Du hast ein Einzelunternehmen? Dann wirst du dich früher oder später mit dem Thema Steuern beschäftigen müssen: Welche Steuern fallen an? Welche Pflichten hast du? Und wie behältst du trotz Umsatz, Gewinn und Buchhaltung den Überblick?
Klingt nach viel Recherche? Wir unterstützen dich! In diesem Ratgeber erfährst du, welche Steuerlast als Einzelunternehmer auf dich zukommt, wann sie fällig wird und welche Freibeträge du nutzen kannst. Zusätzlich bekommst du praktische Tipps, wie du deine Steuerangelegenheiten effizient managen kannst.
Was ist ein Einzelunternehmen?
Das Einzelunternehmen ist wohl der unkomplizierteste Weg, dein eigenes Business zu starten. Du brauchst nicht viel Startkapital und kannst sofort loslegen. Als Einzelunternehmer genießt du viele Freiheiten, trägst aber auch die volle Verantwortung für Gewinne, Verluste und sämtliche Entscheidungen. Bedeutet, dass du persönlich mit deinem Privatvermögen haftest.
Einzelunternehmer arbeiten in unterschiedlichen Bereichen, zum Beispiel als
- Freiberufler wie Copywriter, Designer oder Programmierer
- Handwerker oder Einzelhändler
- Berater, Coach oder Trainer
- Künstler, Fotograf oder Musiker
Tipp: Willst du wissen, welche Schritte es zur Gründung braucht? Dann erfährst du alles in unserem Ratgeber „Einzelunternehmen gründen.“
Welche Steuern zahlt ein Einzelunternehmen?
Welche Steuern für dein Einzelunternehmen anfallen, hängt von deiner genauen Tätigkeit ab. Grundsätzlich können Einkommensteuer, Umsatzsteuer, gegebenenfalls Lohnsteuer, Gewerbesteuer und eventuelle Sonderabgabenanfallen. Kennst du deine Steuerpflicht, bist du von Anfang an auf der sicheren Seite. Zudem kannst du Freibeträge und andere Steuervorteile optimal für dich nutzen.
Unser kompakter Überblick* zeigt dir, welche Steuerlast für dein Einzelunternehmen relevant ist:
*Werte beziehen sich auf 2026.
Einkommensteuer im Einzelunternehmen
Als Einzelunternehmer zahlst du Einkommensteuer auf deinen Gewinn. Der Steuersatz ist progressiv, das heißt: Je mehr du verdienst, desto höher ist der Anteil, den du ans Finanzamt abführst. Aktuell startet der Einkommensteuersatz bei 14 % und steigt bis auf 42 %. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro greift der Spitzensteuersatz von 45 %.
Ein konkretes Beispiel: Max ist selbstständiger Webdesigner, führt ein Einzelunternehmen und verdient im Jahr55.000 Euro. Von diesem Betrag wird zunächst der Grundfreibetrag von 12.348 Euro (ab 2026) abgezogen, auf den fällt keine Steuer an. Nur der Restbetrag wird besteuert: 55.000 Euro – 12.348 Euro = 42.652 Euro → das ist der Betrag, auf den Einkommensteuer gezahlt werden muss.
Sind Kinder vorhanden, können Kinderfreibeträge zusätzlich die Steuerlast senken. Diese werden automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. Nutzt du eine Buchhaltungssoftware wie sevdesk, werden die gängigen Freibeträge und andere Pauschalen automatisch abgefragt und von deiner Steuerlast abgezogen.
Die Einkommensteuer zahlst du in der Regel einmal jährlich mit deiner Steuererklärung. Ob du welche leisten musst, hängt von deiner voraussichtlichen Steuerlast ab: Liegt deine Einkommenssteuer unter 400 Euro, musst du in der Regel keine Vorauszahlungen leisten. Liegt sie darüber, legt das Finanzamt vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen fest.
Tipp: Mit dem Einkommensteuerrechner von sevdesk ermittelst du deinen individuellen Steuerbeitrag schnell und einfach.
