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Einzelunternehmen gründen

Einzelunternehmen gründen: Schritt für Schritt in die Selbstständigkeit

Aktualisiert am
04
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03
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2025
Schreibtisch mit Büromaterialien und Laptop
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Schreibtisch mit Büromaterialien und Laptop

Du hast bereits eine klare Vision von deiner Geschäftsidee und würdest am liebsten sofort loslegen? Dann entscheide dich für die Rechtsform des Einzelunternehmens. Es lässt sich simpel gründen, verleiht dir jede Menge Entscheidungsspielraum und ist eine gute Wahl für Gründer, die ohne Mitgesellschafter durchstarten wollen.

In diesem Ratgeber erfährst du, wie du ein Einzelunternehmen gründen kannst, mit welchen Steuern du rechnen musst und wie die Haftung beim Einzelunternehmen geregelt ist.

Definition: Was ist ein Einzelunternehmen?

Ein Einzelunternehmen gründen alle Unternehmer, die sich ohne Mitgesellschafter selbstständig machen wollen. Es kann sich dabei um ein Kleingewerbe, um eingetragene Kaufleute (e. K.) oder um Freiberufler handeln. Ein Einzelunternehmen gilt weder als Personen- noch als Kapitalgesellschaft. Es besteht keine Haftungsbeschränkung, weshalb du auch mit deinem Privatvermögen haftest. Mehr dazu erfährst du im Lexikoneintrag zum Einzelunternehmen.

Für wen lohnt sich ein Einzelunternehmen?

Ein Einzelunternehmen bietet insbesondere Start-ups, Kleingewerbetreibenden und Freiberuflern einen guten Einstieg in die Selbstständigkeit. Je mehr der folgenden Voraussetzungen dir wichtig sind, desto eher passt das Einzelunternehmen zu dir:

  • Du möchtest alleine gründen.
  • Der Gründungsaufwand soll möglichst gering ausfallen.
  • Du bringst nur ein geringes Startkapital ein.
  • Das Haftungsrisiko deiner Geschäftsidee ist gering (z. B. bei reinen Dienstleistern).

Mögliche Rechtsformen für das Einzelunternehmen

Einzelunternehmen ist der Überbegriff für verschiedene Rechtsformen, die eines gemeinsam haben: Eine Einzelperson macht sich selbstständig, und zwar ohne Haftungsbeschränkung. Insbesondere die folgenden Unternehmensformen werden als Einzelunternehmen geführt:

  • Freiberufler: Freiberufler fallen unter die Katalogberufe und gehören meist wissenschaftlichen, künstlerischen oder erzieherischen Berufen an. Sie gründen ihr Einzelunternehmen, indem sie sich lediglich beim Finanzamt anmelden, und müssen nicht ins Handelsregister eingetragen werden.
  • Eingetragene Kaufleute (e. K.): Betreibst du ein Handelsgewerbe, bist du Ist-Kaufmann und musst dein Unternehmen im Handelsregister anmelden. Für Kann-Kaufleute, die kein Handelsgewerbe führen, ist die Eintragung nicht verpflichtend. Sie sind daher nicht buchführungs- und bilanzierungspflichtig.
  • Kleingewerbe: Kleingewerbetreibende sind keine Einzelkaufleute und unterliegen daher nicht dem Handelsgesetzbuch (HGB). Sie dürfen ihren Jahresgewinn mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln.

Auch unter den Kapitalgesellschaften gibt es mehrere Rechtsformen, die du alleine gründen kannst. Dazu gehören die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt), das Gründen einer Ein-Personen-GmbH, die Gründung einer Limited oder das Gründen einer AG. Allerdings gelten sie aufgrund ihrer Eigenschaft als Kapitalgesellschaft und nicht als Einzelunternehmen.

Voraussetzungen: Was brauche ich, um ein Einzelunternehmen zu gründen?

