Es gibt verschiedene Gründe, warum du ein bereits bestehendes Angebot nachträglich ändern möchtest.
Doch wann ist die Änderung eines abgegebenen Angebots überhaupt möglich und was solltest du dabei beachten, um nicht in juristische Schwierigkeiten zu geraten? Lies‘ hierzu einfach unseren Ratgeberbeitrag mit den wichtigsten Informationen und Tipps!
Wann du ein Angebot ändern kannst
Ein Angebot kannst du unter nur wenigen Bedingungen ändern. Das ist auch gut so, denn ansonsten wäre die Funktion und Aufgabe eines Angebots hinfällig. Unter diesen Bedingungen kannst du ein Angebot ändern:
Das solltest du tun, wenn dein Angebot angenommen wurde, das du ändern willst
Gegen den Willen des Vertragspartners kannst du ein Angebot, das der Vertragspartner angenommen hat, nicht mehr ändern. Deine einzige Möglichkeit ist der Widerruf des Vertrags, der mit der Annahme des Angebots geschlossen wurde. Aber die gute Nachricht ist: Reden hilft.
Ist dir ein offensichtlicher Fehler in deinen Angebot unterlaufen, das dein Vertragspartner schon angenommen hat, dann kannst du den Vertrag widerrufen. Das ist nicht besonders schön, geht aber mit dem Einverständnis deines Vertragspartners. Hier kommt es dann auch auf deine Kommunikationsfähigkeiten an. Hast du dich zum Beispiel im Lieferdatum geirrt und das falsche Jahr eingesetzt, wird auch deinem Vertragspartner klar sein, dass du nicht zurück in die Zukunft reisen kannst oder ihr beide nicht auf die Erfüllung des Vertrags in zum Beispiel zwei Jahren warten wollt. Hier findet sich sicherlich eine Lösung, die beiden Partnern entgegen kommt. Der Schlüssel zum Erfolg ist hier eine offene und prompte Kommunikation, sobald der Fehler bemerkt wird.
Kannst du dich nicht auf einen Irrtum oder einen offensichtlichen Fehler berufen und der Vertrag ist durch Angebotsannahme zweifelsfrei zustande gekommen, dann kannst du nur noch von einem Vertrag zurücktreten. Allerdings hat dein Vertragspartner die Möglichkeit, Schadensersatzforderungen zu stellen. Das wäre die schlechteste aller Varianten.
Ja, das klingt erschreckend, aber im täglichen Geschäftsleben herrscht mehr gesunder Menschenverstand als die schlimmste Variante aller denkbaren Optionen. Daher lasse dich nicht entmutigen!
Alternative zum Angebot: Der Kostenvoranschlag
Bist du in einem Bereich tätig, der mit volatilen Preisen umgehen muss oder bei dem Du weißt, dass der Vertragspartner mehr Zeit braucht, um ein Angebot zu beurteilen und anzunehmen, dann kannst du alternativ zum Angebot auch einen Kostenvoranschlag erstellen. So hat Dein Vertragspartner eine Vorstellung, welche Kosten und welche Lieferzeit auf ihn oder sie zukommt und kann zudem einschätzen, ob du ein verlässlicher Partner bist.
Mit der sevdesk-Vorlage zum Kostenvoranschlag kannst du ebenfalls einfach und schnell einen Kostenvoranschlag erstellen. Bitte achte auch hier darauf, dass die Vorlage in Word nicht GoBD-konform ist!