Abschlagsrechnung in Österreich: Alles, was du wissen musst
Bei großen Aufträgen kann es sinnvoll sein, nicht erst ganz zuletzt eine Gesamtrechnung mit einer hohen Summe zu erstellen. Stattdessen ist die Rechnungsstellung über Abschläge möglich. Über mehrere Abschlagsrechnungen werden Teilleistungen als Vorschuss abgerechnet, am Ende folgt dann eine Schlussrechnung. Was genau die Abschlagsrechnung ist und was es dabei zu beachten gilt, erklärt dir dieser Artikel.
Keine Lust zu lesen? In diesem nachfolgenden Video erfährst du ebenfalls alles wichtige zum Thema Abschlagsrechnungen:
Das ist eine Abschlagsrechnung
Eine Abschlagsrechnung wird für einen Teilbetrag einer noch nicht gelieferten Ware oder einer noch nicht erbrachten Leistung als Vorauszahlung erstellt. Beispielsweise bei einer Bauleistung, da der Wert der Ware sehr hoch ist und sich die Erbringung der Leistung über einen langen Zeitraum erstreckt. Die Abschlagsrechnung kann auch Anzahlungsrechnung oder Akontorechnung genannt werden.
Abschlagsrechnungen haben für das Unternehmen, aber auch für Leistungsempfänger und Leistungsempfängerinnen Vorteile: Es kann in mehreren Teilbeträgen bezahlt werden und das Unternehmen, das die Leistung erbringt, bekommt durch Teilzahlungen schneller Geld und muss Waren oder Dienstleistungen nicht für einen langen Zeitraum vorfinanzieren.
Eine Abschlagszahlung ist keine Teilrechnung, auch wenn diese fälschlicherweise oft als Synonym genutzt wird. Während mit einer Teilrechnung bestimmte Teilleistungen bezahlt und abgenommen werden, orientiert sich eine Abschlagszahlung zwar ebenso an erfolgten Leistungen, ist aber als Vorschuss zu sehen. Am Ende werden die Abschlagsrechnungen - also die entsprechenden bereits vom Kunden bezahlten Abschläge - dann in einer Schlussrechnung aufgeführt und der verbleibende Restbetrag wird ausgewiesen.
Unterschied Abschlagsrechnung und Anzahlungsrechnung
Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, wie hoch die einzelnen Abschlagsrechnungen sein dürfen oder wie viele Zahlungen vorgenommen werden können. Generell gilt:
- Art und Höhe der Abschlagsrechnung wird meist zwischen dem Unternehmen und den Kunden vereinbart.
- Die Fälligkeit der Abschlagsrechnung liegt meistens bei 30 Tagen. Doch bei einem länger andauernden Vertrag wie der Lieferung von Strom können die Rechnungen auch nach kürzerer Zeit fällig werden.
Wenn eine Abschlagsrechnung als solche klar gekennzeichnet ist, muss man die Umsatzsteuer in Österreich erst abführen, wenn der Kunde bezahlt hat (§ 13 Abs. 1 Satz a) UStG). Damit erspart man sich die „Vorabzahlung“ der Umsatzsteuer bereits nach Ausstellung der Rechnung.
Zweck: Diese Gewerbe schreiben eine Abschlagsrechnung
Eine Abschlagsrechnung kann für viele Zwecke erstellt werden:
- Abschlagsrechnungen im Bauunternehmen, da sich ein Bauvorhaben oft über einen langen Zeitraum erstreckt.
- Bei der Herstellung sehr teurer Waren, beispielsweise von Anlagen
- Für länger andauernde Sachleistungen, beispielsweise für die monatlichen Zahlungen bei der Lieferung von Strom oder Gas.
Wichtig: Die Rechnung muss als Abschlagsrechnung gekennzeichnet sein und es muss angegeben werden, um welche Abschlagsrechnung es sich handelt (z. B. Abschlagsrechnung 1). Wenn die Leistung noch nicht erbracht wurde, muss der in der Zukunft liegende Lieferzeitpunkt angegeben werden.
