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So eröffnest du deine eigene Fahrschule: Der komplette Leitfaden für erfolgreiche Gründer 2025

Fahrschule Schild am Heck eines Fahrschulautos
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Fahrschule Schild am Heck eines Fahrschulautos

Die Gründung einer eigenen Fahrschule bietet Fahrlehrern den Weg in die Selbstständigkeit. Als Voraussetzung musst du mindestens 25 Jahre alt sein, eine Fahrlehrererlaubnis besitzen und zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen. Mit einem Startkapital zwischen 50.000 und 100.000 Euro, geeigneten Räumlichkeiten und einem durchdachten Businessplan legst du den Grundstein für deine erfolgreiche Fahrschule.

Voraussetzungen: Wer darf eine Fahrschule eröffnen?

Eine Fahrschulerlaubnis von der zuständigen Behörde bildet das Fundament für den Start. Diese setzt den erfolgreichen Abschluss einer Weiterbildung zum Fahrschulbetriebswirt mit mindestens 70 Unterrichtseinheiten voraus. Angehende Fahrschulinhaber benötigen zudem geeignete Unterrichtsräume für den Theorieunterricht. Die Räumlichkeiten müssen bestimmte Mindestgrößen aufweisen und über ausreichend Sitzplätze verfügen.

Persönliche und fachliche Qualifikationen

Als Fahrschulinhaber brauchst du eine Fahrlehrerlizenz, die du durch die Ausbildung und das Ablegen einer Prüfung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erhältst. Zudem benötigst du auch ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten. Deine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren als angestellter Fahrlehrer bildet die Basis.

Der Nachweis deiner persönlichen Eignung erfolgt durch ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Gesundheitscheck. Zudem musst du einen 70-stündigen Lehrgang in Fahrschulbetriebswirtschaft absolvieren. Diese Qualifikation vermittelt dir das nötige Know-how für die kaufmännische Führung deiner Fahrschule.

Deine fachliche Kompetenz beweist du durch aktuelle Kenntnisse der Verkehrsregeln und Unterrichtsmethoden. Ein Erste-Hilfe-Kurs und regelmäßige Fortbildungen runden dein Qualifikationsprofil ab. Mit diesen Voraussetzungen bist du bestens gerüstet, um deinen Schülern eine hochwertige Fahrausbildung zu bieten.

Notwendige Lizenzen und Genehmigungen

Der Weg zur eigenen Fahrschule führt über mehrere behördliche Stationen. Die Fahrschulerlaubnis beantragst du bei der zuständigen Verkehrsbehörde - hier sind ein maßstabgerechter Plan deiner Unterrichtsräume und Nachweise über die erforderlichen Lehrmittel notwendig.

Für deine Fahrzeuge brauchst du spezielle Versicherungen und TÜV-Zulassungen. Eine Anmeldung bei der BG Verkehr ist ebenfalls Pflicht.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt dich vor Schadenersatzansprüchen während der Fahrausbildung. Für deine Fahrschulfahrzeuge gibt es spezielle Kaskoversicherungen mit Doppelpedalabsicherung und Ausbildungsschutz. Deine Fahrzeugflotte muss zudem regelmäßig vom TÜV abgenommen werden. Sinnvoll sind auch eine Rechtsschutzversicherung für mögliche rechtliche Auseinandersetzungen und eine Inventarversicherung für deine Geschäftsausstattung. Für die Zulassung deiner Fahrschule musst du alle Versicherungsnachweise bei der Behörde vorlegen.

Tipp: Plane für die Bearbeitung aller Genehmigungen genügend Vorlauf ein.

Mindestanforderungen laut Fahrlehrergesetz

Das Fahrlehrergesetz legt präzise räumliche Vorgaben für deinen Unterrichtsraum fest. Pro Fahrschüler benötigst du 1 m² Arbeitsfläche und 3 m³ Luftvolumen. Für dich als Fahrlehrer sind zusätzlich 8 m² einzuplanen. Jeder Schüler braucht einen Sitzplatz mit Rückenlehne und eine DIN-A4-Schreibunterlage. In unmittelbarer Nähe muss ein WC mit Waschgelegenheit vorhanden sein. Deine Lehrmittel müssen auf dem neuesten Stand sein und den aktuellen Prüfungsanforderungen entsprechen. Die technische Ausstattung deines Theorieraums sollte einen Beamer, eine Projektionsfläche und digitale Unterrichtsmaterialien umfassen. Mit diesen Standards schaffst du optimale Lernbedingungen für deine Fahrschüler.