Möchtest du ein Einzelunternehmen gründen, musst du nur wenige Voraussetzungen erfüllen:

  • natürliche Person
  • ggf. Nachweise oder Genehmigungen für den Geschäftsbetrieb (z. B. Meisterbrief im Handwerk)
  • Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt (ausgenommen Freiberufler)
  • steuerliche Anmeldung beim Finanzamt
  • keine Vorgabe zum Mindestkapital

Idealerweise bringst du eine ausreichende fachliche Qualifikation mit. So kannst du deine Geschäftsidee erfolgreich vermarkten und dein Unternehmen in betriebswirtschaftlicher Hinsicht durchdacht führen. Halte die Details am besten in einem ausführlichen Businessplan fest. Er unterstützt dich auch bei der Suche nach Kapitalgebern.

Wichtig ist außerdem ein gewisser Unternehmergeist. Erfolgreiche Einzelunternehmer stellen täglich ihr Durchhaltevermögen und ihre Risikobereitschaft unter Beweis, arbeiten eigenverantwortlich und zeichnen sich durch Kommunikationsstärke und Lernbereitschaft aus.

Tipp:

Mach dir die Buchhaltung deines Einzelunternehmens ganz leicht. Mit der sevdesk Buchhaltungssoftware erfasst du all deine Einnahmen und Ausgaben ganz einfach mit deinem Smartphone – und die Steueranmeldungen erledigen sich auf Knopfdruck fast von selbst.

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Einzelunternehmen in 5 Schritten gründen und anmelden

Ein Einzelunternehmen zu gründen ist glücklicherweise recht einfach. Verschaff dir mit unserem Video doch direkt einen Überblick über die nötigen Gründungsschritte:

Firmennamen finden

Hast du schon eine passende Idee für die Unternehmensbezeichnung? Für Einzelunternehmen gibt es je nach Unternehmensform klare Vorgaben:

  • Freiberufler: Der Firmenname sollte darauf schließen lassen, dass du Freiberufler bist und deinen Nachnamen enthalten.
  • Kleingewerbetreibende: Du musst eine Unternehmensbezeichnung verwenden, die zugleich deinen vollen Namen wiedergibt (z. B. Bäckerei Egon Müller). Fantasienamen sind erlaubt, solange dein Name zusätzlich angegeben wird.
  • Einzelkaufleute: Du darfst einen Marken- oder Fantasienamen wählen, aber du musst den Zusatz e. K. ergänzen. Der Name muss eindeutig und einzigartig sein.

Wir zeigen dir in unserem Ratgeber, wie du einen guten Firmennamen finden kannst. Oder du nutzt den kostenlosen Firmennamen-Generator von sevdesk. Mit nur wenigen Schlagworten liefert dir die KI bis zu 20 Vorschläge für deine Namensgebung.

Gründungskapital und Finanzierung festlegen

Für die Gründung eines Einzelunternehmens ist grundsätzlich kein bestimmtes Mindestkapital vorgeschrieben. Dennoch solltest du ein gewisses Startkapital auf das Geschäftskonto einzahlen, damit du die Gründungskosten bezahlen, deinen Geschäftsbetrieb einrichten und die laufenden Kosten der Anfangszeit bestreiten kannst.

Informiere dich frühzeitig über mögliche Finanzierungsoptionen, wenn dein Eigenkapital für dein Startkapital nicht ausreicht, zum Beispiel:

Erstelle am besten einen detaillierten Finanzplan, der die geplanten Einnahmen und Ausgaben deinen Finanzierungsoptionen gegenüberstellt.

Geschäftskonto eröffnen

Möchtest du ein Einzelunternehmen gründen, solltest du auch ein Geschäftskonto eröffnen (verpflichtend ist das allerdings nicht). So kannst du die privaten Ausgaben und geschäftlichen Transaktionen sauber trennen und bekommst keinen Ärger mit dem Finanzamt. Außerdem sehen es die meisten Banken nicht gerne, wenn du ein privates Girokonto für deine Firma verwendest. Worauf du bei der Kontoeröffnung achten solltest, liest du in unserem Ratgeber zum Geschäftskonto.

