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Rechnungen & Steuern für digitale Produkte: Umsatzsteuer, Verkaufsplattformen & Co

Aktualisiert am
05
.
03
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2026
Rechnungen für digitale Produkte-ein Bildschirm, ein Laptop und ein Handy liegen auf einem Schreibtisch
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Rechnungen für digitale Produkte-ein Bildschirm, ein Laptop und ein Handy liegen auf einem Schreibtisch

Du verkaufst digitale Produkte? Auch diese erfordern eine korrekte Rechnung inklusive der passenden Umsatzsteuer. Und genau hier sind viele Selbstständige verunsichert: Welcher Umsatzsteuersatz gilt eigentlich? Und wo fällt die Besteuerung an, wenn der Käufer im Ausland ansässig ist?

Egal ob E-Books, Onlinekurse, Software oder Templates – digitale Produkte haben ihre eigenen steuerlichen Regeln. Bevor du dich durch endlose Google-Artikel klickst, bekommst du hier alle Infos, die du brauchst.

Auf einen Bick
  • Subunternehmer arbeiten nicht direkt für Endkunden, sondern für einen Hauptauftragnehmer.
  • Subunternehmer-Rechnungen müssen alle Pflichtangaben enthalten, zum Beispiel Name und Adresse des Leistungsempfängers, Rechnungsdatum und Leistungsbeschreibung.
  • Je nach Auftraggeber und Art der Leistung musst du als Subunternehmer die Umsatzsteuer korrekt ausweisenoder das Reverse-Charge-Verfahren anwenden.
  • Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG stellst du Rechnungen grundsätzlich ohne Umsatzsteuer aus und ergänzt den entsprechenden Hinweis.
  • Ein klar definiertes Zahlungsziel reduziert Zahlungsverzögerungen.
  • Mit einem Rechnungs­programm wie sevdesk erstellst du als Subunternehmer rechtskonforme Rechnungen in nur wenigen Klicks.

Welche Angaben gehören auf deine Rechnung für digitale Produkte?

Auch wenn digitale Produkte einfach ausgeliefert werden können, brauchst du wie bei jedem anderen Produkt auch hier eine formal korrekte Rechnung. Nur so bleibt deine Buchhaltung steuerlich korrekt und vollständig.  

Diese Pflichtangaben einer Rechnung müssen enthalten sein:

  • Vollständiger Name + Anschrift
  • Name + Anschrift des Leistungsempfängers
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID
  • Rechnungsnummer
  • Rechnungsdatum (Zeitpunkt der Leistung)
  • Leistungsbeschreibung
  • Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag
  • Gesamtbetrag

Tipp: Mit einer Buchhaltungssoftware wie sevdesk lassen sich Rechnungen unkompliziert und rechtskonform erstellen. Perfekt, um die Buchhaltung stressfrei zu erledigen.

Wie wird die Umsatzsteuer auf digitale Produkte berechnet?

Laut Umsatzsteuergesetz musst du als Verkäufer prüfen, welche Steuersätze für deine Leistungen gelten und wer die Umsatzsteuer ausweisen bzw. abführen muss. Die Berechnung ist einfach: Zuerst legst du den Nettopreis fest, also den Preis ohne Steuer. Dann wendest du den passenden Steuersatz an. Der Steuerbetrag ergibt sich, indem du den Nettopreis mit dem Steuersatz multiplizierst. Den Bruttopreis für den Kunden erhältst du, indem du die Umsatzsteuer zum Nettopreis hinzurechnest.

In Deutschland gelten folgende Umsatzsteuersätze:

  • 19 % regulärer Steuersatz für Online-Kurse, Software oder Templates
  • Ermäßigter Steuersatz von 7 % für E-Books ohne Multimedia-Inhalte

Die folgende Tabelle zeigt dir einen schnellen Überblick über verschiedene digitale Produkte und ihre Steuersätze:

Produkt Steuersatz
E-Books 7 %
Digitale Zeitschriften und Zeitungen 7 %
Online-Kurse 19 %
Software, Apps und Templates 19 %
Musik, Presets und digitale Downloads 19 %
Digitale Lizenzen 19 %

Tipp: Für eine einfache Berechnung deiner Steuer nutze gerne unseren praktischen Umsatzsteuerrechner.

