geschäftskunden arbeiten, die Vorsteuer abziehen können.

Ein Beispiel: Du bist Freelancer und kaufst dir Laptop und Kamera-Equipment für ein paar Tausend Euro. Mit der Regelbesteuerung kannst du dir die Umsatzsteuer dafür zurückholen.

Wichtig zu wissen: Entscheidest du dich für die Regelbesteuerung, bleibst du mindestens 5 Jahre dabei. In dieser Zeit musst du also immer Umsatzsteuer ausweisen und abführen.

Kombination von Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung

Manchmal ist die Mischung aus Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung die beste Möglichkeit. Das ist besonders praktisch, wenn du klein startest, wenig Umsatz machst und dich mit möglichst wenig Bürokratie auseinandersetzen willst. So kannst du Rechnungen stellen und Einnahmen dokumentieren, ohne Umsatzsteuer ausweisen oder Vorsteuer abführen zu müssen.

Ein typisches Beispiel: Du bist freiberufliche Illustratorin und eröffnest nebenbei einen kleinen Etsy-Shop für Drucke. Du meldest ein Kleingewerbe an und nutzt die Kleinunternehmerregelung. So kannst du deine Einnahmen im Blick behalten, ohne direkt Umsatzsteuer ausweisen zu müssen – ideal für den Start.

Worauf du achten solltest:

  • Umsatzgrenzen: Bis 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr bleiben umsatzsteuerfrei.
  • Bürokratie: Kein Eintrag ins Handelsregister erforderlich.
  • Buchhaltung: Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) statt Bilanz.
  • Steuerpflicht: Alle Einnahmen müssen in der Steuererklärung angegeben werden.

Unsere kompakte Übersicht hilft dir, die passende Variante für dein Business zu wählen.

Kleinunternehmer Kleingewerbe mit Kleinunternehmerregelung Kleingewerbe
Gewerbeanmeldung
Umsatzsteuer auf Rechnungen
Vorsteuerabzug möglich?
Umsatzgrenzen beachten
Verwaltungsaufwand niedrig niedrig mittel bis hoch
Sinnvoll, wenn … …du klein startest, wenig Umsatz hast und hauptsächlich Privatkunden bedienst.
Mehr dazu findest du in unserem Ratgeber zum Thema Kleinunternehmen anmelden.
…du klein startest, einfache Buchhaltung willst und keine Umsatzsteuer ausweisen möchtest.
Mehr dazu findest du in unserem Ratgeber zum Thema Kleingewerbe anmelden.
…du Vorsteuer nutzen willst, größere Investitionen planst oder viele Geschäftskunden hast.

Mach den Check:

Unsere Entscheidungshilfe zeigt dir Schritt für Schritt, welche Optionen du hast. Von der Art deiner Tätigkeit über Umsatzgrenzen bis hin zur Pflicht zur Eintragungspflicht ins Handelsregister.

Flussdiagramm zur Kleinunternehmerregelung: Abhängig von Tätigkeit und Umsatz wird gezeigt, ob die Regelung anwendbar ist.

Und was sind Kleinstunternehmen?

Kleinstunternehmen (oder auch Kleinstgewerbe) haben in der Regel weniger als zehn Mitarbeiter und verbuchen deutlich niedrigeren Umsätzen oder Bilanzen als andere Unternehmensformen: Der Jahresumsatz darf maximal zwei Millionen Euro betragen. Die Bezeichnung Kleinstunternehmen dient dazu, kleine Unternehmen klar von mittleren Unternehmen zu unterscheiden.

Kleinstunternehmen sind ideal für Solo-Selbstständige, Mini-Startups oder Gründer, die ihr Business langsam aufbauen wollen. Besonders attraktiv: Für Kleinstunternehmen gelten vereinfachte Regeln und Pflichten, die viel Bürokratie sparen. Dazu gehört vor allem, dass sie nicht nach dem Handelsgesetzbuch bilanzierungspflichtig sind, solange Umsatz und Gewinn bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

Klingt das interessant für dich? Mehr dazu findest du in unserem Beitrag zu Kleinstunternehmen.

Zusammenfassung

Ob Kleingewerbe, Kleinunternehmer oder eine Kombination aus beidem: Die passende Wahl hängt vor allem vom Gesamtumsatz ab. Wer gewerblich tätig ist und unkompliziert starten möchte, kann die Kombination aus Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung wählen. Es gelten vereinfachte Vorgaben im Umsatzsteuerrecht, wodurch bürokratischer Aufwand reduziert wird. Mit steigenden Umsätzen ist ein Wechsel zur Regelbesteuerung jederzeit möglich, ohne das Business komplett neu aufrollen zu müssen.

Kleingewerbetreibende ohne Kleinunternehmerstatus sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig und müssen ihre Umsatzsteuer vierteljährlich ans Finanzamt melden. Gleichzeitig kann die Gewerbesteuererklärung fällig werden, sobald der Gewinn den Freibetrag überschreitet.

Auch für Freiberufler eignet sich die Kleinunternehmerregelung: Solange der Jahresumsatz unter der Höchstgrenze bleibt, fällt keine Umsatzsteuer an. Alle steuerpflichtigen Einnahmen aus den Geschäftsvorfällen werden einfach über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erfasst.

Kleinstunternehmen bieten Vorteile wie vereinfachte Regeln und Fördermöglichkeiten ideal, wenn der Geschäftsumfang noch überschaubar ist. Unabhängig davon, für welche Variante du dich entscheidest: Mit der passenden Buchhaltungssoftware behältst du alle Umsätze, Geschäftsvorgänge und Höchstgrenzen jederzeit im Blick.

Häufig gestellte Fragen zum Unterschied von Kleinunternehmen und Kleingewerbe

Bin ich mit einem Kleingewerbe automatisch Kleinunternehmer?
Muss ich bei einem Kleingewerbe Gewerbesteuer zahlen?
Was ist besser: Kleingewerbe oder Kleinunternehmer?
Wie viel darf man steuerfrei mit einem Kleingewerbe verdienen?
Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer überschreite?
Was sind Kleinstgewerbe?
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Häufig gestellte Fragen zu sevdesk

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