Einzelunternehmen bei den Behörden anmelden

Ob eingetragene Kaufleute oder Kleingewerbetreibende, ein Einzelunternehmen entsteht mit der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt. Dazu musst du das entsprechende Formular ausfüllen und beim Gewerbeamt einreichen. Oder du nutzt die Online-Gewerbeanmeldung von sevdesk und erledigst sie bequem vom Schreibtisch aus. Der Weg zum Gewerbeamt bleibt dir dann erspart.

Dasselbe gilt für dich, wenn du Freiberufler bist. In diesem Fall musst du dich lediglich beim Finanzamt anmelden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt ist nicht notwendig.

Neben der Gewerbeanmeldung musst du eventuell weitere Meldungen vornehmen. So musst du dich beispielsweise beim Finanzamt, bei der Berufsgenossenschaft, der IHK oder HWK sowie der Agentur für Arbeit anmelden. Worauf du genau achten musst, liest du in unserem Ratgeber zur Anmeldung deiner Selbstständigkeit.

Notwendige Versicherungen prüfen

Wenn du ein Einzelunternehmen gründest, nimmst du ein gewisses Risiko in Kauf – du haftest nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen, sondern auch mit deinem Privatvermögen. Allerdings kannst du mit einem guten Versicherungsschutz vorsorgen. Besonders wichtig sind dabei diese Versicherungen:

Mehr zur Absicherung für Einzelunternehmer und Kaufleute erfährst du in unserem Ratgeber zu den Versicherungen für Selbstständige.

Einzelunternehmen gründen: Wie hoch sind die Kosten?

Die niedrigen Gründungskosten sind mit entscheidend dafür, dass sich so viele Selbstständige bei der Unternehmensgründung für das Einzelunternehmen entscheiden. Zwingend erforderlich sind eigentlich nur die Gebühren für die Gewerbeanmeldung in Höhe von 20 bis 60 Euro – und selbst diese entfallen, wenn du dich als Freiberufler anmeldest. Daneben kommen optional geringfügige Kosten für die Eröffnung eines Geschäftskontos und die Kosten für eine Steuerberatung dazu.

Verschaffe dir am besten schon frühzeitig einen Überblick über die laufenden Kosten, die in den ersten Monaten auf dich zukommen. Dein Startkapital sollte ausreichend sein, um sie zu decken. Mehr dazu verraten wir dir in unserem Ratgeber zu den Gründungskosten.

Wie haftet ein Einzelunternehmer?

Möchtest du ein Einzelunternehmen gründen, übernimmst du die Haftung vollständig alleine. Das bedeutet: Reicht das Geld auf deinem Geschäftskonto nicht aus, um eine Rechnung deines Lieferanten zu begleichen, musst du den Fehlbetrag aus deinem Privatvermögen vorstrecken. Das kann im schlimmsten Fall so weit gehen, dass dein Auto oder sogar dein Haus gepfändet wird, wenn dein Unternehmen zahlungsunfähig wird. Erfahre in unserem Lexikon mehr über die Haftung beim Einzelunternehmen.

Übrigens findest du im Bereich der Kapitalgesellschaften einige Rechtsformen für Sologründer, die eine Haftungsbeschränkung und damit mehr Sicherheit für dein Privatvermögen bieten. Dazu gehören die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die Ein-Personen-GmbH und die Limited.

Welche Steuern müssen Einzelunternehmen zahlen?

Einzelunternehmen werden besteuert wie Personengesellschaften. Du zahlst insbesondere diese Steuern:

  • Gewerbesteuer (Ausnahme: Freiberufler; Freibetrag 24.500 Euro)
  • Umsatzsteuer (wenn du nicht die Kleinunternehmerregelung nutzt)
  • Einkommensteuer (mit dem persönlichen Steuersatz des Inhabers oder der Inhaberin)
  • ggf. Lohnsteuer (falls du Mitarbeiter beschäftigst)

Grundlage für die Ermittlung im ersten Jahr ist insbesondere der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Darin musst du beispielsweise eine Schätzung deines Gewinns für das erste und zweite Jahr deiner Selbstständigkeit abgeben, die als Basis für etwaige Vorauszahlungen dient. Mehr zur Besteuerung deines Kleingewerbes erfährst du in unserem Ratgeber zu den Steuern für Selbstständige.

