Im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Geschäftskunden benötigst du für die Rechnungsstellung deine eigene Umsatzsteueridentifikationsnummer, sowie auch die USt-ID deines Geschäftspartners. Du musst sicherstellen, dass die Identifikationsnummer deines Gegenübers korrekt ist. Andernfalls riskierst du eine Steuernachzahlung, auf der du sitzenbleibst. In diesem Beitrag erfährst du, wie du mit einer Bestätigungsanfrage die USt-ID prüfen kannst.
USt-ID prüfen: online auf Korrektheit überprüfen
Möchtest du eine USt-ID gemäß § 27a UStG prüfen, stehen dir zwei Wege offen:
- eine Bestätigungsanfrage über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder (mehr zu diesem Weg hier)
- über das MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS) der Europäischen Kommission. (mehr hierzu)
USt-ID prüfen über das Bundeszentralamt für Steuern
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ermöglicht dir, die Unternehmereigenschaft deines Geschäftspartners im innergemeinschaftlichen Warenverkehr abzufragen. Dazu rufst du das Onlineportal der Behörde auf und startest eine Bestätigungsanfrage. Hierfür benötigst du folgende Daten:
- deine eigene USt-ID
- die USt-ID des Leistungsempfängers
- dessen Mitgliedsstaat
Alternativ, etwa wenn gerade Wartungsarbeiten am Portal durchgeführt werden, kannst du das Bestätigungsverfahrenauch auf diesen Wegen beginnen:
- per Post
- telefonisch
- per Fax
- per E-Mail
Das Ergebnis der Prüfung deiner Umsatzsteueridentifikationsnummer bekommst du immer schriftlich per Post.
USt-ID prüfen über MIAS
Das MwSt-Informationsaustauschsystem der Europäischen Kommission (MIAS) ermöglicht dir ebenfalls, eine ausländische Umsatzsteueridentifikationsnummer abzufragen. Das Prinzip ist dasselbe wie beim Bundeszentralamt für Steuern:
- Du gibst die zu prüfende Umsatzsteuer-ID und den Mitgliedsstaat des Leistungsempfängers ein und startest die Prüfung.
Die Rückmeldung erfolgt beim MIAS sofort und gibt aus, ob die Umsatzsteueridentifikationsnummer gültig oder ungültig ist.
Mögliche Bestätigungsverfahren
Bei der Abfrage der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer unterscheidet man zwischen zwei Formen: das einfache und das qualifizierte Bestätigungsverfahren.