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Privatentnahme
2024-03-11
2024-10-17

Privatentnahme

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Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften bekommen in der Regel kein normales Gehalt ausgezahlt. Trotzdem müssen sie ja auch private Rechnungen und andere Ausgaben bezahlen. Hier kommt die Privatentnahme ins Spiel.

In diesem Artikel lernst du, was eine Privatentnahme ist, welche Arten es gibt und was der Unterschied zu einer Privateinlage ist. Darüber hinaus erfährst du, wie hoch eine Privatentnahme sein kann und wie man sie versteuert.

Alles Wichtige zur Privatentnahme haben wir außerdem in diesem Video für dich zusammengefasst:

Wer kann eine Privatentnahme entnehmen?

Einzelunternehmer zahlen sich im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften keinerlei Gehalt, sie dürfen sich eine Privatentnahme nehmen. Die ist um den Lebensunterhalt zu bestreiten, es muss allerdings immer eine Art Unterkonto geben, bei dem die Entnahme gebucht werden muss, denn es darf kein Minusbetrag entstehen.

Viele denken, wenn sie Privatentnahmen nehmen daran, dass dann eigentlich Geld auf dem Konto fehlen müsste. Das ist ein Irrtum, denn ein Gewinn ist nicht gleichzusetzen mit dem Betriebsvermögen. Gibt es also eine Privatentnahme, kann sie nicht unter Betriebsausgaben gebucht werden.
Die Finanzämter sehen Privatentnahmen als sensibel an, denn wenn es um die Umsatzsteuer geht, kennen sie kein Erbarmen. Wird zum Beispiel ein Wareneinsatz von 500 Euro angegeben und die Ware wird für 1200 Euro wieder veräußert, muss der Differenzbetrag als Privatentnahmen auch verbucht werden. Für Laien in diesem Bereich ist das schwer zu verstehen, aber ein Steuerberater kann ganz genau Auskunft darüber geben.

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Wie hoch darf eine Privatentnahme sein?

Wie hoch eine Entnahme sein darf, ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich, allerdings wirkt sich so etwas immer negativ auf eine Steuerzahlung aus und zieht im schlimmsten Fall eine hohe Steuernachforderung mit sich. Es gibt einige Regeln, die bei einer Privatentnahme unbedingt zu beachten sind.

Jeder der verantwortungsvoll mit seinem Betrieb umgeht, legt bereits am Jahresanfang fest, um welchen Betrag es sich bei der Privatentnahme handeln soll. Beispielsweise rechnet das Finanzamt bei einem Bäcker einen pauschalen Satz ab, der ist so hoch, wie er zum Lebensunterhalt benötigt wird. Müssen Mitarbeiter für ihren Chef private Sanierungen leisten, muss er diese Leistungen bei der Umsatzsteuer als Privatentnahme angeben.

Wird ein Wagen für private Fahrten genutzt, ist das über eine 1 Prozent Pauschale gedeckt. Diejenigen, die ein Fahrtenbuch führen, sollten jede private Fahrt abführen und so zwischen Privat und Betrieb einen Trennstrich setzen.

Kurz, kann eine Privatentnahme so definiert werden, dass aus einem Vermögen von einem Betrieb Kapital entnommen und zum Privatleben gebraucht werden kann. Dabei muss es sich nicht immer um Bargeld handeln, denn wird beispielsweise in einem Betrieb ein neuer Rechner angeschafft und der Alte für den Privatgebrauch eingesetzt, ist auch das eine Privatentnahme.
Gleiches gilt, wenn während der normalen Arbeitszeit Reparaturen durchgeführt werden oder der betriebliche PKW für Privatfahrten genutzt wird.

Wie wird eine Privatentnahme versteuert?

Wer Bargeld entnimmt, mindert den Gewinn nicht. Auf die Entnahme selbst muss erst einmal keine Steuer bezahlt werden. Diese wird auf den Gewinn bezahlt, welcher als „Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen“ definiert ist (§4 EStG). Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass nicht mehr entnommen wird, als die Unternehmung Gewinn abgibt.