Buchhaltungspflichten im Einzelunternehmen

Als Einzelunternehmer unterliegst du ebenso wie andere Unternehmen der Pflicht, deine Einnahmen und Ausgaben korrekt zu erfassen und deinen Jahresgewinn zu ermitteln. Allerdings gibt es Unterschiede, wie du dabei vorgehen musst:

Einfache Buchführung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung Buchführungspflicht & Jahresabschluss (Bilanz, GuV)
  • Freiberufler
  • Kleingewerbe mit einem Umsatz unter 800.000 Euro und Gewinn unter 80.000 Euro
  • Kaufleute mit einem Umsatz unter 800.000 Euro und Gewinn unter 80.000 Euro
  • Kleingewerbe mit einem Umsatz über 800.000 Euro und Gewinn über 80.000 Euro
  • Kaufleute mit einem Umsatz über 800.000 Euro und Gewinn über 80.000 Euro

Übrigens hast du gegenüber der Gründung einer GmbH und der UG-Gründung einen wesentlichen Vorteil: Du musst deinen Jahresabschluss nicht veröffentlichen – auch dann nicht, wenn du die Umsatz- und Gewinngrenzen überschreitest. Du willst mehr dazu erfahren? Lies gleich unseren Ratgeber zur Buchführung für Einzelunternehmen.

Vor- und Nachteile: Warum sollte ich ein Einzelunternehmen gründen?

Wie jede Unternehmensform hat auch das Einzelunternehmen Vorteile ebenso wie Nachteile. Wäge selbst ab, was für dich überwiegt:

Vorteile Einzelunternehmen Nachteile Einzelunternehmen
  • sehr einfacher und schneller Gründungsprozess
  • minimale Gründungskosten
  • kein Mindestkapital
  • für Kleingewerbe Vereinfachungen bei der Buchführung
  • kein Gesellschaftsvertrag notwendig
  • keine Offenlegungspflicht für den Jahresabschluss
  • schnelle Entscheidungen
  • hohe Kreditwürdigkeit
  • häufig kein Eintrag im Handelsregister notwendig
  • hohe Flexibilität
  • keine Haftungsbeschränkung
  • Haftung mit dem Betriebs- und Privatvermögen
  • Aufnahme weiterer Gesellschafter nicht möglich
  • alleinige Verantwortung und damit einhergehend hoher Druck
  • eventuell Steuernachteile durch Einkommensteuer statt Körperschaftsteuer

Kann ich mein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln?

Du kannst dein Einzelunternehmen später jederzeit in eine andere Rechtsform umwandeln. Dabei stehen dir alle Richtungen offen. Ob du dich für Kapitalgesellschaft wie eine GmbH oder AG entscheidest oder eine Personengesellschaft wie die OHG gründen oder die KG gründen möchtest, bleibt dir überlassen. In diesem Fall musst du den entsprechenden Gründungsprozess durchlaufen (z. B. bei der UG die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags, Beurkundung und Eintragung im Handelsregister). Anschließend kann das Einzelunternehmen sein Geschäftsvermögen auf die neue Firma übertragen.

Zusammenfassung zur Gründung eines Einzelunternehmens

Ein Einzelunternehmen zu gründen ist insbesondere für Kleingewerbetreibende, Einzelkaufleute und Freiberufler eine sinnvolle Option. Sie profitieren von der einfachen Unternehmensgründung, den niedrigen Gründungskosten und einer flexiblen Rechtsform, die in der Wirtschaft hoch anerkannt ist. Allerdings solltest du gut abwägen, ob du das Haftungsrisiko übernehmen kannst, da du mit deinem Privatvermögen haftest. Lass dich als Inhaber oder Inhaberin am besten beraten und beziehe auch andere Rechtsformen in deine Entscheidung ein.

Häufige Fragen zur Gründung eines Einzelunternehmens

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Häufig gestellte Fragen zu sevdesk

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