Vorsteuer geltend machen

Bist du umsatzsteuerpflichtig, kannst du die Vorsteuer aus deinen Betriebsausgaben zurückholen. Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die du selbst beim Kauf von Leistungen oder Produkten bezahlt hast, zum Beispiel für Software, Templates oder dein Buchhaltungstool. Als Unternehmer kannst du diese Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern. Das bedeutet: Du führst zwar Umsatzsteuer auf deine Verkäufe ab, darfst aber gleichzeitig die Vorsteuer, die du für deine Ausgaben gezahlt hast, gegenrechnen. So wird die Steuerlast fair berechnet und du zahlst nur die Differenz zwischen Umsatzsteuer auf deine Verkäufe und gezahlter Vorsteuer.

Tipp: Wie du Vorsteuer richtig geltend machst, erfährst du in unserem Beitrag zum Vorsteuerabzug.

Reseller vs. Verkäufer: Wer führt die Umsatzsteuer ab?

Bevor wir zu Besteuerung, Bestimmungsland & Co. kommen, lass uns erst einmal diese wichtige Frage klären: Wer ist beim Verkauf deiner digitalen Produkte eigentlich der Leistungserbringer – du oder die Plattform? Denn davon hängt nämlich maßgeblich ab, ob du die Umsatzsteuer selbst ausweisen und abführen musst.  

Wie genau das funktioniert, schauen wir uns jetzt in den nächsten Abschnitten an:

Wie funktioniert die Umsatzsteuer im Reseller‑Modell?

Im Reseller-Modell tritt die Plattform als Verkäufer auf. Sie verkauft also deine Produkte in ihrem Namen, stellt die Rechnung aus und kümmert sich um die Abführung der Umsatzsteuer. Deine Aufgabe beschränkt sich darauf, die Abrechnungen der Plattform für deine Buchhaltung aufzubewahren.

Lass uns das mal an einem Beispiel verdeutlichen: Lisa verkauft ihre Yoga-Videokurse über Digistore24 an Kunden in Deutschland.

Da Digistore24 im Reseller-Modell arbeitet, läuft das für Lisa so ab:

  • Sie stellt keine eigene Rechnung an den Kunden aus – das übernimmt Digistore24.
  • Sie muss sich nicht um die Umsatzsteuer kümmern.
  • Sie erhält die Netto-Auszahlung direkt auf ihr Konto, die sie sofort verbuchen kann.

Die Plattform übernimmt den gesamten digitalen Verkaufsprozess und kümmert sich um diese wichtigen Aufgaben:

  • Rechnungserstellung
  • Abführung der Umsatzsteuer
  • Buchhaltung & Steuermanagement
  • Kundensupport
  • Reklamations- und Rückgabeverwaltung

Fazit: Lisa kann sich komplett auf ihr Business konzentrieren, während die Plattform sich um Rechnungen und Umsatzsteuer kümmert.

Wie funktioniert die Umsatzsteuer im Verkäufer‑Modell?

Das Verkäufer-Modell tickt anders: Hier verkaufst du selbst in deinem Namen und bist für Rechnungen und Umsatzsteuer verantwortlich. Als leistender Verkäufer trägst du die Steuerschuld und führst die Umsatzsteuer ans Finanzamt ab. Dies erfolgt über die Umsatzsteuer-Voranmeldung: Dabei meldest du, wie viel Umsatz du gemacht und wie viel Mehrwertsteuer du dabei erhoben hast.

