Ein wichtiger Bestandteil deines Jahresabschlusses ist die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Das HGB erlaubt dir zwei Darstellungsformen: das Gesamtkostenverfahren und das Umsatzkostenverfahren.
In diesem Beitrag erfährst du, wie das Gesamtkostenverfahren funktioniert, wie du es berechnest und welche Vorteile und Nachteile es hat. Ein Beispiel zeigt dir anschaulich, wie du die Gliederung in Staffelform richtig aufbaust.
So funktioniert das Gesamtkostenverfahren
Das Gesamtkostenverfahren (GKV) ist eine der möglichen Darstellungsformen der GuV nach § 275 HGB. Sie orientiert sich nicht an den verkauften Mengeneinheiten, sondern an den produzierten Erzeugnissen.
Deshalb müssen hier Bestandsveränderungen und Eigenleistungen berücksichtigt werden:
- Bestandserhöhungen: Es wurden mehr Mengeneinheiten hergestellt als abgesetzt wurden. Die verbleibenden Stückzahlen werden auf Lager gelegt und es entsteht eine Bestandserhöhung.
- Bestandsminderungen: Zusätzlich zu den im Geschäftsjahr produzierten Mengeneinheiten wurden Umsatzerlöse mit Erzeugnissen aus dem Lager erzielt. Die Bestände verringern sich (Bestandsminderung).
- Aktivierte Eigenleistungen: Sie entstehen, wenn betriebsintern Vermögensgegenstände für die eigene Nutzung hergestellt werden (z. B. selbst erstellte Anlagen und Maschinen).
Um die Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres in der GuV korrekt darzustellen, werden alle hergestellten Erzeugnisse betrachtet. Die Herstellungskosten werden in mehrere Aufwandsarten unterschieden, zum Beispiel:
- Materialkosten
- Personalkosten
- Abschreibungen
- sonstige betriebliche Aufwendungen (inklusive Verwaltungs- und Vertriebskosten)
Im Gegensatz zum Umsatzkostenverfahren erfolgt bei dieser Erfolgsrechnung keine Aufschlüsselung nach Funktionen (z. B. Vertriebskosten, Verwaltungskosten).
Gesamtkostenverfahren richtig berechnen
Der § 275 Abs. 2 HGB schreibt die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren inklusive der Reihenfolge vor:
Die Staffelform ähnelt der des Umsatzkostenverfahrens. Einige Hinweise zur Berechnung des Gesamtkostenverfahrens:
- Korrigiere die Umsatzerlöse um die Bestandsmehrungen oder Bestandsminderungen sowie um aktivierte Eigenleistungen.
- Teile die Aufwendungen in die verschiedenen Kostenarten (Material- und Personalkosten, AfA, sonstige betriebliche Aufwendungen) auf und ziehe sie von den ermittelten Erträgen ab.
- Nun kannst du weitere Erträge und Aufwendungen, zum Beispiel für Zinsen oder Erträge aus Beteiligungen, berücksichtigen und erhältst das Betriebsergebnis.
Beispiel zum Gesamtkostenverfahren
Das Gesamtkostenverfahren in der Gewinn- und Verlustrechnung erscheint auf den ersten Blick recht komplex. Das folgende Beispiel zeigt dir, wie du es anwendest.
Ein Unternehmen stellt mehrere Produktarten her. Im vorliegenden Geschäftsjahr verzeichnet es diese Produktionsdaten und Erzeugnisse:
Aus diesen Daten lässt sich das Gesamtkostenverfahren wie folgt aufbauen (vereinfachte Darstellung):
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Vor- und Nachteile des Gesamtkostenverfahrens
Vorteile und Nachteile, wodurch es sich nicht für jedes Unternehmen gleichermaßen eignet:
Unterschiede zwischen GKV und UKV
Sowohl das Gesamtkostenverfahren als auch das Umsatzkostenverfahren sind nach HGB zulässig. Es gibt jedoch einige Unterschiede zwischen beiden Verfahren:
Erfahre in unserem Beitrag zum Umsatzkostenverfahren mehr darüber, wie sich das GKV vom UKV unterscheidet.
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Zusammenfassung
Das Gesamtkostenverfahren (GKV) ist eine Darstellungsform der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach § 275 HGB, die sich an den produzierten Erzeugnissen orientiert und dabei Bestandsveränderungen sowie aktivierte Eigenleistungen berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt durch die Gegenüberstellung der Umsatzerlöse mit Material- und Personalkosten, Abschreibungen sowie sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Ein Vorteil des GKV ist die einfache Übernahme von Daten aus der Buchhaltung, während es aufgrund fehlender Aufteilung nach Funktionsbereichen weniger für detaillierte betriebswirtschaftliche Analysen geeignet ist. Im Gegensatz dazu basiert das Umsatzkostenverfahren auf den verkauften Mengeneinheiten und teilt die Kosten nach Unternehmensfunktionen auf. Beide Verfahren sind nach HGB zulässig, unterscheiden sich jedoch in ihrer Aussagekraft und internationalen Vergleichbarkeit.