Du willst noch mehr Input zum Einkommensteuer? In diesem Video bekommst du alle Infos:
Gewerbesteuer bei Einzelunternehmen
Gewerbesteuer fällt nur an, wenn du ein Gewerbe angemeldet hast. Freiberufler zahlen diese nicht. Die Gewerbesteuer fällt in der Regel quartalsweise an. Sie wird an die Gemeinde gezahlt, in der dein Einzelunternehmen seinen Sitz hat. Für Einzelunternehmen greift ein Freibetrag von 24.500 Euro, der vom Gewerbeertrag abgezogen wird. Alles darüber muss besteuert werden.
Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten:
- Zunächst wird auf den Gewerbeertrag oberhalb des Freibetrags die Steuermesszahl von 3,5 % angewendet. Daraus ergibt sich der sogenannte Steuermessbetrag.
- Anschließend wird dieser mit dem Hebesatz deiner Gemeinde multipliziert. Da jede Kommune ihren Hebesatz selbst festlegt, variiert die Höhe der Gewerbesteuer je nach Standort. In Berlin sind es beispielsweise 4,10 %. Die Steuermesszahl ist bundesweit einheitlich.
Zurück zu unserem Beispiel: Max hat ein Gewerbe angemeldet und erzielt im Jahr einen Gewinn von 55.000 Euro.
- Freibetrag abziehen: 55.000 Euro – 24.500 Euro = 30.500 Euro (steuerpflichtiger Gewerbeertrag)
- Steuermessbetrag ermitteln: 30.500 Euro x 3,5 % = 1.067,50 Euro (Steuermessbetrag)
- Hebesatz anwenden: 1067,50 Euro x 4,10 % = 4377,75 Euro (Gewerbesteuer pro Jahr)
Tipp: Der kostenlose Gewerbesteuerrechner von sevdesk zeigt dir in Sekunden, wie viel Gewerbesteuer für dich anfällt.
Umsatzsteuer für Einzelunternehmer
Die Umsatzsteuer wird auf verkaufte Waren, Dienstleistungen oder digitale Produkte erhoben. Sie wird auf den Nettopreis erhoben und an das Finanzamt abgeführt. Vereinfacht ausgedrückt: Du bekommst dein Geld von deinem Kunden, ziehst die Steuer ab und gibst sie an das Finanzamt weiter.
Wichtig: Die Umsatzsteuer fällt nur an, wenn du die Umsatzgrenze der Kleinunternehmerregelung von 25.000 Euro pro Jahr überschreitest oder dich bewusst gegen die Kleinunternehmerregelung entscheidest. Du bist dir nicht sicher, ob du unter die Regelung fällst? Unser Kleinunternehmer-Rechner zeigt dir blitzschnell, ob du die Voraussetzungen erfüllst.
Liegst du wie Max aus unserem Beispiel mit 55.000 Euro Jahresumsatz über der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer, weist du auf deinen Rechnungen Umsatzsteuer aus und führst diese ans Finanzamt ab. Zusätzlich musst du regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung sowie die Umsatzsteuererklärung einreichen. Die Voranmeldung erfolgt entweder monatlich oder vierteljährlich, je nach Höhe deines Umsatzes.
Tipp: Die Vorsteuer, also die Umsatzsteuer, die du selbst auf Waren oder Dienstleistungen bezahlt hast, kannst du von deiner Zahllast abziehen. So zahlst du nur die Differenz ans Finanzamt. Wie du alles korrekt berechnest und abführst, erfährst du in unserem Ratgeber zur Vorsteuer.
Lohnsteuer für Einzelunternehmen – Was gilt bei Angestellten?
Planst du Mitarbeiter einzustellen? Sobald du Angestellte beschäftigst, musst du Lohnsteuer ans Finanzamt abführen. Die Lohnsteuer fällt auf das Einkommen deiner nicht selbstständig beschäftigten Angestellten an und wird direkt vom Bruttolohn einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Für dich selbst fällt als Einzelunternehmer keine Lohnsteuer an.
Wie hoch die Lohnsteuer ist, hängt von diesen Faktoren ab:
- Lohnhöhe: Je mehr deine Mitarbeiter verdienen, desto höher ist die Lohnsteuer.
