Möchtest du mit deinem Unternehmen am innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr teilnehmen, musst du eine Umsatzsteuer-ID beantragen. Die USt-IdNr. besteht aus einem Ländercode und einer eindeutigen Nummer und identifiziert dich gegenüber deinen Geschäftspartnern als Unternehmerin oder Unternehmer. Erfahre hier, wie die Antragstellung bei den Finanzbehörden abläuft.
Keine Lust zu lesen? Dann sieh' dir einfach unser Video zum Thema Umsatzsteuer-ID an:
Umsatzsteuer-ID beantragen: Antragstellung beim BZSt online durchführen
Die einfachste Möglichkeit, die Umsatzsteuer-ID nach § 27a Umsatzsteuergesetz (UStG) zu beantragen, findest du online beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
So funktioniert die Antragstellung bei den Finanzbehörden:
- 1. Schritt: Öffne das Online-Formular des Bundeszentralamts für Steuern.
- 2. Schritt: Wähle das Bundesland, in dem du deinen Sitz hast, und das für dich zuständige Finanzamt. Gib deine Steuernummer, die Rechtsform, den Namen und die Kontaktdaten deines Unternehmens ein. Klicke auf „Weiter“.
- 3. Schritt: Auf der nächsten Seite kannst du alle Daten noch einmal kontrollieren, ehe du den Antrag durch Klick auf „Absenden“ abschickst.
- 4. Schritt: Du bekommst deine Identifikationsnummer für die Teilnahme am innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr stets per Post.
In der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr morgens ist das Portal teilweise nicht erreichbar. Natürlich hast du auch die Möglichkeit den Antrag alternativ in Schriftform per Post oder per Fax abzuschicken.
So sieht da Online-Formular zur Antragstellung der USt-IdNr. aus:
Umsatzsteuer-ID beantragen: die Voraussetzungen
Es gibt keine gesonderten Voraussetzungen für die Beantragung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer. Jedes Unternehmen nach § 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) kann eine Umsatzsteuer-ID zur Vorlage bei Geschäftspartnern beantragen. Das gilt für Freiberuflerinnen und Freiberufler ebenso wie für Einzelunternehmen oder Personengesellschaften. Betreibst du eine Organschaft, darfst du nur für den umsatzsteuerlichen Träger der Organschaft eine Umsatzsteuer-ID beantragen.
Nutzt du die Kleinunternehmerregelung, benötigst du nicht zwingend eine Umsatzsteuer-ID. Falls der Leistungsempfänger auf der Angabe der Nummer auf der Rechnung besteht, kannst du sie aber beantragen.