Ein Beispiel: Lisa verkauft ihre PDF-Workbooks über Shopify:

  • Sie stellt die Rechnung direkt an den Kunden aus.
  • Sie weist die Umsatzsteuer korrekt aus.
  • Sie prüft, wo der Kunde sitzt, nach dem Bestimmungslandprinzip.
  • Sie führt die Steuer selbst ans Finanzamt ab.
  • Sie verwaltet die komplette Buchhaltung und Dokumentation der Verkäufe.

Fazit: Lisa ist verantwortlich für alles, was mit Rechnungen, Steuern und Buchhaltung zu tun hat.

Verkaufst du an EU-Unternehmen oder ins Ausland, können zusätzliche Regeln wie das OSS-Verfahren oder das Reverse-Charge-Verfahren relevant werden. Wie das genau funktioniert, erklären wir gleich.

Unser Tipp: Buchhaltungssoftwares wie sevdesk berechnen die Umsatzsteuer automatisch und helfen dir, die Buchhaltung & Rechnungsstellung zu vereinfachen.

Übersicht: Welche Plattform nutzt welches Modell?

Je nach Modell übernimmt entweder die Plattform selbst die Rechnungsstellung und Umsatzsteuer oder du als Verkäufer bist dafür verantwortlich.

Unsere Übersicht zeigt dir, welches Modell bei den gängigen Plattformen gilt:

Modell Rechnungsstellung
Etsy* Reseller / Verkäufer
Die Plattform Digistore Reseller
Die Plattform ablefy (ehemals Elopage) Reseller
Die Plattform Udemy Reseller
Eigener Shop Verkäufer (du)
WooCommerce Verkäufer (du)
Shopify Verkäufer (du)

* Etsy funktioniert anders: Du bist der Verkäufer und verkaufst im eigenen Namen an die Kunden. Dennoch führt Etsy die Umsatzsteuer automatisch ab, weil sie gesetzlich verpflichtet sind, bei digitalen Produkten die Steuer für bestimmte Länder direkt zu erheben. Du musst dich also um die Steuer selbst nicht kümmern, aber formal bist du der Verkäufer, nicht Etsy.

Wichtig zu wissen: Viele Plattformen erstellen automatisierte Belege, um dir die Rechnungserstellung zu erleichtern. Dabei übernimmt die Plattform nicht immer die Rolle des Verkäufers.

Umsatzsteuer bei einem eigenen Shop

Verkaufst du deine digitalen Produkte in deinem eigenen Online-Shop, bist du für den kompletten Ablauf verantwortlich: von der Rechnung über die Umsatzsteuer bis zur Abführung ans Finanzamt. Ein intuitives Buchhaltungstool wie sevdesk hält dir hier den Rücken frei. Es berechnet alles automatisch, dokumentiert sauber und sorgt dafür, dass du jederzeit den Überblick behältst.

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Digitale Produkte im EU-Ausland verkaufen: Reverse Charge oder OSS?

Nehmen wir jetzt ein anderes Setting: Der Kunde ist nicht in Deutschland ansässig, sondern in einem anderen EU-Mitgliedsstaat. Welcher Steuersatz ist bei grenzüberschreitenden Verkäufen relevant und wer muss die Umsatzsteuer wo abführen?

Grundsätzlich gilt: Die Umsatzsteuer wird in dem Land fällig, in dem der Kunde ansässig ist (Bestimmungslandprinzip). Und dann ist noch wichtig, ob es sich um einen Privatkunden (B2C) oder Geschäftskunden (B2B) handelt.