- Steuerklasse: Deutschland hat sechs Steuerklassen, die den Abzug beeinflussen.
- Kinderfreibeträge und andere Freibeträge: Diese mindern die Lohnsteuer.
- Kirchensteuerpflicht: Falls dein Mitarbeiter kirchensteuerpflichtig ist, erhöht sich der Abzug leicht.
Tipp: Unser Ratgeber zur Lohnsteuer versorgt dich mit noch mehr Informationen.
Weitere mögliche Steuern für Einzelunternehmen
Neben den klassischen Steuern wie Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer gibt es noch weitere Abgaben, die für dich relevant sein können. Eine davon ist die Kirchensteuer, falls du Mitglied in der Kirche bist. Der Solidaritätszuschlag ist ab einer bestimmten Umsatzgrenze verpflichtend.
Tipp: Auch wenn diese Posten oft kleiner sind, solltest du diese in deiner Finanzplanung berücksichtigen.
So ermittelst du deinen Gewinn als Einzelunternehmer
Damit deine Steuerrechnung am Ende stimmt, brauchst du vor allem eines: eine korrekte Gewinnermittlung. Denn das ist die Basis deiner Einkommensteuerberechnung. Heißt für dich: Je sauberer du deinen Gewinn ermittelst, desto klarer weißt du, ob du über dem Grundfreibetrag liegst und wie viel Steuer fällig wird.
So funktioniert es:
- Unterlagen vorbereiten
Sammle alle Belege: Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen, Kontoauszüge, Zahlungsdienstleister-Abrechnungen. - Einnahmen erfassen
Fasse alle betrieblichen Einnahmen zusammen (Verkäufe, Honorare, Nebeneinnahmen). - Ausgaben erfassen
Addiere alle betrieblich veranlassten Ausgaben (Material, Miete, Software, Werbung, Fahrtkosten etc.). Wichtig:Nur geschäftliche Kosten sind abzugsfähig. - Beträge zusammenrechnen
Addiere alle Einnahmen und ziehe die Ausgaben davon ab, um den Gesamtbetrag zu ermitteln. - Gewinn/Verlust feststellen
Das Ergebnis zeigt deinen steuerpflichtigen Gewinn. Ist der Betrag negativ, hast du einen Verlust, den du später mit künftigen Gewinnen verrechnen kannst. - EÜR erstellen (sofern zutreffend)
Für die meisten Einzelunternehmer reicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Tipp: Mit sevdesk kannst du deine EÜR im Handumdrehen online erstellen. - Dokumentieren und ablegen
Belege systematisch ablegen und die Berechnung dokumentieren. Das ist wichtig für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und für mögliche Prüfungen.
Tipp: Unser Ratgeber zur Gewinnermittlung bietet dir noch mehr Input!
Wie kann ich als Einzelunternehmen Steuern sparen?
Im Gegensatz zu Angestellten hast du als Einzelunternehmer deutlich mehr Möglichkeiten, deine Steuerlast zu reduzieren und kannst so dein Einkommen optimieren.
Dein Gewinn fließt direkt in deine persönliche Einkommensteuer. Das bedeutet: Je mehr du verdienst, desto höher steigt der Steuersatz. Das können bis zu 42 % sein, bei richtig hohen Gewinnen greift der Spitzensteuersatz von 45 %. Keine Sorge: Das betrifft nicht dein gesamtes Einkommen, sondern nur den Teil über dem Grundfreibetrag.
Viele Selbstständige erleben trotzdem überraschend hohe Nachzahlungen. Das liegt häufig gar nicht am Steuersatz selbst, sondern an Lücken in der Buchführung oder Steuerplanung: Rechnungen werden vergessen, Ausgaben nicht richtig erfasst oder Freibeträge nicht genutzt, sodass der Gewinn höher wirkt als er ist.
Mit diesen legalen Tipps senkst du deine Steuerlast legal und vermeidest Nachzahlungen:
- Freibeträge nutzen: Sie reduzieren direkt dein zu versteuerndes Einkommen.
- Pauschalen clever einsetzen: So kannst du ohne großen Aufwand Kosten abzusetzen.