Was kostet die Gründung einer eigenen Fahrschule?

Der Weg zur eigenen Fahrschule erfordert eine solide finanzielle Basis. Für die Gründung solltest du mit Gesamtkosten zwischen 50.000 und 100.000 Euro rechnen. Diese Investition verteilt sich auf verschiedene Bereiche: Die Fahrzeugflotte, die Geschäftsräume und die formellen Gründungskosten.

Kosten für die Gründung einer eigenen Fahrschule

Die Kosten für die Fahrzeugflotte und die Geschäftsräume sind dabei sehr individuell und abhängig von deiner persönlichen Auswahl, vom Standort uvm. Die formellen Gründungskosten fallen je nach gewählter Rechtsform unterschiedlich aus. Während du als Einzelunternehmer mit etwa 500 Euro für Gewerbeanmeldung und Fahrschulerlaubnis auskommst, musst du bei einer GmbH zusätzlich 25.000 Euro Stammkapital aufbringen. Ein detaillierter Finanzplan hilft dir, alle Kosten im Blick zu behalten und Liquiditätsengpässe zu vermeiden.

Schritt für Schritt zu deiner eigenen Fahrschule

In diesem Kapitel zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du dir den Traum von der eigenen Fahrschule ermöglichst.

Schritt 1: Entwickle deine Geschäftsidee

Bevor du dich in die Planung stürzt, brauchst du eine klare Vision: Welche Art von Fahrschule möchtest du eröffnen? Dein Geschäftsmodell bildet die Basis für alle weiteren Entscheidungen. Überlege dir, welche Zielgruppe du ansprechen willst. Das können beispielsweise Jugendliche, Senioren, Berufskraftfahrer oder Menschen mit Handicap sein. 

Definiere in diesem Zug auch dein Alleinstellungsmerkmal: Möchtest du besonders umweltfreundlich arbeiten, zum Beispiel mit Elektrofahrzeugen? Oder legst du den Fokus auf eine intensive, persönliche Betreuung deiner Schüler? Auch eine Spezialisierung auf Motorrad- oder LKW-Ausbildung kann sich lohnen. 

Folgende Fragen helfen dir, deine Geschäftsidee zu konkretisieren:

  • Welche Führerscheinklassen möchtest du anbieten?
  • Möchtest du selbst unterrichten oder ein Fahrlehrerteam aufbauen?
  • Welche Besonderheiten sollen deine Kurse auszeichnen?
  • Wie möchtest du dich im Markt von Mitbewerbern abheben?

Je klarer deine Vision, desto leichter fällt es dir später, Investoren zu überzeugen, Marketingstrategien zu entwickeln und dich am Markt zu positionieren.

Schritt 2: Erstelle den perfekten Businessplan

Ein überzeugender Businessplan für deine Fahrschule geht weit über reine Zahlenspielerei hinaus. Neben der finanziellen Situation musst du auch dein pädagogisches Konzept und deine Standortwahl schlüssig darstellen. Hier erfährst du, welche Elemente dein Plan unbedingt enthalten sollte:

  • Executive Summary
  • Pädagogisches Konzept
  • Standortanalyse und Marktpotenzial
  • Marketing und Kundengewinnung
  • Personal und Organisation
  • Technische Ausstattung
  • Finanzplanung

Unser Tipp: Nutze professionelle Beratung für die Erstellung deines Businessplans. Die IHK und spezielle Gründerberater können dir wertvolle Hinweise geben und Schwachstellen aufdecken.

Schritt 3: Finde einen geeigneten Standort

Der Standort deiner Fahrschule ist ein entscheidender Erfolgsfaktor. Er beeinflusst deine Sichtbarkeit, Kundengewinnung und die laufenden Betriebskosten. Besonders wichtig ist, dass der Standort gut erreichbar ist. Idealerweise ist er zentral gelegen, mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und ausreichend Parkmöglichkeiten.

Berücksichtige bei der Wahl:

  • Demografische Daten: Wie viele potenzielle Kunden leben in der Umgebung?
  • Wettbewerbssituation: Gibt es in direkter Nähe bereits viele Fahrschulen?
  • Raumstruktur: Entsprechen die Räumlichkeiten den gesetzlichen Vorgaben für den Theorieunterricht?
  • Expansionsmöglichkeiten: Hast du später die Möglichkeit, zusätzliche Schulungsräume oder Fahrzeuge unterzubringen?

