Du möchtest deinen Laptop von der Steuer absetzen? Gute Nachricht: Das geht auch 2025 – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.Tipp: Prüfe zuerst, ob dein Gerät mindestens 10 Prozent beruflich genutzt wird. Je nach Verwendung kannst du es als Werbungskosten oder Betriebsausgabe geltend machen und sogar im Jahr der Anschaffung komplett absetzen.
Voraussetzungen & Arbeitsmittel: Wann kannst du Computer absetzen?
Für Arbeitsmittel gibt es eine Pauschale von 110 Euro jährlich, die in der Regel ohne Einzelnachweise anerkannt wird. Bei höheren Aufwendungen für Geräte wie Laptops gelten spezielle Regeln zur steuerlichen Absetzbarkeit.
Bei der steuerlichen Absetzbarkeit kommt es darauf an, ob du das Gerät privat, geschäftlich oder gemischt nutzt. Damit die Kosten anerkannt werden, musst du eine berufliche Nutzung von mindestens 10 % nachweisen. Ein rein privat genutztes Notebook ist steuerlich nicht absetzbar.
Gemischte Nutzung von Laptops – was gilt in der Steuererklärung?
Bei gemischter Nutzung akzeptieren Finanzämter regelmäßig eine 50/50-Aufteilung ohne Einzelnachweis (BFH hat eine pauschalierende Aufteilung zugelassen). Einen höheren beruflichen Anteil musst du plausibel belegen (z. B. Nutzungstagebuch, Arbeitsaufzeichnungen).
Selbstständig, angestellt oder Student – wer Laptop & Notebook steuerlich absetzt
Ob MacBook oder Notebook – ein Gerät steuerlich absetzen kannst du als Selbstständiger, Angestellter und sogar als Student. Der entscheidende Faktor ist dabei immer die berufliche oder studienbezogene Nutzung von mindestens 10 Prozent.
Angestellte setzen ihren Laptop als Werbungskosten in der Anlage N an. Ab 10 % beruflicher Nutzung anteilig absetzbar, 100 % erst bei ≥ 90 % beruflicher Nutzung.
Tipp: Da die Werbungskosten-Pauschale 1.230 € (2025) beträgt, lohnt sich der Ansatz nur, wenn alle Werbungskosten zusammen darüber liegen.
Selbstständige und Unternehmer können den Laptop als Betriebsausgabe geltend machen. Seit dem 1. Januar 2021 gilt dabei:
- Sofortabschreibung unabhängig vom Preis im Anschaffungsjahr möglich.
- Alternative: lineare AfA über 3 Jahre.
Studenten können ihren Laptop ebenfalls absetzen, wenn er fürs Studium genutzt wird – im Erststudium als Sonderausgaben (bis 6000 € pro Jahr), im Zweit- bzw. weiterführenden Studium als Werbungskosten. Besteht daneben eine selbstständige Tätigkeit, ist eine anteilige Zuordnung als Betriebsausgaben möglich. Eine doppelte steuerliche Berücksichtigung derselben Kosten ist ausgeschlossen.
Laptop absetzen: So funktioniert es, wenn du selbstständig bist
Während Angestellte ihren Computer als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben, setzen Selbstständige ihn über die Betriebsausgaben ab. Dieser Schritt reduziert deinen zu versteuernden Gewinn direkt.
Als Selbstständiger trägst du die Anschaffungskosten des Laptops in deine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ein. Bei der Bilanzierung wird der Laptop als Anlagevermögen erfasst und nach deinen Vorgaben abgeschrieben. In beiden Fällen sinkt deine Steuerlast.
Sofortabschreibung
Seit dem 1. Januar 2021 kannst du deinen Laptop mit passender Software und Zubehör mit einer Nutzungsdauer von nur einem Jahr komplett als Betriebsausgabe abschreiben. Diese Absetzung für Abnutzung (AfA) gilt unabhängig vom Kaufpreis – egal, ob dein Gerät 700 Euro oder 2.000 Euro netto kostet. Die Regelung gilt weiterhin auch in 2025.
Reguläre Abschreibung
Alternativ kannst du die reguläre Abschreibung wählen, um deine Steuerlast zu verteilen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt drei Jahre; bei der linearen AfA setzt du jährlich 33,3 % der Anschaffungskosten ab. Hinweis: Bei linearer AfA ist das erste Jahr zeitanteilig zu berücksichtigen.
Sammelposten
Der Sammelposten (auch Poolabschreibung genannt) ist eine weitere Option für Wirtschaftsgüter zwischen 250 und 1.000 Euro.
Diese Belege brauchst du für das Finanzamt
Für die steuerliche Absetzung deines Geräts benötigst du den Kaufbeleg mit Anschaffungskosten (bei über 250 Euro eine vollständige Rechnung). Bei Bedarf einen Nachweis über den beruflichen Nutzungsanteil (z.B. Nutzungstagebuch)
Kosten, die zusätzlich zu Laptops steuerlich absetzbar sind
Das gilt bei Laptops von Arbeitnehmern
Arbeitnehmer können Computer als Werbungskosten absetzen, ab 10 % beruflicher Nutzung anteilig, bei ≥ 90 % auch zu 100 %. Die Kosten trägst du in der Anlage N ein. Wichtig: Wirkung erst, wenn die Gesamtwerbungskosten die 1.230-€-Pauschale (2025) übersteigen.
Zusammenfassung: Laptop in der Steuererklärung angeben und Steuervorteile maximieren
Als Selbstständiger kannst du deinen Laptop optimal von der Steuer absetzen:
- Zwei Varianten zur Wahl: Sofortabschreibung (seit 2021 unabhängig vom Kaufpreis) oder reguläre Abschreibung über drei Jahre
- Mindestnutzung beachten: Beruflicher Nutzungsanteil muss mindestens 10 Prozent betragen
- Belege sammeln: Kaufrechnung und Nachweis über berufliche Nutzung bereithalten
- Timing optimieren: Strategischer Kauf am Jahresende kann Steuervorteile maximieren