Wir haben dir die Unterschiede in einem Schnellüberblick zusammengefasst:

Bestimmungsland / Kunde Verfahren Steuerliche Handhabung
Verkauf an B2B-Kunden in einem EU-Mitgliedstaat (Unternehmen mit USt-ID) Reverse-Charge - Du stellst die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer aus.
- Der Kunde übernimmt die Steuer in seinem Land (Bestimmungslandprinzip).
Verkauf an B2C-Kunden in einem EU-Mitgliedstaat (Privatkunden) OSS - Du stellst die Rechnung mit korrekter Umsatzsteuer für das jeweilige EU-Land aus.
- Über 10.000 € Jahresnettoumsatz greift das OSS-Verfahren.
- Unter 10.000 € kannst du in Deutschland besteuern.
Verkauf an Drittländer (außerhalb der EU), Unternehmen oder Privatkunden Nettorechnung - Du stellst die Rechnung ohne EU-Umsatzsteuer aus (Nettorechnung).
- Das OSS-Verfahren gilt nicht.
- Kunden zahlen ggf. lokale Steuern im Importland.

Verkauf in Drittländer (außerhalb der EU)

Beim Verkauf digitaler Produkte an Kunden außerhalb der EU fällt keine EU-Umsatzsteuer an. Dadurch stellst du die Rechnung als Nettorechnung aus, also ohne Umsatzsteuer. Auch das OSS-Verfahren greift hier nicht.

Zurück zu unserem Beispiel: Lisa verkauft ihre PDF-Workbooks an Kunden in den USA:

  • Sie stellt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus.
  • Das OSS-Verfahren kommt nicht zum Einsatz.
  • Mögliche lokale Steuern oder Abgaben im Zielland werden vom Kunden selbst versteuert.
  • Lisa erfasst den Umsatz korrekt in ihrer Buchhaltung, führt die EU-Umsatzsteuer aber nicht ab.

Halten wir fest: Beim Verkauf an Drittländer entfällt die EU-Umsatzsteuer vollständig. Du stellst deine digitalen Produkte als Nettorechnung aus und bist nicht verpflichtet, die Steuer an ein EU-Land abzuführen.

Wie gehen Kleinunternehmer mit der Umsatzsteuer bei digitalen Produkten um?

Als Kleinunternehmer profitierst du von einer Vereinfachung: Du musst keine Umsatzsteuer auf deiner Rechnung ausweisen. Ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung nach § 19 USt genügt. Die Buchhaltung und Dokumentation solltest du dennoch im Blick behalten.

Du erhältst deine Auszahlungen netto und musst dich nicht um die Steuer kümmern – solange du die Schwellenwerte beachtest.

  • B2C in der EU: EU-weite Verkäufe an Privatkunden müssen über das OSS-Verfahren gemeldet werden, auch wenn du Kleinunternehmer bist. Umsatzsteuer weist du weiterhin nicht aus. Überschreitest du die EU-weit geltende Umsatzschwelle von 10.000 Euro netto, gilt der Steuersatz des Bestimmungslandes.
  • B2B in der EU: Hier greift das Reverse-Charge-Verfahren, der Kunde übernimmt die Steuer.

Der Unterschied zwischen Reseller- und Verkäufer-Modell spielt für Kleinunternehmer vor allem bei der Rechnungsstellung eine Rolle:

  • Reseller-Modell: Die Plattform übernimmt Rechnung und Steuer.
  • Verkäufer-Modell: Du stellst die Rechnung selbst aus, weist aber als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer aus.

Tipp: Alle Informationen dazu findest du in unserem Ratgeber zum Kleinunternehmer.

Welche Fehler passieren bei digitalen Produkten oft und wie vermeidest du sie?

Beim Verkauf von digitalen Produkten schleichen sich immer wieder die gleichen Fehler ein. Damit dir das nicht passiert, haben wir dir die häufigsten Stolperfallen zusammengefasst. Zusätzlich bekommst du zu jedem Punkt eine praktische 3-Schritte-Lösung.