Tipp: Erkundige dich bei deiner Umgebung, ob es Förderprogramme für Gründer in bestimmten Stadtteilen gibt.

Schritt 4: Wähle die passende Rechtsform für deine Fahrschule

Die Wahl der Rechtsform beeinflusst deine Haftung, deine steuerlichen Pflichten und den administrativen Aufwand. Zu den typischen Rechtsformen für Fahrschulgründer zählen:

  • Einzelunternehmen: Ideal für Alleinunternehmer mit geringem Startkapital. Du haftest jedoch mit deinem Privatvermögen.
  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts): Geeignet, wenn du mit einem Partner gründest. Auch hier besteht persönliche Haftung.
  • UG (haftungsbeschränkt): Eine Mini-GmbH mit geringerem Kapitalbedarf. Du haftest nur mit dem Gesellschaftsvermögen.
  • GmbH: Für größere Projekte mit entsprechendem Kapital (mind. 25.000 € Stammkapital). Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

Wäge sorgfältig ab, welche Rechtsform zu deinem Vorhaben passt. Kriterien wie Haftungsrisiko, Buchführungspflichten, Finanzierung und Zukunftsplanung spielen eine zentrale Rolle. Ein Steuerberater kann dir bei der Auswahl helfen und mögliche Fallstricke aufdecken.

Schritt 5: Finde Fördermöglichkeiten und Finanzierungsoptionen für deine Fahrschule

Der Schritt in die Selbstständigkeit mit einer Fahrschule muss nicht an der Finanzierung scheitern. Es gibt verschiedene Wege, wie du dein Projekt solide finanzieren kannst:

  • Staatliche Förderprogramme
  • Klassische Finanzierung, wie z.B. ein Bankdarlehen
  • Alternative Finanzierungsquellen, wie etwa Crowdfunding

Clever kombinieren und Kosten sparen:

Nutze einen Mix aus verschiedenen Finanzierungsquellen. Das macht dich unabhängiger und minimiert das Risiko. Beispiel für eine typische Finanzierung:

  • 20% Eigenkapital
  • 40% KfW-Förderkredit
  • 25% klassischer Bankkredit
  • 15% Leasing für Fahrzeuge

Unser Tipp: Lass dich von der IHK oder einem Gründerberater zu den aktuellen Fördermöglichkeiten beraten. Nutze die verschiedenen Fördermöglichkeiten clever und kombiniere sie zu einem für dich passenden Finanzierungsmix.

Schritt 6: Hole dir alle erforderlichen Genehmigungen ein

Ohne behördliche Genehmigungen darfst du keine Fahrschule betreiben. Die wichtigste ist die Fahrschulerlaubnis, die du bei der zuständigen Landesbehörde (in der Regel das Regierungspräsidium oder die obere Verkehrsbehörde) beantragst. Für den Antrag benötigst du unter anderem:

  • Nachweis deiner persönlichen und fachlichen Eignung
  • Nachweis über die bestandene Ausbildung zum Fahrschulbetriebswirt (mind. 70 Unterrichtseinheiten)
  • Lage- und Grundrisspläne deiner Unterrichtsräume
  • Ausstattungsliste (Lehrmittel, Präsentationstechnik, Fahrzeuge etc.)
  • Nachweise über Versicherungen (Haftpflicht, Fahrzeugflotte etc.)

Zusätzlich müssen deine Schulungsfahrzeuge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, inklusive doppelter Pedalanlage und TÜV-Abnahme.

Plane mindestens drei Monate Bearbeitungszeit ein. Beantrage deine Genehmigungen frühzeitig und achte auf vollständige Unterlagen, da unvollständige Anträge oft zu Verzögerungen führen.

Schritt 7: Melde deine Selbstständigkeit bei den zuständigen Behörden an

Sobald du die Genehmigung zur Fahrschulgründung erhalten hast, musst du deine Selbstständigkeit offiziell anmelden. Dazu gehören unter anderem:

  • Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt deiner Kommune
  • Anmeldung beim Finanzamt, um eine Steuernummer zu erhalten (ggf. auch USt-ID für innergemeinschaftliche Geschäfte)
  • Registrierung bei der Berufsgenossenschaft Verkehr
  • Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK)

Je nach gewählter Rechtsform sind zusätzliche Eintragungen nötig, etwa beim Handelsregister. Innerhalb weniger Wochen bekommst du Post von verschiedenen Institutionen. Prüfe alle Schreiben sorgfältig und beantworte Rückfragen zügig.