- Betriebsausgaben sauber ansetzen: Inklusive der Vorsteuer, die du auf eingekaufte Waren oder Dienstleistungen gezahlt hast.
Neugierig? Unser Ratgeber verrät dir 25 praktische Steuertipps, mit denen du deine Steuerlast clever senken kannst.
Steuererklärung für Einzelunternehmer
Als Einzelunternehmer ist die Steuererklärung fester Bestandteil deines Businessalltags. Damit das Ganze nicht in Stress ausartet, solltest du deine Zahlen regelmäßig prüfen. Je besser du alles im Blick hast, desto entspannter läuft die Steuererklärung am Ende ab.
Die Gewinnermittlung erfolgt bei den meisten Einzelunternehmern per Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Die EÜR können alle nutzen, die nicht buchführungspflichtig sind. Erst wenn du über 600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn erzielst, musst du bilanzieren.
Diese wichtigsten Bestandteile gehören in deine Steuererklärung:
- Einkommensteuererklärung inklusive Anlage EÜR (falls du nicht bilanzierst)
- Umsatzsteuererklärung (fällt bei Kleinunternehmerregelung weg)
- Gewerbesteuer, wenn du gewerblich tätig bist (Freiberufler sind raus)
- Anlagen für besondere Sachverhalte (zum Beispiel Abschreibungen)
Tipp: Mehr Details bekommst du im Ratgeber zur Steuererklärung für Einzelunternehmer.
Häufige Steuerfehler im Einzelunternehmen und wie du sie vermeidest
Selbst kleine Fehler in der Buchhaltung können schnell hohe Kosten verursachen. Damit dir das nicht passiert, haben wir die häufigsten Steuerfallen für Einzelunternehmer zusammengefasst. Inklusive einer 3-Schritte-Lösung, die du sofort umsetzen kannst.
Tipp: Notiere dir alle wichtigen Deadlines für Umsatzsteuererklärung, Steuererklärung oder Rücklagen-Check. So versäumst du keine Frist und behältst den Überblick.
Steuerlast mit sevdesk immer im Blick
Alle Steuern zu beachten kann deinen Alltag ganz schön herausfordern. Rechnungen müssen korrekt verbucht und Zahlungseingänge zugeordnet werden. Und dann wäre da noch die Steuererklärung….!
Die Buchhaltungssoftware sevdesk hält dir als Einzelunternehmer den Rücken frei! Mit der automatischen Belegerfassung per App oder E-Mail landen alle Rechnungen direkt an der richtigen Stelle. Deine Umsatzsteuervoranmeldung oder EÜR erstellst du in wenigen Klicks und alle steuerrelevanten Daten stehen jederzeit zum Export für den Steuerberater bereit.
Zusammenfassung
Als Einzelunternehmer musst du verschiedene Steuern im Blick haben: Von der Einkommensteuer über Umsatzsteuer bis hin zur Gewerbesteuer sowie Sonderabgaben wie Kirchensteuer oder Solidaritätszuschlag. Kennst du deine Steuerpflichten und nutzt die Freibeträge optimal, kannst du deine Steuerlast gezielt reduzieren.
Die Einkommensteuer ist progressiv und liegt zwischen 14 % und 45 %, der Freibetrag beträgt 12.348 Euro. Die Gewerbesteuer betrifft nur Gewerbebetriebe und liegt je nach Gemeinde zwischen 7 % und 17,5 %. Auch hier gibt es einen Freibetrag von aktuell 24.500 Euro. Bei der Umsatzsteuer gilt: Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz bis 25.000 Euro sind befreit, ansonsten fallen 19 % oder 7 % an.
Lohnsteuer ist nur relevant, wenn du Angestellte beschäftigst, und hängt von deren Steuerklasse ab. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag werden zusätzlich auf die Einkommensteuer erhoben, abhängig von Mitgliedschaft und Einkommen.
Eine Buchhaltungssoftware wie sevdesk übernimmt viele Buchhaltungsaufgaben automatisch und sorgt dafür, dass du dir um Steuervorbereitungen keine Gedanken machen musst.