Bestimmungsland / Kunde Verfahren Steuerliche Handhabung
Verkauf an B2B-Kunden in einem EU-Mitgliedstaat (Unternehmen mit USt-ID) Reverse-Charge - Du stellst die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer aus.
- Dein Kunde kümmert sich um die Steuer in seinem Land (Bestimmungslandprinzip).
Verkauf an B2C-Kunden in einem EU-Mitgliedstaat (Privatkunden) OSS - Du stellst die Rechnung aus und musst die Umsatzsteuer für EU-Privatkunden korrekt besteuern.
- Bei einem Nettoumsatz über 10.000 € greift das OSS-Verfahren.
- Liegt der Umsatz darunter, kannst du wie gewohnt in Deutschland abrechnen.
Verkauf an Drittländer (außerhalb der EU), Unternehmen oder Privatkunden Nettorechnung - Du stellst die Rechnung ohne EU-Umsatzsteuer aus (Nettorechnung).
- Das OSS-Verfahren greift hier nicht.
- Dein Kunde zahlt ggf. lokale Steuern im Importland.

Reverse-Charge-Verfahren bei digitalen Produkten

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt ausschließlich für B2B-Kunden mit gültiger Umsatzsteuer-ID innerhalb der EU.

So funktioniert es: Du stellst die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer aus, und der Kunde führt die Steuer in seinem Land ab (Bestimmungslandprinzip).

Beispiel:
Lisa verkauft ihre PDF-Workbooks als digitale Produkte an Unternehmen in Frankreich und Österreich.

  • Sie stellt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus.
  • Sie weist auf die Steuerschuld des Kunden hin („Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“).
  • Der Kunde führt die Steuer selbst ans Finanzamt in seinem Land ab.

Wichtig: Reverse-Charge gilt nur für B2B-Kunden. B2C-Kunden innerhalb der EU werden über das OSS-Verfahrenabgerechnet, dazu gleich mehr.

One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) bei digitalen Produkten:

Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) vereinfacht die Abwicklung der Umsatzsteuer für B2C-Verkäufe in anderen EU-Mitgliedstaaten. Die Umsatzsteuer wird immer im jeweiligen Bestimmungsland fällig. So stellt das Finanzamt sicher, dass die Steuer korrekt im Land des Konsums gezahlt wird.

So funktioniert es: Du meldest deine EU-Umsätze zentral in Deutschland beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das die Umsatzsteuer an die jeweiligen Länder verteilt.

Nehmen wir wieder unser Beispiel:
Lisa verkauft ihren Yoga-Online-Kurs an Kunden in Frankreich und Österreich:

  • Sie meldet ihre EU-Umsätze mit dem OSS-Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
  • Das BZSt verteilt die Steuer automatisch an die richtigen Länder (Frankreich/Österreich).
  • Für Lisa heißt das: weniger Bürokratie und ein zentrales Portal, das alles sauber regelt.

Wichtig zu wissen: Seit dem 1. Juli 2021 gilt eine EU-weite Umsatzschwelle von 10.000 Euro netto für alle OSS-relevanten Verkäufe. Liegt Lisas Gesamtumsatz darunter, kann sie weiterhin die deutsche Umsatzsteuer berechnen. Überschreitet sie die 10.000 Euro, muss sie den Steuersatz des jeweiligen Bestimmungslandes anwenden.

Unser Tipp: Willst du noch tiefer ins Thema eintauchen? Dann besuche unseren Ratgeber zum One-Stop-Shop.

Verkauf in Drittländer (außerhalb der EU)

Beim Verkauf digitaler Produkte an Kunden außerhalb der EU fällt keine EU-Umsatzsteuer an. Dadurch stellst du die Rechnung als Nettorechnung aus, also ohne Umsatzsteuer. Auch das OSS-Verfahren greift hier nicht.

Zurück zu unserem Beispiel: Lisa verkauft ihre PDF-Workbooks an Kunden in den USA:

  • Sie stellt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus.
  • Das OSS-Verfahren kommt nicht zum Einsatz.
  • Mögliche lokale Steuern oder Abgaben im Zielland werden vom Kunden selbst versteuert.
  • Lisa erfasst den Umsatz korrekt in ihrer Buchhaltung, führt die EU-Umsatzsteuer aber nicht ab.