Kurz: Grundsätzlich lässt sich über Privateinlagen/-entnahmen sagen, dass sie das Eigenkapital (EK) erhöhen oder mindern. Sie sind Unterkonten des EKs in der Bilanz und somit sind die Konten kein Teil der Gewinn & Verlustrechnung (GuV) und werden daher bei der Ermittlung des Gewinns nicht berücksichtigt. Deshalb sind sie nicht gewinnmindernd und fließen nicht in die Berechnung der Steuer mit ein.

Bei der Übernahme von einem alten PC sieht das anders aus, denn wurde dieser bereits in der Vergangenheit steuerlich abgesetzt, muss nur ein bestimmter Restwert, in der Regel 1 Euro abgeschrieben werden. Da es bei einer privaten Entnahme zu einem Verlust für einen Betrieb kommt, fallen dort dann keine Steuern an. Die Entnahme muss dem privaten Vermögen zugeschrieben werden und muss dann versteuert werden.

Darf eine GmbH Privatentnahmen tätigen?

Eine GmbH darf das grundsätzlich nicht, dafür muss es ein Verrechnungskonto geben, hierauf muss ein Gesellschafter dann das Geld wieder einzahlen. Es gibt aber zu einer Privatentnahme einige Gestaltungsmöglichkeiten, die sehen so aus, das ein Vorschuss auf Lohn oder Gehalt gewährt wird oder als Vorschuss auf einen Gewinn, Ausschüttungen dürfen bei einer GmbH allerdings sein.

Wird der Gewinn minimiert?

Durch eine Privatentnahme wird Eigenkapital minimiert. Es muss auch korrekt verbucht werden. Hierfür muss die Buchhaltung ein Unterkonto als Privatkonto anlegen, Privatentnahmen können dann als Soll verbucht werden.
Unterkonten gibt es allerdings nur bei Einzelunternehmen, andere dürfen keine Privatentnahmen entnehmen. Die Buchhaltung hat weiterhin dafür zu sorgen, dass das Privatkonto und ein real existierendes Girokonto nicht zu verwechseln sind.

Ob sich eine Privatentnahme auf den Gewinn auswirkt, kommt es immer darauf an, was entnommen wird. Hierbei geht es in erster Linie meistens um Bargeld. Dann folgen Wirtschaftsgüter und zum Schluss sind es Privatentnahmen in Form von Nutzungen oder Leistungen. Ein Einzelunternehmer hat bei einer Privatentnahme keine steuerlichen Vorteile, denn er bekommt zwar kein Gehalt, macht aber Privatentnahmen, die kann er vom Geschäftskonto auf sein Privatkonto umbuchen, in Steuerkreisen wird der Vorgang, „Geldtransit“ genannt. So stellt eine Privatentnahme auch keine Minderung beim Gewinn dar, denn sie ist keine Betriebsausgabe. Ergo muss auch Einkommenssteuer gezahlt werden.

Ein Unternehmer bekommt nicht wie seine Angestellten ein festes Gehalt, also muss er eine Privatentnahme entnehmen, denn der Chef kann sich schließlich nicht selber auf eine Gehaltsliste setzen. Die Privatentnahme ist vollkommen legal und hat steuerlich keinerlei Nach-, aber auch keine Vorteile.

Beispiele für eine Privatentnahme

  • Die am häufigsten vorkommende Privatentnahme aus einem Unternehmen stellt die Entnahme von Geld dar. Hierzu wird Bargeld aus dem Betriebsvermögen in das private Vermögen des Unternehmers überführt. Folglich muss die Geldentnahme vom jeweiligen Kassenkonto erfolgen. Hierbei wird das Kassenkonto belastet, wohingegen das Geld dem Privatkonto gut geschrieben wird. Hierbei handelt es sich um eine Entnahme vom Eigenkapital des Unternehmens.
  • Durch den Verkauf eines Betriebsfahrzeuges kann es zur Erhöhung des Eigenkapitals eines Unternehmens kommen. Zu diesem Fall kommt es, wenn der Restbuchwert geringer als die Verkaufssumme für das Fahrzeug ist. Hierbei wird dann der erzielte Verkaufspreis als Umsatzerlös in der Finanzbuchhaltung erfasst. Aufgrund des Restbuchwertes des Fahrzeugs, der geringer war als der erzielte Verkaufspreis, wird dieser dem Umsatzerlös abgezogen. Der daraus resultierende Differenzbetrag erhöht den Jahreserlös des Unternehmens.
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