Wichtig: Mit der Anmeldung beim Finanzamt legst du auch deine Buchführungsmethode fest (EÜR oder Bilanz). Hier lohnt sich der frühe Kontakt zu einem Steuerberater.

Schritt 8: Plane die Eröffnung deiner Fahrschule

Die Eröffnung ist dein großer Moment: Nutze ihn für einen gelungenen Start! Mit einem durchdachten Eröffnungskonzept schaffst du Aufmerksamkeit in deiner Region und gewinnst erste Kunden.

Diese Maßnahmen können dir dabei helfen:

  • Eröffnungsfeier mit Aktionen (z. B. kostenlose Schnupperstunden, Rabattgutscheine)
  • Pressearbeit (Einladung von Lokalzeitung oder Radiosender)
  • Social-Media-Kampagne zur Ankündigung
  • Flyer und Plakate in Schulen, Fitnessstudios und Jugendzentren
  • Google-Unternehmenseintrag mit Öffnungszeiten, Fotos und Bewertungen

Auch organisatorisch solltest du perfekt vorbereitet sein: Sind alle Lehrmittel vorhanden? Funktionieren Beamer und Software? Sind deine Fahrzeuge einsatzbereit und versichert?

Tipp: Erstelle einen Eröffnungs-Checkliste mit allen Aufgaben, Fristen und Verantwortlichen. So gelingt dein Start reibungslos und professionell.

Fahrschule eröffnen vs. Fahrschule kaufen

Die Entscheidung zwischen Neugründung und Übernahme einer bestehenden Fahrschule will gut überlegt sein. Eine Neugründung bietet dir maximale Gestaltungsfreiheit bei der Wahl des Standorts, der Ausstattung und deines Geschäftsmodells. Du kannst moderne Konzepte umsetzen und deine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach eigenen Vorstellungen aufbauen.

Der Kauf einer bestehenden Fahrschule punktet dagegen mit einem etablierten Kundenstamm und sofortigen Einnahmen. Die Räumlichkeiten sind bereits ausgestattet, die gängigen Zahlungsmethoden implementiert und das Team eingespielt.

Besonders attraktiv kann der Kauf einer LKW-Fahrschule sein, da hier die Einstiegshürden und Investitionen besonders hoch sind. Achte bei der Übernahme aber genau auf den Zustand der Fahrzeuge, bestehende Verträge und den Namen der Fahrschule - denn am Markenimage musst du lange arbeiten.

Digitale Verwaltung und Buchhaltung in deiner Fahrschule mit sevdesk

Die elektronische Buchhaltung meisterst du mit sevdesk ganz entspannt. Die Software unterstützt dich bei allen wichtigen Aufgaben:

  • Professionelle Rechnungen für Fahrstunden erstellen und direkt digital versenden
  • Automatische Belegerfassung und -verwaltung
  • Einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Automatisierte Umsatzsteuervoranmeldung

Deine Vorteile mit sevdesk:

  • Zeitersparnis durch automatisierte Prozesse
  • Perfekte Übersicht über alle Einnahmen und Ausgaben
  • Rechtssichere Archivierung aller Unterlagen
  • Direkte Anbindung ans Online-Banking
  • Nahtlose Zusammenarbeit mit deinem Steuerberater

Mit sevdesk kannst du dich voll und ganz auf deine Fahrschüler konzentrieren, während deine Buchhaltung wie von selbst läuft. Statt mit unzähligen Ordnern verwaltest du deine Belege digital und ohne Papierchaos.

Zusammenfassung

Die Eröffnung einer Fahrschule erfordert sorgfältige Planung und den richtigen administrativen Aufwand. Nach der Wahl eines geeigneten Standorts musst du für deine Schüler einen Unterrichtsraum einrichten, der allen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis bei der zuständigen Behörde umfasst diverse Unterlagen über die Tätigkeit und Ausstattung.

Als angehender Fahrschulinhaber solltest du neben dem gesetzlichen Mindestalter auch die notwendigen Qualifikationen für die entsprechende Klasse mitbringen. Plane für die Startphase ein Budget von 50.000 bis 80.000 Euro ein und richte dich auf die Zusammenarbeit mit der Finanzbehörde über die Erfüllung steuerlicher Pflichten ein.

Mit modernen Zahlungsmethoden, einer klaren Preisstruktur und regelmäßigen Fortbildungen bleibst du am Puls der Zeit. Der Markt bietet aktuell gute Chancen für Bewerber, die mit Engagement und Professionalität an die Aufgabe herangehen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Fahrschule eröffnen"

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