Halten wir fest: Beim Verkauf an Drittländer entfällt die EU-Umsatzsteuer vollständig. Du stellst deine digitalen Produkte als Nettorechnung aus und bist nicht verpflichtet, die Steuer an ein EU-Land abzuführen.

Wie gehen Kleinunternehmer mit der Umsatzsteuer bei digitalen Produkten um?

Als Kleinunternehmer profitierst du von einer Vereinfachung: Du musst keine Umsatzsteuer auf deiner Rechnung ausweisen. Ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung nach § 19 USt genügt. Die Buchhaltung und Dokumentation solltest du dennoch im Blick behalten.

Du erhältst deine Auszahlungen netto und musst dich nicht um die Steuer kümmern – solange du die Schwellenwerte beachtest.

  • B2C in der EU: EU-weite Verkäufe an Privatkunden müssen über das OSS-Verfahren gemeldet werden, auch wenn du Kleinunternehmer bist. Umsatzsteuer weist du weiterhin nicht aus. Überschreitest du die EU-weit geltende Umsatzschwelle von 10.000 Euro netto, gilt der Steuersatz des Bestimmungslandes.
  • B2B in der EU: Hier greift das Reverse-Charge-Verfahren, der Kunde übernimmt die Steuer.

Der Unterschied zwischen Reseller- und Verkäufer-Modell spielt für Kleinunternehmer vor allem bei der Rechnungsstellung eine Rolle:

  • Reseller-Modell: Die Plattform übernimmt Rechnung und Steuer.
  • Verkäufer-Modell: Du stellst die Rechnung selbst aus, weist aber als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer aus.

Tipp: Alle Informationen dazu findest du in unserem Ratgeber zum Kleinunternehmer.

Welche Fehler passieren bei digitalen Produkten oft und wie vermeidest du sie?

Beim Verkauf von digitalen Produkten schleichen sich immer wieder die gleichen Fehler ein. Damit dir das nicht passiert, haben wir dir die häufigsten Stolperfallen zusammengefasst. Zusätzlich bekommst du zu jedem Punkt eine praktische 3-Schritte-Lösung.

Fehler / Problem 3‑Schritte‑Lösung
Falsche Umsatzsteuer‑Einordnung
Viele Gründer wissen nicht, welcher Steuersatz für ihr digitales Produkt gilt. Auch das One‑Stop‑Shop‑Verfahren (OSS) über das BZSt wird häufig nicht korrekt angewendet.
Das kann Nachzahlungen, Bußgelder und fehlerhafte Steuererklärungen verursachen.
1. Prüfe, ob du selbst Verkäufer bist oder die Plattform.
2. Bestimme den Leistungsort des Kunden (Inland, EU, Nicht‑EU).
3. Weise den korrekten Steuersatz oder die Kleinunternehmerregelung auf der Rechnung aus.
Unvollständige Rechnung
Fehlende Pflichtangaben, Rechnungsnummern oder Leistungsbeschreibungen können vom Finanzamt beanstandet werden und den Vorsteuerabzug gefährden.
1. Nutze eine Vorlage oder ein Rechnungsprogramm, das alle Pflichtangaben automatisch einfügt.
2. Kontrolliere jede Rechnung vor Versand.
3. Bewahre alle Rechnungen digital auf.
Fehlende Belegkette / Buchhaltungsabgleich
Einnahmen über Plattformen oder Shops werden nicht sauber dokumentiert – das führt zu Unstimmigkeiten und möglichen Nachforderungen.
1. Lade regelmäßig Rechnungen der Plattform herunter.
2. Vergleiche Berichte mit deinen Buchungen.
3. Halte eine vollständige Dokumentation für das Finanzamt bereit.
Vermischung von Privat und Geschäft
Einnahmen und Ausgaben werden nicht getrennt – das verursacht Fehler und erschwert die Buchhaltung.
1. Führe ein separates Geschäftskonto.
2. Verwende ausschließlich dieses für geschäftliche Zahlungen.
3. Dokumentiere klar, was geschäftlich ist.
Kein Abgleich
Plattformen zahlen oft netto aus, ohne vollständige Steuerdetails. Das führt zu Fehlern in der Umsatzsteuer oder Einnahmenverbuchung.
1. Vergleiche regelmäßig Auszahlungen mit Plattformberichten.
2. Buche Einnahmen korrekt inklusive Umsatzsteuer (Verkäufer‑Modell) oder netto (Reseller‑Modell).
3. Nutze Buchhaltungstools für eine automatische Zuordnung.