Pflichtangaben: Das muss auf einer Abschlagsrechnung stehen
Eine Abschlagsrechnung muss grundsätzlich so aufgebaut sein wie eine herkömmliche Rechnung. Sie muss folgende Pflichtangaben enthalten:
- Kennzeichnung als Abschlagrechnung
- Name und Anschrift des Leistungserbringers bzw. der Leistungserbringerin (sowie - falls vorhanden - UiD (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
- Steuernummer des Leistungserbringers bzw. der Leistungserbringerin
- Name und Anschrift des Kunden oder der Kundin
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Rechnungsdatum
- Bezeichnung der Leistung und deren Umfang
- Lieferungszeitpunkt bzw. Zeitpunkt, wann die Leistung erbracht wird
- Wert der Leistung als Nettobetrag
- Auf die Leistung angewendeter Steuersatz, den Steuerbetrag und den Bruttobetrag
- Bankverbindung des Leistungserbringers bzw. der Leistungserbringerin
- Falls die Befreiung von der Umsatzsteuer zutrifft: Gründe für die Befreiung (Angabe laut UStG)
Tipp: Kostenloses Abschlagsrechnung-Muster nutzen und Zeit sparen
Du kannst zukünftig auch einfach ein leicht ausfüllbares Muster für deine Abschlagsrechnung verwenden. Hierauf sind bereits alle nötigen Pflichtangaben angegeben und du sparst dir somit Zeit bei der Erstellung:
Bitte beachte: Rechnungsvorlagen sind nicht automatisch GoBD-konform, du musst einige Angaben wie beispielsweise die fortlaufende Rechnungsnummer händisch anpassen. Suchst du lieber nach einer GoBD-konformen Möglichkeit, deine Rechnungen zu erstellen, dann solltest du auf ein Rechnungsprogramm wie sevDesk zurückgreifen.
Häufige Fehler bei einer Abschlagsrechnung
Bei Abschlagsrechnungen kommt es immer wieder zu Fehlern. Das hier sind die drei typischsten Fehler:
- Zentrale Pflichtangaben gelten auch für Abschlagsrechnungen. Vergisst du eine Pflichtangabe wie die Rechnungsnummer, dann gilt die Rechnung als nicht korrekt ausgestellt.
- Die Abschlagsrechnung wird fälschlich als Teilrechnung bezeichnet.
- In der Schlussrechnung werden Anzahlungen nicht korrekt berücksichtigt. Für die Endrechnung ist es aber wichtig, alle Abschläge und Teilzahlungen aufzuführen, um in der Gesamtrechnung den Restbetrag ausweisen zu können.
Da typische Fehler im Normalfall vor allem mit Formalien zu tun haben, hilft ein Rechnungsprogramm wie sevdesk dabei, falsch ausgestellte Abschlagsrechnungen zu vermeiden. Dafür sorgen Rechnungsvorlagen mit integrierten Platzhaltern und das entsprechende Rechnungsdesign. Außerdem behältst du die Übersicht über bereits bezahlte Abschläge und erstellst einfach eine korrekte Endrechnung bzw. Schlussrechnung.
sevdesk eignet sich als Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer auch für die Berücksichtigung der Kleinunternehmerregelung.
Wann du eine Abschlagsrechnung schreiben musst
Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) sieht bei Werkverträgen keine Abschlags- rechnungen vor. Dies ist den Vertragspartnern überlassen. Jedoch empfiehlt sich die Erstellung von Abschlagsrechnungen, da ansonsten die Vergütung erst bei der Abnahme erfolgen würde.
Generell werden Abschlagsrechnungen eher individuell vereinbart. Es gibt keine Pflicht, sie zu schreiben.
Häufig gestellte Fragen zum Thema
Bei einer Abschlagsrechnung (auch: Abschlagszahlung oder Akontorechnung) wird ein Teilbetrag der Gesamtsumme bereits vor Beendigung de Projekts in Rechnung gestellt.
Wenn zwischen Rechnungsempfänger bzw. Rechnungsempfängerin und Leistungserbringer bzw. Leistungserbringerin eine Vereinbarung über das Stellen von Abschlagsrechnungen getroffen wurde, dann wird die Abschlagsrechnung durch den leistenden Unternehmer oder die leistende Unternehmerin ausgestellt. Nach den erhaltenen Abschlägen muss am Ende eine Endrechnung erstellt werden – in dieser Schlussrechnung werden alle Teilbeträge und der Restbetrag aufgelistet.
Abschlagsrechnungen als Form der Rechnungsstellung sind besonders für Unternehmen wichtig, die kapitalintensive und lang laufende Aufträge ausführen. So wird durch das Bezahlen von Teilleistungen die Liquidität gesichert und das Insolvenzrisiko gesenkt. Aber auch für Leistungsempfänger bzw. Leistungsempfängerinnen können Abschlagsrechnungen sinnvoll sein, indem sie am Ende nicht eine große Summe mit einem Mal entrichten müssen. Ein Rechnungsprogramm wie sevdesk hilft dabei, den Überblick über die bezahlten Abschläge zu behalten und eine rechtssichere Schlussrechnung zu erstellen.
Häufig gestellte Fragen zu sevdesk
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