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Gesamtkostenverfahren in der GuV

Aktualisiert am
31
.
07
.
2023
ratgeber guv gesamtkostenverfahren sevdesk
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ratgeber guv gesamtkostenverfahren sevdesk

Ein wichtiger Bestandteil deines Jahresabschlusses ist die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Das HGB erlaubt dir zwei Darstellungsformen: das Gesamtkostenverfahren und das Umsatzkostenverfahren.

In diesem Beitrag erfährst du, wie das Gesamtkostenverfahren funktioniert, wie du es berechnest und welche Vorteile und Nachteile es hat. Ein Beispiel zeigt dir anschaulich, wie du die Gliederung in Staffelform richtig aufbaust.

So funktioniert das Gesamtkostenverfahren

Das Gesamtkostenverfahren (GKV) ist eine der möglichen Darstellungsformen der GuV nach § 275 HGB. Sie orientiert sich nicht an den verkauften Mengeneinheiten, sondern an den produzierten Erzeugnissen.

Deshalb müssen hier Bestandsveränderungen und Eigenleistungen berücksichtigt werden:

  • Bestandserhöhungen: Es wurden mehr Mengeneinheiten hergestellt als abgesetzt wurden. Die verbleibenden Stückzahlen werden auf Lager gelegt und es entsteht eine Bestandserhöhung.
  • Bestandsminderungen: Zusätzlich zu den im Geschäftsjahr produzierten Mengeneinheiten wurden Umsatzerlöse mit Erzeugnissen aus dem Lager erzielt. Die Bestände verringern sich (Bestandsminderung).
  • Aktivierte Eigenleistungen: Sie entstehen, wenn betriebsintern Vermögensgegenstände für die eigene Nutzung hergestellt werden (z. B. selbst erstellte Anlagen und Maschinen).

Um die Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres in der GuV korrekt darzustellen, werden alle hergestellten Erzeugnisse betrachtet. Die Herstellungskosten werden in mehrere Aufwandsarten unterschieden, zum Beispiel:

  • Materialkosten
  • Personalkosten
  • Abschreibungen
  • sonstige betriebliche Aufwendungen (inklusive Verwaltungs- und Vertriebskosten)

Im Gegensatz zum Umsatzkostenverfahren erfolgt bei dieser Erfolgsrechnung keine Aufschlüsselung nach Funktionen (z. B. Vertriebskosten, Verwaltungskosten).

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Gesamtkostenverfahren richtig berechnen

Der § 275 Abs. 2 HGB schreibt die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren inklusive der Reihenfolge vor:

1. Umsatzerlöse
+/- 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
+ 3. Andere aktivierte Eigenleistungen
+ 4. Sonstige betriebliche Erträge
- 5. Materialaufwand
  • a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
  • b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
- 6. Personalaufwand
  • a) Löhne und Gehälter
  • b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, davon für Altersversorgung
- 7. Abschreibungen
  • a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
  • b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten
- 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
+ 9. Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen
+ 10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen
+ 11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
- 12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
- 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen
- 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
= 15. Ergebnis nach Steuern
- 16. Sonstige Steuern
= 17. Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag

Die Staffelform ähnelt der des Umsatzkostenverfahrens. Einige Hinweise zur Berechnung des Gesamtkostenverfahrens:

  • Korrigiere die Umsatzerlöse um die Bestandsmehrungen oder Bestandsminderungen sowie um aktivierte Eigenleistungen.
  • Teile die Aufwendungen in die verschiedenen Kostenarten (Material- und Personalkosten, AfA, sonstige betriebliche Aufwendungen) auf und ziehe sie von den ermittelten Erträgen ab.
  • Nun kannst du weitere Erträge und Aufwendungen, zum Beispiel für Zinsen oder Erträge aus Beteiligungen, berücksichtigen und erhältst das Betriebsergebnis.

Beispiel zum Gesamtkostenverfahren

Das Gesamtkostenverfahren in der Gewinn- und Verlustrechnung erscheint auf den ersten Blick recht komplex. Das folgende Beispiel zeigt dir, wie du es anwendest.

Ein Unternehmen stellt mehrere Produktarten her. Im vorliegenden Geschäftsjahr verzeichnet es diese Produktionsdaten und Erzeugnisse:

Aufwandsarten LED-Leuchten Taschenlampen
Produzierte Menge 20.000 Stück 10.000 Stück
Abgesetzte Menge 17.000 Stück 9.500 Stück
Restbestand 3.000 Stück 500 Stück
Materialaufwand und Herstellungskosten 7,50 Euro / Stück 3,50 Euro / Stück
Verkaufspreis 29,00 Euro / Stück 12,00 Euro / Stück
Personalkosten 33.000,00 Euro
Abschreibungen 24.000,00 Euro
Sonstige betriebliche Aufwendungen 18.00,00 Euro

Aus diesen Daten lässt sich das Gesamtkostenverfahren wie folgt aufbauen (vereinfachte Darstellung):

1. Umsatzerlöse 607.000,00 Euro
+ 2. Bestandserhöhung 24.250,00 Euro
+ 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 0 Euro
- 4. Materialaufwand 33.000,00 Euro
- 5. Personalaufwand 33.000,00 Euro
- 6. Materialaufwand 24.000,00 Euro
= 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 371.250,00 Euro

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Vor- und Nachteile des Gesamtkostenverfahrens

Vorteile und Nachteile, wodurch es sich nicht für jedes Unternehmen gleichermaßen eignet:

Vorteile Nachteile
  • einfache Übernahme der Daten aus der doppelten Buchführung möglich
  • einfache Berechnung
  • auch für KMU und Betriebe ohne gesonderte Kostenrechnung geeignet
  • in Kontensystem der Buchhaltung integrierbar
  • Vergleichbarkeit der Entwicklung von Personal- und Materialkosten sowie Abschreibungen
  • keine Aufteilung nach Produktgruppen, daher keine Betrachtung einzelner Unternehmensbereiche möglich
  • wenig Aussagekraft für zukünftige Planungen bzw. Kalkulationen
  • fortlaufende Erfassung von Bestandsveränderungen erforderlich (meist monatlich)
  • schlechte internationale Vergleichbarkeit

Unterschiede zwischen GKV und UKV

Sowohl das Gesamtkostenverfahren als auch das Umsatzkostenverfahren sind nach HGB zulässig. Es gibt jedoch einige Unterschiede zwischen beiden Verfahren:

Gesamtkostenverfahren Umsatzkostenverfahren
Grundlage hergestellte Mengeneinheiten verkaufte Stückzahlen
Bestandsveränderungen Berücksichtigung der Bestandsmehrungen und Bestandsminderungen bei den Umsatzerlösen keine Berücksichtigung
Aufschlüsselung der Herstellungskosten Aufgliederung nach Aufwandsarten wie Personal-, Materialkosten, Abschreibungen Aufgliederung nach Funktionsbereichen wie Verwaltung oder Vertrieb

Erfahre in unserem Beitrag zum Umsatzkostenverfahren mehr darüber, wie sich das GKV vom UKV unterscheidet.

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