Das Dropshipping-Handelskonzept vereinfacht den Handel mit Waren enorm: Du als Dropshipper musst lediglich die Kundinnen und Kunden an Land ziehen, um den Versand und die Lagerhaltung kümmert sich dein Großhändler.
Allerdings zieht Dropshipping Steuern nach sich, mit denen du dich bei manch anderen Geschäftsmodellen gar nicht beschäftigen müsstest (Stichwort: Einfuhrumsatzsteuer). Wir zeigen dir, welche Steuern bei Dropshipping anfallen, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen kannst und welche Besonderheiten es bei der Buchhaltung gibt.
Kurzerklärung: Was ist Dropshipping?
Nochmal kurz erklärt, um gut in das Thema zu starten:
Das Prinzip von Dropshipping ist einfach: Du betreibst einen Onlineshop, über den du Waren verkaufst. Diese Produkte hast du aber selbst gar nicht vorrätig. Sobald eine Kundin oder ein Kunde ein Geschäft tätigt, geht die Bestellung weiter zu deinem Großhändler. Dieser versendet die Ware in deinem Auftrag direkt an die Endkundin oder den Endkunden. Man spricht auch vom Reihengeschäft oder Streckengeschäft. Als Dropshipper brauchst du keine eigene Lagerhaltung und Versandlogistik und sparst dir somit viel Geld und Zeit.
Noch offene Fragen? Wie das Streckengeschäft genau funktioniert, erfährst du in unserem Blogbeitrag zum Dropshipping. oder auch in unserem YouTube Video Dropshipping.
Welche Steuern bei Dropshipping anfallen
Ehe du dich selbstständig machst, solltest du dich mit den Dropshipping Steuern auseinandersetzen. Das kann nämlich ganz schön komplex sein – besonders wenn du mit einem Händler aus einem Drittland zusammenarbeitest und/oder auch Kundinnen und Kunden im Ausland belieferst. Vor allem die folgenden Steuerarten sind beim Reihengeschäft relevant.
#1 Einkommensteuer
Wie alle anderen Selbstständigen und Gewerbetreibenden bist du beim Dropshipping einkommensteuerpflichtig. Sobald du in Deutschland deinen Wohnsitz und ständigen Aufenthalt hast, unterliegst du der uneingeschränkten Steuerpflicht. Dem Welteinkommensprinzip zufolge musst du alle Einnahmen hier versteuern, die du weltweit erwirtschaftest. Mehr hierzu erfährst du in unserem Beitrag zur Einkommensteuer.
Die Steuerpflicht erstreckt sich auf deinen Gewinn, also die Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben. Dazu gehören unter anderem:
- Wareneinkauf
- typische Betriebsausgaben wie Personalkosten, Miete oder Telefonkosten
- aber auch Ausgaben für Aufbau, Pflege und Bewerbung deines Onlineshops.
Tipp: Beim Dropshipping Steuern zahlen musst du allerdings erst, wenn dein Gewinn den Grundfreibetrag übersteigt. 2023 beträgt er 10.908 Euro. Mehr zu dem Thema erfährst du in unserem Ratgeber Steuerfreibeträge für Selbstständige.
#2 Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren
Die Einfuhrumsatzsteuer fällt an, wenn du Waren von Händlern aus Drittländern beziehst. Bis zum 30. Juni 2021 gab es eine Zollfreigrenze von 22 Euro. Lag der Warenwert darunter, mussten Dropshipper keinen Zoll zahlen.
Mit der Einführung des IOSS-Verfahrens (IOSS = Import-One-Stop-Shop) zum 1. Juli 2021 hat sich einiges geändert. Nun gelten folgende Regelungen:
- Die Zollfreigrenze ist entfallen. Entsprechend sind Händler aus Drittländern jetzt nicht mehr im Vorteil – sie zahlen Einfuhrumsatzsteuer mit dem geltenden Steuersatz des Landes (in Deutschland 7 bzw. 19 Prozent).
