Du möchtest deinen Kunden eine Freude machen und dabei auch noch Steuern sparen?
Ob als Dankeschön für die Zusammenarbeit, zu Weihnachten oder zum Jubiläum – Geschenke an Geschäftspartner kommen immer gut an. Doch bei der Steuer lauern viele Stolperfallen: Überschreitest du die neuen Grenzen oder dokumentierst nicht sauber, kann das Geschenk schnell zum teuren Vergnügen werden.
In diesem Ratgeber zeigen wir dir, wie du Geschenke an Kunden richtig absetzt, worauf du 2025 achten musst und wie du das Beste aus der neuen 50-Euro-Grenze herausholst. Lass uns direkt starten!
Welche Kundengeschenke kannst du von der Steuer absetzen?
Betrieblich veranlasste Geschenke lassen sich steuerlich absetzen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ein Geschenk muss dabei ohne Erwartung einer Gegenleistung erfolgen und darf nicht mit einem vorherigen Kauf zusammenhängen.
Folgende Geschenke sind typischerweise abzugsfähig:
- Hochwertige Schreibsets oder USB-Sticks mit Firmenlogo
- Wein oder Spirituosen zu besonderen Anlässen
- Bücher mit Bezug zur Geschäftstätigkeit
- Blumen zum Firmenjubiläum
Nicht als Geschenke im steuerlichen Sinne gelten dagegen Rabatte, Werbeprämien oder Trinkgelder. Auch reine Geldgeschenke sind von der steuerlichen Absetzbarkeit ausgeschlossen.
Achte bei der Dokumentation darauf, den betrieblichen Anlass des Geschenks nachzuweisen. Notiere dazu Namen des Beschenkten, Datum und Grund der Zuwendung.
Die neue 50-Euro-Grenze für Geschäftspartner ab 2024
Geschenke an Geschäftsfreunde: 50 Euro brutto oder netto?
Ob die 50-Euro-Grenze als Netto- oder Bruttobetrag gilt, hängt von deinem Vorsteuerabzug ab. Bist du zum Vorsteuerabzug berechtigt, zählt der Nettobetrag ohne Mehrwertsteuer. Ein Beispiel: Bei einem Geschenk für 42,02 Euro netto bleibst du mit der Mehrwertsteuer von 7,98 Euro genau im Rahmen der 50-Euro-Grenze.
Als Kleinunternehmer oder bei fehlender Vorsteuerabzugsberechtigung musst du den Bruttobetrag inklusive Mehrwertsteuer beachten. Hier darf der Gesamtwert des Geschenks die 50 Euro nicht überschreiten.
Versandkosten zählen übrigens nicht zur 50-Euro-Grenze, während eine individuelle Geschenkverpackung oder Gravur mit eingerechnet werden muss. Eine saubere Dokumentation mit Rechnungen ist unerlässlich, damit das Finanzamt deine Geschenke als Betriebsausgaben anerkennt.
Was gilt bei mehreren Geschenken im Jahr?
Ein praktisches Rechenbeispiel zeigt die Regeln für mehrere Geschenke: Du schenkst einem Kunden im Januar einen hochwertigen Kalender für 30 Euro und im Juli eine Flasche Wein für 25 Euro. Da die Gesamtsumme von 55 Euro die Freigrenze überschreitet, sind beide Geschenke steuerlich nicht absetzbar.
Der Grund: Die 50-Euro-Freigrenze gilt für die Summe aller Geschenke pro Person und Jahr. Dabei werden sämtliche Zuwendungen zusammengerechnet, von der Flasche Wein bis zum Geschenkkorb. Auch die Pauschalsteuer nach § 37b EStG fließt in diese Berechnung ein.
Streuartikel richtig nutzen: Die 10-Euro-Grenze
Streuartikel sind Werbegeschenke mit geringem Wert, die du unbegrenzt an Kunden und Geschäftspartner verteilen kannst. Die magische Grenze liegt hier bei 10 Euro netto pro Artikel. Darunter fallen typische Werbemittel wie Kugelschreiber, USB-Sticks oder Kalender mit Firmenlogo.
Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern gilt der Nettobetrag von 10 Euro, während Kleinunternehmer den Bruttobetrag beachten müssen. Ein Beispiel: Ein Kugelschreiber für 8,40 Euro netto (10 Euro brutto) ist für beide Gruppen noch ein Streuartikel.
Der große Vorteil: Streuartikel musst du nicht einzeln dokumentieren und sie fallen nicht unter die Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG. Die Buchung erfolgt direkt als Betriebsausgabe, beim DATEV-Kontenplan SKR 03 auf Konto 4605, beim SKR 04 auf Konto 6605.
So verbuchst du Geschenke an Kunden korrekt
Betriebsausgaben unter 50 Euro dokumentieren
Die korrekte Dokumentation deiner Geschenke ist entscheidend für die steuerliche Anerkennung. Führe ein separates Konto in deiner Buchhaltung für Geschenkaufwendungen. Beim DATEV-Kontenrahmen SKR03 nutzt du das Konto 4630, beim SKR04 das Konto 6630.
Für jedes Geschenk benötigst du folgende Angaben:
- Name und Firma des Beschenkten
- Anlass der Zuwendung
- Art des Geschenks und Kaufpreis
- Datum der Übergabe
Bei der digitalen Belegerfassung scannst du die Rechnung ein und versehst sie mit diesen Informationen als Notiz. Nutze dafür am besten eine Buchhaltungssoftware, die dir die Dokumentation erleichtert und Belege revisionssicher archiviert.
Die Aufzeichnungspflicht gilt auch für kleine Geschenke unter 50 Euro - ausgenommen sind nur Streuartikel unter 10 Euro. Verbuche die Geschenke zeitnah und getrennt von anderen Betriebsausgaben, um den Überblick zu behalten.
Geschenke über 50 Euro richtig erfassen
Überschreitest du die 50-Euro-Grenze, musst du das Geschenk als „nicht abzugsfähige Betriebsausgabe“ verbuchen. Nutze dafür beim DATEV-Kontenrahmen SKR03 das Konto 4678, beim SKR04 das Konto 6678.
Ein konkretes Beispiel zur Verbuchung: Ein Geschenkkorb für 75 Euro an einen langjährigen Kunden wird zwar als Betriebsausgabe erfasst, erhöht aber deinen zu versteuernden Gewinn. Der Grund: Bei Überschreitung der Freigrenze entfällt die steuerliche Absetzbarkeit für den gesamten Betrag und nicht nur für den übersteigenden Teil.
Die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG
Wann lohnt sich die Übernahme der Pauschalsteuer?
Die Pauschalsteuer nach § 37b EStG bietet dir die Möglichkeit, die Steuerbelastung für den Beschenkten zu übernehmen. Mit einem Steuersatz von 30 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer verhinderst du, dass dein Geschäftspartner das Präsent als geldwerten Vorteil versteuern muss.
Besonders sinnvoll ist die Pauschalversteuerung bei wertvollen Geschenken über der 50-Euro-Grenze. Dein Geschäftspartner kann sich uneingeschränkt über die unentgeltliche Zuwendung freuen, während du die übernommene Steuer als Betriebsausgabe geltend machen kannst.
Beachte: Entscheidest du dich für die Pauschalsteuer, gilt diese einheitlich für alle Geschenke des Wirtschaftsjahres. Eine Ausnahme bilden nur die sogenannten Streuartikel unter 10 Euro und Aufmerksamkeiten aus persönlichem Anlass, wie Blumen zur Geburt eines Kindes.
So berechnest du die pauschale Steuer
Die Berechnung der Pauschalsteuer erfolgt nach dieser Formel: Geschenkwert inkl. Umsatzsteuer x 30% + 5,5% Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer. Bei einem Kundengeschenk für 100 Euro brutto zahlst du also:
- 30 Euro Pauschalsteuer (30% von 100 Euro)
- 1,65 Euro Solidaritätszuschlag (5,5% von 30 Euro)
- Bei 8% Kirchensteuer zusätzlich 2,40 Euro
Der gesamte steuerliche Aufwand für das Geschenk beträgt somit 134,05 Euro. Diese Zusatzkosten lassen sich als Betriebsausgaben absetzen, sofern das ursprüngliche Geschenk die betrieblichen Freigrenzen nicht überschreitet.
