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Laptop & Computer von der Steuer absetzen: So geht’s!

Ein MacBook steht symbolisch für Laptops, die man von der Steuer absetzen kann.
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Ein MacBook steht symbolisch für Laptops, die man von der Steuer absetzen kann.

Du möchtest deinen Laptop von der Steuer absetzen? Gute Nachricht: Das geht auch 2025 – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.Tipp: Prüfe zuerst, ob dein Gerät mindestens 10 Prozent beruflich genutzt wird. Je nach Verwendung kannst du es als Werbungskosten oder Betriebsausgabe geltend machen und sogar im Jahr der Anschaffung komplett absetzen.

Voraussetzungen & Arbeitsmittel: Wann kannst du Computer absetzen?

Für Arbeitsmittel gibt es eine Pauschale von 110 Euro jährlich, die in der Regel ohne Einzelnachweise anerkannt wird. Bei höheren Aufwendungen für Geräte wie Laptops gelten spezielle Regeln zur steuerlichen Absetzbarkeit.

Bei der steuerlichen Absetzbarkeit kommt es darauf an, ob du das Gerät privat, geschäftlich oder gemischt nutzt. Damit die Kosten anerkannt werden, musst du eine berufliche Nutzung von mindestens 10 % nachweisen. Ein rein privat genutztes Notebook ist steuerlich nicht absetzbar.

Berufliche Nutzung Umfang der Absetzbarkeit
< 10 Prozent Nicht absetzbar
10 bis 90 Prozent Anteilige Absetzbarkeit der Kosten
> 90 Prozent 100 Prozent der Kosten absetzbar

Gemischte Nutzung von Laptops – was gilt in der Steuererklärung?

Bei gemischter Nutzung akzeptieren Finanzämter regelmäßig eine 50/50-Aufteilung ohne Einzelnachweis (BFH hat eine pauschalierende Aufteilung zugelassen). Einen höheren beruflichen Anteil musst du plausibel belegen (z. B. Nutzungstagebuch, Arbeitsaufzeichnungen).

Beispiel zum Nutzungsanteil:

Für die Anschaffung eines neuen Laptops hast du 1.200 Euro ausgegeben. Du nutzt ihn sowohl privat als auch geschäftlich, hast aber keine Aufzeichnungen über den konkreten Nutzungsanteil. In diesem Fall wendest du die 50:50-Aufteilung an und setzt 600 Euro als Betriebsausgaben ab.

Selbstständig, angestellt oder Student – wer Laptop & Notebook steuerlich absetzt

Ob MacBook oder Notebook – ein Gerät steuerlich absetzen kannst du als Selbstständiger, Angestellter und sogar als Student. Der entscheidende Faktor ist dabei immer die berufliche oder studienbezogene Nutzung von mindestens 10 Prozent.

Angestellte setzen ihren Laptop als Werbungskosten in der Anlage N an. Ab 10 % beruflicher Nutzung anteilig absetzbar, 100 % erst bei ≥ 90 % beruflicher Nutzung.

Tipp: Da die Werbungskosten-Pauschale 1.230 € (2025) beträgt, lohnt sich der Ansatz nur, wenn alle Werbungskosten zusammen darüber liegen.

Selbstständige und Unternehmer können den Laptop als Betriebsausgabe geltend machen. Seit dem 1. Januar 2021 gilt dabei:

Studenten können ihren Laptop ebenfalls absetzen, wenn er fürs Studium genutzt wird – im Erststudium als Sonderausgaben (bis 6000 € pro Jahr), im Zweit- bzw. weiterführenden Studium als Werbungskosten. Besteht daneben eine selbstständige Tätigkeit, ist eine anteilige Zuordnung als Betriebsausgaben möglich. Eine doppelte steuerliche Berücksichtigung derselben Kosten ist ausgeschlossen.

Laptop absetzen: So funktioniert es, wenn du selbstständig bist

Während Angestellte ihren Computer als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben, setzen Selbstständige ihn über die Betriebsausgaben ab. Dieser Schritt reduziert deinen zu versteuernden Gewinn direkt.

Als Selbstständiger trägst du die Anschaffungskosten des Laptops in deine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ein. Bei der Bilanzierung wird der Laptop als Anlagevermögen erfasst und nach deinen Vorgaben abgeschrieben. In beiden Fällen sinkt deine Steuerlast.

Sofortabschreibung

Seit dem 1. Januar 2021 kannst du deinen Laptop mit passender Software und Zubehör mit einer Nutzungsdauer von nur einem Jahr komplett als Betriebsausgabe abschreiben. Diese Absetzung für Abnutzung (AfA) gilt unabhängig vom Kaufpreis – egal, ob dein Gerät 700 Euro oder 2.000 Euro netto kostet. Die Regelung gilt weiterhin auch in 2025.

Reguläre Abschreibung

Alternativ kannst du die reguläre Abschreibung wählen, um deine Steuerlast zu verteilen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt drei Jahre; bei der linearen AfA setzt du jährlich 33,3 % der Anschaffungskosten ab. Hinweis: Bei linearer AfA ist das erste Jahr zeitanteilig zu berücksichtigen.

Sammelposten

Der Sammelposten (auch Poolabschreibung genannt) ist eine weitere Option für Wirtschaftsgüter zwischen 250 und 1.000 Euro.

Poolabschreibung (Sammelposten) Auswirkung
Vorteile Vereinfachte Buchführung bei mehreren Anschaffungen zwischen 250 und 1.000 Euro
Nachteile Längere Abschreibungsdauer über 5 Jahre im Vergleich zu anderen Methoden
Wichtig:

Wenn dein Arbeitgeber dir einen Laptop stellt, kannst du keine eigenen Kosten absetzen. Werbungskosten lohnen sich zudem nur, wenn sie insgesamt über 1.230 Euro liegen, da das Finanzamt diese Pauschale automatisch berücksichtigt.

Diese Belege brauchst du für das Finanzamt

Für die steuerliche Absetzung deines Geräts benötigst du den Kaufbeleg mit Anschaffungskosten (bei über 250 Euro eine vollständige Rechnung). Bei Bedarf einen Nachweis über den beruflichen Nutzungsanteil (z.B. Nutzungstagebuch)

Kosten, die zusätzlich zu Laptops steuerlich absetzbar sind

Peripheriegeräte Sonstiges Zubehör
Drucker Laptop-Taschen
Monitore Adapter
Mäuse/Tastaturen Druckerpapier
Scanner Kopfhörer
Webcams Dockingstationen
Festplatten Lautsprecher
Software Speichermedien
Router Kabel
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Das gilt bei Laptops von Arbeitnehmern

Arbeitnehmer können Computer als Werbungskosten absetzen, ab 10 % beruflicher Nutzung anteilig, bei ≥ 90 % auch zu 100 %. Die Kosten trägst du in der Anlage N ein. Wichtig: Wirkung erst, wenn die Gesamtwerbungskosten die 1.230-€-Pauschale (2025) übersteigen.

Zusammenfassung: Laptop in der Steuererklärung angeben und Steuervorteile maximieren

Als Selbstständiger kannst du deinen Laptop optimal von der Steuer absetzen:

  • Zwei Varianten zur Wahl: Sofortabschreibung (seit 2021 unabhängig vom Kaufpreis) oder reguläre Abschreibung über drei Jahre
  • Mindestnutzung beachten: Beruflicher Nutzungsanteil muss mindestens 10 Prozent betragen
  • Belege sammeln: Kaufrechnung und Nachweis über berufliche Nutzung bereithalten
  • Timing optimieren: Strategischer Kauf am Jahresende kann Steuervorteile maximieren
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2025-08-19 15:45
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