Externe Inhalte An dieser Stelle findest du externe Inhalte von YouTube. Durch Klick auf “Externe Inhalte laden” erklärst du dich damit einverstanden, dass dir externe Inhalte angezeigt werden. Dabei werden personenbezogene Daten an die Drittplattform übermittelt.
Wenn deine fällige, berechtigte Rechnung aus einem Handelsgeschäft nicht zeitgerecht bezahlt wird, kannst du Verzugszinsenerheben. Diese sind gesetzlich geregelt und du kannst sie mit einer Formel exakt berechnen. In diesem Artikel zeigen wir dir, wann du Verzugszinsen in welcher Höhe ansetzen darfst und wie du sie richtig berechnest.
Definition: Was sind Verzugszinsen?
§ 1133 ABGB schreibt vor, dass sich eine Geldschuld während der Zeit des Zahlungsverzugs verzinsen soll. Stell dir vor, dein Kunde hätte pünktlich gezahlt. Dann hättest du das erhaltene Geld anlegen können und darauf Zinsen bekommen. Die Verzugszinsen sind eine Entschädigung für diesen entgangenen Zinsgewinn.
Du darfst sie jedoch nicht direkt berechnen, wenn dein Kunde nicht zahlt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich der Schuldner tatsächlich im Zahlungsverzug befindet.
Keine Lust zu lesen? Dann schau jetzt unser Video zur Berechnung der Verzugszinsen:
Wie sich Verzugszinsen von Mahngebühren unterscheiden
Verzugszinsen und Mahngebühren werden zwar jeweils in der Mahnung berechnet – das war es aber schon mit den Gemeinsamkeiten. Mit den Verzugszinsen stellst du den Verzugsschaden durch entgangene Zinsen in Rechnung. Sie richten sich nach dem aktuellen Basiszinssatz. Mehr dazu gleich.
Die Mahngebühren sind hingegen ganz anders charakterisiert:
Sie spiegeln deinen Aufwand für Mahnungen wider (z. B. Briefpapier und -kuvert, Porto). Arbeitszeit darfst du jedoch nicht berücksichtigen
Die Höhe der Mahngebühren ist zwar gesetzlich nicht geregelt, wohl aber durch gängige Gerichtsurteile.
Du darfst im Regelfall nur die tatsächlich angefallenen Mahnkosten im Verzugszeitraum berechnen.
Ist dein Schuldner ein Unternehmen, darfst du pauschal 40 Euro berechnen, unabhängig von den tatsächlichen Kosten.
Verzugszinsen kannst du immer dann berechnen, wenn sich der Schuldner im Zahlungsverzug befindet. Das ist etwa dann der Fall, wenn du eine genaue Zahlungsfrist auf deiner Rechnung angegeben oder bereits eine Mahnung geschickt hast. Mehr dazu erfährst du in unserem Beitrag zum Zahlungsverzug.
In der Regel berechnen Unternehmer Verzugszinsen ab der zweiten Mahnung und schicken vorher eine freundliche Zahlungserinnerung. Wie genau das händelst, ist aber dir überlassen.
Höhe der Verzugszinsen: Vorgabe des ABGB und UGB
Die Höhe der Verzugszinsen ist in § 288 Abs. 1, 2 BGB in Abhängigkeit davon vorgeschrieben, ob eine Privatperson an dem Handelsgeschäft beteiligt ist oder nicht:
Verzugszinssatz Privatpersonen § 1000 ABGB
Verzugszinssatz Unternehmer § 456 UGB
Grundsätzliche Höhe der Verzugszinsen
4 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
Verzugszinsen 2024 (Basiszinssatz 3,88 Prozent, Stand 1. Januar 2024)
3,88 Prozent + 4 Prozentpunkte = 7,88 Prozent
3,88 Prozent + 9,2 Prozentpunkte = 13,08 Prozent
Den Basiszinssatz legt die Österreichischen Nationalbank jährlich zum 1. Januar und zum 1. Juli neu fest. Entsprechend variiert die Höhe des Verzugszinssatzes immer wieder.
Exkurs: Basiszinssatz
Der Basiszinssatz ist der Zinssatz, den die Europäische Zentralbank (EZB) festlegt. Er beeinflusst, wie viel es kostet, Geld von der EZB zu leihen. Ein niedriger Basiszinssatz kann Kredite günstiger machen, während ein hoher Basiszinssatz Kredite verteuert. Dies hat Auswirkungen auf Zinsen für Sparanlagen und Kredite in der Wirtschaft. Und eben auch auf die Höhe der Verzugszinsen.
Mit dieser Formel berechnest du Verzugszinsen
Es gibt eine einfache Formel, um für eine Geldschuld die Verzugszinsen berechnen zu können. Diese lautet für eine tagesgenaue Berechnung wie folgt:
Zinsbetrag =
>offener Forderungsbetrag x (aktueller Basiszinssatz + 9 bzw. 5 Prozentpunkte) x Säumnistage/365 x 100
So berechnest du die Verzugstage
Um die Verzugszinsen zu berechnen, musst du zunächst die Verzugstage ermitteln. Nimm dazu einfach einen Kalender zur Hand und zähle die Anzahl der Tage ab dem Verzugsbeginn (also entweder der erste Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist oder nach Zustellung der Mahnung). Der Tag, an dem die Zahlung eingeht (Zahlungsdatum), zählt ebenfalls zu den Verzugstagen.