Rechnungen für digitale Produkte automatisch mit sevdesk erstellen

Auch bei digitalen Produkten bleibt die Buchhaltung nicht aus. Gerade wenn du mehrere Plattformen nutzt, kann da schnell mal was durchrutschen: der falsche Steuersatz, fehlende Pflichtangaben oder der Abgleich von Plattform-Auszahlungen. Vor allem beim Verkauf über mehrere Plattformen kommt es dadurch schnell zum Chaos.

Mit einer Buchhaltungssoftware wie sevdesk sicherst du dir von Anfang an ein verlässliches Backup. Du erstellst Rechnungen automatisch und rechtskonform inklusive richtigem Umsatzsteuersatz und Hinweisen für Kleinunternehmer. Besonders praktisch: sevdesk bietet eine unkomplizierte Integration in viele Plattformen wie Shopify, WooCommerce, Digistore24 oder Etsy. Somit dokumentierst und automatisierst du den gesamten Verkaufsprozess – von der Rechnungserstellung bis zur Buchhaltung.

Das übernimmt sevdesk für dich:

  • Rechnungen korrekt erstellen
  • Pflichtangaben automatisiert einfügen
  • Umsatzsteuer richtig berechnen
  • Plattform-Auszahlungen automatisiert abgleichen
  • Integration mit Shop- und Plattform-Tools
  • Dokumentation für den Steuerberater

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Zusammenfassung

Verkaufst du digitale Produkte wie E-Books oder Online-Kurse, gibt es ein paar steuerliche Besonderheiten. Besonders wichtig sind die Unterschiede bei Umsatzsteuer, Rechnungen und Kundenarten.

Verkaufst du über ein Reseller-Modell, übernimmt die Plattform die komplette Steuer- und Rechnungsabwicklung. Bist du selbst der leistende Verkäufer, liegt die Verantwortung bei dir: Du musst prüfen, wer der Leistungsempfänger ist, das Bestimmungslandprinzip beachten, die Besteuerung korrekt durchführen und die Rechnung sauber ausstellen. Für Kleinunternehmer entfällt die Pflicht, Umsatzsteuer auszuweisen und der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung reicht aus.

Bei grenzüberschreitenden Verkäufen innerhalb der EU kannst du das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) nutzen, um deine Umsätze zentral über das Bundeszentralamt (BZSt) zu melden. Die Steuer wird dann automatisch an das richtige Land verteilt, ohne dass du dich um jedes einzelne EU-Land kümmern musst.

Beim Verkauf an Drittländer außerhalb der EU fällt keine EU-Umsatzsteuer an; du stellst deine Rechnung als Nettorechnung aus, während der Kunde ggf. lokale Steuern im Zielland zahlt.

Damit du dich komplett auf dein Produkt konzentrieren kannst, lohnt es sich, die Prozesse zu automatisieren. Mit einer Buchhaltungssoftware wie sevdesk erstellst du Rechnungen automatisch, weist die korrekten Steuersätze aus, führst Plattform-Auszahlungen zusammen und hast alles sauber dokumentiert. So läuft dein Verkauf digitaler Produkte fast wie von selbst.

Häufig gestellte Fragen zu Rechnungen und Umsatzsteuer bei digitalen Produkten

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Häufig gestellte Fragen zu sevdesk

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