- Alle Waren unterliegen unabhängig vom Wert bei Einfuhr in die EU der Einfuhrumsatzsteuer.
- Großhändler können sich entweder für den Versand nach Deutschland selbst steuerlich im Zielland registrieren oder den sogenannten One-Stop-Shop (OSS) nutzen.
- Bei Teilnahme am IOSS-Verfahren können bestimmte Händler den Zoll umgehen – nämlich wenn der Warenwert unter 150 Euro liegt. Sie zahlen dann nur die Einfuhrumsatzsteuer des betreffenden Landes.
- Liegt der Warenwert über 150 Euro, werden sowohl Zollgebühren als auch die Einfuhrumsatzsteuer fällig.
Noch offene Fragen? Dann schau dir unser YouTube Video Einfuhrumsatzsteuer an, in dem das Thema nochmal detaillierter erklärt wird:
#3 Umsatzsteuer
Als Dropshipper musst du auf deinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen, wenn du nicht durch die Kleinunternehmerregelung davon ausgenommen bist.
Dabei gibt es zwei Szenarien zu beachten:
- Inlandsgeschäfte: Befinden sich deine Kundinnen und Kunden ebenso wie der Großhändler in Deutschland, ist die Situation recht einfach: Du weist auf deiner Rechnung ganz normal den in Deutschland üblichen Steuersatz von 7 bzw. 19 Prozent aus.
- Auslandsgeschäfte: Belieferst du hingegen auch Kundinnen und Kunden im Ausland, ist die Situation komplizierter. Dann musst du dich nämlich wiederum mit der Einfuhrumsatzsteuer der jeweiligen Länder beschäftigen und kannst bei Lieferungen an Privatkundinnen und -kunden auch das OSS-Verfahren nutzen. Da umsatzsteuerlich ein komplexes Reihengeschäft im Sinne des § 3 VI S. 5 UStG vorliegt, ist für die Umsatzsteuer übrigens nicht der Versand vom Großhändler zur Kundin oder zum Kunden relevant, sondern die Geschäftsbeziehung zwischen dir und den Kundinnen und Kunden.
Auch hierzu solltest du dich besser mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater abstimmen.
Dropshipping & Kleinunternehmerregelung
Wenn du zunächst nur wenig Umsatz generierst oder dein Gewerbe dauerhaft nebenberuflich ausüben möchtest, kannst du dir beim Dropshipping Steuern sparen – indem du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt. Voraussetzungen dafür sind:
- Umsatz im Vorjahr: maximal 22.000 Euro
- Umsatz im laufenden Jahr: voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro
Du weist dann auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und kannst deine Produkte an Verbraucherinnen und Verbraucher günstiger verkaufen als umsatzsteuerpflichtige Konkurrenten.
Du hast noch offene Fragen zu diesem Thema? Mehr dazu, sowie weitere Steuererleichterungen für Kleinunternehmer findest du in unserem Beitrag Kleinunternehmerregelung.
Buchhaltung bei Dropshipping: So hältst du die Steuervorschriften ein
Um beim Dropshipping deine Steuern korrekt abzuführen, ist eine exakte Buchhaltung entscheidend. Dies setzt allerdings voraus, dass deine Buchhaltungssoftware die umsatzsteuerrechtlichen Besonderheiten verschiedener Zielländer richtig abbilden kann.
Unser Tipp: Wähle eine Software aus, die sich speziell mit den Besonderheiten der E-Commerce-Branche auskennt. Hier hast du neben Schnittstellen zu Shop-Systemen oft weitere Möglichkeiten, um komplexe umsatzsteuerrechtliche Konstellationen abzudecken.
Mach deine E-Commerce-Buchhaltung mit sevdesk. So digitalisierst du im Handumdrehen deine Transaktionen (z. B. mittels Integration von Shopify) und kannst sicher sein, alle steuerlichen Vorgaben einzuhalten.