Verzugszinsen berechnen: Beispielrechnung
Lass uns die Berechnung der Verzugszinsen an einem Beispiel genauer betrachten. Zur Erinnerung hier noch einmal die Formel:
Du hast deinem Kunden eine Rechnung über 1.000 Euro gestellt. Er hätte bis zum 1. Juli zahlen müssen. Ab dem 2. Juli befindet er sich im Zahlungsverzug. Du hast ihm bereits eine Zahlungserinnerung und eine zweite Mahnung geschickt. Mit der dritten Mahnung vom 7. August möchtest du Verzugszinsen berechnen. So musst du rechnen:
Fall 1) Kunde ist Privatperson
Zinsbetrag =
1.000 Euro x 7,88 Prozent x 37 Tage / 365 Tage x 100
= 7,99 Euro
Du dürftest dem Privatkunden also Verzugszinsen in Höhe von 7,99 Euro berechnen.
Fall 2) Kunde ist Unternehmer
Zinsbetrag =
1.000 Euro x 13,08 Prozent x 37 Tage / 365 Tage x 100
= 13,26 Euro
Ein Unternehmer müsste im gleichen Zeitraum 13,26 Euro Verzugszinsen zahlen.
Diese Kosten würdest du dann entsprechend in deinen Mahnungen an den Schuldner mit aufführen.
Mahnungen ganz leicht mit sevdesk verschicken
Beim Schreiben von Mahnungen solltest du alle wichtigen Infos wie Zahlungsfristen direkt mit angeben. Mit sevdesk geht das schnell und einfach: Mit nur wenigen Klicks verschickst du rechtssichere Mahnungen direkt aus dem System.
Die einzelnen Berechnungsschritte kannst du ebenso in ein Excel-Dokument übertragen. Dazu befolgst du nur die beschriebenen Schritte und hinterlegst entsprechende Formeln, um tagesgenau zu ermitteln, welche Verzugszinsen du in Rechnung stellen kannst.
Mit diesen Rechnern kannst du deine Verzugszinsen berechnen
Möchtest du deine Zinsen für den Verzugszeitraum nicht von Hand oder mit Excel berechnen, kannst du Verzugszinsenrechner nutzen. Hier musst du nur noch den Rechnungsbetrag, den Zinssatz und den Verzugsbeginn eintragen, und schon wird dir die Höhe der Verzugszinsen angezeigt. Im Netz findest du verschiedene Verzugszinsenrechner, zum Beispiel bei:
Diese Zinsrechner helfen dir, mit dem richtigen Basiszins den Verzugszins zum Rechnungsbetrag zu ermitteln.
Fazit zur Berechnung der Verzugszinsen
Es ist immer eine ärgerliche Angelegenheit, wenn der Schuldner seine Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt. Befindet er sich in Zahlungsverzug, darfst du ihm Verzugszinsen berechnen. Dafür verwendest du eine Formel, die auf dem aktuellen Basiszins beruht. Die Zinssätze variieren je nachdem, ob es sich um ein Verbrauchergeschäft oder einen Geschäftskunden handelt. Mit einem Zinsrechner kannst du den Verzugszins noch einfacher berechnen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Verzugszinsen berechnen
Wann darf ich Verzugszinsen berechnen?
Du darfst dem Schuldner eines Handelsgeschäfts Verzugszinsen berechnen, sobald dieser das vorgegebene Zahlungsdatum überschritten hat und du ihn mit einer Mahnung in Verzug gesetzt hast.
Wie berechnet man Verzugszinsen?
Um die Verzugszinsen zu berechnen, ermittelst du zunächst anhand des Basiszinssatzes den richtigen Zinssatz sowie die Anzahl der Verzugstage seit Ende des Zahlungsziels. Den zu zahlenden Betrag ermittelst du mithilfe der Zinsformel.
Wie viel Verzugszinsen darf man berechnen?
Die Höhe der Verzugszinsen ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie liegt bei Privatpersonen5 und bei Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem aktuellen Basiszins.
Wie hoch ist der Verzugszinssatz bei Mahnungen?
Der Verzugszinssatz ergibt sich, indem du den Basiszins zu dem entsprechenden Aufschlag von 5 oder 9 Prozentpunkten addierst.
Was kann ich tun, wenn der Schuldner die Verzugszinsen nicht zahlt?
Du hast einen Anspruch auf die Verzugszinsen bis zum Zahlungsdatum. Du kannst sie ebenso wie jede andere berechtigte Forderung außergerichtlich oder gerichtlich (z. B. im gerichtlichen Mahnverfahren) geltend machen.
Was kann ich außer Verzugszinsen in Rechnung stellen?
Als Entschädigung für deinen Aufwand im außergerichtlichen Mahnverfahren kannst du bei vorliegendem Schuldnerverzug auch die Mahngebühren in Rechnung stellen. Bei Unternehmern ist eine Verzugspauschale von 40 Euro möglich. Bei Privatpersonen darfst du statt der Verzugspauschale nur die tatsächlich angefallenen Kosten berechnen.
Was ist der Unterschied zwischen Annahmeverzug und Schuldnerverzug?
Beim Annahmeverzug versäumt es der Vertragspartner, die Ware wie vereinbart entgegenzunehmen. Aus diesem Grund gehen die anfallenden Folgekosten (z. B. Wiedereinlagerung der Ware) zu seinen Lasten. Vom Leistungsverzug bzw. sprachlich gebräuchlichen Schuldnerverzug hingegen spricht man, wenn die Zahlungsfrist eines Rechtsgeschäfts nicht eingehalten wird.