Gutscheine für Kunden: Das musst du beachten
Gutscheine sind bei Kunden besonders beliebt, da sie flexibel einlösbar sind. Bei der steuerlichen Behandlung unterscheidet das Finanzamt zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen.
Ein Einzweckgutschein legt bereits bei der Ausstellung fest, wofür er eingelöst werden kann (etwa für ein bestimmtes Produkt). Hier fällt die Umsatzsteuer direkt bei der Ausgabe an. Bei Mehrzweckgutscheinen, die verschiedene Verwendungsmöglichkeiten bieten, wird die Umsatzsteuer erst bei der Einlösung fällig.
Für die 50-Euro-Freigrenze zählt der Nennwert des Gutscheins. Achte darauf, dass der Gutschein:
- Nicht in Bargeld umtauschbar ist
- Eine konkrete Bezeichnung der Waren enthält
- Ein Verfallsdatum aufweist
- Den Namen des Empfängers enthält
Der Vorteil: Digital ausgestellte Gutscheine lassen sich besonders einfach in der Buchhaltung erfassen und nachverfolgen. Vermerke bei der Verbuchung unbedingt den betrieblichen Anlass der Zuwendung.
Weihnachtsgeschenke und Aufmerksamkeiten zu anderen Anlässen
Besonderheiten bei saisonalen Präsenten
Zu Weihnachten oder anderen Feiertagen gelten besondere Dokumentationspflichten für deine Geschenke an Geschäftspartner. Das Finanzamt prüft in dieser Zeit genauer, ob die betriebliche Veranlassung gegeben ist.
Plane deine saisonalen Zuwendungen strategisch: Verteile größere Geschenke über das Jahr, statt sie alle zur Weihnachtszeit zu machen. So bleibst du bei jedem Kunden unter der Jahresgrenze von 50 Euro.
Die Versandkosten für Präsente zu Weihnachten oder anderen Feiertagen zählen nicht zur Freigrenze, während die Geschenkverpackung zum Gesamtwert hinzugerechnet wird. Bei der Verbuchung musst du den Anlass „Weihnachtsgeschenk“ oder „Ostergruß“ konkret benennen.
Kundenpräsente zu besonderen Anlässen
Bei persönlichen Ereignissen deiner Geschäftspartner darfst du großzügiger sein. Geschenke bis 60 Euro für Anlässe wie Firmenjubiläen, Geschäftseröffnungen oder runde Geburtstage bleiben steuerfrei. Diese Regelung gilt zusätzlich zur normalen 50-Euro-Grenze.
Der betriebliche Zusammenhang muss aber erkennbar sein. Ein Blumenstrauß zur Geschäftseröffnung erfüllt diese Voraussetzung, während private Geschenke zur Hochzeit nicht absetzbar sind.
Zusammenfassung: Geschenke clever absetzen und Steuern sparen
Die steuerliche Behandlung von Geschenken an Geschäftsfreunde folgt klaren Regeln: Der Höchstbetrag von 50 Euro pro Person und Jahr ermöglicht dir die Absetzung als Betriebsausgabe. Dabei musst du zwischen Streuartikeln unter 10 Euro und regulären Geschenken unterscheiden.
Für die korrekte steuerliche Anerkennung ist eine lückenlose Dokumentation mit Datum, Anlass und Empfänger unerlässlich. Bei Überschreitung der Freigrenze bietet die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG eine Alternative.
Geschäftliche Präsente müssen immer einen betrieblichen Bezug aufweisen und dürfen nicht mit einer Gegenleistung verbunden sein. Die Entnahme aus dem Betriebsvermögen muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Die gesamten Ausgaben inkl. Umsatzsteuer sind dabei entscheidend für den Wert des Geschenks.