Alle Gewerbetreibenden, Personen- und Kapitalgesellschaften unterliegen der Gewerbesteuerpflicht. Der Gewerbesteuermessbetrag ist eine wichtige Größe, um die Höhe der Gewerbesteuer zu berechnen. In diesem Beitrag erfährst du, was der Gewerbesteuermessbetrag ist, wie er sich errechnet und wie die Anrechnung auf die Einkommensteuer anhand des Steuermessbetrags funktioniert.
Was ist der Gewerbesteuermessbetrag?
Der Gewerbesteuermessbetrag ist eine Rechengröße, die für die Ermittlung der Gewerbesteuer erforderlich ist. Er ergibt sich, indem der um Kürzungen und Hinzurechnungen bereinigte Gewerbeertrag abzüglich des Freibetrags mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent (nach § 11 GewStG) multipliziert wird.
Wie der Gewerbesteuermessbetrag funktioniert
Der Ablauf im Umgang mit dem Gewerbesteuermessbetrag ist folgender:
- Du gibst deine Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt ab.
- Das Finanzamt ermittelt deine Einkünfte, multipliziert sie mit der Steuermesszahl und erlässt einen Gewerbesteuermessbescheid.
- Die zuständige Gemeinde erhält den Gewerbesteuermessbescheid. Sie multipliziert den Steuermessbetrag mit dem Gewerbesteuerhebesatz der Kommune und erlässt auf dieser Basis den Gewerbesteuerbescheid.
Zweck des Gewerbesteuermessbetrags ist, vor der Ermittlung der letztendlichen Gewerbesteuer anhand des Hebesatzes einen einheitlichen Referenzwert festzulegen. Zwei Unternehmen mit demselben Gewerbeertrag haben in zwei unterschiedlichen Gemeinden zwar denselben Messbetrag, zahlen jedoch aufgrund der variierenden Hebesätze unterschiedlich viel Gewerbesteuer.
Unterschied: Gewerbesteuermessbetrag vs. Hebesatz
Der Messbetrag und der Gewerbesteuerhebesatz unterscheiden sich stark in ihrer Anwendung. Die Unterschiede im Überblick:
Berechnung des Gewerbesteuermessbetrags: So geht's
Der Steuermessbetrag berechnet sich gemäß Gewerbesteuergesetz nach folgendem Schema:
- Ermittle zunächst die Einkünfte deines Gewerbebetriebs nach einkommensteuerlichen Vorgaben.
- Addiere Hinzurechnungen nach § 8 GewStG, zum Beispiel Schuldzinsen oder Leasingraten.
- Subtrahiere Kürzungen nach § 9 GewStG, zum Beispiel für Spenden oder Grundstücke im Betriebsvermögen.
- Es ergibt sich der Gewerbeertrag, den du auf volle 100 Euro abrunden darfst (§ 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG).
- Hast du ein Einzelunternehmen oder bist Mitunternehmerin oder Mitunternehmer einer Personengesellschaft, ziehst du jetzt den Freibetrag von 24.500 Euro ab (§ 11 Abs. 1 GewStG). Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag. Es ergibt sich der maßgebende Gewerbeertrag.
- Multipliziere den Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent. Nun hast du den Gewerbesteuermessbetrag.
Das Finanzamt übermittelt der zuständigen Gemeinde einen Gewerbesteuermessbescheid, aus dem diese den Messbetrag deiner Betriebsstätte entnehmen kann. Diesen multipliziert sie mit dem Hebesatz und berechnet so schlussendlich deine Gewerbesteuer. Wie du dir vorab schon deine potenzielle Steuerlast berechnen kannst erfährst du in unserem Ratgeber Gewerbesteuer berechnen.
Rechenbeispiel:
Ein in München ansässiges Einzelunternehmen erwirtschaftet einen Gewinn von 70.000 Euro im Jahr. Die Gewerbesteuererklärung weist Hinzurechnungen von 3.000 Euro und Kürzungen von 1.000 Euro aus. So sieht die Berechnung der Gewerbesteuer aus:
Anrechnung des Gewerbesteuermessbetrags auf die Einkommensteuer
Der Steuermessbetrag hat eine weitere wichtige Funktion: Er stellt fest, wie viel gewerbesteuerpflichtige Einzelunternehmen und Mitunternehmerinnen und Mitunternehmer von Personengesellschaften auf ihre Einkommensteuer anrechnen lassen können.
Dazu multiplizieren sie den Steuermessbetrag mit dem Faktor 3,8:
Dazu solltest du wissen:
- Du kannst deine Einkommensteuer höchstens auf 0 Euro reduzieren – übersteigt die anrechenbare Gewerbesteuer die Höhe deiner Einkommensteuer, verfällt der Rest.
- Das gilt auch, wenn du Einkünfte aus anderen Einkunftsarten hast. Die Gewerbesteuer kannst du nur auf den Steueranteil anrechnen lassen, der auf die Betriebsstätte bzw. den Gewerbebetrieb entfällt.
- Voraussetzung für die Anrechnung ist in der Folge, dass du überhaupt Einkünfte aus Gewerbebetrieb hast.
Für die Berechnung der Einkommensteuer steht dir ebenfalls ein kostenloser Online Einkommensteuerrechner zur Verfügung!